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Anstellung im Schweizer Haushalt
Auch geschrieben: Lohnabrechnung · Décompte de salaire · Conteggio salariale
Jede Lohnzahlung braucht eine schriftliche Abrechnung, die den Bruttolohn, jeden Abzug mit Bezeichnung und Betrag und den ausbezahlten Nettobetrag zeigt. Für eine Hausangestellte heisst das: die Stunden oder der Monatslohn, die Ferienentschädigung, wo sie als Zuschlag ausgezahlt wird, die Arbeitnehmeranteile an AHV, IV, EO und ALV, eine allfällige NBU-Prämie, eine allfällige Quellensteuer und der Nettolohn.
Die Lohnabrechnung ist das Dokument, auf das sich beide stützen: der Helper für die eigene Sozialversicherung und Steuer, du für den Lohnausweis und die Meldung an die Ausgleichskasse. Im vereinfachten Verfahren erscheint auch die Pauschalsteuer darauf. Helpore erstellt die Abrechnung jeden Monat aus den bestätigten Stunden, in der Sprache des Helpers, und bewahrt jede Version auf.
Du bist die Arbeitgeberschaft. Helpore erstellt den Vertrag, reicht die Meldungen ein und erstellt die Lohnabrechnung in deinem Namen.
Die Arbeitnehmerabzüge, die darauf erscheinen, und die Grenzen des vereinfachten Verfahrens:
Ja. Die Pflicht hängt nicht vom Betrag ab. Sie schützt auch dich, falls später ein Streit über Stunden oder Lohn entsteht.
Zehn Jahre, wie andere Buchhaltungsunterlagen. Helpore bewahrt jede ausgestellte Lohnabrechnung und Lohnbescheinigung für diese Dauer auf.