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Anstellung im Schweizer Haushalt
Auch geschrieben: NBU · AANP · AINP
Die Schweizer Unfallversicherung hat zwei Teile. Die Berufsunfallversicherung (BU) schützt die Arbeitnehmerin während der Arbeit und ist für jede Angestellte ab der ersten Stunde obligatorisch. Die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) schützt sie im übrigen Leben, zu Hause, im Verkehr, beim Sport, und wird obligatorisch, sobald jemand acht Stunden pro Woche oder mehr beim selben Arbeitgeber arbeitet.
Unter acht Stunden pro Woche ist dein Helper bei Unfällen ausserhalb der Arbeit über die eigene Krankenkasse gedeckt, und du schuldest für die NBU nichts. Ab acht Stunden pro Woche wird die NBU-Prämie fällig und in der Regel vom Lohn des Helpers abgezogen, was zulässig ist. Helpore bucht den Schutz aus den effektiven Stunden und weist ihn auf der Lohnabrechnung aus.
Du bist die Arbeitgeberschaft. Helpore erstellt den Vertrag, reicht die Meldungen ein und erstellt die Lohnabrechnung in deinem Namen.
Die Prämiensätze, die Helpore anwendet:
Standardmässig die Arbeitnehmerin, über einen Lohnabzug. Der Arbeitgeber kann sie stattdessen übernehmen. Der Berufsunfallteil ist immer Sache des Arbeitgebers.
Die Achtstundengrenze wird auf die tatsächlichen Stunden angewendet. Helpore rechnet sie jeden Monat aus den bestätigten Stunden neu, sodass der Schutz mit der Arbeit beginnt und endet.