Wird geladen…
Wird geladen…
Kantonaler Compliance-Ratgeber
Der Bundesrahmen für das Hausangestelltenverhältnis gilt überall in der Schweiz, aber Bern legt einige eigene Regeln fest — vor allem beim Mindestlohn, beim Familienzulagensatz und bei der Handhabung der Quellensteuer. Hier ist, was sich in Bern ändert.
Bern kennt keinen eigenen kantonalen gesetzlichen Mindestlohn für Hausarbeit, daher legt der eidgenössische Normalarbeitsvertrag für die Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) den Lohnboden fest. Helpore setzt bei jeder Buchung in Bern den anwendbaren Lohnboden durch — den höheren Wert aus dem eidgenössischen NAV-Minimum und einem allfälligen kantonalen Minimum.
Private Arbeitgeber mit Wohnsitz in Bern melden das Anstellungsverhältnis bei der für Bern zuständigen AHV-Ausgleichskasse an und zahlen Beiträge ab dem ersten Franken. Welche Stelle zuständig ist und welche Anmeldefrist gilt, wird auf kantonaler Ebene geregelt — klären Sie dies mit der Ausgleichskasse von Bern, oder lassen Sie Helpore die Anmeldung im Rahmen der Einrichtung des Anstellungsverhältnisses übernehmen.
Die Beiträge der ersten Säule (AHV/IV/EO je 5,3 %) und der Arbeitslosenversicherung (ALV je 1,1 %, bis CHF 148'200 pro Jahr) sind eidgenössisch und überall gleich. Der Familienzulagenbeitrag (FAK) wird von Bern festgelegt — typischerweise rund 1–3 % und vom Arbeitgeber getragen — klären Sie daher den aktuellen Satz von Bern, bevor Sie sich auf eine Zahl verlassen.
Wird Ihre angestellte Person an der Quelle besteuert, wird der Quellensteuertarif von Bern festgelegt, und es gibt keinen einheitlichen nationalen Satz. Im vereinfachten Abrechnungsverfahren wird die Einkommenssteuer stattdessen pauschal mit 5 % des Bruttolohns abgegolten und einmal jährlich über die Ausgleichskasse abgerechnet.
Helpore zahlt in Bern stets mindestens zum anwendbaren Lohnboden: Wo Bern einen kantonalen gesetzlichen Mindestlohn festlegt, gilt dieser, andernfalls der eidgenössische Mindestlohn aus dem NAV Hauswirtschaft.
Bei der für Bern zuständigen AHV-Ausgleichskasse. Die genaue Stelle und allfällige Fristen lassen sich bei den kantonalen Behörden klären, und Helpore kann die Anmeldung im Rahmen der Einrichtung des Anstellungsverhältnisses übernehmen.
Helpore meldet das Anstellungsverhältnis an, wickelt die Löhne ab, organisiert die Versicherung und erstellt die Dokumente — sodass die untenstehenden Schritte für Sie erledigt sind.