Anstellung im Schweizer Haushalt
Lohnabrechnung: was darauf steht, mit Beispiel
Auch geschrieben: Lohnabrechnung · Décompte de salaire · Busta paga
Was zeigt eine Lohnabrechnung für Hausangestellte?
Die Lohnabrechnung ist die schriftliche Abrechnung, die dein Haushalt der Person, die er anstellt, mit jeder Lohnzahlung gibt. Sie zeigt den Bruttolohn, jeden Abzug mit Bezeichnung und Betrag und den Nettolohn.
Das Beispiel einer LohnabrechnungWas es bedeutet, wenn du jemanden zu Hause anstellst
Die Lohnabrechnung ist das Dokument, auf das ihr euch beide stützt: der Helper für die eigene Sozialversicherung und Steuer, du für die Meldung an die Ausgleichskasse und, im ordentlichen Verfahren, für den jährlichen Lohnausweis. Im vereinfachten Verfahren erscheint auch die Pauschalsteuer darauf. Mit Helpore Admin erstellt Helpore die Lohnabrechnung jeden Monat in deinem Namen, in der Sprache des Kantons, und bewahrt jede Version auf. Mit Admin Light bereitet Helpore sie vor, und du übergibst sie.
Beispiel
Beispiel einer Lohnabrechnung
Das Beispiel zeigt die Zeilen der Lohnabrechnung, die Helpore unter Helpore Admin erstellt. Es ist das Exemplar für den Helper, für einen Haushalt im Kanton Zürich.
Arbeit nach Absprache, mit Stunden, die von Monat zu Monat schwanken; 27 Stunden im Oktober 2026 zu CHF 30.00 pro Stunde; vereinfachtes Abrechnungsverfahren.
| Arbeitgeber/in | Seraina Hösli, Uster |
|---|---|
| AHV-Abrechnungsnummer | nicht angezeigt |
| Helper | Mirjam Brändli, Uster |
| AHV-Nummer | nicht angezeigt |
| Periode | 01.10.2026 bis 31.10.2026 |
| Reguläre Stunden | 27.00 |
| Zusatzstunden | 0.00 |
| Bruttostundenlohn | CHF 30.00 |
| Feiertagsentschädigung 0.39 %, im Bruttolohn enthalten | CHF 3.16 |
| Ferienlohn 8.33 %, im Bruttolohn enthalten | CHF 67.47 |
| Bruttolohn | CHF 880.63 |
| Helper Abzüge | CHF 100.40 |
| Auszahlbarer Nettolohn | CHF 780.23 |
| Abzüge vom Lohn des Helpers | |
| AHV/IV/EO | CHF 46.65 |
| ALV | CHF 9.70 |
| Quellensteuer, vereinfachtes Verfahren (5 Prozent, endgültig) | CHF 44.05 |
- AHV/IV/EO: Geprüft am 13. Oktober 2026
- ALV: Geprüft am 16. Oktober 2026
- Quellensteuer, vereinfachtes Verfahren (5 Prozent, endgültig): Geprüft am 16. Oktober 2026
Die Namen sind erfunden. Die Nummern bei der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) werden nicht angezeigt.
Das Exemplar deines Haushalts zeigt zusätzlich seinen Anteil an den Beiträgen und Prämien, der zum Bruttolohn dazukommt.
Was ein Haushalt im Kanton Zürich insgesamt zahltWas die Lohnabrechnung zeigt
Das Gesetz verlangt bei jeder Lohnzahlung eine schriftliche Abrechnung, und der Arbeitsvertrag kann sie nicht wegbedingen. Das Gesetz selbst nennt keine Zeilen. Die Gerichte erwarten, dass die Lohnabrechnung leicht verständlich ist, den Bruttolohn, jeden Zuschlag, jeden Abzug und den Nettolohn zeigt und zusammen mit dem Lohn übergeben wird.
Eine Lohnabrechnung zeigt diese Zeilen, in dieser Reihenfolge.
Sie nennt deinen Haushalt als Arbeitgeberschaft mit seiner AHV-Abrechnungsnummer und deinen Helper mit der AHV-Nummer. Ausserdem nennt sie den Monat, für den sie gilt.
Danach folgen die im Monat gearbeiteten Stunden und der Stundenlohn oder der Monatslohn. Ist der Ferienlohn im Stundenlohn enthalten, folgt der Ferienanteil, und die Feiertagsentschädigung, wo eine bezahlt wird.
Sieht der Vertrag oder der Normalarbeitsvertrag für die Hauswirtschaft deines Kantons einen dreizehnten Monatslohn vor, erscheint er im Monat, in dem er ausbezahlt wird.
Der Bruttolohn ist die Summe dieser Zeilen.
