Wer einer Putzhilfe CHF 30 pro Stunde zahlt, zahlt nicht CHF 30 pro Stunde. Irgendwo in dieser Abmachung steckt ein Ferienanspruch, und wenn niemand aufgeschrieben hat, wie er abgegolten wird, zahlt am Ende meistens der Haushalt zweimal. Hier stehen die offiziellen Prozentsätze für 2026 und woher sie kommen. Dazu das Detail auf der Lohnabrechnung, das darüber entscheidet, ob das bereits bezahlte Geld überhaupt zählt.
Geschrieben ist der Text für Haushalte, die in der Schweiz jemanden für zu Hause anstellen, egal wie die Arbeit heisst: Putzen, Kinderbetreuung, eine helfende Hand für die Eltern. Wer selbst putzt oder betreut, sieht an denselben Zahlen, was auf der eigenen Lohnabrechnung stehen müsste.
Die kurze Antwort
Zum Grundstundenlohn kommen zwei getrennte Zuschläge:
| Was | Tage pro Jahr | Zuschlag auf den Grundlohn |
|---|---|---|
| Ferien, 4 Wochen (gesetzliches Minimum) | 20 | 8.33% |
| Ferien, 5 Wochen | 25 | 10.64% |
| Ferien, 6 Wochen | 30 | 13.04% |
| Jeder bezahlte Feiertag | 1 | 0.39% |
Aus einem Grundlohn von CHF 30 pro Stunde werden mit vier Wochen Ferien und einem bezahlten Feiertag CHF 32.62 pro Stunde. Bei drei Stunden Putzen pro Woche macht das rund CHF 34 im Monat und knapp CHF 400 im Jahr. Die wenigsten Haushalte rechnen damit.
Die beiden Zuschläge werden je separat auf dem Grundlohn gerechnet und nicht aufeinander gestapelt. Die offizielle Tabelle für die Hauswirtschaft macht es genauso.
Warum der Stundenlohn allein nie der ganze Lohn ist
Das Schweizer Recht gibt jeder angestellten Person pro Dienstjahr mindestens vier Wochen bezahlte Ferien, und fünf Wochen bis zum Ende des Jahres, in dem sie 20 wird (Art. 329a OR). Eine Untergrenze für kleine Pensen gibt es nicht: Drei Stunden pro Woche zählen. Das Gesetz sagt zudem, dass die angestellte Person während der Ferien finanziell nicht schlechter gestellt sein darf, als wenn sie gearbeitet hätte (Art. 329d OR). Genau deshalb gibt es den Zuschlag überhaupt.
Bei einem Monatslohn ist das unsichtbar: Der Lohn kommt weiter, auch wenn jemand weg ist. Wer nur die tatsächlich geleisteten Stunden bezahlt bekommt, hat ohne Stunden kein Geld. Der Ferienanspruch muss deshalb entweder in einen Prozentsatz umgerechnet werden, der auf jeder Stunde mitläuft, oder zurückgestellt und beim Ferienbezug ausbezahlt werden.
Feiertage folgen einer eigenen Logik. Der 1. August ist der einzige landesweit garantierte Feiertag, die Kantone können höchstens acht weitere Tage gleichstellen. Ob diese Tage im Stundenlohn bezahlt sind, hängt vom kantonalen Normalarbeitsvertrag und von Ihrer Abmachung ab. Der Feiertagsanteil wird deshalb in Tagen gezählt und nicht einfach vorausgesetzt.
Woher die Prozentsätze kommen
Die Prozentsätze sind keine Faustregel. Sie entstehen aus den Ferientagen geteilt durch die verbleibenden Arbeitstage: 20 Ferientage auf 240 verbleibende Arbeitstage ergeben 8.33 Prozent, 25 Tage ergeben 10.64 Prozent, ein einzelner Tag ergibt 0.39 Prozent.
