Welches Verfahren, welche Versicherungen und welche Ausgleichskasse gelten für deinen Helper?
Für Haushalte, die einen Helper anstellen oder bald anstellen. Dein Haushalt ist der Arbeitgeber. Diese Seite zeigt, was das im Jahr, in dem die Anstellung beginnt, von dir verlangt. Deine Antworten verlassen diese Seite nicht.
Welches Verfahren gilt im Jahr 2026 für einen Haushalt, der einen Helper bezahlt?
Im Jahr 2026 kann ein Haushalt das vereinfachte Abrechnungsverfahren wählen, wenn jeder Lohn höchstens CHF 22’680 im Jahr beträgt und alle Löhne zusammen höchstens CHF 60’480. Wird eine der beiden Grenzen überschritten, gilt das ordentliche Verfahren. Du versicherst deinen Helper in jedem Fall gegen Berufsunfälle und ab 8 Stunden pro Woche auch gegen Nichtberufsunfälle. Die berufliche Vorsorge hängt vom Alter ab und beginnt ab einem Jahreslohn über CHF 22’680. Du meldest dich bei der Ausgleichskasse des Kantons an, in dem du wohnst.
Deine Antworten
Vier Ziffern.
Was im Jahr 2026 gilt
Das Ergebnis erscheint hier, sobald du diese Fragen beantwortet hast:
- Postleitzahl des Ortes, an dem dein Helper arbeitet, meist dein Zuhause
- Wer ist Arbeitgeberin oder Arbeitgeber deines Helpers?
- Wann beginnt die Anstellung?
- Wie viele Stunden pro Woche arbeitet dein Helper für dich?
- Welchen Bruttolohn zahlst du deinem Helper im Jahr?
- Zahlt dein Haushalt weitere Löhne?
- Wie alt ist dein Helper am Ende des Jahres?
Fragen und Antworten
- Kann mein Haushalt das vereinfachte Verfahren nutzen?
- Im Jahr 2026 nur, wenn jede Person, die du anstellst, bei dir höchstens CHF 22’680 verdient und alle Löhne zusammen höchstens CHF 60’480 betragen. Eine Gesellschaft oder eine Genossenschaft kann es nicht nutzen. Das ordentliche Verfahren steht allen Arbeitgebenden offen.
- Welche Versicherungen schliesse ich für meinen Helper ab?
- Die Unfallversicherung, in jedem Fall: Du schliesst sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber ab, und ab 8 Stunden pro Woche deckt sie auch Nichtberufsunfälle. Die berufliche Vorsorge kommt ab einem Jahreslohn über CHF 22’680 dazu, je nach Alter. Ob du eine Krankentaggeldversicherung brauchst, hängt von deinem Kanton ab.
- Wo melde ich mich an, und bis wann?
- Bei der Ausgleichskasse des Kantons, in dem du wohnst. Im vereinfachten Verfahren meldest du dich innert 30 Tagen nach dem ersten Arbeitstag an, wenn du noch nicht bei einer Ausgleichskasse angemeldet bist. Die Löhne des Jahres 2026 meldest du bis zum 30. Januar 2027.
- Brauche ich eine Krankentaggeldversicherung?
- Das hängt vom Normalarbeitsvertrag für die Hauswirtschaft des Kantons ab, in dem dein Helper arbeitet. Kantone, deren Vertrag die Versicherung vorschreibt, teils erst ab einem bestimmten Pensum oder einer bestimmten Vertragsdauer: Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Genf, Jura, Luzern, Nidwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Thurgau, Uri, Wallis und Zürich. Kantone ohne diese Pflicht: Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Freiburg, Glarus, Graubünden, Neuenburg, Schwyz, Tessin, Waadt und Zug. In diesen Kantonen hat ein Helper in Vollzeit die Versicherung selbst, und du prüfst das: Obwalden.
- Wer meldet an und zahlt, ich oder Helpore?
- Dein Haushalt ist in jedem Fall der Arbeitgeber. Helpore Admin ist optional. Mit Helpore Admin Light meldest du selbst an und zahlst selbst. Mit Helpore Admin meldet Helpore an und zahlt aus deinen Mitteln, in deinem Namen.