Danach folgen die Abzüge vom Lohn deines Helpers, jeder mit Bezeichnung und Betrag. In der Regel sind das die Alters- und Hinterlassenenversicherung, die Invalidenversicherung und die Erwerbsersatzordnung (AHV/IV/EO) sowie die Arbeitslosenversicherung (ALV). Wo sie anfallen, gehören auch diese Abzüge dazu: in einigen Kantonen ein kantonaler Beitrag; die Versicherung gegen Nichtberufsunfälle, die Unfälle ausserhalb der Arbeit deckt; ein allfällig vereinbarter Anteil an der Krankentaggeldversicherung (KTG); die berufliche Vorsorge (BVG); und die Quellensteuer, die dein Haushalt vom Lohn abzieht und abliefert.
Der Anteil deines Helpers an AHV/IV/EO beträgt in der Regel 5.3 % des Bruttolohns.
Der Anteil deines Helpers an der ALV beträgt in der Regel 1.1 % des Bruttolohns, bis zum Höchstbetrag des versicherten Verdienstes.
Die Versicherung gegen Nichtberufsunfälle gilt ab 8 Stunden pro Woche bei deinem Haushalt.
Im vereinfachten Abrechnungsverfahren, in dem dein Haushalt Beiträge und Steuer zusammen bei der Ausgleichskasse abrechnet, beträgt die Quellensteuer pauschal 5 % des Lohns, und sie ist abschliessend: Auf diesem Lohn ist keine weitere Einkommenssteuer geschuldet.
Der Nettolohn ist der Bruttolohn abzüglich der Abzüge. Diesen Betrag erhält dein Helper ausbezahlt.
Die Gerichte lassen Ferienlohn im Stundenlohn nur bei unregelmässiger Arbeit zu, nie bei Vollzeitarbeit für denselben Haushalt, und nur, wenn der Vertrag und jede Lohnabrechnung den Ferienanteil als Betrag oder als Prozentsatz ausweisen; sonst muss dein Haushalt den Ferienlohn unter Umständen nochmals bezahlen.
Ist der Ferienlohn enthalten, zeigen die Lohnabrechnungen, die Helpore unter Helpore Admin und Helpore Admin Light erstellt, den Ferienanteil auf einer eigenen Zeile, in Franken.
Wie dein Haushalt jeden Monat die Lohnabrechnung erstellt
Rechne die Stunden, die dein Helper im Monat gearbeitet hat, mal den vereinbarten Stundenlohn, oder nimm den Monatslohn.
Zähl jeden geschuldeten Zuschlag dazu, etwa einen dreizehnten Monatslohn oder bei unregelmässiger Arbeit den Ferienlohn, der im Stundenlohn enthalten ist. Die Summe ist der Bruttolohn.
Zieh den Anteil deines Helpers an jedem Beitrag und jeder Prämie ab, dazu eine allfällige Quellensteuer. Was bleibt, ist der Nettolohn, den dein Haushalt zahlt.
Gib deinem Helper die Lohnabrechnung mit jeder Lohnzahlung schriftlich, und bewahre eine Kopie auf.
Nutzt du Helpore Admin oder Helpore Admin Light, bleibt dein Haushalt die Arbeitgeberschaft und schuldet den Lohn. Mit Helpore Admin erstellt Helpore jeden Monat die Lohnabrechnung. Gestützt auf die Vollmacht deines Haushalts, in dessen Namen und auf dessen Rechnung, überweist Helpore aus dem Geld, das dein Haushalt einbezahlt hat, deinem Helper den Nettolohn und leitet die Beiträge, die Prämien und eine allfällige Quellensteuer weiter. Mit Admin Light bereitet Helpore die Berechnung und die Lohnabrechnung vor, und dein Haushalt meldet an, reicht ein und zahlt.
Mit Helpore Admin und Admin Light findet dein Helper das eigene Exemplar auch im Helpore Konto unter «Dokumente», sofern ein Konto besteht. Das Exemplar ist in der Dokumentsprache deines Kantons, also Deutsch, Französisch oder Italienisch, oder auf Englisch, Spanisch oder Portugiesisch, wenn das Konto deines Helpers auf eine dieser Sprachen eingestellt ist.
Was dein Haushalt zusätzlich zahlt
Der eigene Anteil deines Haushalts an den Beiträgen und Prämien kommt zum Bruttolohn dazu und wird nicht vom Lohn deines Helpers abgezogen. Auf den Lohnabrechnungen von Helpore Admin erscheint er nur im Exemplar deines Haushalts.
Der Lohnrechner zeigt, was dein Haushalt in seinem Kanton insgesamt zahlt.
Kantonale Regeln für die Lohnabrechnung
Einige Kantone legen im Normalarbeitsvertrag für die Hauswirtschaft eigene Regeln fest; sie gelten, sofern dein schriftlicher Vertrag nichts anderes vorsieht:
- Glarus: Übergib die Lohnabrechnung bis zum 10. Tag des folgenden Monats (Art. 17 Abs. 3 NAV GL, GS VIII C/12/3).
- Solothurn: Übergib die Lohnabrechnung bis zum 7. Tag des folgenden Monats (§ 19 NAV SO, BGS 821.321).
