Zum Inhalt springen

Anstellung im Schweizer Haushalt

AHV: die Schweizer Alters- und Hinterlassenenversicherung

Auch geschrieben: AHV/IV/EO · AVS/AI/APG · AVS/AI/IPG

Was ist die AHV?

Die AHV ist die erste Säule der Schweiz: die staatliche Rente für Alter und Hinterbliebene. Wer in der Schweiz arbeitet, zahlt ein, und die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber ebenfalls. Die IV deckt die Invalidität, die EO den Erwerbsausfall bei Dienst und Elternschaft; die drei werden als ein Beitrag zusammen erhoben.

Was es bedeutet, wenn du jemanden zu Hause anstellst

Wenn du jemanden für Arbeit in deinem Privathaushalt bezahlst, bist du Arbeitgeberin oder Arbeitgeber. Haushaltslöhne werden ab dem ersten Franken gemeldet, ausser bei der Ausnahme für einen jungen Helper, nach der unter einer ersten Altersgrenze nichts geschuldet ist und bis zu einer zweiten Altersgrenze ein kleiner Jahreslohn beitragsfrei bleibt. Ab dem AHV-Referenzalter sind AHV/IV/EO-Beiträge nur auf dem Teil des Lohns über einem Freibetrag geschuldet, und die ALV entfällt. Du meldest dich bei der Ausgleichskasse deines Kantons an, ziehst den Arbeitnehmeranteil vom Lohn ab und zahlst beide Anteile.

Du bist die Arbeitgeberschaft. Mit Helpore Admin erstellt Helpore einen Vertrag, wenn du einen willst, und reicht unter deiner unterschriebenen Vollmacht die Meldungen ein und erstellt die Lohnabrechnung in deinem Namen; mit Admin Light bereitet Helpore die Berechnung und die Dokumente vor, einreichen und bezahlen tust du. Beide sind optional. Du bleibst in jedem Fall die Arbeitgeberschaft und kannst das alles auch selbst erledigen.

Die Zahlen

Der Beitrag 2026, je zur Hälfte von dir und der angestellten Person:

AHV/IV/EO Arbeitnehmende
5.3 %
AHV/IV/EO Arbeitgeberschaft
5.3 %
Pro Person, pro Jahr
CHF 22’680.00
Lohnsumme des Haushalts, Obergrenze
CHF 60’480.00
Pauschale Einkommenssteuer
5 %
Offizielle Quelle

Häufige Fragen

Zahle ich wirklich AHV für ein paar Stunden Reinigung pro Woche?

Ja. Die Ausnahme für geringfügige Löhne gilt nicht für Privathaushalte, Beiträge sind ab dem ersten Franken geschuldet, unabhängig von den Stunden, mit Ausnahmen nach Alter für einen jungen Helper und ab dem AHV-Referenzalter: Angestellte, die im Jahr höchstens 17 werden, zahlen nichts, und bis Ende des Jahres, in dem sie 25 werden, bleibt ein Lohn bis CHF 750 im Jahr bei dir beitragsfrei, ausser die Person verlangt die Abrechnung. Ab dem AHV-Referenzalter sind AHV/IV/EO-Beiträge nur auf dem Lohn über CHF 16’800 im Jahr geschuldet, ausser die Person verzichtet auf diesen Freibetrag, und die ALV entfällt.

Was passiert, wenn ich mich nicht anmelde?

Die Beiträge werden rückwirkend mit Zins nachgefordert, und die Person, die für dich gearbeitet hat, hat für diese Jahre keine AHV-Gutschrift. Die Anmeldung ist der einzige gesetzeskonforme Weg, und das vereinfachte Abrechnungsverfahren macht sie leicht.

Vergangene Monate: so werden sie gemeldet

Welche AHV-Beiträge zahle ich für meine Putzfrau?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber zahlst du 5.3 % AHV/IV/EO und 1.1 % ALV auf dem Bruttolohn und ziehst der angestellten Person den gleichen Anteil vom Lohn ab. Dazu kommen der Beitrag an die Familienausgleichskasse und die Verwaltungskosten deiner Ausgleichskasse, beide von der Kasse festgelegt, sowie die Prämie der Unfallversicherung. Diese Sätze gelten für Angestellte im Erwerbsalter; ab dem Referenzalter entfällt die ALV. Bei Stundenlohn zählt auch der Ferienlohn (8.33 % bei 4 Wochen Ferien) zum Lohn, auf dem die Beiträge geschuldet sind. Das vereinfachte Abrechnungsverfahren ist möglich, wenn der Lohn pro Person höchstens CHF 22’680 und die gesamte Lohnsumme des Haushalts höchstens CHF 60’480 im Jahr beträgt. Du ziehst dann zusätzlich 5 % Quellensteuer ab und rechnest alles einmal im Jahr mit der Ausgleichskasse ab.

Weitere Begriffe