Kurz gesagt: Die obligatorische Schweizer Grundversicherung bezahlt keine gewöhnliche, nicht-medizinische Haushaltshilfe wie Putzen, Kochen, Einkaufen oder Gesellschaft. Sie leistet Beiträge an gesetzlich definierte Pflege, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Je nach Einzelfall können eine Zusatzversicherung, heutige Ergänzungsleistungen oder eine AHV-Hilflosenentschädigung helfen – automatisch ist keine dieser Leistungen.
Die Verwirrung ist verständlich: Dieselbe Spitex-Organisation kann kassenpflichtige Pflege und separat verrechnete Haushaltshilfe anbieten. Entscheidend ist die konkrete Tätigkeit, nicht das Wort „Spitex“ auf der Rechnung.
Dieser Ratgeber bildet die am 25. August 2026 verfügbaren offiziellen Regeln ab und trennt klar zwischen dem, was heute gilt, und der für 2028 erwarteten EL-Reform.
Zwei-Minuten-Deckungscheck
Entscheidend ist die Leistung – nicht der Name des Anbieters
Eine Spitex-Organisation kann sowohl kassenpflichtige Pflege als auch separat verrechnete Haushaltshilfe anbieten. Wählen Sie, welche Arbeit gebraucht wird.
Meist nicht durch die Grundversicherung gedeckt
Prüfen Sie eine andere Finanzierung
Gewöhnliche Hilfe im Haushalt und Betreuung werden grundsätzlich selbst bezahlt. Im Einzelfall können Zusatzversicherung, Ergänzungsleistungen oder Hilflosenentschädigung helfen.
Das sollten Sie als Nächstes prüfen
- 1Vor der Buchung eine schriftliche Zusage der Zusatzversicherung verlangen.
- 2Bei bestehendem oder möglichem EL-Anspruch die kantonale EL-Stelle nach der heutigen Vergütung fragen.
- 3Bei dauerhaftem Hilfebedarf im Alltag einen Anspruch auf AHV-Hilflosenentschädigung prüfen.
Was ändert sich 2028?
Die geplante Änderung betrifft Ergänzungsleistungen (EL), nicht die Grundversicherung. Laut Bund sollen bestimmte Leistungen zu Hause voraussichtlich ab 1. Januar 2028 für anspruchsberechtigte EL-Beziehende finanziert werden – nicht für alle Seniorinnen und Senioren.
Nur zur Orientierung. Über den Einzelfall entscheiden Kasse, EL-Stelle und Leistungserbringer.
Nicht-medizinische Seniorenhilfe vergleichenAuf einen Blick: Wer bezahlt normalerweise?
| Hilfe zu Hause | Grundversicherung | Was Sie stattdessen prüfen sollten |
|---|---|---|
| Putzen, Wäsche und Haushaltsorganisation | Grundsätzlich nein | Zusatzversicherung, kantonale EL-Regeln oder Selbstzahlung |
| Kochen, Einkaufen und Besorgungen | Grundsätzlich nein | Ergänzungsleistungen, lokale Angebote oder Selbstzahlung |
| Gesellschaft, Spaziergänge und Begleitung | Grundsätzlich nein | Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigung oder Selbstzahlung |
| Pflegeabklärung, Beratung und Koordination | Beitrag möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind | Zugelassener Anbieter und abgeklärter Pflegebedarf |
| Behandlungspflege wie Wundversorgung oder Injektionen | Beitrag möglich | Pflegeabklärung, ärztliche Anordnung und zugelassener Anbieter |
| Qualifizierte Grundpflege bei gesundheitlichem Bedarf | Beitrag möglich | Pflegeabklärung und zugelassener Anbieter |
„Beitrag möglich“ bedeutet nicht, dass die Kasse die ganze Rechnung übernimmt. Franchise, Selbstbehalt und eine nach kantonalen Regeln festgelegte Patientenbeteiligung können weiterhin anfallen.
