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Schritt für Schritt zur angemeldeten Haushaltshilfe

So meldest du deinen Helper in der Schweiz an

Wenn du jemanden für Arbeit in deinem Privathaushalt bezahlst, ist dein Haushalt der Arbeitgeber. Bei Hausdienstarbeit wird der Lohn ab dem ersten Franken gemeldet, ausser bei einem jungen Helper: Bis Ende des Jahres, in dem dein Helper 17 wird, ist nichts geschuldet, und bis Ende des Jahres, in dem dein Helper 25 wird, bleibt ein Lohn von höchstens CHF 750 im Jahr von deinem Haushalt beitragsfrei, sofern dein Helper nicht die Abrechnung verlangt. Diese Seite zeigt dir die Schritte in der Reihenfolge, in der sie anfallen, mit den offiziellen Seiten, die du für deinen Kanton prüfen solltest.

Wie melde ich einen Helper an, der in meinem Haushalt arbeitet?

Dein Haushalt ist der Arbeitgeber. Melde dich bei der Ausgleichskasse deines Kantons an, zahle mindestens den geltenden Mindestlohn (der eidgenössische NAV Hauswirtschaft liegt 2026 zwischen CHF 20.35 und CHF 24.55 pro Stunde), versichere gegen Unfälle (ab 8 Stunden pro Woche auch gegen Nichtberufsunfälle) und rechne Lohn und Beiträge jeden Monat mit einer Lohnabrechnung ab. Bis CHF 22’680 pro Jahr und angestellte Person kannst du das vereinfachte Verfahren nutzen, mit einer pauschalen Steuer von 5%.

Du hast schon einen Helper und willst die Administration vorbereitet oder erledigt haben? Richte Admin Light oder Admin ein.

Genf, Waadt, Freiburg, Neuenburg, Wallis und Jura: Ausgleichskasse, Beitragssätze und Mindestlöhne 2026 je Kanton

Hauspersonal im Tessin anstellen 2026: IAS, Beiträge und Mindestlohn

Für wen diese Seite ist

Du bist Arbeitgeberin oder Arbeitgeber, sobald du bestimmst, welche Arbeit bei dir zu Hause erledigt wird, wann und wie, und du sie selbst bezahlst. Das gilt für ein paar Stunden Reinigung pro Woche, für Kinderbetreuung und Babysitting, für Aufgabenhilfe, für die Betreuung einer älteren Person und für bezahlte Arbeit rund ums Haus, zum Beispiel im Garten. Es bleibt so, wenn dein Helper auch für andere Familien arbeitet, denn jeder Haushalt ist eine eigene Arbeitgeberschaft.

Anders ist es, wenn du eine Dienstleistung bei einer Firma einkaufst, welche die Person selbst anstellt und dir Rechnung stellt. Echte Selbstständigkeit gibt es ebenfalls, doch bestätigen kann sie nur die Ausgleichskasse, und zwar für eine bestimmte Tätigkeit. Bis dahin behandelst du das Verhältnis als Anstellung. Das Merkblatt 2.02 der AHV erklärt, wie diese Abgrenzung beurteilt wird.

Prüfe die AHV-Kriterien für deine Situation

So meldest du deinen Helper in der Schweiz an

  1. 1. Klären, ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt

    Bezahlte Arbeit im Privathaushalt gilt sozialversicherungsrechtlich als Erwerbstätigkeit: Reinigung, Kinderbetreuung und Babysitting, Aufgabenhilfe, Betreuung älterer Personen und bezahlte Arbeit im Haus oder rund ums Haus. Wenn du Aufgaben, Zeiten und Lohn bestimmst, ist dein Haushalt die Arbeitgeberschaft, unabhängig von der Stundenzahl. Nicht als Hausdienst gelten Tätigkeiten im Mehrfamilienhaus ausserhalb der Wohnungen, etwa Hauswartarbeiten.

  2. 2. Vertrag vereinbaren und mindestens den Lohnboden zahlen

    Ein Arbeitsverhältnis im Haushalt ist nach Obligationenrecht auch ohne Unterschrift verbindlich, schriftlich ist es trotzdem der vernünftige Standard: Aufgaben, Arbeitszeiten, Stundenlohn, Ferien, Kündigungsfrist. Der Normalarbeitsvertrag für die Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) legt Mindestlöhne pro Stunde nach Qualifikation fest und gilt in der ganzen Schweiz ausser im Kanton Genf, der einen eigenen verbindlichen Normalarbeitsvertrag kennt; einzelne Kantone und Städte setzen einen höheren Lohnboden, der dann vorgeht. Seit dem 1. Januar 2026 reichen die eidgenössischen Mindestlöhne von CHF 20.35 pro Stunde ungelernt bis CHF 24.55 mit EFZ. Der Ferienlohn kommt zum Stundenlohn dazu und darf nicht darin eingerechnet werden.

