Putzkraft in der Schweiz 2026 legal anstellen
Die meisten Menschen zahlen gerne für Unterstützung zu Hause. Was stört, ist die Administration.
Sobald Sie in der Schweiz Haushaltarbeit bezahlen, gelten Sie sozialversicherungsrechtlich als privater Arbeitgeber. Das gilt oft schon bei wenigen Stunden pro Monat.
Genau dafür gibt es Helpore. Sie buchen einen geprüften helper, und die Administration bleibt sauber strukturiert.
Im Helpore-Modell bleibt der Kunde rechtlicher Arbeitgeber. Helpore übernimmt die administrative Ausführung im Auftrag des Kunden (Sozialbeiträge, Unfallversicherung, Quellensteuer falls relevant) per beschränkter Vollmacht. Details finden Sie in unseren AGB.
Wie stelle ich eine Reinigungskraft legal an?
In der Praxis besteht eine saubere Lösung meist aus sechs Punkten:
- Aufgaben, Lohn, Zugang und Absagen schriftlich festhalten.
- Sozialbeiträge korrekt anmelden und bezahlen (AHV/IV/EO etc.).
- Obligatorische Unfallversicherung abschliessen (UVG).
- Lohnabrechnung korrekt führen: Bruttolohn, Ferienzuschlag bei Stundenlohn, Abzüge, Nachweise.
- Quellensteuer korrekt abziehen, wenn die helper quellensteuerpflichtig ist.
- Lückenlose Unterlagen zu Lohn, Beiträgen und Versicherungen aufbewahren.
Wenn Sie den "bitte alles geregelt"-Weg wollen: Konto als Kunde erstellen und helper buchen.
Muss ich eine Reinigungskraft bei der AHV anmelden?
In den meisten Fällen: ja.
Für Hausdienst in Privathaushalten sagt die AHV klar, dass Beiträge grundsätzlich auch bei tiefen Jahreslöhnen geschuldet sind (unter CHF 2'500).
Für 2026 nennt das Merkblatt altersbezogene Ausnahmen:
- Jahrgang 2000 oder älter: Beiträge sind grundsätzlich geschuldet.
- Jahrgänge 2001 bis 2008: Beitragspflicht in 2026 ab Jahreslohn über CHF 750. Darunter nur auf Wunsch der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers.
- Jahrgang 2009 oder jünger: keine Beiträge, keine Meldepflicht bei der Ausgleichskasse.
Wichtig: Nichtanmeldung von Hauspersonal kann strafrechtliche Folgen haben.
Was gilt als Hausdienst?
AHV-seitig ist Hausdienst breiter als nur Putzen. Typische Beispiele:
- Reinigung
- Kinderbetreuung und Babysitting
- Au-pair-Tätigkeiten
- Haushalt- und Lernhilfe
- Unterstützung älterer Menschen
- Bezahlte Arbeit im oder rund ums Haus (zum Beispiel Gartenarbeit)
Wenn die Arbeit im Privathaushalt stattfindet und bezahlt wird, sollten Sie grundsätzlich von Hausdienst ausgehen.
Brauche ich eine Unfallversicherung für eine helper?
Ja. Hauspersonal in Privathaushalten muss unfallversichert sein.
Die UVG-Regel hängt von den Wochenstunden beim gleichen Arbeitgeber ab:
- Unter 8 Stunden pro Woche: obligatorisch ist die Berufs-Unfallversicherung.
- Ab 8 Stunden pro Woche: zusätzlich wird die Nichtberufsunfallversicherung obligatorisch.
Prämienlogik:
- Berufs-Unfallprämien bezahlt der Arbeitgeber.
- Nichtberufsunfallprämien trägt der Arbeitnehmer (praktisch oft via Lohnabzug).
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026 im Hausdienst?
Für viele Rollen gilt der NAV Hauswirtschaft (ab 1. Januar 2026, Bruttolohn ohne Ferien- und Feiertagszuschlag):
- Ungelernt: CHF 20.35/Stunde
- Ungelernt mit mindestens 4 Jahren Berufserfahrung im Hausdienst: CHF 22.30/Stunde
- Ausgebildet mit EFZ: CHF 24.55/Stunde
- Ausgebildet mit EBA: CHF 22.30/Stunde
Praktisch wichtig:
- Ferienzuschlag kommt bei Stundenlohn zusätzlich dazu.
- Kantone können höhere Untergrenzen festlegen.
Muss ich bei Stundenlohn Ferienlohn separat bezahlen?
Ja.
Hauspersonal hat Anspruch auf bezahlte Ferien. Bei Stundenlohn wird der Ferienanspruch als transparenter Zuschlag ausgewiesen.
Übliche Sätze in der Schweiz:
- 8.33% für 4 Ferienwochen
- 10.64% für 5 Ferienwochen
- 13.04% für 6 Ferienwochen
Ferienlohn sollte nicht in einem unklaren Pauschalstundenlohn "versteckt" werden.
Welche Sozialbeiträge gelten 2026?
Grundlogik: Arbeitgeber zahlen an die Ausgleichskasse und ziehen den Arbeitnehmeranteil vom Bruttolohn ab.
