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Für Haushalte

Putzfrau in der Romandie anmelden (2026): Ausgleichskasse, Beiträge und Mindestlohn je Kanton für Ihren Helper

Genf, Waadt, Freiburg, Neuenburg, Wallis und Jura: Finden Sie die Ausgleichskasse, Beitragssätze 2026 und den geltenden Mindestlohn je Kanton für Hausangestellte.

Sie sind die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber. Viele suchen nach «Putzfrau anmelden». Bei Helpore heisst die Person, die Sie beschäftigen, Helper. Liegt Ihr Haushalt in Genf, in der Waadt, in Freiburg, in Neuenburg, im Wallis oder im Jura, kommen drei Dinge zuerst:

  1. Melden Sie Ihren Helper bei der Ausgleichskasse des Kantons an, in dem Ihr Haushalt liegt, nicht dort, wo Ihr Helper wohnt.
  2. Vereinbaren Sie einen Stundenlohn, der den Mindestlohn Ihres Kantons erreicht oder übersteigt.
  3. Versichern Sie Ihren Helper ab dem ersten Arbeitstag gegen Unfall.

Auf Löhnen im Privathaushalt sind Beiträge ab dem ersten Franken geschuldet. Ausgenommen sind nur die Altersfälle weiter unten. Unsere Anleitung So melden Sie Ihren Helper an führt Sie durch die Schritte.

Die Ausgleichskasse in Ihrem Kanton

Wählen Sie unten Ihren Kanton. Sie sehen seine Ausgleichskasse, seine Beitragssätze und seinen Mindestlohn.

GE · VD · FR · NE · VS · JU

Wählen Sie Ihren Kanton

Hier sehen Sie die zuständige Kasse, die publizierten Sozialbeiträge und die Mindestlohnregel des Kantons, in dem Ihr Haushalt liegt.

Die anderen Kantone dienen nur der geografischen Einordnung.

Kartengeometrie: swissBOUNDARIES3D. Die sechs Kantone dieses Ratgebers sind auswählbar. swisstopo

Ausgewählter Kanton

Genf

Ausgleichskasse
OCAS, Caisse cantonale genevoise de compensation
Sozialbeiträge Arbeitgeber
8.801%
Sozialabzüge angestellte Person
6.429%
Stundenmindestlohn, ungelernte Arbeit
CHF 24.59Genfer CTT-EDom für Stellen in seinem Geltungsbereich, ohne 5-Stunden-Grenze. Ferien- und Feiertagsentschädigungen kommen separat hinzu.
Vereinfachtes Plus-Verfahren
Von der kantonalen Kasse dokumentiert

Genf hat einen eigenen CTT-EDom. Die Krankentaggeldversicherung kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung mit der angestellten Person ausgeschlossen werden. Eine begrenzte Lohnfortzahlung bleibt dann geschuldet.

Offizielle Quelle öffnen
Genf ausgewählt. Kasse und Beitragsdetails werden angezeigt.

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Ausgleichskasse und vereinfachtes Verfahren je Kanton, geprüft am 10. Oktober 2026
KantonZuständige KassePlus-VerfahrenZu prüfen
GenfOCAS, Caisse cantonale genevoise de compensationVon der kantonalen Kasse dokumentiertGenf hat einen eigenen CTT-EDom. Die Krankentaggeldversicherung kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung mit der angestellten Person ausgeschlossen werden. Eine begrenzte Lohnfortzahlung bleibt dann geschuldet.
WaadtCaisse cantonale vaudoise de compensation AVSVon der kantonalen Kasse dokumentiertDie kantonale Kasse erhebt auf beiden Seiten 0.09 % PC Famille.
FreiburgCaisse de compensation du canton de FribourgVon der kantonalen Kasse dokumentiertArbeitgeber im Privathaushalt verwenden das Formular AF06. Ein Verfahrenswechsel muss vor Beginn des neuen Kalenderjahres gemeldet werden.
NeuenburgCaisse cantonale neuchâteloise de compensation (CCNC)Direkt bei der Kasse nachfragenDie Plus-Option ist auf der geprüften CCNC-Seite nicht bestätigt. Fragen Sie bei der Kasse nach, bevor Sie mit dem Einschluss der Unfallprämie rechnen. Höhere Kategorien des eidgenössischen NAV bleiben massgebend, wo der NAV sie verlangt.
WallisCaisse de compensation du canton du ValaisVon der kantonalen Kasse dokumentiertDie kantonale Kasse weist 2026 einen CIVAF-Beitrag der angestellten Person von 0.131 % aus.
JuraCaisse de compensation du canton du JuraVon der kantonalen Kasse dokumentiertDie Lohnsätze des NAV des Bundes gelten bei jeder Stundenzahl über den Normalarbeitsvertrag des Kantons Jura für Hausangestellte. Der allgemeine Mindestlohn des Kantons tritt dahinter zurück.

