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Kantonaler Compliance-Ratgeber
Der Bundesrahmen für das Hausangestelltenverhältnis gilt überall in der Schweiz, aber St. Gallen legt einige eigene Regeln fest — vor allem beim Mindestlohn, beim Familienzulagensatz und bei der Handhabung der Quellensteuer. Hier ist, was sich in St. Gallen ändert.
St. Gallen kennt keinen eigenen kantonalen gesetzlichen Mindestlohn für Hausarbeit, daher legt der eidgenössische Normalarbeitsvertrag für die Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) den Lohnboden fest. Helpore setzt bei jeder Buchung in St. Gallen den anwendbaren Lohnboden durch — den höheren Wert aus dem eidgenössischen NAV-Minimum und einem allfälligen kantonalen Minimum.
Private Arbeitgebende mit Wohnsitz in St. Gallen melden das Anstellungsverhältnis bei SVA St. Gallen, der für den Kanton zuständigen AHV-Ausgleichskasse, und zahlen die Beiträge ab dem ersten Franken – es gibt keine Untergrenze. Die genauen Anmeldeschritte und allfällige Fristen werden auf kantonaler Ebene festgelegt; Sie können sich direkt bei SVA St. Gallen anmelden (Link unten) oder die Anmeldung im Rahmen der Einrichtung des Anstellungsverhältnisses von Helpore erledigen lassen.
Die Beiträge der ersten Säule (AHV/IV/EO je 5,3 %) und die Arbeitslosenversicherung (ALV je 1,1 %, bis CHF 148'200 pro Jahr) sind eidgenössisch und überall gleich. Was St. Gallen festlegt, ist die Familienzulage: 2026 mindestens CHF 245 pro Monat und Kind sowie CHF 298 pro Monat für ein Kind in nachobligatorischer Ausbildung, finanziert durch einen Familienzulagenbeitrag (FAK) der Arbeitgebenden. Der Beitragssatz der kantonalen Familienausgleichskasse liegt bei rund 1.8 % der Löhne, doch der genaue Satz hängt von der zuständigen Familienausgleichskasse ab – betrachten Sie ihn daher als Richtwert.
Wird Ihr Helper an der Quelle besteuert – typischerweise ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sowie bestimmte Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz –, ziehen Sie die Quellensteuer ab und rechnen sie mit der Steuerverwaltung des Kantons St. Gallen ab, deren Tarif gilt; einen einheitlichen nationalen Satz gibt es nicht. Im vereinfachten Abrechnungsverfahren wird die Einkommenssteuer stattdessen pauschal mit 5 % des Bruttolohns abgegolten und einmal jährlich über die Ausgleichskasse abgerechnet.
Bei SVA St. Gallen, der für St. Gallen zuständigen AHV-Ausgleichskasse. Sie können sich direkt anmelden (siehe offiziellen Link unten), und Helpore kann die Anmeldung im Rahmen der Einrichtung des Anstellungsverhältnisses übernehmen. Beiträge sind ab dem ersten Franken geschuldet.
2026 zahlt St. Gallen mindestens CHF 245 pro Monat und Kind sowie CHF 298 pro Monat für ein Kind in nachobligatorischer Ausbildung. Manche Familien erhalten mehr – etwa für ältere Kinder oder ab dem dritten Kind. Finanziert wird die Zulage durch den Familienzulagenbeitrag der Arbeitgebenden.
Helpore zahlt in St. Gallen stets mindestens den anwendbaren Mindestlohn: Wo St. Gallen einen kantonalen gesetzlichen Mindestlohn festlegt, gilt dieser, andernfalls der eidgenössische NAV-Hauswirtschaft-Mindestlohn. Das Mindestlohn-Feld oben zeigt, was in St. Gallen gilt.
Nur, wenn sie an der Quelle besteuert wird – in der Regel ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sowie bestimmte Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz. Schweizer Staatsangehörige und C-Bewilligte werden im ordentlichen Verfahren besteuert. Die Steuerverwaltung St. Gallen legt den Tarif fest; im vereinfachten Verfahren beträgt die Steuer pauschal 5 %.
Helpore meldet das Anstellungsverhältnis an, wickelt die Löhne ab, organisiert die Versicherung und erstellt die Dokumente — sodass die untenstehenden Schritte für Sie erledigt sind.