Für die Arbeit in Privathaushalten veröffentlicht der Normalarbeitsvertrag des Bundes die ganze Tabelle. Das SECO-Informationsblatt zum NAV Hauswirtschaft hält ausdrücklich fest, dass die Mindestlöhne im Stundenlohn ohne Ferien- und Feiertagszuschläge zu verstehen sind und dass die beiden Zuschläge je separat auf dem Stundenlohn berechnet werden. Das offizielle Beispiel mit dem Mindestlohn 2026 für ungelernte hauswirtschaftliche Arbeit sieht so aus:
- Grundstundenlohn: CHF 20.35
- Feiertagszuschlag, 0.39 Prozent: CHF 0.10
- Ferienzuschlag, 8.33 Prozent: CHF 1.70
- Stundenlohn inklusive Zuschläge: CHF 22.15
Zwei Einschränkungen dazu. Die Mindestlöhne des Bundes gelten ab einem Pensum von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber, und sie gelten nicht im Kanton Genf, der einen eigenen Normalarbeitsvertrag mit eigenem Mindestlohn und eigenem Rechenbeispiel hat. Personen, die hauptsächlich für die Kinderbetreuung zuständig sind, also Tagesmütter und Babysitter, fallen ebenfalls nicht unter die Mindestlöhne des Bundes. Ihr Ferienanspruch nach OR bleibt davon unberührt.
Berechnen Sie Ihren Zuschlag
Stellen Sie Stundenlohn, Ferienwochen und Wochenstunden ein und wechseln Sie die Sicht, je nachdem ob Sie den Lohn zahlen oder erhalten. Der Rechner deckt den Ferienzuschlag ab, also den grossen Teil; der Feiertagsanteil sind die separaten 0.39 Prozent pro bezahltem Tag aus der Tabelle oben. Die Prozentsätze sind dieselben, mit denen Helpore die Löhne abrechnet.
Ferien- und Feiertagszuschlag
Was kommt zum Stundenlohn dazu?
Geben Sie den vereinbarten Stundenlohn ein und sagen Sie, ob dieser Betrag der Grundlohn ist oder die Zuschläge schon drin sind. Sie sehen, was jeder Zuschlag wert ist und was die Stunde tatsächlich kostet.
Der Mindestlohn des Bundes für ungelernte hauswirtschaftliche Arbeit beträgt 2026 CHF 20.35 pro Stunde, und dieser Mindestlohn versteht sich ohne die Zuschläge.
Angewendeter Feiertagszuschlag: 0.39%. Die Referenz des Bundes ist der 1. August mit 0.39 Prozent. Jeder weitere vereinbarte bezahlte Feiertag bringt zusätzliche 0.39 Prozent.
Pro Stunde und pro Monat
- Grundstundenlohn
- CHF 30.00
- Ferienzuschlag (8.33%)
- + CHF 2.50
- Feiertagszuschlag (0.39%)
- + CHF 0.12
Bruttostundenlohn inklusive Zuschläge
CHF 32.62pro Stunde
Bruttolohn pro Monat
CHF 565
Wochenstunden multipliziert mit 4.33 Wochen. Arbeitgeberbeiträge von rund 9 bis 11 Prozent kommen zu diesem Betrag hinzu.
- Bruttolohn pro Jahr
- CHF 6'779
- Davon Zuschläge pro Jahr
- CHF 544
Werden die Zuschläge laufend mit dem Lohn ausbezahlt, müssen sie als Frankenbetrag oder Prozentsatz im schriftlichen Vertrag und auf jeder Lohnabrechnung ausgewiesen sein. Der Hinweis, der Ferienlohn sei inbegriffen, genügt nicht.
Im Ansatz, den Sie im Profil sehen, stecken beide Zuschläge schon drin, und die Lohnabrechnung führt den Ferienanteil auf einer eigenen Zeile. Ihre Hilfe behält den ganzen Bruttolohn. Die Helpore-Gebühr zahlt der Haushalt zusätzlich.
Schätzung für 2026 auf Basis der offiziellen SECO-Prozentsätze für die Hauswirtschaft und der Sätze, die Helpore in der produktiven Lohnabrechnung verwendet. Keine Rechtsberatung und keine Offerte.
Hilfe in Ihrer Nähe findenAuf welche Zahl Sie auch kommen: Halten Sie schriftlich fest, welche es ist. Solche Abmachungen entstehen am Küchentisch, und fast nie sagt jemand laut, ob CHF 30 mit oder ohne Ferienentschädigung gemeint sind. Bei drei Stunden pro Woche liegen die beiden Lesarten im Jahr rund CHF 400 auseinander. Klären Sie es, bevor die erste Stunde geleistet wird.
Der Fehler, der Arbeitgeber doppelt zahlen lässt
Den Ferienanteil laufend mit dem Lohn auszuzahlen statt beim Ferienbezug ist bequem, und genau daran scheitern Haushalte im Streitfall am häufigsten.
