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Kantonaler Ratgeber zur Haushaltsanstellung

Helper für deinen Haushalt im Kanton Graubünden anstellen und bezahlen

Der Bundesrahmen für das Hausangestelltenverhältnis gilt überall in der Schweiz, aber der Kanton Graubünden legt einige eigene Regeln fest: vor allem beim Mindestlohn, beim Familienzulagensatz und bei der Handhabung der Quellensteuer. Hier ist, was sich im Kanton Graubünden ändert.

Mindestlohn im Kanton Graubünden

Der Kanton Graubünden kennt keinen kantonalen gesetzlichen Mindestlohn für Hausarbeit. Der Normalarbeitsvertrag des Bundes für die Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) setzt den Lohnboden, wenn die Person durchschnittlich mindestens 5 Stunden pro Woche für denselben Haushalt arbeitet: CHF 20.35 pro Stunde ohne Ausbildung, CHF 22.30 mit mindestens vier Jahren Erfahrung in der Hauswirtschaft oder einem eidgenössischen Berufsattest (EBA) und CHF 24.55 mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ).

Was ein Helper im Kanton Graubünden kostet

Die Regeln im Kanton Graubünden

Was das Recht im Kanton Graubünden von einem Haushalt verlangt, der jemanden bei sich zu Hause anstellt.

Geprüft am 28. September 2026

Anders im Kanton Graubünden

  • Probezeit

    2 Wochen

    Bundesrecht: 1 Monat

  • Bezahlte Ferien

    Mindestens 4 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr, und 5 Wochen in diesen Fällen: unter 20 Jahren und ab 50 Jahren, nach 5 Jahren im selben Haushalt

    Bundesrecht: Mindestens 4 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr, und 5 Wochen in diesen Fällen: unter 20 Jahren

Wie viele Wochen bezahlte Ferien bekommt ein Helper im Kanton Graubünden, und was gilt an Feiertagen?

Mindestens 4 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr, und 5 Wochen in diesen Fällen:

  • unter 20 Jahren
  • ab 50 Jahren, nach 5 Jahren im selben Haushalt

Bei Stundenlohn beträgt der Ferienlohn 8.33% des Lohns für 4 Wochen Ferien (4 geteilt durch 48 gearbeitete Wochen) und 10.64% für 5 Wochen (5 geteilt durch 47).

Quelle: NAV hauswirtschaftliches Arbeitsverhältnis, BR 535.200, Art. 15 Abs. 1, abgerufen am 9. Oktober 2026.

Bei unregelmässigen Arbeitszeiten kommt der Ferienlohn auf jede geleistete Stunde dazu.

Bei festen Arbeitstagen oder Monatslohn läuft der Lohn während der Ferien weiter, und es kommt nichts dazu.

Ferienlohn im Kanton Graubünden berechnen

Kündigung und Probezeit

Wie lange ist die Kündigungsfrist für einen Helper im Kanton Graubünden?

Nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat im 1. Dienstjahr, 2 Monate im 2. bis 9. Dienstjahr und 3 Monate ab dem 10. Dienstjahr, jeweils auf Ende eines Monats.

1. Dienstjahr
1 Monat, auf Ende eines Monats
2. bis 9. Dienstjahr
2 Monate, auf Ende eines Monats
Ab dem 10. Dienstjahr
3 Monate, auf Ende eines Monats
Probezeit
2 Wochen
Kündigungsfrist in der Probezeit
3 Tage, auf einen beliebigen Tag

Quelle: Art. 2, 20, 21. Geprüft am 28. September 2026.

Letzten Tag des Arbeitsverhältnisses im Kanton Graubünden berechnen

Schriftform

Muss eine Kündigung im Kanton Graubünden schriftlich sein?

Der Kanton Graubünden verlangt keinen unterschriebenen Brief. Massgebend ist der Tag, an dem die andere Seite die Kündigung erhält.

Der Normalarbeitsvertrag des Kantons Graubünden verlangt vom Haushalt keine Krankentaggeldversicherung. Du und dein Helper könnt eine solche Versicherung im Vertrag vereinbaren.

Quelle: Art. 2, 20, 21. Geprüft am 28. September 2026.