Was die Grundversicherung 2026 tatsächlich bezahlt
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) nennt drei Kategorien kassenpflichtiger Pflege:
- Abklärung, Beratung und Koordination.
- Untersuchungs- und Behandlungsmassnahmen.
- Massnahmen der Grundpflege.
Eine Pflegefachperson muss den Pflegebedarf abklären und ein zugelassener Leistungserbringer die Leistung erbringen. Untersuchungs- und Behandlungsmassnahmen benötigen zusätzlich eine ärztliche Anordnung. Für Abklärung, Koordination und Grundpflege ist eine ärztliche Verordnung nicht in jedem Fall nötig; die übrigen Bedingungen gelten trotzdem.
Für Pflege zu Hause betragen die offiziellen Beiträge 2026 CHF 76.90 pro Stunde für Abklärung, Beratung und Koordination, CHF 63 für Behandlungspflege und CHF 52.60 für Grundpflege. Das sind Kassenbeiträge an qualifizierende Pflege – weder Stundenlöhne noch Marktpreise oder eine Barauszahlung an die Familie. Die Patientenbeteiligung beträgt höchstens CHF 15.35 pro Tag, in vielen Kantonen weniger, zusätzlich zur normalen Kostenbeteiligung. Kantone und/oder Gemeinden regeln und finanzieren die verbleibenden anerkannten Pflegekosten.
Spitex Schweiz zieht dieselbe Grenze: Die Grundversicherung finanziert keine hauswirtschaftlichen Arbeiten und keine allgemeine Betreuung, die nicht in der Krankenpflege-Leistungsverordnung aufgeführt sind. Auch ein Arztzeugnis macht Putzen nicht zur Pflegeleistung.
Warum „Spitex“ nicht automatisch „kassenpflichtig“ heisst
Spitex beschreibt Hilfe und Pflege zu Hause, ist aber keine einzelne Versicherungskategorie. Ein Anbieter kann im gleichen Einsatz zwei unterschiedliche Leistungen erbringen:
- Eine Pflegefachperson beurteilt eine Wunde und wechselt den Verband: möglicherweise kassenpflichtige Pflege.
- Eine Alltagshilfe putzt die Küche und kauft Lebensmittel ein: gewöhnlich nicht gedeckte Haushaltshilfe.
Verlangen Sie, dass Pflege und Haushaltshilfe in Offerte und Rechnung getrennt ausgewiesen werden. Klären Sie vor Beginn, ob der Anbieter über die Grundversicherung abrechnen darf und wer die Bedarfsabklärung sowie eine nötige ärztliche Anordnung organisiert.
Vier mögliche Finanzierungswege
1. Grundversicherung für qualifizierende Pflege
Dieser Weg ist für abgeklärten Pflegebedarf da, nicht für gewöhnliche Hausarbeit. Beginnen Sie mit einer professionellen Bedarfsabklärung. Anbieter und Kasse können danach festlegen, welche Leistungen kassenpflichtig sind und welcher Anteil bei der versicherten Person bleibt.
2. Freiwillige Zusatzversicherung
Eine Zusatzversicherung kann Beiträge an Haushaltshilfe vorsehen, einen allgemeinen Schweizer Anspruch gibt es aber nicht. Entscheidend sind Police, Leistungsgrenzen, Wartefristen, zugelassene Anbieter und verlangte Nachweise. Das BAG erklärt, dass Zusatzversicherungen freiwillig und vertraglich geregelt sind.
Fragen Sie die Kasse schriftlich:
- Ist Haushaltshilfe in dieser konkreten Situation gedeckt?
- Wird ein Arztzeugnis verlangt und reicht es aus?
- Muss der Anbieter auf einer Liste stehen?
- Welche Summe, Dauer und Wartefrist gelten?
Buchen Sie nicht aufgrund eines telefonischen „wahrscheinlich“. Verlangen Sie einen schriftlichen Entscheid.
