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Ratgeber zur Haushaltsanstellung nach Tätigkeit

Reinigung und Haushalt: einen Helper in der Schweiz legal anstellen

Bezahlst du jemanden für Arbeit in deinem Zuhause, wird dein Haushalt zum Arbeitgeber, mit denselben Kernpflichten wie bei jeder Haushaltstätigkeit: Anmeldung, Sozialbeiträge, Unfallversicherung und korrekte Bezahlung. Einige Punkte sind für diese Art der Hilfe spezifisch.

Die zentralen Pflichten für Reinigung und Haushalt

Unabhängig von der Tätigkeit ist der Rahmen derselbe: Melde dich bei deiner kantonalen AHV-Ausgleichskasse an (Beiträge sind ab dem ersten Franken geschuldet), zahle AHV/IV/EO je 5.3 % und ALV je 1.1 % plus den Familienzulagenbeitrag, den dein Kanton festlegt, schliesse eine UVG-Unfallversicherung ab, prüfe BVG und Quellensteuer und übergib zu jeder Lohnzahlung eine Lohnabrechnung. Reinigung und Haushalt in Teilzeit passt meist ins vereinfachte Abrechnungsverfahren: bis CHF 22’680 pro Jahr und angestellter Person und CHF 60’480 gesamte Lohnsumme, mit pauschal 5 % Steuer und ohne Lohnausweis. Liegst du über einer der beiden Grenzen, rechnest du im ordentlichen Verfahren ab und stellst jedes Jahr einen Lohnausweis aus.

Ist deine Reinigung und Haushalt angestellt oder selbstständig?

In einem Privathaushalt ist eine Person, die du für dich arbeiten lässt, fast immer deine angestellte Person, selbst wenn sie auch für andere Familien tätig ist, denn jeder Haushalt ist eine eigene Arbeitgeberschaft. Echte Selbstständigkeit wird nur anerkannt, wenn die Ausgleichskasse sie bestätigt: Die Person arbeitet unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung, trägt das Unternehmerrisiko und bedient in der Regel mehrere Kundschaften mit eigener Ausrüstung und Rechnungsstellung. Solange die Kasse die Selbstständigkeit nicht bestätigt hat, behandle Reinigung und Haushalt als Anstellung und rechne die Beiträge entsprechend ab.

Prüfe die AHV-Kriterien für deine Situation

Besonderheiten bei Reinigung und Haushalt

Reinigungs- und Haushaltshilfe ist meist Teilzeit und wird stundenweise bezahlt, was gut zum vereinfachten Abrechnungsverfahren passt. Eine Unterscheidung ist wichtig: Beauftragst du eine Reinigungsfirma, die Personal schickt und dir Rechnung stellt (mit MWST), ist diese Firma die Arbeitgeberin, nicht du. Vereinbarst du hingegen direkt mit der Person, die dein Zuhause reinigt, bist du die Arbeitgeberschaft und musst deren Beiträge abrechnen: der Test «angestellt oder selbstständig» oben entscheidet, welcher Fall vorliegt.

Was die Anstellung von Reinigung und Haushalt tatsächlich kostet

Zusätzlich zum Bruttolohn zahlst du den Arbeitgeberanteil: 5.3 % für AHV/IV/EO und 1.1 % für ALV, dazu den Familienzulagenbeitrag deines Kantons und die Prämie der Unfallversicherung. Ein Lohn bis CHF 22’680 pro Jahr löst keine berufliche Vorsorge (BVG) aus. Verdient jede Person höchstens CHF 22’680 pro Jahr und bleibt die gesamte Lohnsumme deines Haushalts bei höchstens CHF 60’480, steht dir das vereinfachte Verfahren mit pauschal 5 % Steuer offen. Der Familienzulagensatz (je Kanton) und die Unfallprämie (je Versicherer) sind variabel; AHV/IV/EO und ALV legt das Bundesrecht fest (AHVG Art. 5 Abs. 1; Art. 13; IVG Art. 3 Abs. 1; EOG Art. 27 Abs. 2; AVIG Art. 3 Abs. 2, 3; FamZG Art. 16; UVG Art. 1a Abs. 1; BVG Art. 2 Abs. 1; BGSA Art. 2 Abs. 1; DBG Art. 37a Abs. 1; StHG Art. 11 Abs. 4).

Wie Helpore Reinigung und Haushalt handhabt

Helpore vermittelt dir geprüfte Helper für Reinigung und Haushalt und setzt den anwendbaren Mindestlohn durch. Dein Haushalt ist der Arbeitgeber. Mit Helpore Admin erledigt Helpore die Anmeldung, die Lohnabrechnung, die Versicherungsadministration und die Dokumente in deinem Namen, mit deiner Vollmacht, damit du dich auf die Hilfe selbst konzentrieren kannst.

Helpore-Blog

Helpore-Studien mit veröffentlichten Schweizer Daten, Quellen und Methoden sowie Ratgeber zu Anstellung im Privathaushalt, Lohn und Lohnabrechnung.

Fragen zur Anstellung von Reinigung und Haushalt

Gelten für Reinigung und Haushalt dieselben Regeln wie für eine Reinigungskraft?

Ja: die zentralen Pflichten der Hausanstellung sind für Reinigung und Haushalt identisch. Die Unterschiede betreffen vor allem Stunden und Lohn: Unter CHF 22'680 pro Jahr gibt es kein BVG, und die Nichtberufsunfalldeckung gilt ab 8 Wochenstunden.

Kann ich das vereinfachte Abrechnungsverfahren für Reinigung und Haushalt nutzen?

Ja, wenn jede Person höchstens CHF 22’680 pro Jahr verdient und die gesamte Lohnsumme deines Haushalts höchstens CHF 60’480 pro Jahr beträgt. Die Einkommenssteuer ist dann mit pauschal 5 % abgegolten (BGSA Art. 2 Abs. 1; DBG Art. 37a Abs. 1; StHG Art. 11 Abs. 4).

Ist meine Reinigungskraft selbstständig, wenn sie für mehrere Familien arbeitet?

Nicht automatisch: die Arbeit für mehrere Haushalte bedeutet meist, in jedem davon angestellt zu sein. Selbstständigkeit gilt nur, wenn die Ausgleichskasse sie förmlich anerkannt hat; daher meldet und rechnet in der Regel jede Familie für die bei ihr geleisteten Stunden ab.

Offizielle Quellen

Ratgeber nach Kanton

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Dein Haushalt bleibt die Arbeitgeberschaft. Mit Helpore Admin meldet Helpore unter deiner unterschriebenen Vollmacht das Arbeitsverhältnis an und führt Lohn, Versicherungen und Dokumente in deinem Namen. Mit Admin Light bereitet Helpore die Berechnung und die Dokumente vor, einreichen und bezahlen tust du selbst.