Dein Haushalt ist der Arbeitgeber · Kanton Basel-Stadt
Kinderbetreuung zu Hause im Kanton Basel-Stadt: dein Haushalt als Arbeitgeber
Diese Seite ist für Haushalte, deren Helper für Kinderbetreuung solche Arbeiten erledigt:
- Betreuung nach der Schule
- Unterstützung tagsüber
- Mahlzeiten und Abläufe für Kinder
- Begleitung bei Hausaufgabenzeit
- Unterstützung im Familienalltag
Was muss ein Haushalt tun, der einen Helper für Kinderbetreuung im Kanton Basel-Stadt anstellt?
- Melde deinen Helper innert 30 Tagen nach Arbeitsbeginn im vereinfachten Abrechnungsverfahren bei der Ausgleichskasse an: Ausgleichskasse Basel-Stadt.
- Zahle einem Helper für Kinderbetreuung ohne Qualifikation mindestens CHF 22.20 pro Stunde plus Ferienlohn. Dieses gesetzliche Minimum gilt gemäss Mindestlohngesetz des Kantons Basel-Stadt.
- Gewähre mindestens 4 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr. Nur bei unregelmässiger Arbeit: 8.33 % Ferienlohn pro Stunde, im schriftlichen Vertrag und auf jeder Lohnabrechnung; die Ferien werden trotzdem bezogen.
- Zahle die Beiträge an die Sozialversicherungen (AHV/IV/EO), die Arbeitslosenversicherung und die Familienzulagen und versichere deinen Helper gegen Unfälle.
- Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss schriftlich erfolgen und unterschrieben sein (SG 215.700 § 13 Abs. 1).
Was im Kanton Basel-Stadt anders ist
- Der Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes (NAV) schliesst Personen aus, die hauptsächlich Kinder betreuen. Darum legt er kein Minimum für einen Helper für Kinderbetreuung fest.
- Der Kanton Basel-Stadt legt einen eigenen Mindestlohn für einen Helper für Kinderbetreuung fest: CHF 22.20 pro Stunde vor Ferienlohn.
- Der Normalarbeitsvertrag des Kantons Basel-Stadt verlangt mehr in Schriftform:
- Vereinbare Lohn und Arbeitspensum vor dem ersten Arbeitstag schriftlich (§ 33 NAV BS, SG 215.700).
- Der Kanton Basel-Stadt regelt die Arbeit an Feiertagen selbst:
- Für jede an einem Feiertag gearbeitete Stunde gilt ein Zuschlag von mindestens 50 %.
Quelle: Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmende im Haushalt einschliesslich der 24-Stunden-Betreuung im Kanton Basel-Stadt (NAV Haushalt BS), SG 215.700, Stand 28. September 2026
Tiefster Stundenlohn 2026 für einen Helper für Kinderbetreuung im Kanton Basel-Stadt
Der Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes (NAV) gilt nicht für einen Helper für Kinderbetreuung. Helpore Admin wendet dessen Stundenlöhne als eigenen Lohnboden an, nicht als gesetzliches Minimum.
| Qualifikation | Tiefster Stundenlohn |
|---|---|
| Ohne Qualifikation | CHF 22.20 · Mindestlohngesetz des Kantons Basel-Stadt Gesetzlich: CHF 22.20, Mindestlohngesetz des Kantons Basel-Stadt |
| Mindestens vier Jahre Erfahrung in der Hauswirtschaft | CHF 22.30 · Lohnboden von Helpore Admin (kein gesetzliches Minimum) Gesetzlich: CHF 22.20, Mindestlohngesetz des Kantons Basel-Stadt |
| Dreijährige Grundbildung mit Fähigkeitszeugnis (EFZ) | CHF 24.55 · Lohnboden von Helpore Admin (kein gesetzliches Minimum) Gesetzlich: CHF 22.20, Mindestlohngesetz des Kantons Basel-Stadt |
Ab 1. Januar 2027
| Qualifikation | Tiefster Stundenlohn |
|---|---|
| Ohne Qualifikation | CHF 22.20 · Mindestlohngesetz des Kantons Basel-Stadt · provisorisch, bis der neue Betrag veröffentlicht ist Gesetzlich: CHF 22.20, Mindestlohngesetz des Kantons Basel-Stadt |
| Mindestens vier Jahre Erfahrung in der Hauswirtschaft | CHF 22.30 · Lohnboden von Helpore Admin (kein gesetzliches Minimum) Gesetzlich: CHF 22.20, Mindestlohngesetz des Kantons Basel-Stadt |
| Dreijährige Grundbildung mit Fähigkeitszeugnis (EFZ) | CHF 24.55 · Lohnboden von Helpore Admin (kein gesetzliches Minimum) Gesetzlich: CHF 22.20, Mindestlohngesetz des Kantons Basel-Stadt |
Beiträge 2026 im Kanton Basel-Stadt: wer was bezahlt
| Beitrag | Satz | Zahlt der Haushalt | Vom Lohn abgezogen |
|---|---|---|---|
| AHV/IV/EO | 5.3 % | CHF 61.70 | CHF 61.70 |
| Arbeitslosenversicherung (ALV) | 1.1 % | CHF 12.80 | CHF 12.80 |
| Familienausgleichskasse (FAK) | 1.65 % | CHF 19.20 | CHF 0.00 |
| Verwaltungskosten der Ausgleichskasse | 3 % aller Beiträge an AHV/IV/EO | CHF 3.70 | CHF 0.00 |
| Total | CHF 97.40 | CHF 74.50 |
pro Monat · CHF 36.56 pro gearbeitete Stunde
| Lohn | CHF 1’040.00 |
|---|---|
| Feiertage 3.59 % | CHF 37.34 |
| Ferienlohn 8.33 % | CHF 86.63 |
| Arbeitgeberbeiträge | CHF 97.40 |
| Unfallversicherung | CHF 5.90 |
| Du bezahlst pro Monat | CHF 1’267.27 |
Alle Kosten für einen Helper im Kanton Basel-Stadt, Posten für Posten
Wie viele Wochen bezahlte Ferien bekommt ein Helper im Kanton Basel-Stadt, und was gilt an Feiertagen?