3. Ergänzungsleistungen und AHV-Hilflosenentschädigung
EL-berechtigte Personen können bereits heute die Vergütung bestimmter ungedeckter Krankheits- und Behinderungskosten beantragen, darunter Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause. Der Kanton bestimmt die Details und beurteilt jeden Fall. Die offizielle AHV/IV-Information zu Krankheits- und Behinderungskosten ist der Ausgangspunkt; das Gesuch geht an die zuständige kantonale Stelle.
Die AHV-Hilflosenentschädigung funktioniert anders. Sie ist eine Geldleistung bei dauerhaft abgeklärtem Bedarf an Hilfe bei alltäglichen Lebensverrichtungen – keine Rückzahlung einer einzelnen Helper-Rechnung und kein allgemeiner Putzkostenzuschuss. Für AHV-Rentnerinnen und -Rentner betragen die Monatsansätze 2026 je nach Hilflosigkeitsgrad CHF 252, CHF 630 oder CHF 1'008. Der Bedarf muss in der Regel seit mindestens sechs Monaten bestehen. Einkommen und Vermögen entscheiden nicht über den Anspruch. Die Person muss in der Schweiz wohnen; der leichte Grad wird nur zu Hause vergütet, und ein konkurrierender Anspruch aus der obligatorischen Unfall- oder Militärversicherung schliesst die AHV-Leistung aus. Massgeblich sind die aktuellen Regeln der AHV/IV-Informationsstelle.
4. Privat finanzierte, nicht-medizinische Seniorenhilfe
Wenn keine Leistung greift, können Familien praktische Unterstützung selbst organisieren: Putzen, Mahlzeiten, Wäsche, Besorgungen und Gesellschaft. Definieren Sie die Aufgaben so klar, dass nicht-medizinische Hilfe nicht mit Pflege verwechselt wird. Auf Helpore können Sie echte Profile und Verfügbarkeiten für Seniorenhilfe vergleichen oder zuerst nachlesen, was nicht-medizinische Seniorenhilfe zu Hause umfasst.
Was sich 2028 voraussichtlich ändert
Das Parlament hat im Juni 2025 neue Bestimmungen beschlossen, um Hilfe und Betreuung zu Hause über Ergänzungsleistungen zu stärken. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) nennt unter anderem Notrufsysteme, Haushaltshilfe, Mahlzeiten zu Hause sowie Begleit- und Fahrdienste. Laut BSV soll die Änderung voraussichtlich am 1. Januar 2028 in Kraft treten.
Drei Grenzen sind entscheidend:
- Es ist eine EL-Reform, keine Ausweitung der Grundversicherung.
- Sie betrifft anspruchsberechtigte EL-Beziehende, nicht alle Seniorinnen und Senioren.
- Die Vernehmlassung zur Ausführungsverordnung lief bis 9. März 2026 und ist abgeschlossen. Prüfen Sie vor einer Planung die definitive Verordnung und den bestätigten Starttermin.
Heutige kantonale EL-Vergütungen bleiben relevant: Manche berechtigte Personen können schon jetzt Unterstützung für qualifizierende Kosten erhalten. Fragen Sie die kantonale EL-Stelle nach den aktuellen Regeln und prüfen Sie den Fall beim Inkrafttreten der Reform erneut.
Checkliste in fünf Schritten
- Konkrete Aufgaben notieren. Trennen Sie Pflege von Putzen, Mahlzeiten, Einkaufen und Gesellschaft.
- Bei gesundheitlichem Pflegebedarf eine Abklärung organisieren. Versuchen Sie nicht, gewöhnliche Hausarbeit als Pflege zu deklarieren.
- Schriftliche Versicherungszusage einholen. Fragen Sie Grund- und Zusatzversicherung nach Leistung, Anbieter und Zeitraum.
- Öffentliche Leistungen prüfen. Kontaktieren Sie die kantonale EL-Stelle und prüfen Sie bei dauerhaftem Hilfebedarf eine AHV-Hilflosenentschädigung.
