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Ratgeber zur Haushaltsanstellung nach Tätigkeit

Kinderbetreuung: einen Helper in der Schweiz legal anstellen

Bezahlst du jemanden für Arbeit in deinem Zuhause, wird dein Haushalt zum Arbeitgeber, mit denselben Kernpflichten wie bei jeder Haushaltstätigkeit: Anmeldung, Sozialbeiträge, Unfallversicherung und korrekte Bezahlung. Einige Punkte sind für diese Art der Hilfe spezifisch.

Die zentralen Pflichten für Kinderbetreuung

Unabhängig von der Tätigkeit ist der Rahmen derselbe: Melde dich bei deiner kantonalen AHV-Ausgleichskasse an (Beiträge sind ab dem ersten Franken geschuldet), zahle AHV/IV/EO je 5.3 % und ALV je 1.1 % plus den Familienzulagenbeitrag, den dein Kanton festlegt, schliesse eine UVG-Unfallversicherung ab, prüfe BVG und Quellensteuer und übergib zu jeder Lohnzahlung eine Lohnabrechnung. Kinderbetreuung in Teilzeit passt meist ins vereinfachte Abrechnungsverfahren: bis CHF 22’680 pro Jahr und angestellter Person und CHF 60’480 gesamte Lohnsumme, mit pauschal 5 % Steuer und ohne Lohnausweis. Liegst du über einer der beiden Grenzen, rechnest du im ordentlichen Verfahren ab und stellst jedes Jahr einen Lohnausweis aus.

Ist deine Kinderbetreuung angestellt oder selbstständig?

In einem Privathaushalt ist eine Person, die du für dich arbeiten lässt, fast immer deine angestellte Person, selbst wenn sie auch für andere Familien tätig ist, denn jeder Haushalt ist eine eigene Arbeitgeberschaft. Echte Selbstständigkeit wird nur anerkannt, wenn die Ausgleichskasse sie bestätigt: Die Person arbeitet unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung, trägt das Unternehmerrisiko und bedient in der Regel mehrere Kundschaften mit eigener Ausrüstung und Rechnungsstellung. Solange die Kasse die Selbstständigkeit nicht bestätigt hat, behandle Kinderbetreuung als Anstellung und rechne die Beiträge entsprechend ab.

Prüfe die AHV-Kriterien für deine Situation

Besonderheiten bei Kinderbetreuung

Kinderbetreuung bei dir zu Hause (ein Kindermädchen oder eine Babysitterin) ist eine Anstellung, und Beiträge sind ab dem ersten Franken geschuldet. Eine Ausnahme passt oft zum gelegentlichen Babysitten: Eine Person bis zu dem Jahr, in dem sie 25 wird, die in deinem Haushalt höchstens CHF 750 pro Jahr verdient, ist von den AHV-Beiträgen befreit, sofern sie keine Beiträge verlangt (AHVV Art. 34d Abs. 2 lit. a).

Was die Anstellung von Kinderbetreuung tatsächlich kostet

Zusätzlich zum Bruttolohn zahlst du den Arbeitgeberanteil: 5.3 % für AHV/IV/EO und 1.1 % für ALV, dazu den Familienzulagenbeitrag deines Kantons und die Prämie der Unfallversicherung. Ein Lohn bis CHF 22’680 pro Jahr löst keine berufliche Vorsorge (BVG) aus. Verdient jede Person höchstens CHF 22’680 pro Jahr und bleibt die gesamte Lohnsumme deines Haushalts bei höchstens CHF 60’480, steht dir das vereinfachte Verfahren mit pauschal 5 % Steuer offen. Der Familienzulagensatz (je Kanton) und die Unfallprämie (je Versicherer) sind variabel; AHV/IV/EO und ALV legt das Bundesrecht fest (AHVG Art. 5 Abs. 1; Art. 13; IVG Art. 3 Abs. 1; EOG Art. 27 Abs. 2; AVIG Art. 3 Abs. 2, 3; FamZG Art. 16; UVG Art. 1a Abs. 1; BVG Art. 2 Abs. 1; BGSA Art. 2 Abs. 1; DBG Art. 37a Abs. 1; StHG Art. 11 Abs. 4).

Wie Helpore Kinderbetreuung handhabt

Helpore vermittelt dir geprüfte Helper für Kinderbetreuung und setzt den anwendbaren Mindestlohn durch. Dein Haushalt ist der Arbeitgeber. Mit Helpore Admin erledigt Helpore die Anmeldung, die Lohnabrechnung, die Versicherungsadministration und die Dokumente in deinem Namen, mit deiner Vollmacht, damit du dich auf die Hilfe selbst konzentrieren kannst.

Helpore-Blog

Helpore-Studien mit veröffentlichten Schweizer Daten, Quellen und Methoden sowie Ratgeber zu Anstellung im Privathaushalt, Lohn und Lohnabrechnung.

Fragen zur Anstellung von Kinderbetreuung

Gelten für Kinderbetreuung dieselben Regeln wie für eine Reinigungskraft?

Ja: die zentralen Pflichten der Hausanstellung sind für Kinderbetreuung identisch. Die Unterschiede betreffen vor allem Stunden und Lohn: Unter CHF 22'680 pro Jahr gibt es kein BVG, und die Nichtberufsunfalldeckung gilt ab 8 Wochenstunden.

Kann ich das vereinfachte Abrechnungsverfahren für Kinderbetreuung nutzen?

Ja, wenn jede Person höchstens CHF 22’680 pro Jahr verdient und die gesamte Lohnsumme deines Haushalts höchstens CHF 60’480 pro Jahr beträgt. Die Einkommenssteuer ist dann mit pauschal 5 % abgegolten (BGSA Art. 2 Abs. 1; DBG Art. 37a Abs. 1; StHG Art. 11 Abs. 4).

Muss ich eine Babysitterin anmelden?

Ja, sobald sie mehr als CHF 750 pro Jahr verdient, oder bei jedem Betrag, wenn sie 25 Jahre oder älter ist. Babysitter bis zu dem Jahr, in dem sie 25 werden, die höchstens CHF 750 pro Jahr verdienen, sind von der AHV befreit, sofern sie nicht Beiträge wünschen. Darüber hinaus meldest du an und rechnest ab dem ersten Franken ab.

Offizielle Quellen

Ratgeber nach Kanton

Überlass Helpore die Administration

Dein Haushalt bleibt die Arbeitgeberschaft. Mit Helpore Admin meldet Helpore unter deiner unterschriebenen Vollmacht das Arbeitsverhältnis an und führt Lohn, Versicherungen und Dokumente in deinem Namen. Mit Admin Light bereitet Helpore die Berechnung und die Dokumente vor, einreichen und bezahlen tust du selbst.