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Anstellung im Schweizer Haushalt
Auch geschrieben: UVG · LAA · LAINF
Das UVG ist das Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Jede angestellte Person in der Schweiz muss gegen Berufsunfälle versichert sein, und ab acht Wochenstunden bei derselben Arbeitgeberschaft auch gegen Nichtberufsunfälle. Die Police schliesst die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber ab.
Du versicherst die Person, die bei dir arbeitet, nicht dich selbst. Die Berufsunfalldeckung geht immer zu deinen Lasten. Die Nichtberufsunfalldeckung wird ab acht Wochenstunden obligatorisch und ihre Prämie darf vom Lohn abgezogen werden.
Du bist die Arbeitgeberschaft. Helpore erstellt den Vertrag, reicht die Meldungen ein und erstellt die Lohnabrechnung in deinem Namen.
Übliche Prämiensätze 2026 für Hausarbeit:
Ja, für Berufsunfälle, ab der ersten Stunde obligatorisch. Die Nichtberufsunfalldeckung wird obligatorisch, sobald die Person acht Wochenstunden bei dir erreicht.
Nein. Die Privathaftpflicht deckt Schäden, die du anderen zufügst. Die Unfallversicherung für eine angestellte Person ist eine eigene obligatorische Police auf ihren Namen.