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Kantonaler Ratgeber zur Haushaltsanstellung

Helper für deinen Haushalt im Kanton Basel-Stadt anstellen und bezahlen

Der Bundesrahmen für das Hausangestelltenverhältnis gilt überall in der Schweiz, aber der Kanton Basel-Stadt legt einige eigene Regeln fest: vor allem beim Mindestlohn, beim Familienzulagensatz und bei der Handhabung der Quellensteuer. Hier ist, was sich im Kanton Basel-Stadt ändert.

Mindestlohn im Kanton Basel-Stadt

Der Kanton Basel-Stadt kennt einen kantonalen gesetzlichen Mindestlohn von CHF 22.20 pro Stunde.

Arbeitet die Person durchschnittlich mindestens 5 Stunden pro Woche für denselben Haushalt, gilt zusätzlich der Normalarbeitsvertrag des Bundes für die Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft): CHF 20.35 pro Stunde ohne Ausbildung, CHF 22.30 mit mindestens vier Jahren Erfahrung in der Hauswirtschaft oder einem eidgenössischen Berufsattest (EBA) und CHF 24.55 mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ). Es gilt immer das höhere Minimum.

Was ein Helper im Kanton Basel-Stadt kostet

Mindestlohn Putzfrau Schweiz 2027: Ansätze pro Kanton

Die Regeln im Kanton Basel-Stadt

Was das Recht im Kanton Basel-Stadt von einem Haushalt verlangt, der jemanden bei sich zu Hause anstellt.

Geprüft am 23. September 2026

Anders im Kanton Basel-Stadt

  • Bezahlte Ferien

    Mindestens 4 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr, und 5 Wochen in diesen Fällen: unter 20 Jahren und ab 50 Jahren

    Bundesrecht: Mindestens 4 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr, und 5 Wochen in diesen Fällen: unter 20 Jahren

  • Bezahlte Feiertage

    Donnerstag, 1. Januar, Freitag, 3. April, Montag, 6. April, Freitag, 1. Mai, Donnerstag, 14. Mai, Montag, 25. Mai, Samstag, 1. August, Freitag, 25. Dezember und Samstag, 26. Dezember

    Bundesrecht: Samstag, 1. August

  • Schriftliche Kündigung

    Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und unterschrieben sein (SG 215.700 § 13 Abs. 1).

    Bundesrecht: kein unterschriebener Brief nötig

Wie viele Wochen bezahlte Ferien bekommt ein Helper im Kanton Basel-Stadt, und was gilt an Feiertagen?

Mindestens 4 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr, und 5 Wochen in diesen Fällen:

  • unter 20 Jahren
  • ab 50 Jahren

Bei Stundenlohn beträgt der Ferienlohn 8.33% des Lohns für 4 Wochen Ferien (4 geteilt durch 48 gearbeitete Wochen) und 10.64% für 5 Wochen (5 geteilt durch 47).

Arbeit an Sonntagen und Feiertagen im Kanton Basel-Stadt

Feiertage an Arbeitstagen bleiben bezahlt: der 1. August und die Feiertage des Kantons Basel-Stadt.

In Basel-Stadt zahlst du deinem Helper für Stunden an einem Sonntag oder Feiertag einen Zuschlag von mindestens 50 Prozent.

Quelle: NAV Haushalt BS, SG 215.700, § 28 Abs. 1, § 29, § 27, abgerufen am 9. Oktober 2026.

Bei unregelmässigen Arbeitszeiten kommt der Ferienlohn auf jede geleistete Stunde dazu.

Bei festen Arbeitstagen oder Monatslohn läuft der Lohn während der Ferien weiter, und es kommt nichts dazu.

Ferienlohn im Kanton Basel-Stadt berechnen

Kündigung und Probezeit

Wie lange ist die Kündigungsfrist für einen Helper im Kanton Basel-Stadt?

Nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat im 1. Dienstjahr, 2 Monate im 2. bis 9. Dienstjahr und 3 Monate ab dem 10. Dienstjahr, jeweils auf Ende eines Monats.

