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Angestellt oder selbstständig? Prüfe die AHV-Kriterien

Für die Person, die du bezahlst, damit sie bei dir putzt, Kinder betreut oder jemanden pflegt. Deine Antworten bleiben in deinem Browser: Nichts wird gespeichert oder gesendet.

Ist die Person, die bei dir zu Hause arbeitet, bei dir angestellt?

In den meisten Fällen ja. Das AHV-Merkblatt zur Hausdienstarbeit sagt: Im Privathaushalt ist grundsätzlich jede bezahlte Tätigkeit AHV-pflichtig. Das AHV-Merkblatt für Selbstständigerwerbende sagt: Ob jemand selbstständig ist, beurteilt die Ausgleichskasse im Einzelfall und für jede Tätigkeit, nach den wirtschaftlichen Verhältnissen und nicht nach dem Vertrag. Bis sie das schriftlich entschieden hat, ist es am sichersten, die Arbeit als Anstellung zu behandeln und dich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber anzumelden.

Deine Situation

Mit wem vereinbarst du die Arbeit?

Was deine Antworten zeigen

Beantworte die ersten Fragen, dann erscheint hier das Ergebnis.

Was allein nicht entscheidet

Die Ausgleichskasse schaut auf die gesamten Umstände. Keiner dieser Punkte klärt die Frage für sich allein:

Quellen