  3. 3. Bei der kantonalen Ausgleichskasse anmelden

    Du meldest dich bei der AHV-Ausgleichskasse des Kantons an, in dem dein Haushalt liegt, und rechnest die Beiträge dort ab. Bist du noch nicht angemeldet und rechnest im vereinfachten Abrechnungsverfahren ab, meldest du dich zu Beginn des Arbeitsverhältnisses an. Die Frist hängt von deinem Kanton ab: Frag deine Ausgleichskasse, bis wann sie die Anmeldung braucht. Ist dein Haushalt schon angemeldet oder rechnest du im ordentlichen Verfahren ab, frag deine Ausgleichskasse, wann und wie du deinen Helper meldest. Notiere zu Beginn für deinen Helper AHV-Nummer, Name und Geburtsdatum, ablesbar auf der Versichertenkarte. Wer Hauspersonal nicht meldet, kann sich strafbar machen.

  4. 4. Unfallversicherung abschliessen (UVG)

    Hauspersonal muss gegen Unfälle versichert sein, und zwar bei einem zugelassenen Unfallversicherer (die Suva deckt Hausdienstarbeit nicht ab). Unter 8 Wochenstunden bei dir genügt die Deckung für Berufsunfälle. Ab 8 Wochenstunden beim selben Arbeitgeber kommt die Deckung für Nichtberufsunfälle dazu. Die Prämie für Berufsunfälle trägt der Haushalt, die Prämie für Nichtberufsunfälle geht zulasten der angestellten Person und wird vom Lohn abgezogen, und wer gar nicht versichert, macht sich strafbar und riskiert eine nachträgliche Ersatzprämie.

  5. 5. Vereinfachtes Abrechnungsverfahren nutzen, wenn es passt

    Das vereinfachte Abrechnungsverfahren wurde für genau solche kleinen oder kurzen Anstellungen geschaffen: eine Anmeldung, eine jährliche Abrechnung mit deiner Ausgleichskasse, Sozialbeiträge und Steuer zusammen. Das Merkblatt 2.07 nennt die Grenzen für 2026: höchstens CHF 22’680 Bruttolohn pro Jahr und angestellter Person, höchstens CHF 60’480 Lohnsumme pro Jahr im Haushalt, und alle Löhne müssen in diesem Verfahren abgerechnet werden. Die Einkommenssteuer wird pauschal mit 5% des AHV-pflichtigen Lohns abgegolten, und dein Helper erhält eine Bescheinigung für die Steuererklärung. Mit VAvplus läuft auch die Prämie der Unfallversicherung über dieselbe Kasse.

  6. 6. Laufende Lohnabrechnungen und der Jahresabschluss

    Zu jeder Zahlung gehört eine Lohnabrechnung mit Bruttolohn, Ferienzuschlag, jedem Abzug und dem Nettobetrag, den dein Helper erhält. Bei Stundenlohn beträgt der Ferienzuschlag 8.33% des Bruttolohns bei vier Ferienwochen, mehr bei fünf oder sechs Wochen, und er darf nicht im Stundenlohn versteckt werden. Am Jahresende meldest du die Lohnsumme der Ausgleichskasse, im vereinfachten Verfahren bis zum 30. Januar des Folgejahres, und dein Helper erhält die Bescheinigung für seine Steuererklärung. Bewahre Vertrag, Lohnabrechnungen, Versicherungspolice und Abrechnungen zusammen auf.

Die Zahlen und woher sie kommen

Jede Zahl auf dieser Seite mit der amtlichen Quelle, die sie festlegt, und dem Jahr, für das sie gilt.

