Kantonaler Ratgeber zur Haushaltsanstellung
Helper für deinen Haushalt im Kanton Thurgau anstellen und bezahlen
Der Bundesrahmen für das Hausangestelltenverhältnis gilt überall in der Schweiz, aber der Kanton Thurgau legt einige eigene Regeln fest: vor allem beim Mindestlohn, beim Familienzulagensatz und bei der Handhabung der Quellensteuer. Hier ist, was sich im Kanton Thurgau ändert.
Mindestlohn im Kanton Thurgau
Der Kanton Thurgau kennt keinen kantonalen gesetzlichen Mindestlohn für Hausarbeit. Der Normalarbeitsvertrag des Bundes für die Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) setzt den Lohnboden, wenn die Person durchschnittlich mindestens 5 Stunden pro Woche für denselben Haushalt arbeitet: CHF 20.35 pro Stunde ohne Ausbildung, CHF 22.30 mit mindestens vier Jahren Erfahrung in der Hauswirtschaft oder einem eidgenössischen Berufsattest (EBA) und CHF 24.55 mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ).
Die Regeln im Kanton Thurgau
Was das Recht im Kanton Thurgau von einem Haushalt verlangt, der jemanden bei sich zu Hause anstellt.
Geprüft am 25. September 2026
Anders im Kanton Thurgau
Kündigungsfrist
1 Monat im 1. Dienstjahr, auf Ende eines Monats und 2 Monate ab dem 2. Dienstjahr, auf Ende eines Monats
Bundesrecht: 1 Monat im 1. Dienstjahr, auf Ende eines Monats, 2 Monate im 2. bis 9. Dienstjahr, auf Ende eines Monats und 3 Monate ab dem 10. Dienstjahr, auf Ende eines Monats
Bezahlte Ferien
Mindestens 4 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr, und 5 Wochen in diesen Fällen: bis Ende des Kalenderjahres, in dem dein Helper 20 wird und ab Anfang des Kalenderjahres, in dem dein Helper 50 wird
Bundesrecht: Mindestens 4 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr, und 5 Wochen in diesen Fällen: unter 20 Jahren
Wie viele Wochen bezahlte Ferien bekommt ein Helper im Kanton Thurgau, und was gilt an Feiertagen?
Mindestens 4 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr, und 5 Wochen in diesen Fällen:
- bis Ende des Kalenderjahres, in dem dein Helper 20 wird
- ab Anfang des Kalenderjahres, in dem dein Helper 50 wird
Bei Stundenlohn beträgt der Ferienlohn 8.33% des Lohns für 4 Wochen Ferien (4 geteilt durch 48 gearbeitete Wochen) und 10.64% für 5 Wochen (5 geteilt durch 47).
Arbeit an Sonntagen und Feiertagen im Kanton Thurgau
Im Kanton Thurgau gibt es für Arbeit an einem Feiertag keinen Zuschlag in Geld.
Quelle: Verordnung NAV hauswirtschaftliche Arbeitsverhältnisse, RB 221.252, § 10, § 29, § 7, abgerufen am 9. Oktober 2026.
Bei unregelmässigen Arbeitszeiten kommt der Ferienlohn auf jede geleistete Stunde dazu.
Bei festen Arbeitstagen oder Monatslohn läuft der Lohn während der Ferien weiter, und es kommt nichts dazu.
Kündigung und Probezeit
Wie lange ist die Kündigungsfrist für einen Helper im Kanton Thurgau?
Nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat im 1. Dienstjahr und 2 Monate ab dem 2. Dienstjahr, jeweils auf Ende eines Monats.
- 1. Dienstjahr
- 1 Monat, auf Ende eines Monats
- Ab dem 2. Dienstjahr
- 2 Monate, auf Ende eines Monats
- Probezeit
- 1 Monat
- Kündigungsfrist in der Probezeit
- 7 Tage, auf einen beliebigen Tag
Quelle: §2, §19, §20. Geprüft am 28. September 2026.
Letzten Tag des Arbeitsverhältnisses im Kanton Thurgau berechnen
Schriftform
Muss eine Kündigung im Kanton Thurgau schriftlich sein?
Der Kanton Thurgau verlangt keinen unterschriebenen Brief. Massgebend ist der Tag, an dem die andere Seite die Kündigung erhält.
- Vertrag und Aufzeichnungen
- Halte Lohn und Arbeitszeit vor Arbeitsbeginn schriftlich fest (§ 11 Abs. 1 and § 29 Abs. 3 NAV TG, RB 221.252).
Der Normalarbeitsvertrag des Kantons Thurgau verlangt vom Haushalt eine Krankentaggeldversicherung (§§ 15 und 17). Dies gilt ab einem Pensum von 50 Prozent.
Quelle: §2, §19, §20. Geprüft am 25. September 2026.
Feiertage
Welche Feiertage bezahle ich im Kanton Thurgau?
Im Kanton Thurgau ist im Jahr 2026 dieser Feiertag bezahlt: Samstag, 1. August.