Die Rechtsprechung lässt es nur in engen Grenzen zu, im Kern bei Arbeit, die wirklich unregelmässig und in kleinem Pensum geleistet wird, und nur wenn beides zugleich zutrifft:
- Der Ferienanteil steht im schriftlichen Arbeitsvertrag, als Frankenbetrag oder als Prozentsatz.
- Der Ferienanteil erscheint auf jeder einzelnen Lohnabrechnung separat, ebenfalls als Betrag oder Prozentsatz.
Ein Vertrag mit dem blossen Satz, der Ferienlohn sei inbegriffen, besteht diesen Test nicht. Eine Lohnabrechnung, die nur eine Summe zeigt, ebenso wenig. Sind die Bedingungen nicht erfüllt, kann die angestellte Person den Ferienlohn nochmals verlangen, und zwar rückwirkend für bis zu fünf Jahre. Das bereits bezahlte Geld zählt nicht, weil der Nachweis fehlt, wofür es war.
Wo die Stunden Woche für Woche regelmässig sind, ist der sichere Weg der gewöhnliche: Ferien gewähren, den Zuschlag zurückstellen und beim Bezug auszahlen. In beiden Fällen gilt: aufschreiben.
Was das für das Haushaltsbudget bedeutet
Der Zuschlag ist Lohn, also wird alles andere auf dem höheren Betrag berechnet. AHV, Arbeitslosenversicherung, Familienzulagen und Unfallversicherung fallen auf dem Bruttolohn inklusive Ferien- und Feiertagsanteil an, das sind je nach Kanton rund 9 bis 11 Prozent zusätzlich.
Rechnet man Ferien, Feiertage und Arbeitgeberbeiträge mit, kostet ein Grundlohn von CHF 30 pro Stunde einen Haushalt eher gegen CHF 36. Das ist die ehrliche Planzahl, und deshalb starten unser Preisratgeber für die Putzhilfe und der Kostenplaner für Seniorenbetreuung bei den Gesamtkosten statt beim Stundenansatz. Wenn Sie die Anstellung erst noch aufsetzen, führt die Checkliste zur legalen Anstellung durch Anmeldung, Versicherung und Vertrag.
Bei Schwarzarbeit steht nichts davon irgendwo geschrieben, und das ist das Problem. Ein nicht bezahlter Ferienanspruch verschwindet nicht. Er wartet. Was das kostet, wenn er auftaucht, zeigt unser Ratgeber zu Barzahlung gegenüber deklarierter Arbeit.
Wenn Sie selbst die Arbeit machen
Drei Dinge gehören in Ihre Unterlagen, und es lohnt sich, alle drei zu prüfen:
- Eine Zahl im Vertrag. Ein Prozentsatz oder ein Betrag in Franken. Der blosse Satz "Ferien inbegriffen" ist nichts wert.
- Eine eigene Zeile auf der Lohnabrechnung, Monat für Monat, statt in einer Gesamtsumme zu verschwinden.
- Gerechnet auf dem Grundlohn. 8.33 Prozent von CHF 30 sind CHF 2.50 pro Stunde. Wird zuerst still der Grundlohn gekürzt, schrumpft der Zuschlag mit.
Wenn Sie Ihren Ansatz erst festlegen, zeigen unser Ratgeber zum Stundenansatz und der Nettolohn-Rechner, wie Grundlohn, Zuschläge und Arbeitnehmerbeiträge zusammenspielen.
Wie Helpore das löst
Auf Helpore bestimmen die Hilfen selbst, was sie verlangen, welche Arbeiten sie übernehmen, in welchem Gebiet und zu welchen Zeiten. Ein Haushalt wählt einen dieser freien Termine, und die Buchung läuft von allein. Im Ansatz auf dem Profil stecken Ferien- und Feiertagszuschlag bereits drin, gerechnet mit den Prozentsätzen von oben und erhöht, wo ein Kanton mehr verlangt. Vertrag und Lohnabrechnung führen den Ferienanteil auf einer eigenen Zeile, also genau so, wie es die Gerichte sehen wollen.
Die Hilfe behält den ganzen Bruttolohn. Sie bleiben rechtlich Arbeitgeberin oder Arbeitgeber und zahlen die Helpore-Gebühr zusätzlich, während Vertrag, AHV-Anmeldung, Versicherung und die monatlichen Lohnabrechnungen per Vollmacht im Hintergrund laufen. Für Hilfen ist die Anmeldung gratis, und wer eine Kollegin mitbringt, erhält CHF 35, sobald diese 30 gebuchte Stunden gearbeitet hat.
