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Kantonaler Compliance-Ratgeber
Der Bundesrahmen für das Hausangestelltenverhältnis gilt überall in der Schweiz, aber Waadt legt einige eigene Regeln fest — vor allem beim Mindestlohn, beim Familienzulagensatz und bei der Handhabung der Quellensteuer. Hier ist, was sich in Waadt ändert.
Waadt kennt keinen eigenen kantonalen gesetzlichen Mindestlohn für Hausarbeit, daher legt der eidgenössische Normalarbeitsvertrag für die Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) den Lohnboden fest. Helpore setzt bei jeder Buchung in Waadt den anwendbaren Lohnboden durch — den höheren Wert aus dem eidgenössischen NAV-Minimum und einem allfälligen kantonalen Minimum.
Private Arbeitgeber mit Wohnsitz in Waadt melden das Anstellungsverhältnis bei der für Waadt zuständigen AHV-Ausgleichskasse an und zahlen Beiträge ab dem ersten Franken. Welche Stelle zuständig ist und welche Anmeldefrist gilt, wird auf kantonaler Ebene geregelt — klären Sie dies mit der Ausgleichskasse von Waadt, oder lassen Sie Helpore die Anmeldung im Rahmen der Einrichtung des Anstellungsverhältnisses übernehmen.
Die Beiträge der ersten Säule (AHV/IV/EO je 5,3 %) und der Arbeitslosenversicherung (ALV je 1,1 %, bis CHF 148'200 pro Jahr) sind eidgenössisch und überall gleich. Der Familienzulagenbeitrag (FAK) wird von Waadt festgelegt — typischerweise rund 1–3 % und vom Arbeitgeber getragen — klären Sie daher den aktuellen Satz von Waadt, bevor Sie sich auf eine Zahl verlassen.
Wird Ihre angestellte Person an der Quelle besteuert, wird der Quellensteuertarif von Waadt festgelegt, und es gibt keinen einheitlichen nationalen Satz. Im vereinfachten Abrechnungsverfahren wird die Einkommenssteuer stattdessen pauschal mit 5 % des Bruttolohns abgegolten und einmal jährlich über die Ausgleichskasse abgerechnet.
Helpore zahlt in Waadt stets mindestens zum anwendbaren Lohnboden: Wo Waadt einen kantonalen gesetzlichen Mindestlohn festlegt, gilt dieser, andernfalls der eidgenössische Mindestlohn aus dem NAV Hauswirtschaft.
Bei der für Waadt zuständigen AHV-Ausgleichskasse. Die genaue Stelle und allfällige Fristen lassen sich bei den kantonalen Behörden klären, und Helpore kann die Anmeldung im Rahmen der Einrichtung des Anstellungsverhältnisses übernehmen.
Helpore meldet das Anstellungsverhältnis an, wickelt die Löhne ab, organisiert die Versicherung und erstellt die Dokumente — sodass die untenstehenden Schritte für Sie erledigt sind.