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Kantonaler Ratgeber zur Haushaltsanstellung

Helper für deinen Haushalt im Kanton Bern anstellen und bezahlen

Der Bundesrahmen für das Hausangestelltenverhältnis gilt überall in der Schweiz, aber der Kanton Bern legt einige eigene Regeln fest: vor allem beim Mindestlohn, beim Familienzulagensatz und bei der Handhabung der Quellensteuer. Hier ist, was sich im Kanton Bern ändert.

Mindestlohn im Kanton Bern

Der Kanton Bern kennt keinen kantonalen gesetzlichen Mindestlohn für Hausarbeit. Der Normalarbeitsvertrag des Bundes für die Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) setzt den Lohnboden, wenn die Person durchschnittlich mindestens 5 Stunden pro Woche für denselben Haushalt arbeitet: CHF 20.35 pro Stunde ohne Ausbildung, CHF 22.30 mit mindestens vier Jahren Erfahrung in der Hauswirtschaft oder einem eidgenössischen Berufsattest (EBA) und CHF 24.55 mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ).

Was ein Helper im Kanton Bern kostet

Die Regeln im Kanton Bern

Was das Recht im Kanton Bern von einem Haushalt verlangt, der jemanden bei sich zu Hause anstellt.

Geprüft am 28. September 2026

Anders im Kanton Bern

  • Kündigungsfrist

    1 Monat im 1. Dienstjahr, auf Ende eines Monats, 2 Monate im 2. bis 3. Dienstjahr, auf Ende eines Monats und 3 Monate ab dem 4. Dienstjahr, auf Ende eines Monats

    Bundesrecht: 1 Monat im 1. Dienstjahr, auf Ende eines Monats, 2 Monate im 2. bis 9. Dienstjahr, auf Ende eines Monats und 3 Monate ab dem 10. Dienstjahr, auf Ende eines Monats

  • Bezahlte Ferien

    Mindestens 4 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr, und 5 Wochen in diesen Fällen: bis Ende des Kalenderjahres, in dem dein Helper 20 wird und ab Anfang des Kalenderjahres, in dem dein Helper 50 wird

    Bundesrecht: Mindestens 4 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr, und 5 Wochen in diesen Fällen: unter 20 Jahren

  • Schriftliche Kündigung

    Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und unterschrieben sein (BSG 222.153.22 Art. 9 Abs. 1).

    Bundesrecht: kein unterschriebener Brief nötig

Wie viele Wochen bezahlte Ferien bekommt ein Helper im Kanton Bern, und was gilt an Feiertagen?

Mindestens 4 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr, und 5 Wochen in diesen Fällen:

  • bis Ende des Kalenderjahres, in dem dein Helper 20 wird
  • ab Anfang des Kalenderjahres, in dem dein Helper 50 wird

Bei Stundenlohn beträgt der Ferienlohn 8.33% des Lohns für 4 Wochen Ferien (4 geteilt durch 48 gearbeitete Wochen) und 10.64% für 5 Wochen (5 geteilt durch 47).

Arbeit an Sonntagen und Feiertagen im Kanton Bern

Im Kanton Bern gibt es für Arbeit an einem Feiertag keinen Zuschlag in Geld.

Quelle: NAV für den Hausdienst, BSG 222.153.22, Art. 21, Art. 20, abgerufen am 9. Oktober 2026.

Bei unregelmässigen Arbeitszeiten kommt der Ferienlohn auf jede geleistete Stunde dazu.

Bei festen Arbeitstagen oder Monatslohn läuft der Lohn während der Ferien weiter, und es kommt nichts dazu.

Ferienlohn im Kanton Bern berechnen

Kündigung und Probezeit

Wie lange ist die Kündigungsfrist für einen Helper im Kanton Bern?

Nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat im 1. Dienstjahr, 2 Monate im 2. bis 3. Dienstjahr und 3 Monate ab dem 4. Dienstjahr, jeweils auf Ende eines Monats.

1. Dienstjahr
1 Monat, auf Ende eines Monats
2. bis 3. Dienstjahr
2 Monate, auf Ende eines Monats
Ab dem 4. Dienstjahr
3 Monate, auf Ende eines Monats
Probezeit
1 Monat
Kündigungsfrist in der Probezeit
7 Tage, auf einen beliebigen Tag

Bei einem Vertrag von 4 Monaten oder weniger beträgt die Probezeit 2 Wochen (Art. 8 Abs. 2).

Quelle: Art. 3, 8, 9, 10. Geprüft am 28. September 2026.

Letzten Tag des Arbeitsverhältnisses im Kanton Bern berechnen

Schriftform

Muss eine Kündigung im Kanton Bern schriftlich sein?

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und unterschrieben sein (BSG 222.153.22 Art. 9 Abs. 1).

Wollt ihr einen befristeten Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen vorzeitig beenden, haltet die Vereinbarung schriftlich fest (BSG 222.153.22 Art. 9 Abs. 2).

Der Normalarbeitsvertrag des Kantons Bern verlangt vom Haushalt eine Krankentaggeldversicherung (Art. 35 und 36). Dies gilt für einen unbefristeten Vertrag oder eine Anstellung mit einer vereinbarten Dauer von mehr als 3 Monaten.

Quelle: BSG 222.153.22 Art. 9 Abs. 1. Geprüft am 28. September 2026.

Arbeitsvertrag für den Kanton Bern aufsetzen

Feiertage

Welche Feiertage bezahle ich im Kanton Bern?

