Für wen diese Seite ist
Du bist Arbeitgeberin oder Arbeitgeber, sobald du bestimmst, welche Arbeit bei dir zu Hause erledigt wird, wann und wie, und du sie selbst bezahlst. Das gilt für ein paar Stunden Reinigung pro Woche, für Kinderbetreuung und Babysitting, für Au-pair-Tätigkeiten, für Aufgabenhilfe, für die Betreuung einer älteren Person und für bezahlte Arbeit rund ums Haus, zum Beispiel im Garten. Es bleibt so, wenn dein Helper auch für andere Familien arbeitet, denn jeder Haushalt ist eine eigene Arbeitgeberschaft.
Anders ist es, wenn du eine Dienstleistung bei einer Firma einkaufst, welche die Person selbst anstellt und dir Rechnung stellt. Echte Selbstständigkeit gibt es ebenfalls, doch bestätigen kann sie nur die Ausgleichskasse, und zwar für eine bestimmte Tätigkeit. Bis dahin behandelst du das Verhältnis als Anstellung. Das Merkblatt 2.02 der AHV erklärt, wie diese Abgrenzung beurteilt wird.
Haushaltshilfe anmelden in der Schweiz
1. Klären, ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt
Bezahlte Arbeit im Privathaushalt gilt sozialversicherungsrechtlich als Erwerbstätigkeit: Reinigung, Kinderbetreuung und Babysitting, Au-pair-Tätigkeiten, Aufgabenhilfe, Betreuung älterer Personen und bezahlte Arbeit im Haus oder rund ums Haus. Wenn du Aufgaben, Zeiten und Lohn bestimmst, ist dein Haushalt die Arbeitgeberschaft, unabhängig von der Stundenzahl. Nicht als Hausdienst gelten Tätigkeiten im Mehrfamilienhaus ausserhalb der Wohnungen, etwa Hauswartarbeiten.
2. Vertrag vereinbaren und mindestens den Lohnboden zahlen
Ein Arbeitsverhältnis im Haushalt ist nach Obligationenrecht auch ohne Unterschrift verbindlich, schriftlich ist es trotzdem der vernünftige Standard: Aufgaben, Arbeitszeiten, Stundenlohn, Ferien, Kündigungsfrist. Der Normalarbeitsvertrag für die Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) legt Mindestlöhne pro Stunde nach Qualifikation fest und gilt in der ganzen Schweiz ausser im Kanton Genf, der einen eigenen verbindlichen Normalarbeitsvertrag kennt; einzelne Kantone und Städte setzen einen höheren Lohnboden, der dann vorgeht. Seit dem 1. Januar 2026 reichen die eidgenössischen Mindestlöhne von CHF 20.35 pro Stunde ungelernt bis CHF 24.55 mit EFZ. Der Ferienlohn kommt zum Stundenlohn dazu und darf nicht darin eingerechnet werden.
3. Bei der kantonalen Ausgleichskasse anmelden
Du meldest dich bei der AHV-Ausgleichskasse des Kantons an, in dem dein Haushalt liegt, und rechnest die Beiträge dort ab. Wenn du bisher niemanden beschäftigt hast und im vereinfachten Abrechnungsverfahren abrechnen willst, verlangt das Merkblatt 2.07 die Anmeldung innert 30 Tagen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses; sonst meldest du dich zeitnah an, innerhalb der Frist deines Kantons. Nimm zu Beginn AHV-Nummer, Name und Geburtsdatum deines Helpers auf, ablesbar auf der Versichertenkarte. Wer Hauspersonal nicht meldet, kann sich strafbar machen.
4. Unfallversicherung abschliessen (UVG)
Hauspersonal muss gegen Unfälle versichert sein, und zwar bei einem zugelassenen Unfallversicherer (die Suva deckt Hausdienstarbeit nicht ab). Unter acht Wochenstunden bei dir genügt die Deckung für Berufsunfälle. Ab acht Wochenstunden beim selben Arbeitgeber kommt die Deckung für Nichtberufsunfälle dazu. Die Prämie für Berufsunfälle trägt der Haushalt, die Prämie für Nichtberufsunfälle geht zulasten der angestellten Person und wird vom Lohn abgezogen, und wer gar nicht versichert, macht sich strafbar und riskiert eine nachträgliche Ersatzprämie.
