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Anstellung im Schweizer Haushalt
Auch geschrieben: KTG · AMC · AMC
Die KTG zahlt einen Teil des Lohnes, wenn eine angestellte Person krank ist. Anders als die Unfallversicherung ist sie bundesrechtlich nicht obligatorisch. Ohne sie schuldest du als Arbeitgeberschaft die Lohnfortzahlung selbst, während einer Dauer, die mit den Dienstjahren wächst, nach der Skala deines Kantons.
Du kannst das Risiko der Lohnfortzahlung selbst tragen oder versichern. Die meisten Haushalte versichern es, sobald das Verhältnis regelmässig ist, denn eine lange Krankheit trifft sonst den Haushalt allein.
Du bist die Arbeitgeberschaft. Helpore erstellt den Vertrag, reicht die Meldungen ein und erstellt die Lohnabrechnung in deinem Namen.
Nein, nicht auf Bundesebene. Ohne sie schuldest du die Lohnfortzahlung aber selbst, das Risiko verschwindet also nicht, es liegt nur bei dir.
Die Dauer wächst mit den Dienstjahren nach der kantonalen Skala und beginnt im ersten Jahr bei drei Wochen.