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Anstellung im Schweizer Haushalt
Auch geschrieben: Quellensteuer · Impôt à la source · Imposta alla fonte
Die Quellensteuer ist die Einkommenssteuer, die direkt vom Lohn abgezogen und nicht später in Rechnung gestellt wird. Sie gilt für ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz ohne Niederlassungsbewilligung und für bestimmte Personen im Ausland. Schweizerinnen und Schweizer sowie Personen mit Ausweis C werden im ordentlichen Verfahren besteuert.
Ist die Person, die du anstellst, quellensteuerpflichtig, ziehst du die Steuer vom Lohn ab und rechnest sie mit deiner kantonalen Steuerverwaltung zum kantonalen Tarif ab. Im vereinfachten Abrechnungsverfahren wird sie stattdessen pauschal abgegolten.
Du bist die Arbeitgeberschaft. Helpore erstellt den Vertrag, reicht die Meldungen ein und erstellt die Lohnabrechnung in deinem Namen.
Im vereinfachten Abrechnungsverfahren:
Es hängt von Bewilligung und Wohnsitz der Person ab, nicht von der Tätigkeit. Frage nach dem Bewilligungstyp; eine Niederlassungsbewilligung oder Schweizer Staatsangehörigkeit bedeutet ordentliche Besteuerung.