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Anstellung im Schweizer Haushalt
Auch geschrieben: AHV/IV/EO · AVS/AI/APG · AVS/AI/IPG
Die AHV ist die erste Säule der Schweiz: die staatliche Rente für Alter und Hinterbliebene. Wer in der Schweiz arbeitet, zahlt ein, und die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber ebenfalls. Die IV deckt die Invalidität, die EO den Erwerbsausfall bei Dienst und Elternschaft; die drei werden als ein Beitrag zusammen erhoben.
Wenn du jemanden für Arbeit in deinem Privathaushalt bezahlst, bist du Arbeitgeber, und Haushaltslöhne werden ab dem ersten Franken gemeldet. Für Hausarbeit gibt es keine Untergrenze. Du meldest dich bei der Ausgleichskasse deines Kantons an, ziehst den Arbeitnehmeranteil vom Lohn ab und zahlst beide Anteile.
Du bist die Arbeitgeberschaft. Helpore erstellt den Vertrag, reicht die Meldungen ein und erstellt die Lohnabrechnung in deinem Namen.
Der Beitrag 2026, je zur Hälfte von dir und der angestellten Person:
Ja. Die Ausnahme für geringfügige Löhne gilt nicht für Privathaushalte, Beiträge sind ab dem ersten Franken geschuldet, unabhängig von den Stunden. Die einzige Ausnahme sind Personen bis zu dem Jahr, in dem sie 25 werden, die in deinem Haushalt höchstens CHF 750 pro Jahr verdienen.
Die Beiträge werden rückwirkend mit Zins nachgefordert, und die Person, die für dich gearbeitet hat, hat für diese Jahre keine AHV-Gutschrift. Die Anmeldung ist der einzige gesetzeskonforme Weg, und das vereinfachte Abrechnungsverfahren macht sie leicht.