Anstellung im Schweizer Haushalt
Das vereinfachte Abrechnungsverfahren
Auch geschrieben: Vereinfachtes Abrechnungsverfahren · Procédure simplifiée · Procedura semplificata
Was ist das vereinfachte Abrechnungsverfahren?
Mit dem vereinfachten Abrechnungsverfahren rechnet ein Haushalt Sozialbeiträge und Einkommenssteuer einmal im Jahr mit der Ausgleichskasse ab, auf einem Formular, wobei die Einkommenssteuer pauschal abgegolten wird. Es gibt es genau dafür, dass kleine, regelmässige Haushaltsanstellungen ohne Lohnbüro angemeldet werden können.
Was es bedeutet, wenn du jemanden zu Hause anstellst
Es ist der Weg, den die meisten Haushalte nehmen. Du meldest dich einmal an, meldest den Lohn jährlich, und die angestellte Person erhält eine Bescheinigung für ihre Steuererklärung. Das Einkommen wird im ordentlichen Verfahren nicht nochmals besteuert.
Du bist die Arbeitgeberschaft. Mit Helpore Admin erstellt Helpore einen Vertrag, wenn du einen willst, und reicht unter deiner unterschriebenen Vollmacht die Meldungen ein und erstellt die Lohnabrechnung in deinem Namen; mit Admin Light bereitet Helpore die Berechnung und die Dokumente vor, einreichen und bezahlen tust du. Beide sind optional. Du bleibst in jedem Fall die Arbeitgeberschaft und kannst das alles auch selbst erledigen.
Die Zahlen
Die Grenzen 2026:
- Pro Person, pro Jahr
- CHF 22’680.00
- Lohnsumme des Haushalts, Obergrenze
- CHF 60’480.00
- Pauschale Einkommenssteuer
- 5 %
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich die Grenze überschreite?
Du wechselst ins ordentliche Verfahren, mit periodischen Abrechnungen und kantonalen Quellensteuertarifen statt der Pauschale. Das Arbeitsverhältnis selbst ist davon nicht betroffen.