Notieren Sie sich am ersten Arbeitstag von Ihrem Helper die AHV-Nummer, den Namen und das Geburtsdatum.

Altersausnahmen 2026:

  • Jahrgang 2009 oder jünger: keine Beiträge.
  • Jahrgänge 2001 bis 2008: Die ersten CHF 750 pro Jahr und Haushalt sind beitragsfrei, ausser Ihr Helper verlangt die Abrechnung.
  • Nach dem Referenzalter: kein Beitrag an die Arbeitslosenversicherung, und die ersten CHF 1’400 pro Monat und Arbeitgeber sind AHV-frei, ausser Ihr Helper verzichtet darauf. Eine Frühpensionierung zählt nicht.

Wer nicht anmeldet, riskiert Sanktionen.

Der Mindestlohn je Kanton

  • Genf: Der NAV Hauswirtschaft des Bundes gilt hier nicht. Der Genfer CTT-EDom setzt für 2026 zwingende Mindestlöhne von CHF 24.59 (ohne Qualifikation oder unter 4 Jahren Erfahrung), CHF 24.85 (EBA oder 4 Jahre Erfahrung), CHF 25.11 (anderes EFZ) und CHF 26.78 (EFZ Gärtnerei) pro Stunde fest. Sie gelten bei jeder Stundenzahl, auch für gelegentliche Arbeit. Nicht unter den CTT-EDom fallen unter anderem Personen, mit denen Sie verheiratet sind oder in eingetragener Partnerschaft leben, Verwandte in gerader Linie, Au-pairs, Jugendliche in Ausbildung, die gelegentlich Kinder hüten, sowie Tagesmütter und die Mittagsbetreuung familienfremder Kinder.
  • Neuenburg: Der kantonale Mindestlohn beträgt 2026 CHF 21.35 pro Stunde, zuzüglich Ferien- und Feiertagsentschädigung. Gilt der NAV des Bundes und hat Ihr Helper eine Ausbildung oder 4 Jahre Erfahrung, gilt dessen höherer Satz (CHF 22.30 oder CHF 24.55). Die Ausnahme von CHF 2’500 für geringfügige Einkommen nimmt Hausdienstarbeit nicht vom Mindestlohn aus, denn auf Löhnen im Privathaushalt ist die AHV in jedem Fall geschuldet.
  • Waadt, Freiburg und Wallis: Der NAV des Bundes gilt ab durchschnittlich 5 Wochenstunden beim gleichen Arbeitgeber. Die Sätze betragen CHF 20.35 für ungelernte Hausdienstarbeit, CHF 22.30 bei mindestens 4 Jahren Erfahrung im Hausdienst oder einem passenden EBA und CHF 24.55 bei einem passenden EFZ. Ferien- und Feiertagsentschädigungen kommen dazu. Arbeit, die überwiegend aus Kinderbetreuung besteht, fällt nicht unter diesen NAV des Bundes.
  • Jura: Die Lohnsätze des NAV des Bundes gelten für Hausdienstarbeit bei jeder Stundenzahl, ab CHF 20.35 für ungelernte Arbeit. Sie gelten über den eigenen Normalarbeitsvertrag des Kantons Jura für Hausangestellte. Der allgemeine Mindestlohn im Jura von CHF 21.40 tritt dahinter zurück, denn nach jurassischem Recht haben die Löhne eines Normalarbeitsvertrags Vorrang (RSJU 822.41, Art. 3 Abs. 4).

«In Genf wird ein Haushalt schon mit zwei Stunden Reinigung pro Woche zum Arbeitgeber: Der Lohn beträgt mindestens CHF 24.59 pro Stunde, und der Haushalt meldet seinen Helper bei der OCAS an.»

Gilberto de la Fuente, Direktor bei Helpore

Was ohne schriftlichen Vertrag gilt, etwa in Genf und in der Waadt, steht in unserem Beitrag zum Arbeitsvertrag für Ihren Helper.

Unfallversicherung ab dem ersten Tag

Versichern Sie Ihren Helper ab dem ersten Arbeitstag gegen Berufsunfall. Die Nichtberufsunfallversicherung ist ab durchschnittlich 8 Wochenstunden beim gleichen Arbeitgeber obligatorisch. Bei unregelmässiger Arbeit stellt der Versicherer auf den Durchschnitt ab. Stunden bei verschiedenen Haushalten werden für diese Grenze nicht einfach zusammengezählt. In Genf, in der Waadt, in Freiburg, im Wallis und im Jura kann die Ausgleichskasse mit der Option Plus auch die Unfallprämie einziehen. In Neuenburg fragen Sie zuerst bei der kantonalen Ausgleichskasse (CCNC) nach. Details: Unfallversicherung für Ihren Helper.

