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Anstellung im Schweizer Haushalt
Auch geschrieben: BVG · LPP · LPP
Das BVG ist das Gesetz über die berufliche Vorsorge, die zweite Säule der Schweiz. Sie ergänzt die AHV-Rente. Es gilt für Angestellte, die bei einer Arbeitgeberschaft über einer jährlichen Eintrittsschwelle verdienen, weshalb viele Teilzeitverhältnisse im Haushalt darunter liegen.
Beiträge schuldest du nur, wenn der Lohn, den du zahlst, die Eintrittsschwelle im Jahr überschreitet. Darunter ist nichts zu tun. Darüber musst du dich einer Vorsorgeeinrichtung anschliessen und mindestens die Hälfte des Beitrags zahlen.
Du bist die Arbeitgeberschaft. Helpore erstellt den Vertrag, reicht die Meldungen ein und erstellt die Lohnabrechnung in deinem Namen.
Die Schwellen 2026:
Nicht automatisch. Die Schwelle gilt pro Arbeitgeberschaft, jeder Haushalt rechnet seinen eigenen Lohn. Wer mehrere kleine Anstellungen hat, kann sich freiwillig versichern lassen.