Bei unregelmässigen Arbeitszeiten kommen 0.39% auf jede geleistete Stunde dazu, um die Feiertage zu bezahlen.
Bei festen Arbeitstagen oder Monatslohn kommt nichts dazu. Der vereinbarte Monatslohn wird voll bezahlt, Ferien und Feiertage inbegriffen.
Feiertagsanteil berechnet am 7. Oktober 2026.
Quellen: § 7 und seco.admin.ch. Geprüft am 9. Oktober 2026.
Anmeldung und Quellensteuer
Wo melde ich einen Helper im Kanton Thurgau an?
Dein Haushalt ist der Arbeitgeber, darum meldest du dich bei Sozialversicherungszentrum Thurgau an.
Im vereinfachten Verfahren meldest du dich innert 30 Tagen nach dem ersten Arbeitstag deines Helpers an, ausser dein Haushalt ist schon angemeldet.
Dein Haushalt schuldet die Sozialversicherungsbeiträge ab dem ersten Franken Lohn. Eine Untergrenze gibt es nicht.
Die genauen Anmeldeschritte und allfällige Fristen legt der Kanton Thurgau fest.
An der Quelle besteuert werden in der Regel ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sowie bestimmte Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz. Schweizer Staatsangehörige und Personen mit Ausweis C werden im ordentlichen Verfahren besteuert.
Ist dein Helper quellensteuerpflichtig, ziehst du die Steuer vom Lohn deines Helpers ab und rechnest sie mit der Stelle für die Quellensteuer ab.
Es gilt der Tarif des Kantons Thurgau.
Einen schweizweit einheitlichen Satz gibt es nicht.
Im vereinfachten Verfahren beträgt die Einkommenssteuer stattdessen pauschal 5% des Bruttolohns und wird einmal im Jahr über die Ausgleichskasse bezahlt.
- Jährliche Lohnmeldung
- Im vereinfachten Verfahren meldest du die Löhne des Jahres bis zum 30. Januar des Folgejahres.
- Quellensteuerpflichtiger Helper
- Ausserhalb des vereinfachten Verfahrens meldest du einen quellensteuerpflichtigen Helper innert 8 Tagen nach Beginn oder nach einer Änderung der Stelle für die Quellensteuer (Steuerverwaltung Thurgau, Ressort Quellensteuer, 8510 Frauenfeld).
- Ausgleichskasse (Sozialversicherungen)
- Sozialversicherungszentrum ThurgauDie Ausgleichskasse verrechnet Verwaltungskosten von 3% der Beiträge.Je nach Kanton verrechnen die Ausgleichskassen Verwaltungskosten von 1.4% bis 5% der Beiträge.
- Stelle für die Quellensteuer
- Steuerverwaltung Thurgau, Ressort Quellensteuer, 8510 Frauenfeld
Dein Haushalt muss deinen Helper ab der ersten Stunde bei einem zugelassenen Versicherer gegen Berufsunfälle versichern. Die Deckung für Nichtberufsunfälle kommt dazu, sobald dein Helper 8 Stunden pro Woche oder mehr für deinen Haushalt arbeitet.
Quellen: svztg.ch, ahv-iv.ch, estv.admin.ch, Art. 5 QStV, KS 45 9.2, rechtsbuch.tg.ch, svztg.ch, steuerverwaltung.tg.ch und ahv-iv.ch. Geprüft am 29. September 2026.
Für den Kanton Thurgau berechnen
- Rechner für den Ferienlohn
Die Ferien deines Helpers in Wochen und in Franken.
- Rechner für die Kündigungsfrist
Der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses und der Gesetzesartikel, auf dem er beruht.
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Sozialbeiträge und Familienzulagen im Kanton Thurgau
Die Beiträge der ersten Säule (AHV/IV/EO je 5.3%) und die Arbeitslosenversicherung (ALV je 1.1%, bis CHF 148’200 pro Jahr) sind eidgenössisch und überall gleich. Der Beitragssatz der kantonalen Familienausgleichskasse liegt bei rund 1.4 % der Löhne, doch der genaue Satz hängt von der zuständigen Familienausgleichskasse ab: betrachte ihn daher als Richtwert.
Fragen für Arbeitgebende im Kanton Thurgau
Gibt es im Kanton Thurgau einen Mindestlohn für Reinigungs- und Betreuungspersonal?
Der Haushalt zahlt im Kanton Thurgau immer mindestens den anwendbaren Mindestlohn. Ausser in Genf gilt das Minimum des NAV Hauswirtschaft des Bundes, wenn die Person durchschnittlich mindestens 5 Stunden pro Woche für denselben Haushalt arbeitet. Genf hat einen eigenen verbindlichen Normalarbeitsvertrag für die Hauswirtschaft. Legen auch der Kanton oder eine Stadt einen gesetzlichen Mindestlohn fest, gilt der höchste. Das Feld zum Mindestlohn oben zeigt die Zahlen für den Kanton Thurgau.
Offizielle Quellen
Ratgeber nach Dienstleistung
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