Helpore Admin

Sie beschäftigen bereits einen Helper?

Der Haushalt bleibt Arbeitgeber. Vergleichen Sie Helpore Admin Light und Helpore Admin für die Administration im Namen des Haushalts.

Ihr Haushalt bleibt bei beiden Modellen der rechtliche Arbeitgeber für Ihren Helper. Helpore Admin ist optional und deckt nur die Administration ab, für die Sie Helpore bevollmächtigen. Lohn, Beiträge, Versicherungsprämien und andere Anstellungskosten bleiben separat.

Die Gebühr für Helpore Admin wird Ihrem Helper nie vom Lohn abgezogen. Auf der Lohnrechnung hat sie einen eigenen Block, und von Lohn und Beiträgen behält Helpore nichts.

Helpore Admin Light

Helpore erfasst die vereinbarten Bedingungen und erstellt die Lohnabrechnungen, das AHV-Anmeldepaket und die Jahresunterlagen. Sie reichen alles selbst ein und bezahlen selbst; Helpore verlangt nur die Gebühr für Admin Light.

Helpore Admin Light wählen

Helpore Admin

Helpore erledigt mit Ihrer unterschriebenen Vollmacht die Anmeldungen, die Lohnabrechnung, die Unfallversicherung und die Zahlungen.

Helpore Admin wählen

Die Beiträge 2026

Sie zahlen 5.3 % für AHV/IV/EO (Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung, Erwerbsersatzordnung) und 1.1 % für die Arbeitslosenversicherung. Gleich viel wird Ihrem Helper vom Lohn abgezogen. Familienzulagenbeiträge und kantonale Fonds kommen dazu und gehen zu Ihren Lasten. Die Zahlen unten sind die Sätze, die die sechs kantonalen Ausgleichskassen publizieren. Eine andere Familienausgleichskasse kann einen anderen Satz verlangen.

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Von den sechs kantonalen Ausgleichskassen publizierte Sätze 2026 für eine Person mit üblichen AHV- und ALV-Beiträgen
KantonFamilienzulagen, ArbeitgeberWeitere kantonale FondsSozialtotal ArbeitgeberSozialtotal angestellte Person
Genf2.22%Mutterschaftsversicherung 0.029%; Fonds für frühe Kindheit 0.07%; Berufsbildungsfonds 0.082%8.801%6.429%
Waadt2.62%PC Famille 0.09%9.11%6.49%
Freiburg2.27%Berufsbildungsfonds 0.04%; Fonds für Tagesbetreuung 0.04%8.75%6.40%
Neuenburg1.80%Berufsbildungsfonds 0.507%; Fonds für familienergänzende Betreuung 0.18%8.887%6.40%
Wallis2.78%Keine in diesem Vergleich9.18%6.531%
Jura2.75%Keine in diesem Vergleich9.15%6.40%

Die Totale enthalten keine Verwaltungskosten der Ausgleichskasse, keine Unfallversicherung, keine Krankentaggeldversicherung, keine berufliche Vorsorge und keine Steuern. Im Genfer Arbeitgebertotal ist der Berufsbildungsbeitrag von 0.082 % enthalten.

Beispiel: CHF 520 Bruttolohn im Monat

4 Stunden pro Woche × CHF 30 × 52 Wochen ÷ 12 Monate = CHF 520. Das Beispiel lässt die Ferienentschädigung weg. In einem echten Monat zählen auch Ferien- und Feiertagsentschädigungen sowie Naturalleistungen zum Lohn. Es geht von einem Helper aus, der nicht mehr unter die Jugendbefreiung fällt und das Referenzalter noch nicht erreicht hat.

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Sozialbeiträge auf einem beitragspflichtigen Bruttolohn von CHF 520, jeder Beitrag auf 5 Rappen gerundet
KantonSozialbeiträge ArbeitgeberSozialabzüge angestellte PersonSteuer im vereinfachten VerfahrenSozialabzüge plus vereinfachte Steuer
GenfCHF 45.75CHF 33.40CHF 26.00CHF 59.40
WaadtCHF 47.30CHF 33.70CHF 26.00CHF 59.70
FreiburgCHF 45.45CHF 33.25CHF 26.00CHF 59.25
NeuenburgCHF 46.20CHF 33.25CHF 26.00CHF 59.25
WallisCHF 47.70CHF 33.95CHF 26.00CHF 59.95
JuraCHF 47.55CHF 33.25CHF 26.00CHF 59.25

Das sind nur die Sozialbeiträge. Im vereinfachten Verfahren ziehen Sie zusätzlich 5 % Steuer ab: CHF 26 auf CHF 520. Im ordentlichen Verfahren hängt die Quellensteuer davon ab, wie Ihr Helper steuerlich gestellt ist. Jeder Beitrag wird hier einzeln berechnet und auf 5 Rappen gerundet.

