Kantonaler Ratgeber zur Haushaltsanstellung
Helper für deinen Haushalt im Kanton Luzern anstellen und bezahlen
Der Bundesrahmen für das Hausangestelltenverhältnis gilt überall in der Schweiz, aber der Kanton Luzern legt einige eigene Regeln fest: vor allem beim Mindestlohn, beim Familienzulagensatz und bei der Handhabung der Quellensteuer. Hier ist, was sich im Kanton Luzern ändert.
Mindestlohn im Kanton Luzern
Der Kanton Luzern kennt keinen kantonalen gesetzlichen Mindestlohn für Hausarbeit. Der Normalarbeitsvertrag des Bundes für die Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) setzt den Lohnboden, wenn die Person durchschnittlich mindestens 5 Stunden pro Woche für denselben Haushalt arbeitet: CHF 20.35 pro Stunde ohne Ausbildung, CHF 22.30 mit mindestens vier Jahren Erfahrung in der Hauswirtschaft oder einem eidgenössischen Berufsattest (EBA) und CHF 24.55 mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ).
Die Stadt Luzern legt für Arbeit auf ihrem Gebiet einen eigenen Mindestlohn von CHF 22.75 pro Stunde fest, über der kantonalen Regel. Er gilt für Hausarbeit an jeder Adresse in Luzern.
Die Regeln im Kanton Luzern
Was das Recht im Kanton Luzern von einem Haushalt verlangt, der jemanden bei sich zu Hause anstellt.
Geprüft am 25. September 2026
Anders im Kanton Luzern
Probezeit
4 Wochen
Bundesrecht: 1 Monat
Bezahlte Ferien
Mindestens 4 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr, und 5 Wochen in diesen Fällen: unter 20 Jahren, ab 50 Jahren und nach 10 Jahren im selben Haushalt
Bundesrecht: Mindestens 4 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr, und 5 Wochen in diesen Fällen: unter 20 Jahren
Wie viele Wochen bezahlte Ferien bekommt ein Helper im Kanton Luzern, und was gilt an Feiertagen?
Mindestens 4 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr, und 5 Wochen in diesen Fällen:
- unter 20 Jahren
- ab 50 Jahren
- nach 10 Jahren im selben Haushalt
Bei Stundenlohn beträgt der Ferienlohn 8.33% des Lohns für 4 Wochen Ferien (4 geteilt durch 48 gearbeitete Wochen) und 10.64% für 5 Wochen (5 geteilt durch 47).
Arbeit an Sonntagen und Feiertagen im Kanton Luzern
In Luzern zahlst du deinem Helper für Stunden an einem Sonntag oder Feiertag einen Zuschlag von 50 Prozent, und ein gearbeiteter Feiertag, der nicht auf einen Sonntag fällt, gibt Anspruch auf einen zusätzlichen freien Tag. Ein Helper unter 18 darf an Sonntagen und Feiertagen nicht arbeiten.
Quelle: NAV hauswirtschaftliches Arbeitsverhältnis, SRL 854, § 14 Abs. 1, § 12 Abs. 2, § 13 Abs. 1, abgerufen am 9. Oktober 2026.
Bei unregelmässigen Arbeitszeiten kommt der Ferienlohn auf jede geleistete Stunde dazu.
Bei festen Arbeitstagen oder Monatslohn läuft der Lohn während der Ferien weiter, und es kommt nichts dazu.
Kündigung und Probezeit
Wie lange ist die Kündigungsfrist für einen Helper im Kanton Luzern?
Nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat im 1. Dienstjahr, 2 Monate im 2. bis 9. Dienstjahr und 3 Monate ab dem 10. Dienstjahr, jeweils auf Ende eines Monats.
- 1. Dienstjahr
- 1 Monat, auf Ende eines Monats
- 2. bis 9. Dienstjahr
- 2 Monate, auf Ende eines Monats
- Ab dem 10. Dienstjahr
- 3 Monate, auf Ende eines Monats
- Probezeit
- 4 Wochen
- Kündigungsfrist in der Probezeit
- 7 Tage, auf einen beliebigen Tag
Quelle: §2, §27. Geprüft am 28. September 2026.
Letzten Tag des Arbeitsverhältnisses im Kanton Luzern berechnen
Schriftform
Muss eine Kündigung im Kanton Luzern schriftlich sein?
Der Kanton Luzern verlangt keinen unterschriebenen Brief. Massgebend ist der Tag, an dem die andere Seite die Kündigung erhält.
Wollt ihr einen befristeten Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen vorzeitig beenden, haltet die Vereinbarung schriftlich fest (SRL 854 § 28 Abs. 2).
- Vertrag und Aufzeichnungen
- Halte die Vertragsbedingungen vor Arbeitsbeginn schriftlich fest und passe sie nach jeder Änderung an (SRL 854).Der Lohn ist bis zum 7. Tag des Folgemonats fällig (§ 20 NAV LU, SRL 854).
Der Normalarbeitsvertrag des Kantons Luzern verlangt vom Haushalt eine Krankentaggeldversicherung (§ 22). Dies gilt für einen unbefristeten Vertrag oder einen Vertrag von mehr als 3 Monaten, mit einem Pensum von mindestens 20 Prozent.
Quelle: §2, §27. Geprüft am 25. September 2026.
Feiertage
Welche Feiertage bezahle ich im Kanton Luzern?
Im Kanton Luzern ist im Jahr 2026 dieser Feiertag bezahlt: Samstag, 1. August.
Bei unregelmässigen Arbeitszeiten kommen 0.39% auf jede geleistete Stunde dazu, um die Feiertage zu bezahlen.