Mindestens 4 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr, und 5 Wochen in diesen Fällen:
- unter 20 Jahren
- ab 50 Jahren
Quelle: NAV Haushalt BS, SG 215.700, § 28 Abs. 1, § 29, § 27, abgerufen am 9. Oktober 2026.
Probezeit und Kündigung im Kanton Basel-Stadt
Probezeit: 1 Monat.
Kündigungsfrist in der Probezeit: 7 Tage.
Kündigungsfrist nach der Probezeit
- 1. Dienstjahr: 1 Monat, auf Ende eines Monats.
- 2. bis 9. Dienstjahr: 2 Monate, auf Ende eines Monats.
- Ab dem 10. Dienstjahr: 3 Monate, auf Ende eines Monats.
Schreibe die Kündigung und unterschreibe sie, wie es SG 215.700 § 13 Abs. 1 verlangt.
Normalarbeitsvertrag und zuständige Stellen
Städte im Kanton Basel-Stadt
- Basel
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- Deinen Helper im Haushalt in der Schweiz anmelden
Nachbarkantone
Auf Wunsch Hilfe bei den Unterlagen: Helpore Admin reicht sie für dich ein, Helpore Admin Light bereitet sie vor
Du hast jemanden und behältst die Kontrolle
Helpore Admin Light
CHF 15.90 pro Monat
Dein Monat mit 8 Std. und CHF 30.00CHF 1’283.17
- Jeden Monat die Lohnabrechnung für deinen Helper
- Beiträge auf den Rappen berechnet
- Jedes Dokument in Ordnung
Du hast jemanden und willst alles erledigt haben
Helpore Admin
CHF 23.90 pro Monat
Dein Monat mit 8 Std. und CHF 30.00CHF 1’291.17
- Anmeldung des Arbeitsverhältnisses
- Monatliche Lohnadministration, Lohnabrechnungen und Beiträge
- Versicherungsadministration und Jahresabschluss
Dein Haushalt ist der Arbeitgeber. Beide Pläne sind freiwillig, und Helper zahlen nie eine Gebühr.
Fragen, wenn du einen Helper für Kinderbetreuung im Kanton Basel-Stadt anstellst
Wie hoch ist 2026 der tiefste Stundenlohn für einen Helper für Kinderbetreuung im Kanton Basel-Stadt?
Ohne Qualifikation CHF 22.20 pro Stunde plus Ferienlohn, das gesetzliche Minimum laut Mindestlohngesetz des Kantons Basel-Stadt.
Auf wie viele bezahlte Ferien hat ein Helper für Kinderbetreuung im Kanton Basel-Stadt Anspruch?
Mindestens 4 Wochen im Jahr. Nur bei unregelmässiger Arbeit: 8.33 % Ferienlohn je Stunde, schriftlich im Vertrag, auf jeder Abrechnung; Ferien bleiben Pflicht.
Welche Kündigungsfrist gilt, wenn der Haushalt einem Helper für Kinderbetreuung im Kanton Basel-Stadt kündigt?
In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 7 Tage, im ersten Dienstjahr 1 Monat auf Ende eines Monats. Danach wird die Kündigungsfrist mit den Dienstjahren länger. Im Kanton Basel-Stadt braucht eine Kündigung die Schriftform und eine Unterschrift.
Was muss der Haushalt im Kanton Basel-Stadt schriftlich festhalten?
Der Normalarbeitsvertrag des Kantons Basel-Stadt ergänzt die Regeln des Bundes um Pflichten zur Schriftform; diese Seite nennt jede mit ihrem Artikel.
Welche Regel legt den tiefsten Lohn für einen Helper für Kinderbetreuung im Kanton Basel-Stadt fest?
CHF 22.20 pro Stunde: Mindestlohngesetz des Kantons Basel-Stadt.
Gilt der Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes für einen Helper für Kinderbetreuung?
Nein. Er schliesst Personen aus, die hauptsächlich Kinder betreuen, darum fällt ein Helper für Kinderbetreuung nicht darunter.
Ändert sich ab 1. Januar 2027 der tiefste Lohn für einen Helper für Kinderbetreuung?
Ohne Qualifikation: CHF 22.20 pro Stunde, provisorisch, bis der neue Betrag veröffentlicht ist. Mindestens vier Jahre Erfahrung in der Hauswirtschaft: CHF 22.20 pro Stunde, provisorisch, bis der neue Betrag veröffentlicht ist. Dreijährige Grundbildung mit Fähigkeitszeugnis (EFZ): CHF 22.20 pro Stunde, provisorisch, bis der neue Betrag veröffentlicht ist.
Wo meldet der Haushalt einen Helper für Kinderbetreuung im Kanton Basel-Stadt an?
Bei der Ausgleichskasse des Kantons: Ausgleichskasse Basel-Stadt. Frist im vereinfachten Abrechnungsverfahren: 30 Tage ab Arbeitsbeginn.
Wie lange dauert die Probezeit für einen Helper für Kinderbetreuung im Kanton Basel-Stadt?
Die Probezeit dauert 1 Monat; in dieser Zeit beträgt die Kündigungsfrist 7 Tage.