Mindeststundenlohn nach dem eidgenössischen NAV HauswirtschaftZahlCHF 20.35 bis CHF 24.55 pro Stunde, je nach QualifikationQuelleInformationen zum NAV HauswirtschaftSECOJahr2026
Die Versicherung gegen Nichtberufsunfälle wird PflichtZahlAb 8 Stunden pro Woche beim selben ArbeitgeberQuelleMerkblatt 2.06, Hausdienst, Ziff. 9Informationsstelle AHV/IVJahr2026
Vereinfachtes Verfahren, Grenze pro angestellte PersonZahlCHF 22’680 brutto pro JahrQuelleMerkblatt 2.07, Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für ArbeitgebendeInformationsstelle AHV/IVJahr2026
Vereinfachtes Verfahren, Grenze für die Lohnsumme des HaushaltsZahlCHF 60’480 pro JahrQuelleMerkblatt 2.07, Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für ArbeitgebendeInformationsstelle AHV/IVJahr2026
Steuer im vereinfachten VerfahrenZahl5% des AHV-pflichtigen LohnsQuelleMerkblatt 2.07, Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für ArbeitgebendeInformationsstelle AHV/IVJahr2026
Ferienlohn bei Stundenlohn, vier Wochen FerienZahl8.33% des BruttolohnsQuelleInformationen zum NAV HauswirtschaftSECOJahr2026

Ein durchgerechnetes Beispiel

Berechnet mit dem Helpore Lohnrechner für einen Fall. Ändere Kanton, Stunden oder Lohn, und jede Zeile ändert sich.

Annahmen

  • Kanton des Haushalts: Zürich
  • 3 Stunden pro Woche, 13.00 Stunden pro Monat (52/12 Wochen pro Monat)
  • Bruttostundenlohn CHF 32.00
  • Ferienlohn von 8.33% und Feiertage von 0.39% zusätzlich zum Stundenlohn
  • Abgerechnet im vereinfachten Verfahren, Steuer pauschal 5%
  • Nur Berufsunfallversicherung, unter 8 Stunden pro Woche
  • Beitragssätze per 01.01.2026

Ergebnis pro Monat

Bruttolohn
CHF 452.27
Davon Ferienlohn 8.33 %
CHF 34.65
Davon Feiertage 0.39 %
CHF 1.62
Arbeitgeberbeiträge
CHF 35.95
Unfallversicherungsprämien
CHF 2.30
Dein Haushalt zahlt insgesamt
CHF 490.52
Dein Helper erhält nach Abzügen und Steuer
CHF 400.77
Rechne deinen eigenen Fall im Lohnrechner

Die kurze Checkliste

  • Prüfen, ob dein Haushalt Arbeitgeber ist und nicht Kunde
  • Aufgaben, Zeiten, Lohn, Ferien und Kündigungsfrist schriftlich festhalten
  • Lohn gegen NAV und kantonalen oder städtischen Mindestlohn prüfen
  • AHV-Nummer, vollständigen Namen und Geburtsdatum notieren
  • Bei der Ausgleichskasse deines Kantons anmelden
  • Unfall versichern, Nichtberufsunfälle ab 8 Wochenstunden
  • Prüfen, ob der Lohn im vereinfachten Verfahren bleibt
  • Monatlich mit Lohnabrechnung zahlen und das Jahr abschliessen

Drei Wege, das zu führen

Die Pflichten oben bleiben in jedem Fall bei deinem Haushalt. Unterschiedlich ist nur, wie viel Arbeit du behältst. Hast du schon jemanden angestellt, wähle Helpore Admin Light oder Helpore Admin. Für eine neue Person wählst du einen Helper über Helpore Flex.

Selbst erledigen

Du schreibst den Vertrag, meldest dich bei deiner Ausgleichskasse an, rechnest Lohn und Beiträge jeden Monat aus, schliesst die Unfallversicherung ab und reichst die Jahresabrechnung ein. Das kostet nur deine Zeit und funktioniert gut, wenn das Verhältnis klein und stabil ist.

Helpore Admin Light

Helpore erfasst die vereinbarten Bedingungen und bereitet die genaue monatliche Lohn- und Beitragsrechnung vor und hält jedes Dokument in Ordnung. Anmelden, einreichen und zahlen erledigst du selbst, ohne Vollmacht. Eine feste Gebühr pro Monat oder Jahr, siehe Preisseite.

Helpore Admin

Mit deiner Vollmacht führt Helpore die Administration des Arbeitsverhältnisses in deinem Namen: Anmeldung, monatliche Lohnabrechnung, Beiträge, Versicherungsadministration und Jahresabschluss. Dein Haushalt bleibt der rechtliche Arbeitgeber, und die Ausgleichskasse bleibt die Stelle, welche die Beiträge festsetzt und einzieht. Eine feste Gebühr pro Monat oder Jahr, siehe Preisseite.

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FAQ

Ab wann muss ich meine Putzfrau anmelden?