Finden Sie eine angemeldete Hilfe in Ihrer Nähe und sehen Sie den echten Stundenansatz inklusive Zuschläge, bevor Sie etwas buchen. Wenn Sie es lieber zuerst sauber aufsetzen: Eröffnen Sie Ihr kostenloses Haushaltskonto, dann laufen Vertrag, Zuschläge und Lohnabrechnungen ab der ersten Stunde mit.
Häufige Fragen
Muss ich einer Putzhilfe mit wenigen Stunden pro Woche Ferien bezahlen?
Ja. Bezahlte Ferien sind in der Schweiz ab der ersten Arbeitsstunde ein gesetzlicher Anspruch, es gibt keine Mindeststundenzahl. Bei Anstellung im Stundenlohn wird der Anspruch normalerweise als Zuschlag auf den Grundlohn abgegolten: 8.33 Prozent bei vier Wochen Ferien, 10.64 Prozent bei fünf Wochen. Die Mindestlöhne des Bundes für die Hauswirtschaft verstehen sich ausdrücklich ohne diesen Zuschlag.
Wie hoch ist die Ferienentschädigung im Stundenlohn?
Vier Wochen Ferien ergeben 8.33 Prozent, fünf Wochen 10.64 Prozent und sechs Wochen 13.04 Prozent des Grundstundenlohns. Der Prozentsatz stammt aus den Ferientagen geteilt durch die verbleibenden Arbeitstage, deshalb ergeben 20 Tage 8.33 Prozent. Bei einem Grundlohn von CHF 30 pro Stunde kommen mit vier Wochen Ferien CHF 2.50 pro Stunde dazu.
Was ist der Feiertagszuschlag und wie hoch ist er?
Feiertage werden getrennt von den Ferien gerechnet. Die offizielle Tabelle für die Hauswirtschaft setzt einen bezahlten Feiertag mit 0.39 Prozent des Grundstundenlohns an, jeder weitere bezahlte Feiertag bringt also nochmals 0.39 Prozent. Die Referenz des Bundes ist der 1. August. Wie viele Feiertage bezahlt sind, hängt vom Kanton und vom Vertrag ab.
Darf die Ferienentschädigung einfach im Stundenlohn enthalten sein?
Nur unter strengen Bedingungen. Die Schweizer Rechtsprechung lässt die laufende Abgeltung mit dem Lohn bei wirklich unregelmässiger Teilzeitarbeit zu, und nur wenn der Anteil als Betrag oder Prozentsatz im schriftlichen Vertrag steht und auf jeder Lohnabrechnung separat ausgewiesen ist. Der blosse Hinweis, der Ferienlohn sei inbegriffen, genügt nicht. Sind die Bedingungen nicht erfüllt, kann der Ferienlohn für bis zu fünf Jahre nochmals eingefordert werden.
Ändert der Zuschlag die Sozialversicherungsbeiträge des Haushalts?
Ja, denn der Zuschlag ist Lohn. AHV, Arbeitslosenversicherung, Familienzulagen und Unfallversicherung werden auf dem Bruttolohn inklusive Ferien- und Feiertagsanteil berechnet, die Arbeitgeberbeiträge von rund 9 bis 11 Prozent fallen also auf dem höheren Betrag an.
Wie handhabt Helpore die Ferienentschädigung?
Der Ansatz, den Sie im Profil einer Hilfe sehen, enthält den Ferien- und Feiertagszuschlag bereits, berechnet mit denselben Prozentsätzen wie in diesem Ratgeber und angepasst für die Kantone, deren eigene Regeln mehr verlangen. Die Lohnabrechnung weist den Ferienanteil als eigene Zeile aus, die Hilfe behält den vollen Bruttolohn, und die Helpore-Gebühr zahlt der Haushalt separat.
Offizielle Quellen
- SECO, Informationen zum NAV Hauswirtschaft, gültig ab 1. Januar 2026: Mindestlöhne nach Kategorie und die vollständige Tabelle der Ferien- und Feiertagszuschläge.
- Obligationenrecht, Art. 329a und Art. 329d: Ferienanspruch und Ferienlohn.
- AHV-Merkblatt 2.06 zur Hausdienstarbeit: Beiträge auf Löhnen im Privathaushalt.
Dieser Ratgeber ist allgemeine Information für 2026 und keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Auskunft zu Ihrer Situation wenden Sie sich an Ihr kantonales Arbeitsinspektorat oder an eine Anwältin oder einen Anwalt.