5. Vereinfachtes Abrechnungsverfahren nutzen, wenn es passt
Das vereinfachte Abrechnungsverfahren wurde für genau solche kleinen oder kurzen Anstellungen geschaffen: eine Anmeldung, eine jährliche Abrechnung mit deiner Ausgleichskasse, Sozialbeiträge und Steuer zusammen. Das Merkblatt 2.07 nennt die Grenzen für 2026: höchstens CHF 22'680 Bruttolohn pro Jahr und angestellter Person, höchstens CHF 60'480 Lohnsumme pro Jahr im Haushalt, und alle Löhne müssen in diesem Verfahren abgerechnet werden. Die Einkommenssteuer wird pauschal mit 5 % des AHV-pflichtigen Lohns abgegolten, und dein Helper erhält eine Bescheinigung für die Steuererklärung. Mit VAvplus läuft auch die Prämie der Unfallversicherung über dieselbe Kasse.
6. Laufende Lohnabrechnungen und der Jahresabschluss
Zu jeder Zahlung gehört eine Lohnabrechnung mit Bruttolohn, Ferienzuschlag, jedem Abzug und dem Nettobetrag, den dein Helper erhält. Bei Stundenlohn beträgt der Ferienzuschlag 8,33 % des Bruttolohns bei vier Ferienwochen, mehr bei fünf oder sechs Wochen, und er darf nicht im Stundenlohn versteckt werden. Am Jahresende meldest du die Lohnsumme der Ausgleichskasse, im vereinfachten Verfahren bis zum 30. Januar des Folgejahres, und dein Helper erhält die Bescheinigung für seine Steuererklärung. Bewahre Vertrag, Lohnabrechnungen, Versicherungspolice und Abrechnungen zusammen auf.
Die kurze Checkliste
- Prüfen, ob dein Haushalt Arbeitgeber ist und nicht Kunde
- Aufgaben, Zeiten, Lohn, Ferien und Kündigungsfrist schriftlich festhalten
- Lohn gegen NAV und kantonalen oder städtischen Mindestlohn prüfen
- AHV-Nummer, vollständigen Namen und Geburtsdatum notieren
- Bei der Ausgleichskasse deines Kantons anmelden
- Unfall versichern, Nichtberufsunfälle ab acht Wochenstunden
- Prüfen, ob der Lohn im vereinfachten Verfahren bleibt
- Monatlich mit Lohnabrechnung zahlen und das Jahr abschliessen
Drei Wege, das zu führen
Die Pflichten oben bleiben in jedem Fall bei deinem Haushalt. Unterschiedlich ist nur, wie viel Arbeit du behältst. Wenn du noch niemanden hast: Buchungen mit Helpore Flex haben Stundenpreise, und der volle Betrag steht vor der Bestätigung fest.
Selbst erledigen
Du schreibst den Vertrag, meldest dich bei deiner Ausgleichskasse an, rechnest Lohn und Beiträge jeden Monat aus, schliesst die Unfallversicherung ab und reichst die Jahresabrechnung ein. Das kostet nur deine Zeit und funktioniert gut, wenn das Verhältnis klein und stabil ist.
Helpore Admin Light
Helpore bereitet den Arbeitsvertrag und die genaue monatliche Lohn- und Beitragsrechnung vor und hält jedes Dokument in Ordnung. Anmelden, einreichen und zahlen erledigst du selbst, ohne Vollmacht. Eine feste Gebühr pro Monat oder Jahr, siehe Preisseite.
Helpore Admin
Mit deiner unterschriebenen Vollmacht führt Helpore das Arbeitsverhältnis: Anmeldung, monatliche Lohnabrechnung, Beiträge, Versicherungsadministration und Jahresabschluss. Dein Haushalt bleibt der rechtliche Arbeitgeber, und die Ausgleichskasse bleibt die Stelle, welche die Beiträge festsetzt und einzieht. Eine feste Gebühr pro Monat oder Jahr, siehe Preisseite.