Bei festen Arbeitstagen oder Monatslohn kommt nichts dazu. Der vereinbarte Monatslohn wird voll bezahlt, Ferien und Feiertage inbegriffen.
Gesetzliche Feiertage im Kanton Luzern, 2026
- Donnerstag, 1. Januar
- Freitag, 3. April
- Donnerstag, 14. Mai
- Donnerstag, 4. Juni
- Samstag, 1. August
- Samstag, 15. August
- Sonntag, 1. November
- Dienstag, 8. Dezember
- Freitag, 25. Dezember
- Samstag, 26. Dezember
Feiertagsanteil berechnet am 7. Oktober 2026.
Für jede an einem Feiertag gearbeitete Stunde gilt ein Zuschlag von mindestens 50% (SRL 854 § 12 Abs. 2).
Dasselbe gilt für Arbeitsstunden an einem Sonntag (SRL 854 § 12 Abs. 2).
Quelle: § 12 Abs. 2, § 13 Abs. 1. Geprüft am 1. Oktober 2026.
Anmeldung und Quellensteuer
Wo melde ich einen Helper im Kanton Luzern an?
Dein Haushalt ist der Arbeitgeber, darum meldest du dich bei WAS Ausgleichskasse Luzern an.
Im vereinfachten Verfahren meldest du dich innert 30 Tagen nach dem ersten Arbeitstag deines Helpers an, ausser dein Haushalt ist schon angemeldet.
Dein Haushalt schuldet die Sozialversicherungsbeiträge ab dem ersten Franken Lohn. Eine Untergrenze gibt es nicht.
Die genauen Anmeldeschritte und allfällige Fristen legt der Kanton Luzern fest.
An der Quelle besteuert werden in der Regel ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz ohne Niederlassungsbewilligung (Bewilligung C) sowie bestimmte Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz. Schweizer Staatsangehörige und Personen mit Bewilligung C werden im ordentlichen Verfahren besteuert.
Ist dein Helper quellensteuerpflichtig, ziehst du die Steuer vom Lohn deines Helpers ab und rechnest sie mit der Stelle für die Quellensteuer ab.
Es gilt der Tarif des Kantons Luzern.
Einen schweizweit einheitlichen Satz gibt es nicht.
Im vereinfachten Verfahren beträgt die Einkommenssteuer stattdessen pauschal 5% des Bruttolohns und wird einmal im Jahr über die Ausgleichskasse bezahlt.
- Jährliche Lohnmeldung
- Im vereinfachten Verfahren meldest du die Löhne des Jahres bis zum 30. Januar des Folgejahres.
- Quellensteuerpflichtiger Helper
- Ausserhalb des vereinfachten Verfahrens meldest du einen quellensteuerpflichtigen Helper innert 8 Tagen nach Beginn oder nach einer Änderung der Stelle für die Quellensteuer (Dienststelle Steuern, 6002 Luzern).
- Ausgleichskasse (Sozialversicherungen)
- WAS Ausgleichskasse LuzernDie Ausgleichskasse verrechnet Verwaltungskosten von 1.4% der Beiträge.Je nach Kanton verrechnen die Ausgleichskassen Verwaltungskosten von 1.4% bis 5% der Beiträge.
- Stelle für die Quellensteuer
- Dienststelle Steuern, 6002 Luzern
Dein Haushalt muss deinen Helper ab dem ersten Arbeitstag bei einem zugelassenen Versicherer gegen Berufsunfälle versichern. Die Deckung für Nichtberufsunfälle kommt dazu, sobald dein Helper 8 Stunden pro Woche oder mehr für deinen Haushalt arbeitet.
Quellen: was-luzern.ch, ahv-iv.ch, estv.admin.ch, Art. 5 QStV, KS 45 9.2, was-luzern.ch, was-luzern.ch, steuern.lu.ch und ahv-iv.ch. Geprüft am 29. September 2026.
Für den Kanton Luzern berechnen
- Rechner für den Ferienlohn
Die Ferien deines Helpers in Wochen und in Franken.
- Rechner für die Kündigungsfrist
Der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses und der Gesetzesartikel, auf dem er beruht.
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Sozialbeiträge und Familienzulagen im Kanton Luzern
Die Beiträge der ersten Säule (AHV/IV/EO je 5.3%) und die Arbeitslosenversicherung (ALV je 1.1%, bis CHF 148’200 pro Jahr) sind eidgenössisch und überall gleich. Der Beitragssatz der kantonalen Familienausgleichskasse liegt bei rund 1.35 % der Löhne, doch der genaue Satz hängt von der zuständigen Familienausgleichskasse ab: betrachte ihn daher als Richtwert.
Familienzulagen (FAK): was dein Haushalt zahlt und wer sie bezieht
Lokale Hilfe finden
Fragen für Arbeitgebende im Kanton Luzern
Gibt es im Kanton Luzern einen Mindestlohn für Reinigungs- und Betreuungspersonal?
Der Haushalt zahlt im Kanton Luzern immer mindestens den anwendbaren Mindestlohn. Ausser in Genf gilt das Minimum des NAV Hauswirtschaft des Bundes, wenn die Person durchschnittlich mindestens 5 Stunden pro Woche für denselben Haushalt arbeitet. Genf hat einen eigenen verbindlichen Normalarbeitsvertrag für die Hauswirtschaft. Legen auch der Kanton oder eine Stadt einen gesetzlichen Mindestlohn fest, gilt der höchste. Das Feld zum Mindestlohn oben zeigt die Zahlen für den Kanton Luzern.
Offizielle Quellen
Ratgeber nach Dienstleistung
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