1. Dienstjahr
1 Monat, auf Ende eines Monats
2. bis 9. Dienstjahr
2 Monate, auf Ende eines Monats
Ab dem 10. Dienstjahr
3 Monate, auf Ende eines Monats
Probezeit
1 Monat
Kündigungsfrist in der Probezeit
7 Tage, auf einen beliebigen Tag

Quelle: §12, §13, §50. Geprüft am 28. September 2026.

Letzten Tag des Arbeitsverhältnisses im Kanton Basel-Stadt berechnen

Schriftform

Muss eine Kündigung im Kanton Basel-Stadt schriftlich sein?

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und unterschrieben sein (SG 215.700 § 13 Abs. 1).

Wollt ihr einen befristeten Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen vorzeitig beenden, haltet die Vereinbarung schriftlich fest (SG 215.700 § 13 Abs. 4).

Vertrag und Aufzeichnungen
Halte Lohn und Arbeitszeit vor Arbeitsbeginn schriftlich fest (§ 33 NAV BS, SG 215.700).

Der Normalarbeitsvertrag des Kantons Basel-Stadt verlangt vom Haushalt keine Krankentaggeldversicherung. Du und dein Helper könnt eine solche Versicherung im Vertrag vereinbaren.

Quellen: SG 215.700 § 13 Abs. 1 und bs.ch. Geprüft am 23. September 2026.

Arbeitsvertrag für den Kanton Basel-Stadt aufsetzen

Feiertage

Welche Feiertage bezahle ich im Kanton Basel-Stadt?

Im Kanton Basel-Stadt sind im Jahr 2026 diese Feiertage bezahlt: Donnerstag, 1. Januar, Freitag, 3. April, Montag, 6. April, Freitag, 1. Mai, Donnerstag, 14. Mai, Montag, 25. Mai, Samstag, 1. August, Freitag, 25. Dezember und Samstag, 26. Dezember.

Bei unregelmässigen Arbeitszeiten kommen 3.59% auf jede geleistete Stunde dazu, um die Feiertage zu bezahlen.

Bei festen Arbeitstagen oder Monatslohn kommt nichts dazu. Der vereinbarte Monatslohn wird voll bezahlt, Ferien und Feiertage inbegriffen.

Gesetzliche Feiertage im Kanton Basel-Stadt, 2026

  • Donnerstag, 1. Januar
  • Freitag, 3. April
  • Montag, 6. April
  • Freitag, 1. Mai
  • Donnerstag, 14. Mai
  • Montag, 25. Mai
  • Samstag, 1. August
  • Freitag, 25. Dezember
  • Samstag, 26. Dezember

Feiertagsanteil berechnet am 7. Oktober 2026.

Für jede an einem Feiertag gearbeitete Stunde gilt ein Zuschlag von mindestens 50% (SG 215.700 § 27 Abs. 1).

Dasselbe gilt für Arbeitsstunden an einem Sonntag (SG 215.700 § 27 Abs. 1).

Quelle: § 27. Geprüft am 28. September 2026.

Ferienlohn im Kanton Basel-Stadt berechnen

Anmeldung und Quellensteuer

Wo melde ich einen Helper im Kanton Basel-Stadt an?

Dein Haushalt ist der Arbeitgeber, darum meldest du dich bei Ausgleichskasse Basel-Stadt an.

Im vereinfachten Verfahren meldest du dich innert 30 Tagen nach dem ersten Arbeitstag deines Helpers an, ausser dein Haushalt ist schon angemeldet.

Dein Haushalt schuldet die Sozialversicherungsbeiträge ab dem ersten Franken Lohn. Eine Untergrenze gibt es nicht.

Die genauen Anmeldeschritte und allfällige Fristen legt der Kanton Basel-Stadt fest.

An der Quelle besteuert werden in der Regel ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz ohne Niederlassungsbewilligung (Bewilligung C) sowie bestimmte Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz. Schweizer Staatsangehörige und Personen mit Bewilligung C werden im ordentlichen Verfahren besteuert.