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FAQ
Ist die AHV wirklich ab dem ersten Franken geschuldet?
Für Arbeit im Privathaushalt ja. Die allgemeine Regel, wonach Beiträge unter CHF 2'500 pro Jahr und Arbeitgeber nur auf Verlangen erhoben werden, gilt hier nicht in gleicher Weise: Das Merkblatt 2.06 hält fest, dass bei im Privathaushalt beschäftigten Personen die Beiträge in jedem Fall zu entrichten sind. Ausgenommen sind Löhne bis CHF 750 pro Kalenderjahr an jugendliche Angestellte bis zu dem Jahr, in dem sie 25 werden, und 2026 sind für Angestellte mit Jahrgang 2009 und jünger weder Beiträge noch eine Anmeldung nötig. Lies das Merkblatt 2.06, bevor du dich auf eine Ausnahme stützt.
Was ist das vereinfachte Abrechnungsverfahren, und wo stehen seine Grenzen?
Es ist ein freiwilliger Weg aus dem Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit: eine jährliche Abrechnung mit deiner Ausgleichskasse für Sozialbeiträge und Steuer, wobei die Einkommenssteuer pauschal mit 5 % abgegolten wird. Die Grenzen werden jährlich im AHV-Merkblatt 2.07 veröffentlicht. Für 2026 sind es CHF 22'680 Bruttolohn pro Jahr und angestellter Person sowie CHF 60'480 Lohnsumme pro Jahr im Haushalt, und alle Löhne im Haushalt müssen in diesem Verfahren abgerechnet werden. Wird eine Grenze überschritten, rechnest du im ordentlichen Verfahren ab.
Brauche ich eine Unfallversicherung für ein paar Stunden pro Woche?
Ja. Die Deckung für Berufsunfälle gilt ab der ersten Stunde und wird bei einem zugelassenen Versicherer abgeschlossen. Die Deckung für Nichtberufsunfälle kommt dazu, sobald dein Helper acht Stunden pro Woche oder mehr bei dir arbeitet. Die Prämie für Berufsunfälle trägt der Haushalt, die Prämie für Nichtberufsunfälle die angestellte Person über den Lohnabzug; abweichende Vereinbarungen sind nur zu ihren Gunsten möglich.
Was, wenn ich bar bezahle?
Bargeld ist ein Zahlungsmittel und für sich genommen nicht das Problem. Das Problem ist ein nicht gemeldetes Arbeitsverhältnis: Dein Helper sammelt dann keine AHV-Gutschriften und hat keinen Unfallschutz, und dir drohen Nachzahlungen, Zinsen und Strafverfolgung. Melde das Arbeitsverhältnis an und zahle danach, wie es dir passt, mit einer Lohnabrechnung zu jeder Zahlung.
Kann Helpore die Anmeldung für mich machen?
Mit Helpore Admin ja: Mit deiner unterschriebenen Vollmacht reicht Helpore die Anmeldung ein und führt das Arbeitsverhältnis mit deiner Ausgleichskasse. Mit Helpore Admin Light bereitet Helpore den Vertrag und die monatliche Rechnung vor, und du meldest, reichst ein und zahlst selbst. In beiden Fällen bleibt dein Haushalt der Arbeitgeber, und die Ausgleichskasse bleibt die Stelle, welche die Beiträge festsetzt und einzieht.
Offizielle Quellen
- AHV-Merkblatt 2.06, Hausdienstarbeit, Stand 1. Januar 2026
- AHV-Merkblatt 2.07, Vereinfachte Abrechnungsverfahren, Stand 1. Januar 2026
- AHV-Merkblatt 2.02, Selbstständig oder unselbstständig erwerbend
- SECO, Informationen zum NAV Hauswirtschaft mit den Mindestlöhnen 2026
- ch.ch, Mindestlöhne und Medianlohn
Einmal richtig aufsetzen
Sag Helpore, was dein Haushalt braucht, und sieh, welches Modell passt: Vertrag und monatliche Rechnung für dich vorbereitet, oder das ganze Arbeitsverhältnis geführt mit deiner unterschriebenen Vollmacht.