Im Kanton Bern ist im Jahr 2026 dieser Feiertag bezahlt: Samstag, 1. August.

Bei unregelmässigen Arbeitszeiten kommen 0.39% auf jede geleistete Stunde dazu, um die Feiertage zu bezahlen.

Bei festen Arbeitstagen oder Monatslohn kommt nichts dazu. Der vereinbarte Monatslohn wird voll bezahlt, Ferien und Feiertage inbegriffen.

Feiertagsanteil berechnet am 7. Oktober 2026.

Quellen: Art. 20 und seco.admin.ch. Geprüft am 9. Oktober 2026.

Ferienlohn im Kanton Bern berechnen

Anmeldung und Quellensteuer

Wo melde ich einen Helper im Kanton Bern an?

Dein Haushalt ist der Arbeitgeber, darum meldest du dich bei Ausgleichskasse des Kantons Bern an.

Im vereinfachten Verfahren meldest du dich innert 30 Tagen nach dem ersten Arbeitstag deines Helpers an, ausser dein Haushalt ist schon angemeldet.

Dein Haushalt schuldet die Sozialversicherungsbeiträge ab dem ersten Franken Lohn. Eine Untergrenze gibt es nicht.

Die genauen Anmeldeschritte und allfällige Fristen legt der Kanton Bern fest.

An der Quelle besteuert werden in der Regel ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz ohne Niederlassungsbewilligung (Bewilligung C) sowie bestimmte Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz. Schweizer Staatsangehörige und Personen mit Bewilligung C werden im ordentlichen Verfahren besteuert.

Ist dein Helper quellensteuerpflichtig, ziehst du die Steuer vom Lohn deines Helpers ab und rechnest sie mit der Stelle für die Quellensteuer ab.

Einen schweizweit einheitlichen Satz gibt es nicht.

Im vereinfachten Verfahren beträgt die Einkommenssteuer stattdessen pauschal 5% des Bruttolohns und wird einmal im Jahr über die Ausgleichskasse bezahlt.

Jährliche Lohnmeldung
Im vereinfachten Verfahren meldest du die Löhne des Jahres bis zum 30. Januar des Folgejahres.
Quellensteuerpflichtiger Helper
Ausserhalb des vereinfachten Verfahrens meldest du einen quellensteuerpflichtigen Helper innert 8 Tagen nach Beginn oder nach einer Änderung der Stelle für die Quellensteuer (Steuerverwaltung des Kantons Bern, Quellensteuer, 3001 Bern).
Ausgleichskasse (Sozialversicherungen)
Ausgleichskasse des Kantons BernDie Ausgleichskasse verrechnet Verwaltungskosten von 5% der Beiträge.Je nach Kanton verrechnen die Ausgleichskassen Verwaltungskosten von 1.4% bis 5% der Beiträge.
Stelle für die Quellensteuer
Steuerverwaltung des Kantons Bern, Quellensteuer, 3001 Bern

Für einen Helper, der jenseits der Grenze wohnt, gelten im Kanton Bern diese Formulare:

  • Valais, Wegleitung zur Erhebung der Quellensteuer 2025, Grenzgänger, eingereicht von deinem Helper

Die Steuer richtet sich nach dem Tarif 2026 des Kantons Bern, wie ihn die Eidgenössische Steuerverwaltung veröffentlicht.

Dein Haushalt muss deinen Helper ab dem ersten Arbeitstag bei einem zugelassenen Versicherer gegen Berufsunfälle versichern. Die Deckung für Nichtberufsunfälle kommt dazu, sobald dein Helper 8 Stunden pro Woche oder mehr für deinen Haushalt arbeitet.

Quellen: akbern.ch, ahv-iv.ch, estv.admin.ch, Art. 5 QStV, KS 45 9.2, estv2.admin.ch, sv.fin.be.ch, akbern.ch, akbern.ch, sv.fin.be.ch und ahv-iv.ch. Geprüft am 29. September 2026.

Prüfen, welches Verfahren für deinen Haushalt gilt

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Sozialbeiträge und Familienzulagen im Kanton Bern

Die Beiträge der ersten Säule (AHV/IV/EO je 5.3%) und die Arbeitslosenversicherung (ALV je 1.1%, bis CHF 148’200 pro Jahr) sind eidgenössisch und überall gleich. Der Beitragssatz der kantonalen Familienausgleichskasse liegt bei rund 1.5 % der Löhne, doch der genaue Satz hängt von der zuständigen Familienausgleichskasse ab: betrachte ihn daher als Richtwert.

Familienzulagen (FAK): was dein Haushalt zahlt und wer sie bezieht

Lokale Hilfe finden

Fragen für Arbeitgebende im Kanton Bern

Gibt es im Kanton Bern einen Mindestlohn für Reinigungs- und Betreuungspersonal?

Der Haushalt zahlt im Kanton Bern immer mindestens den anwendbaren Mindestlohn. Ausser in Genf gilt das Minimum des NAV Hauswirtschaft des Bundes, wenn die Person durchschnittlich mindestens 5 Stunden pro Woche für denselben Haushalt arbeitet. Genf hat einen eigenen verbindlichen Normalarbeitsvertrag für die Hauswirtschaft. Legen auch der Kanton oder eine Stadt einen gesetzlichen Mindestlohn fest, gilt der höchste. Das Feld zum Mindestlohn oben zeigt die Zahlen für den Kanton Bern.

Offizielle Quellen

Ratgeber nach Dienstleistung

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