Ab dem ersten Franken, mit Ausnahmen nach Alter für einen jungen Helper: Im Jahr 2026 brauchen Angestellte, die in diesem Jahr höchstens 17 werden, weder Beiträge noch eine Anmeldung, und bis Ende des Jahres, in dem sie 25 werden, bleibt ein Lohn bis CHF 750 pro Kalenderjahr bei dir beitragsfrei, ausser die Person verlangt die Abrechnung. Für Arbeit im Privathaushalt gilt die allgemeine Regel nicht, wonach Beiträge unter CHF 2’500 pro Jahr und Arbeitgeber nur auf Verlangen erhoben werden: Das Merkblatt 2.06 hält fest, dass die Beiträge in jedem Fall geschuldet sind. Ab dem AHV-Referenzalter zahlst du AHV/IV/EO-Beiträge nur auf dem Lohn über CHF 16’800 pro Jahr (CHF 1’400 pro Monat), ausser die Person verzichtet dir gegenüber auf diesen Freibetrag; ALV-Beiträge entfallen. Du meldest dich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber bei der Ausgleichskasse deines Kantons an und versicherst die Person gegen Unfälle.

Was ist das vereinfachte Abrechnungsverfahren, und wo stehen seine Grenzen?

Es ist ein freiwilliger Weg aus dem Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit: eine jährliche Abrechnung mit deiner Ausgleichskasse für Sozialbeiträge und Steuer, wobei die Einkommenssteuer pauschal mit 5% abgegolten wird. Die Grenzen werden jährlich im AHV-Merkblatt 2.07 veröffentlicht. Für 2026 sind es CHF 22’680 Bruttolohn pro Jahr und angestellter Person sowie CHF 60’480 Lohnsumme pro Jahr im Haushalt, und alle Löhne im Haushalt müssen in diesem Verfahren abgerechnet werden. Wird eine Grenze überschritten, rechnest du im ordentlichen Verfahren ab.

Brauche ich eine Unfallversicherung für ein paar Stunden pro Woche?

Ja. Die Deckung für Berufsunfälle gilt ab dem ersten Arbeitstag und wird bei einem zugelassenen Versicherer abgeschlossen. Die Deckung für Nichtberufsunfälle kommt dazu, sobald dein Helper 8 Stunden pro Woche oder mehr bei dir arbeitet. Die Prämie für Berufsunfälle trägt der Haushalt, die Prämie für Nichtberufsunfälle die angestellte Person über den Lohnabzug; abweichende Vereinbarungen sind nur zu ihren Gunsten möglich.

Was, wenn ich bar bezahle?

Bargeld ist ein Zahlungsmittel und für sich genommen nicht das Problem. Das Problem ist ein nicht gemeldetes Arbeitsverhältnis: Der Lohn fehlt auf dem AHV-Konto deines Helpers, die Ausgleichskasse fordert die Beiträge für vergangene Jahre mit Zins nach, und wer als Arbeitgeber nicht anmeldet, kann bestraft werden. Nach einem Unfall ohne Versicherung zahlt die Ersatzkasse UVG deinem Helper die Leistungen und verlangt von dir Ersatzprämien (AHVG Art. 30ter Abs. 1; Art. 16 Abs. 1; AHVV Art. 39; Art. 41bis Abs. 1 lit. b; AHVG Art. 87; UVG Art. 73 Abs. 1; Art. 95 Abs. 1; Art. 112 Abs. 1 lit. a). Melde das Arbeitsverhältnis an und zahle danach, wie es dir passt, mit einer Lohnabrechnung zu jeder Zahlung.

Kann Helpore die Anmeldung für mich machen?

Mit Helpore Admin ja: Helpore reicht die Anmeldung ein und erledigt den Austausch mit deiner Ausgleichskasse in deinem Namen, mit deiner Vollmacht. Mit Helpore Admin Light erfasst Helpore die vereinbarten Bedingungen und bereitet die monatliche Rechnung vor, und du meldest, reichst ein und zahlst selbst. In beiden Fällen bleibt dein Haushalt der Arbeitgeber, und die Ausgleichskasse bleibt die Stelle, welche die Beiträge festsetzt und einzieht.

Offizielle Quellen

Einmal richtig aufsetzen

Sag Helpore, was dein Haushalt braucht, und sieh, welches Modell passt: Vertrag und monatliche Rechnung für dich vorbereitet, oder das ganze Arbeitsverhältnis geführt mit deiner unterschriebenen Vollmacht.