Was eine angemeldete Stelle inklusive Ferienentschädigung in allen 26 Kantonen kostet, zeigt unser Vergleich Kosten einer legalen Anstellung pro Kanton (2026).

Das vereinfachte Abrechnungsverfahren

Im vereinfachten Verfahren melden Sie alle Löhne einmal im Jahr der Ausgleichskasse, vor dem 30. Januar des Folgejahres. Die Kasse schickt eine einzige Rechnung, zahlbar innert 30 Tagen, für die Sozialbeiträge und die 5 % Quellensteuer, die Sie Ihrem Helper vom Lohn abziehen. Mit der Option Plus steht auch die Prämie der Unfallversicherung auf dieser Rechnung. Sind Sie noch bei keiner Ausgleichskasse angeschlossen, senden Sie innert 30 Tagen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses das Formular 318.147. Damit melden Sie sich bei der Kasse an und beantragen das vereinfachte Verfahren in einem Schritt. Ein Wechsel vom ordentlichen Verfahren gilt erst ab Anfang eines Kalenderjahres und muss vor Ende des Vorjahres gemeldet werden. Im Jahr 2026 ist das vereinfachte Verfahren auf CHF 22’680 Lohn pro Helper und CHF 60’480 gesamte Jahreslohnsumme begrenzt. Alle AHV-pflichtigen Löhne werden einbezogen und darüber abgerechnet. Die CHF 1’400 pro Monat, die nach dem Referenzalter AHV-frei sind, zählen für diese Grenzen trotzdem mit.

Wohnt Ihr Helper in Frankreich und arbeitet als Grenzgängerin oder Grenzgänger in der Waadt, in Neuenburg, im Wallis oder im Jura, ist das vereinfachte Verfahren nach dem Steuerabkommen nicht möglich. Rechnen Sie dann ordentlich ab. Ein Genfer Haushalt kann es für einen Helper mit Wohnsitz in Frankreich nutzen. Die 5 % werden dann wie bei jedem Helper abgezogen. Weitere Ausschlüsse betreffen Helper mit Wohnsitz in Liechtenstein, Gesellschaften und Genossenschaften sowie Ehegatten und Kinder der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers, die im Betrieb angestellt sind. Die Ausgleichskasse prüft die Voraussetzungen. Die 5 % Steuer teilen sich auf in 0.5 % für den Bund und 4.5 % für Kanton und Gemeinde. Mehr dazu: Vereinfachtes Abrechnungsverfahren und Quellensteuer.

Häufige Fragen

Ich wohne in Lausanne, mein Helper in Genf. Wo melde ich ihn an?

In der Waadt, bei der Caisse cantonale vaudoise de compensation AVS (AHV-Merkblatt 2.06).

Muss ich Familienzulagenbeiträge zahlen, wenn mein Helper keine Kinder hat?

Ja. Familienzulagenbeiträge sind auf dem Lohn geschuldet, ob Ihr Helper Kinder hat oder nicht. Sie bezahlen sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber. Im Wallis zahlt Ihr Helper 2026 zusätzlich den CIVAF-Beitrag von 0.131 %.

Kann ich meinen Helper bei einer Verbandsausgleichskasse statt bei der kantonalen Kasse anmelden?

Ja, wenn Sie für Angestellte ausserhalb des Hausdienstes bereits einer Verbandsausgleichskasse angeschlossen sind. Sonst melden Sie sich bei der kantonalen Ausgleichskasse an.

Wie viel wird meinem Helper vom Lohn abgezogen?

Vor dem Referenzalter werden Ihrem Helper abgezogen: 6.40 % in Freiburg, Neuenburg und im Jura, 6.49 % in der Waadt (PC Famille 0.09 %), 6.531 % im Wallis (CIVAF 0.131 %) und 6.429 % in Genf (Mutterschaftsversicherung 0.029 %). Im vereinfachten Verfahren kommen 5 % des Bruttolohns als Steuer dazu. Im ordentlichen Verfahren hängt die Quellensteuer davon ab, wie Ihr Helper steuerlich gestellt ist.

Offizielle Quellen

Weiterlesen

Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Massgebend sind die aktuellen AHV-Merkblätter, Gesetze und Angaben Ihrer Ausgleichskasse. Fakten geprüft am 10. Oktober 2026.