Ist dein Helper quellensteuerpflichtig, ziehst du die Steuer vom Lohn deines Helpers ab und rechnest sie mit der Stelle für die Quellensteuer ab.

Einen schweizweit einheitlichen Satz gibt es nicht.

Im vereinfachten Verfahren beträgt die Einkommenssteuer stattdessen pauschal 5% des Bruttolohns und wird einmal im Jahr über die Ausgleichskasse bezahlt.

Jährliche Lohnmeldung
Im vereinfachten Verfahren meldest du die Löhne des Jahres bis zum 30. Januar des Folgejahres.
Quellensteuerpflichtiger Helper
Ausserhalb des vereinfachten Verfahrens meldest du einen quellensteuerpflichtigen Helper innert 8 Tagen nach Beginn oder nach einer Änderung der Stelle für die Quellensteuer (Kantonale Steuerverwaltung, Ressort Quellensteuer, 4001 Basel).
Ausgleichskasse (Sozialversicherungen)
Ausgleichskasse Basel-StadtDie Ausgleichskasse verrechnet Verwaltungskosten von 3% der Beiträge.Je nach Kanton verrechnen die Ausgleichskassen Verwaltungskosten von 1.4% bis 5% der Beiträge.
Stelle für die Quellensteuer
Kantonale Steuerverwaltung, Ressort Quellensteuer, 4001 Basel

Für einen Helper, der jenseits der Grenze wohnt, gelten im Kanton Basel-Stadt diese Formulare:

  • Valais, Wegleitung zur Erhebung der Quellensteuer 2025, Grenzgänger, eingereicht von deinem Helper

Die Steuer richtet sich nach dem Tarif 2026 des Kantons Basel-Stadt, wie ihn die Eidgenössische Steuerverwaltung veröffentlicht.

Dein Haushalt muss deinen Helper ab dem ersten Arbeitstag bei einem zugelassenen Versicherer gegen Berufsunfälle versichern. Die Deckung für Nichtberufsunfälle kommt dazu, sobald dein Helper 8 Stunden pro Woche oder mehr für deinen Haushalt arbeitet.

Quellen: ak-bs.ch, ahv-iv.ch, estv.admin.ch, Art. 5 QStV, KS 45 9.2, estv2.admin.ch, media.bs.ch, gesetzessammlung.bs.ch, ak-bs.ch, bs.ch und ahv-iv.ch. Geprüft am 29. September 2026.

Prüfen, welches Verfahren für deinen Haushalt gilt

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Sozialbeiträge und Familienzulagen im Kanton Basel-Stadt

Die Beiträge der ersten Säule (AHV/IV/EO je 5.3%) und die Arbeitslosenversicherung (ALV je 1.1%, bis CHF 148’200 pro Jahr) sind eidgenössisch und überall gleich. Der Beitragssatz der kantonalen Familienausgleichskasse liegt bei rund 1.65 % der Löhne, doch der genaue Satz hängt von der zuständigen Familienausgleichskasse ab: betrachte ihn daher als Richtwert.

Familienzulagen (FAK): was dein Haushalt zahlt und wer sie bezieht

Lokale Hilfe finden

Fragen für Arbeitgebende im Kanton Basel-Stadt

Gibt es im Kanton Basel-Stadt einen Mindestlohn für Reinigungs- und Betreuungspersonal?

Der Haushalt zahlt im Kanton Basel-Stadt immer mindestens den anwendbaren Mindestlohn. Ausser in Genf gilt das Minimum des NAV Hauswirtschaft des Bundes, wenn die Person durchschnittlich mindestens 5 Stunden pro Woche für denselben Haushalt arbeitet. Genf hat einen eigenen verbindlichen Normalarbeitsvertrag für die Hauswirtschaft. Legen auch der Kanton oder eine Stadt einen gesetzlichen Mindestlohn fest, gilt der höchste. Das Feld zum Mindestlohn oben zeigt die Zahlen für den Kanton Basel-Stadt.

Offizielle Quellen

Ratgeber nach Dienstleistung

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