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Tätigkeitsbezogener Compliance-Ratgeber
Wenn Sie Seniorenhilfe und Gesellschaft zu Hause in Ihrem Zuhause in Anspruch nehmen, werden Sie zum privaten Arbeitgeber mit denselben Kernpflichten wie bei jeder Haushaltstätigkeit: Anmeldung, Sozialbeiträge, Unfallversicherung und korrekte Bezahlung. Einige Punkte sind für diese Art der Hilfe spezifisch.
Unabhängig von der Tätigkeit ist der Rahmen derselbe: Melden Sie sich bei Ihrer kantonalen AHV-Ausgleichskasse an (Beiträge sind ab dem ersten Franken geschuldet), zahlen Sie AHV/IV/EO je 5,3 % und ALV je 1,1 % plus den kantonal festgelegten Familienzulagenbeitrag, schliessen Sie eine UVG-Unfallversicherung ab, prüfen Sie die BVG- und Quellensteuerpflicht und stellen Sie am Jahresende einen Lohnausweis aus. Teilzeit-Seniorenhilfe und Gesellschaft zu Hause fällt meist unter das vereinfachte Abrechnungsverfahren – bis CHF 22'680 pro Jahr und angestellter Person und CHF 60'480 Gesamtlohnsumme, mit pauschal 5 % Steuer.
In einem Privathaushalt ist eine Person, die Sie für sich arbeiten lassen, fast immer Ihre angestellte Person – selbst wenn sie auch für andere Familien tätig ist, denn jeder Haushalt ist eine eigene Arbeitgeberschaft. Echte Selbstständigkeit wird nur anerkannt, wenn die Ausgleichskasse sie bestätigt: Die Person arbeitet unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung, trägt das Unternehmerrisiko und bedient in der Regel mehrere Kundschaften mit eigener Ausrüstung und Rechnungsstellung. Solange die Kasse die Selbstständigkeit nicht bestätigt hat, behandeln Sie Seniorenhilfe und Gesellschaft zu Hause als Anstellung und rechnen die Beiträge entsprechend ab.
Seniorenbetreuung reicht von einigen Stunden Gesellschaft bis zur Live-in-Betreuung, und die Stunden bestimmen die Pflichten: Die Nichtberufsunfalldeckung wird ab 8 Wochenstunden obligatorisch, und ein Lohn über CHF 22'680 pro Jahr löst die berufliche Vorsorge (BVG) aus. Für Live-in- oder 24-Stunden-Arrangements gelten besondere Arbeitszeitregeln. Wird die Betreuungsperson direkt vom Haushalt angestellt, gilt das Arbeitsgesetz nicht, doch das Obligationenrecht und der anwendbare Normalarbeitsvertrag (NAV) verlangen weiterhin eine tägliche Ruhezeit von rund 11 Stunden, Pausen und – wichtig – dass Pikett- oder Präsenzzeit bezahlt und nicht als Freizeit behandelt wird. Solche Arrangements sind heikel; klären Sie daher die genauen Ruhe- und Präsenzzeitregeln für Ihre Situation.
Zusätzlich zum Bruttolohn kommen die Arbeitgeberbeiträge der ersten Säule – 5,3 % für AHV/IV/EO und 1,1 % für ALV – sowie der kantonal festgelegte Familienzulagenbeitrag und die Unfallversicherungsprämie, zusammen rund 8–10 % des Bruttolohns. Ein Lohn unter CHF 22'680 pro Jahr löst keine berufliche Vorsorge (BVG) aus, und unter diesem Betrag pro angestellter Person steht das vereinfachte Verfahren mit pauschal 5 % Steuer offen. Der Familienzulagensatz (je Kanton) und die Unfallprämie (je Versicherer) sind die variablen Posten und daher als Richtwerte zu verstehen; AHV mit 5,3 % und ALV mit 1,1 % sind fix.
Helpore vermittelt Ihnen geprüfte Helper für Seniorenhilfe und Gesellschaft zu Hause, setzt den anwendbaren Mindestlohn durch und übernimmt die Administration der Hausanstellung – Anmeldungsunterstützung, Lohnabwicklung, Versicherung und Dokumente –, damit Sie sich auf die Hilfe selbst konzentrieren können.
Ja – die zentralen Pflichten der Hausanstellung sind für Seniorenhilfe und Gesellschaft zu Hause identisch. Die Unterschiede betreffen vor allem Stunden und Lohn: Unter CHF 22'680 pro Jahr gibt es kein BVG, und die Nichtberufsunfalldeckung gilt ab 8 Wochenstunden.
Ja, solange der Lohn innerhalb der Grenzen bleibt – bis CHF 22'680 pro Jahr und angestellter Person und CHF 60'480 Gesamtlohnsumme des Haushalts – mit pauschal 5 % Einkommenssteuer.
Auch wenn das Arbeitsgesetz nicht gilt, wenn ein Haushalt die Betreuungsperson direkt anstellt, hat diese Anspruch auf eine tägliche Ruhezeit von rund 11 Stunden, auf Pausen und auf Bezahlung der Pikett- oder Präsenzzeit – diese darf nicht als unbezahlt gelten. Der Normalarbeitsvertrag (NAV) Ihres Kantons regelt die Einzelheiten; klären Sie ihn für ein Live-in-Arrangement.
Helpore meldet das Anstellungsverhältnis an, wickelt die Löhne ab, organisiert die Versicherung und erstellt die Dokumente — sodass die untenstehenden Schritte für Sie erledigt sind.