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Kantonaler Compliance-Ratgeber
Der Bundesrahmen für das Hausangestelltenverhältnis gilt überall in der Schweiz, aber Genf legt einige eigene Regeln fest — vor allem beim Mindestlohn, beim Familienzulagensatz und bei der Handhabung der Quellensteuer. Hier ist, was sich in Genf ändert.
Genf wendet einen kantonalen gesetzlichen Mindestlohn von CHF 24.59 pro Stunde an. Helpore setzt bei jeder Buchung den höheren Wert aus diesem kantonalen Mindestlohn und dem eidgenössischen Mindestlohn aus dem Normalarbeitsvertrag (NAV Hauswirtschaft) durch, sodass Helper in Genf stets mindestens zum gesetzlichen Lohnboden bezahlt werden.
Private Arbeitgeber mit Wohnsitz in Genf melden das Anstellungsverhältnis bei der für Genf zuständigen AHV-Ausgleichskasse an und zahlen Beiträge ab dem ersten Franken. Welche Stelle zuständig ist und welche Anmeldefrist gilt, wird auf kantonaler Ebene geregelt — klären Sie dies mit der Ausgleichskasse von Genf, oder lassen Sie Helpore die Anmeldung im Rahmen der Einrichtung des Anstellungsverhältnisses übernehmen.
Die Beiträge der ersten Säule (AHV/IV/EO je 5,3 %) und der Arbeitslosenversicherung (ALV je 1,1 %, bis CHF 148'200 pro Jahr) sind eidgenössisch und überall gleich. Der Familienzulagenbeitrag (FAK) wird von Genf festgelegt — typischerweise rund 1–3 % und vom Arbeitgeber getragen — klären Sie daher den aktuellen Satz von Genf, bevor Sie sich auf eine Zahl verlassen.
Wird Ihre angestellte Person an der Quelle besteuert, wird der Quellensteuertarif von Genf festgelegt, und es gibt keinen einheitlichen nationalen Satz. Im vereinfachten Abrechnungsverfahren wird die Einkommenssteuer stattdessen pauschal mit 5 % des Bruttolohns abgegolten und einmal jährlich über die Ausgleichskasse abgerechnet.
Helpore zahlt in Genf stets mindestens zum anwendbaren Lohnboden: Wo Genf einen kantonalen gesetzlichen Mindestlohn festlegt, gilt dieser, andernfalls der eidgenössische Mindestlohn aus dem NAV Hauswirtschaft.
Bei der für Genf zuständigen AHV-Ausgleichskasse. Die genaue Stelle und allfällige Fristen lassen sich bei den kantonalen Behörden klären, und Helpore kann die Anmeldung im Rahmen der Einrichtung des Anstellungsverhältnisses übernehmen.
Helpore meldet das Anstellungsverhältnis an, wickelt die Löhne ab, organisiert die Versicherung und erstellt die Dokumente — sodass die untenstehenden Schritte für Sie erledigt sind.