- Zug: Zahl den Lohn mit allfälligen Familienzulagen und übergib die Lohnabrechnung bis zum 5. Tag des folgenden Monats (§ 17 Abs. 1 NAV ZG, BGS 831.521).
- Nidwalden: Übergib die monatliche Lohnabrechnung innert 7 Arbeitstagen (§ 25 Abs. 2 NAV NW, NG 223.1).
- Schwyz: Übergib die monatliche Lohnabrechnung innert 7 Arbeitstagen (§ 18 Abs. 3 NAV SZ, SRSZ 217.111).
- Luzern: Der Lohn ist bis zum 7. Tag des folgenden Monats fällig, mit einer Lohnabrechnung jeden Monat (§ 20 NAV LU, SRL 854).
- St. Gallen: Die Lohnabrechnung zeigt den Ferienlohn, die Arbeitszeit am Tag und in der Nacht sowie die Präsenzzeit am Arbeitsplatz (Art. 10 Abs. 2 NAV SG, sGS 513.1).
- Schaffhausen: Jeder Lohnabrechnung liegt eine Kopie der Arbeitszeiterfassung bei (§ 16 Abs. 3 NAV SH, SHR 221.216).
- Genf: Halte die geleisteten Arbeitsstunden und die Ruhetage schriftlich fest (Art. 10bis Abs. 3 CTT-EDom, rsGE J 1 50.03).
Lohnabrechnung, Lohnausweis und Jahresende
Eine Lohnabrechnung gilt für eine einzelne Lohnzahlung. Der Lohnausweis fasst das Jahr für die Steuererklärung zusammen, und im ordentlichen Verfahren stellt ihn dein Haushalt jedes Jahr aus.
Wird Quellensteuer abgezogen, zeigt jede Lohnabrechnung den Betrag, und einmal im Jahr folgt eine Bescheinigung über die Steuer. Im vereinfachten Abrechnungsverfahren stellt die Ausgleichskasse diese Bescheinigung aus, nicht dein Haushalt.
Quellen: Obligationenrecht (OR), Art. 88, 323b, 329d, 360 und 362; Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG), Art. 5 und 51; Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), Art. 37a, 88 und 127; Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (Steuerharmonisierungsgesetz, StHG), Art. 11; Verordnung über die Unfallversicherung (UVV), Art. 13 und 116; das Kreisschreiben Nr. 45 der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), Ziff. 9.1 und 10.1; die Urteile des Bundesgerichts 4A_112/2023, 4A_619/2019, BGE 129 III 493 und BGE 149 III 202; das AHV/IV-Merkblatt zum vereinfachten Abrechnungsverfahren; die Schritt-für-Schritt-Anleitung des SECO für private Arbeitgebende; sowie die kantonalen Normalarbeitsverträge für die Hauswirtschaft.
- Art. 323b Abs. 1 OR: Geprüft am 16. Oktober 2026
- Art. 116 Abs. 3 UVV: Geprüft am 16. Oktober 2026
- AHV/IV/EO: Geprüft am 13. Oktober 2026
- ALV: Geprüft am 16. Oktober 2026
- Vereinfachtes Abrechnungsverfahren: Geprüft am 16. Oktober 2026
- NBU: Geprüft am 15. Oktober 2026
- Glarus: Geprüft am 25. September 2026
- Solothurn: Geprüft am 25. September 2026
- Zug: Geprüft am 25. September 2026
- Nidwalden: Geprüft am 25. September 2026
- Schwyz: Geprüft am 25. September 2026
- Luzern: Geprüft am 25. September 2026
- St. Gallen: Geprüft am 25. September 2026
- Schaffhausen: Geprüft am 25. September 2026
- Genf: Geprüft am 2. Oktober 2026
Häufige Fragen
Muss ich auch für nur ein paar Stunden im Monat eine Lohnabrechnung ausstellen?
Ja. Die Pflicht hängt weder von den Stunden noch vom Betrag ab. Eine Lohnabrechnung jeden Monat gibt deinem Haushalt ausserdem einen Nachweis, falls später eine Frage zu Stunden oder Lohn aufkommt.
Gibt es eine offizielle Vorlage für die Lohnabrechnung?
Das Gesetz schreibt kein Formular vor. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und andere Behörden veröffentlichen Vorlagen für Lohnabrechnungen; sie sind in den Quellen dieser Seite verlinkt.
Was gilt, wenn ich meinen Helper bar bezahle?
Stell die Lohnabrechnung wie gewohnt aus und verlange von deinem Helper eine Quittung für das Bargeld (Art. 88 Abs. 1 OR). Barlohn zählt wie jeder andere Lohn, also sind dieselben Beiträge geschuldet.
Wie lange muss ich Lohnabrechnungen aufbewahren?
Bewahre die Lohnabrechnungen und die zugehörigen Lohnaufzeichnungen mindestens 5 Jahre auf, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres der letzten Eintragung (Art. 116 Abs. 3 UVV).