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Kantonaler Compliance-Ratgeber
Der Bundesrahmen für das Hausangestelltenverhältnis gilt überall in der Schweiz, aber Tessin legt einige eigene Regeln fest — vor allem beim Mindestlohn, beim Familienzulagensatz und bei der Handhabung der Quellensteuer. Hier ist, was sich in Tessin ändert.
Tessin wendet einen kantonalen gesetzlichen Mindestlohn von CHF 20.50 pro Stunde an. Helpore setzt bei jeder Buchung den höheren Wert aus diesem kantonalen Mindestlohn und dem eidgenössischen Mindestlohn aus dem Normalarbeitsvertrag (NAV Hauswirtschaft) durch, sodass Helper in Tessin stets mindestens zum gesetzlichen Lohnboden bezahlt werden.
Private Arbeitgebende mit Wohnsitz in Tessin melden das Anstellungsverhältnis bei IAS – Istituto delle assicurazioni sociali, der für den Kanton zuständigen AHV-Ausgleichskasse, und zahlen die Beiträge ab dem ersten Franken – es gibt keine Untergrenze. Die genauen Anmeldeschritte und allfällige Fristen werden auf kantonaler Ebene festgelegt; Sie können sich direkt bei IAS – Istituto delle assicurazioni sociali anmelden (Link unten) oder die Anmeldung im Rahmen der Einrichtung des Anstellungsverhältnisses von Helpore erledigen lassen.
Die Beiträge der ersten Säule (AHV/IV/EO je 5,3 %) und die Arbeitslosenversicherung (ALV je 1,1 %, bis CHF 148'200 pro Jahr) sind eidgenössisch und überall gleich. Was Tessin festlegt, ist die Familienzulage: 2026 mindestens CHF 215 pro Monat und Kind sowie CHF 268 pro Monat für ein Kind in nachobligatorischer Ausbildung, finanziert durch einen Familienzulagenbeitrag (FAK) der Arbeitgebenden. Der Beitragssatz der kantonalen Familienausgleichskasse liegt bei rund 1.6 % der Löhne, doch der genaue Satz hängt von der zuständigen Familienausgleichskasse ab – betrachten Sie ihn daher als Richtwert.
Wird Ihr Helper an der Quelle besteuert – typischerweise ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sowie bestimmte Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz –, ziehen Sie die Quellensteuer ab und rechnen sie mit der Steuerverwaltung des Kantons Tessin ab, deren Tarif gilt; einen einheitlichen nationalen Satz gibt es nicht. Im vereinfachten Abrechnungsverfahren wird die Einkommenssteuer stattdessen pauschal mit 5 % des Bruttolohns abgegolten und einmal jährlich über die Ausgleichskasse abgerechnet.
Bei IAS – Istituto delle assicurazioni sociali, der für Tessin zuständigen AHV-Ausgleichskasse. Sie können sich direkt anmelden (siehe offiziellen Link unten), und Helpore kann die Anmeldung im Rahmen der Einrichtung des Anstellungsverhältnisses übernehmen. Beiträge sind ab dem ersten Franken geschuldet.
2026 zahlt Tessin mindestens CHF 215 pro Monat und Kind sowie CHF 268 pro Monat für ein Kind in nachobligatorischer Ausbildung. Manche Familien erhalten mehr – etwa für ältere Kinder oder ab dem dritten Kind. Finanziert wird die Zulage durch den Familienzulagenbeitrag der Arbeitgebenden.
Helpore zahlt in Tessin stets mindestens den anwendbaren Mindestlohn: Wo Tessin einen kantonalen gesetzlichen Mindestlohn festlegt, gilt dieser, andernfalls der eidgenössische NAV-Hauswirtschaft-Mindestlohn. Das Mindestlohn-Feld oben zeigt, was in Tessin gilt.
Nur, wenn sie an der Quelle besteuert wird – in der Regel ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sowie bestimmte Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz. Schweizer Staatsangehörige und C-Bewilligte werden im ordentlichen Verfahren besteuert. Die Steuerverwaltung Tessin legt den Tarif fest; im vereinfachten Verfahren beträgt die Steuer pauschal 5 %.
Helpore meldet das Anstellungsverhältnis an, wickelt die Löhne ab, organisiert die Versicherung und erstellt die Dokumente — sodass die untenstehenden Schritte für Sie erledigt sind.