Das AHV-Merkblatt nennt für 2026 insbesondere:
- AHV/IV/EO: 5.3% Arbeitgeber + 5.3% Arbeitnehmer
- ALV (bis CHF 148'200): 1.1% Arbeitgeber + 1.1% Arbeitnehmer
- Familienausgleichskasse und Verwaltungskosten: kassen- bzw. kantonsabhängig
Deshalb scheitern informelle Barzahlungsmodelle oft an der Praxis: Ohne saubere Payroll fehlen korrekte Abzüge und Meldungen.
Ab wann ist BVG obligatorisch?
BVG gilt nicht automatisch für jede helper.
Gemäss AHV-Merkblatt wird BVG obligatorisch, wenn eine dieser Schwellen erreicht ist:
- Monatslohn über CHF 1'890 (bei befristeten Verträgen von mindestens 3 Monaten), oder
- Jahreslohn über CHF 22'680
Muss ich Quellensteuer abziehen?
Teilweise ja.
Das hängt von Aufenthaltsstatus, Bewilligung und kantonalen Regeln ab. Wenn Quellensteuer anfällt, ist der Arbeitgeber für Abzug und Abführung verantwortlich.
Über Helpore können diese Pflichten, wo anwendbar, im Rahmen der Vollmacht abgewickelt werden. Details: AGB.
Reales Kostenbeispiel: 3 Stunden pro Woche à CHF 30
Beispielannahmen:
- Monatsstunden: 3 x 52 / 12 = rund 13
- Bruttolohn Basis: 13 x CHF 30 = CHF 390
- Ferienzuschlag (4 Wochen): 8.33% von CHF 390 = rund CHF 32.50
- Bruttolohn inkl. Ferienzuschlag: CHF 422.50
- Arbeitgeberanteil AHV+ALV (6.4%): CHF 27.04
Zwischensumme vor Unfallversicherung und kassenabhängigen Kosten: rund CHF 449.54 pro Monat.
Legal bedeutet in der Regel berechenbare Zusatzkosten, nicht Kontrollverlust.
Darf ich trotzdem bar bezahlen?
Sie können physisch bar bezahlen. Rechtlich entscheidend ist, ob das Arbeitsverhältnis deklariert und konform geführt wird.
Wenn Hausdienst nicht angemeldet ist, drohen Nachzahlungen und Sanktionen. Ohne Unfallversicherung steigt das Risiko zusätzlich.
Mehr dazu: Cash-in-Hand vs. Compliant Work: The Real Risks & Costs.
Was sollte ich vor dem ersten Termin klären?
Vor dem ersten Einsatz schriftlich abstimmen:
- Aufgaben: Bad, Küche, Böden, Staub, Wäsche, Bügeln, Backofen, Kühlschrank, Fenster
- Material: wer stellt Produkte, welche Mittel sind ausgeschlossen
- Zugang: Schlüssel, Alarm, Hausordnung, Parking, Klingel
- Hausregeln: Haustiere, Schuhe, Rauchen, sensible Bereiche, gesperrte Räume
- Qualitätsstandard für die ersten Einsätze
- Absagen und Krankheitsfälle
Klare Erwartungen vermeiden den grössten Teil aller Konflikte.
Warum Kunden und helper Helpore nutzen
Helpore reduziert die "Ich brauche jetzt eine HR-Abteilung"-Last:
- Strukturierte Buchung und Zahlung
- Administrative Umsetzung gesetzlicher Pflichten
- Klare Unterlagen für Kunden und helper
- Support, wenn etwas geklärt werden muss
Direkt starten:
FAQ
Kann ich eine helper nur für wenige Stunden im Monat buchen?
Ja. Die Regeln für Hausdienst gelten auch bei kleinen Einsätzen.
Welche Angaben brauche ich für die Anmeldung?
Mindestens Identitätsdaten und AHV-Nummer. Laut Merkblatt kann die Nummer von der Versicherungskarte entnommen werden.
Brauche ich einen schriftlichen Vertrag?
Ein mündlicher Vertrag kann gültig sein, aber schriftlich ist in der Praxis deutlich sicherer.
Wenn jemand sagt, er sei selbständig, bin ich dann raus?
Nicht automatisch. Verlangen Sie eine offizielle Bestätigung der Selbständigkeit für genau diese Tätigkeit.
Wo prüfe ich kantonale Sonderregeln?
Bei Ihrer kantonalen Ausgleichskasse und Steuerbehörde.
Offizielle Quellen
- AHV-Merkblatt Hausdienst 2.06 (2026): ahv-iv.ch/p/2.06.d
- BAG zur obligatorischen Unfallversicherung: bag.admin.ch/en/accident-insurance-who-is-subject-to-compulsory-insurance
- NAV auf Bundesebene (SECO): seco.admin.ch/.../Normalarbeitsvertraege_Bund.html
- Bundesratsmitteilung zur Verlängerung des NAV Hauswirtschaft und Lohnanpassung ab 1. Januar 2026: admin.ch Medienmitteilung