- Die übrige Hilfe legal organisieren. Wer eine Alltagshilfe direkt im Privathaushalt anstellt, beschäftigt Hauspersonal. Das AHV-Merkblatt Hausdienstarbeit 2026 erklärt Anmeldung und Beiträge. Unser Ratgeber zur legalen Anstellung von Haushaltshilfe zeigt die praktischen Schritte.
Für ein realistisches Selbstzahler-Budget gibt es unseren separaten Ratgeber zu den Kosten von Seniorenbetreuung zu Hause. So bleiben Versicherungsfrage und Kostenplanung sauber getrennt.
Wo Helpore passt – und wo nicht
Helpore ist ein Marktplatz für nicht-medizinische Haushaltshilfe und Gesellschaft. Helpore ist weder Krankenkasse noch medizinischer Leistungserbringer oder Leistungsbehörde. Profile zeigen Leistungen, Erfahrung, Sprachen, Tarife und Verfügbarkeit, damit Familien passende praktische Unterstützung auswählen können. Über Versicherungs- und Leistungsansprüche entscheiden die zuständigen Stellen.
Stellt ein Haushalt eine Hilfe direkt an, entstehen die nach den Schweizer Sozialversicherungsregeln anwendbaren Arbeitgeberpflichten. Welche Melde-, Versicherungs- und Dokumentationspflichten greifen, hängt unter anderem von Alter, Lohn und Arbeitspensum der Hilfsperson ab. Helpore macht diese Kosten und Pflichten sichtbar, statt Haushaltshilfe so darzustellen, als werde sie mit einem Arztzeugnis kostenlos.
Häufige Fragen
Zahlt die Grundversicherung, wenn der Arzt Haushaltshilfe verschreibt?
Nein, nicht allein deshalb. Eine Verordnung macht Putzen oder Einkaufen nicht zu Pflege. Die Leistung muss einer gesetzlichen Pflegekategorie entsprechen, professionell abgeklärt sein und von einem zugelassenen Anbieter erbracht werden.
Kann eine Zusatzversicherung eine Helpore-Hilfe vergüten?
Das kann nur die Kasse bestätigen. Fragen Sie, ob die Police nicht-medizinische Haushaltshilfe umfasst, welche Anbieter akzeptiert sind, welche Unterlagen nötig sind und welche Limiten gelten. Lassen Sie sich die Antwort vor der Buchung schriftlich geben.
Können Spitex und private Alltagshilfe zusammenarbeiten?
Ja. Die Spitex übernimmt abgeklärte Pflege, eine nicht-medizinische Hilfe Haushalt und Gesellschaft. Verantwortlichkeiten, Einsatzzeiten und Rechnungen sollten getrennt bleiben.
Ist die AHV-Hilflosenentschädigung einkommensabhängig?
Nein. Entscheidend sind Grad und Dauer der abgeklärten Hilflosigkeit, nicht Einkommen oder Vermögen. Die Leistung entsteht trotzdem nicht automatisch und vergütet keine bestimmte Putzrechnung.
Bezahlt die Grundversicherung ab 2028 Haushaltshilfe?
Nein. Die angekündigte Änderung betrifft Ergänzungsleistungen für Anspruchsberechtigte, nicht die obligatorische Krankenversicherung für alle.
Wen kontaktiere ich zuerst?
Bei Pflegebedarf einen Arzt oder zugelassenen Pflegeanbieter für die Abklärung; bei Versicherungsfragen die Kasse; für EL und Hilflosenentschädigung die kantonale AHV-/EL-Stelle. Für selbst finanzierte, nicht-medizinische Unterstützung können Sie Seniorenhilfen auf Helpore vergleichen.
Redaktionelle Prüfung: Helpore AG hat diesen Ratgeber am 25. August 2026 anhand der Quellen von BAG, BSV, AHV/IV und Spitex Schweiz geprüft. Er dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keinen individuellen Versicherungs- oder Leistungsentscheid.
