Anstellung im Schweizer Haushalt
Nichtberufsunfälle (NBU): ab wie vielen Stunden und wer zahlt
Auch geschrieben: NBU · AANP · AINP
Was ist die Deckung für Nichtberufsunfälle (NBU), und wann ist sie obligatorisch?
Die Deckung für Nichtberufsunfälle schützt die Person, die du anstellst, also deinen Helper, zu Hause, im Verkehr und beim Sport. Sie ist obligatorisch, sobald diese Person mindestens 8 Stunden pro Woche für deinen Haushalt arbeitet. Berufsunfälle sind ab dem ersten Tag versichert, unabhängig von den Stunden.
Wer die Prämie zahltWas es bedeutet, wenn du jemanden zu Hause anstellst
Arbeitet dein Helper weniger als 8 Stunden pro Woche bei dir, schuldet dein Haushalt keine Prämie für Nichtberufsunfälle, also wird dafür auch nichts vom Lohn abgezogen. Ab 8 Stunden schuldet er diese Prämie dem Versicherer und zieht sie in der Regel vom Lohn ab.
Wie die Stunden gezählt werden
Es zählen nur die Stunden bei deinem Haushalt. Stunden, die dein Helper für andere Haushalte arbeitet, werden nie dazugezählt, und genau 8 Stunden pro Woche reichen für die Deckung.
Schwanken die Stunden, entscheidet der Versicherer im Zeitpunkt eines Unfalls über die Deckung. Er berücksichtigt die Art der Stelle und die mit dir vereinbarten Stunden. Ausserdem schaut er auf die Stunden in den 3 oder 12 Monaten vor dem Unfall, je nachdem, was für deinen Helper günstiger ist. Der Versicherer betrachtet deinen Helper als versichert, wenn eines davon zutrifft: Der Durchschnitt bei deinem Haushalt erreichte 8 Stunden pro Woche, oder die meisten Wochen erreichten 8 Stunden. Hat dein Helper in den meisten Wochen gearbeitet, lässt der Durchschnitt die Wochen ohne Arbeit weg. Die Versicherer wenden das als gemeinsame Praxis gestützt auf die Verordnung über die Unfallversicherung an, und das Bundesgericht hat sie als nicht gesetzwidrig beurteilt.
Unter 8 Stunden pro Woche
Die Police deines Haushalts versichert deinen Helper nur gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten.
Ein Unfall auf dem Arbeitsweg gilt als Berufsunfall, deine Police deckt ihn also.
Andere Unfälle fallen unter die Unfalldeckung der eigenen Krankenkasse deines Helpers. Diese Deckung sollte deshalb bestehen bleiben, ausser eine andere Arbeitgeberschaft versichert deinen Helper gegen Nichtberufsunfälle.
Wer ab 8 Stunden pro Woche die Prämie zahlt
Deine Police deckt dann auch Nichtberufsunfälle, und für diese Deckung ist eine Prämie fällig.
Nach Bundesrecht trägt die angestellte Person diese Prämie. Dem Versicherer schuldest du die ganze Prämie. Den Anteil, den die angestellte Person trägt, darfst du nur in derselben Lohnperiode oder in der nächsten vom Lohn abziehen.
Wenn die Arbeit bei deinem Haushalt endet
Endet die Arbeit bei deinem Haushalt, sag deinem Helper, dass sich die Deckung für Nichtberufsunfälle beim Unfallversicherer verlängern lässt (Abredeversicherung).
Die Verlängerung muss vor dem Ende der Deckung vereinbart werden, für bis zu 6 Monate, und der Versicherer muss sie anbieten.
Bevor die Arbeit endet oder die Stunden unter 8 Stunden pro Woche fallen, weise deinen Helper schriftlich darauf hin, dass der eigenen Krankenkasse gemeldet werden muss, dass die Unfalldeckung über dich endet. Tust du das nicht, kann die Krankenkasse deinem Haushalt den Unfallanteil ihrer Prämie samt Zins in Rechnung stellen, für die Zeit, bis sie vom Ende der Deckung erfährt.
Die Deckung endet nicht am letzten Arbeitstag. Sie läuft noch während einer Zeit weiter, die das Gesetz festlegt, gerechnet ab dem letzten Tag mit Anspruch auf mindestens den halben Lohn.
Diese Zeit dauert 31 Tage.
Ein Taggeld, das den Lohn ersetzt, gilt als Lohn. Die Deckung läuft also weiter, solange es gezahlt wird.
Quellen: Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), Art. 3, 7, 8 und 91; Verordnung über die Unfallversicherung (UVV), Art. 7, 8, 13, 72 und 99; Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 1a, 8 und 10; Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 11; die Empfehlung Nr. 7/87 der Versicherer zu unregelmässig Beschäftigten und das Urteil des Bundesgerichts BGE 139 V 457; das AHV/IV-Merkblatt zur obligatorischen Unfallversicherung; die Seite des Bundesamts für Gesundheit dazu, wer versichert ist; sowie die kantonalen Normalarbeitsverträge für die Hauswirtschaft.
Geprüft am 15. Oktober 2026
Häufige Fragen
Kann ich diese Prämie anstelle meines Helpers zahlen?
Ja. Das Gesetz erlaubt eine Vereinbarung zugunsten der angestellten Person. In einigen Kantonen legt der Normalarbeitsvertrag für die Hauswirtschaft diese Prämie ganz oder teilweise deinem Haushalt auf. Schau deshalb in den Vertrag deines Kantons.
Soll mein Helper die Unfalldeckung in der eigenen Krankenkasse aufheben?
Nur solange dein Helper über deinen Haushalt gegen Nichtberufsunfälle versichert ist. Dann kann der Helper die Krankenkasse schriftlich bitten, die Unfalldeckung zu sistieren. Sie gilt von Gesetzes wegen wieder, sobald die Deckung über deinen Haushalt endet.