Arbeitsvertrag für den Kanton Graubünden aufsetzen

Feiertage

Welche Feiertage bezahle ich im Kanton Graubünden?

Im Kanton Graubünden ist im Jahr 2026 dieser Feiertag bezahlt: Samstag, 1. August.

Bei unregelmässigen Arbeitszeiten kommen 0.39% auf jede geleistete Stunde dazu, um die Feiertage zu bezahlen.

Bei festen Arbeitstagen oder Monatslohn kommt nichts dazu. Der vereinbarte Monatslohn wird voll bezahlt, Ferien und Feiertage inbegriffen.

Feiertagsanteil berechnet am 7. Oktober 2026.

Quellen: gr-lex.gr.ch und seco.admin.ch. Geprüft am 9. Oktober 2026.

Ferienlohn im Kanton Graubünden berechnen

Anmeldung und Quellensteuer

Wo melde ich einen Helper im Kanton Graubünden an?

Dein Haushalt ist der Arbeitgeber, darum meldest du dich bei Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden an.

Im vereinfachten Verfahren meldest du dich innert 30 Tagen nach dem ersten Arbeitstag deines Helpers an, ausser dein Haushalt ist schon angemeldet.

Dein Haushalt schuldet die Sozialversicherungsbeiträge ab dem ersten Franken Lohn. Eine Untergrenze gibt es nicht.

Die genauen Anmeldeschritte und allfällige Fristen legt der Kanton Graubünden fest.

An der Quelle besteuert werden in der Regel ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sowie bestimmte Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz. Schweizer Staatsangehörige und Personen mit Ausweis C werden im ordentlichen Verfahren besteuert.

Ist dein Helper quellensteuerpflichtig, ziehst du die Steuer vom Lohn deines Helpers ab und rechnest sie mit der Stelle für die Quellensteuer ab.

Einen schweizweit einheitlichen Satz gibt es nicht.

Im vereinfachten Verfahren beträgt die Einkommenssteuer stattdessen pauschal 5% des Bruttolohns und wird einmal im Jahr über die Ausgleichskasse bezahlt.

Jährliche Lohnmeldung
Im vereinfachten Verfahren meldest du die Löhne des Jahres bis zum 30. Januar des Folgejahres.
Quellensteuerpflichtiger Helper
Ausserhalb des vereinfachten Verfahrens meldest du einen quellensteuerpflichtigen Helper innert 8 Tagen nach Beginn oder nach einer Änderung der Stelle für die Quellensteuer (Kantonale Steuerverwaltung, Sektion Quellensteuer, 7001 Chur).
Ausgleichskasse (Sozialversicherungen)
Sozialversicherungsanstalt des Kantons GraubündenDie Ausgleichskasse verrechnet Verwaltungskosten von 5% der Beiträge.Je nach Kanton verrechnen die Ausgleichskassen Verwaltungskosten von 1.4% bis 5% der Beiträge.
Stelle für die Quellensteuer
Kantonale Steuerverwaltung, Sektion Quellensteuer, 7001 Chur

Die Steuer richtet sich nach dem Tarif 2026 des Kantons Graubünden, wie ihn die Eidgenössische Steuerverwaltung veröffentlicht.

Dein Haushalt muss deinen Helper ab der ersten Stunde bei einem zugelassenen Versicherer gegen Berufsunfälle versichern. Die Deckung für Nichtberufsunfälle kommt dazu, sobald dein Helper 8 Stunden pro Woche oder mehr für deinen Haushalt arbeitet.

Quellen: sva.gr.ch, ahv-iv.ch, estv.admin.ch, Art. 5 QStV, KS 45 9.2, estv2.admin.ch, sva.gr.ch, sva.gr.ch, gr.ch und ahv-iv.ch. Geprüft am 29. September 2026.

Prüfen, welches Verfahren für deinen Haushalt gilt

Für den Kanton Graubünden berechnen

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Sozialbeiträge und Familienzulagen im Kanton Graubünden

Die Beiträge der ersten Säule (AHV/IV/EO je 5.3%) und die Arbeitslosenversicherung (ALV je 1.1%, bis CHF 148’200 pro Jahr) sind eidgenössisch und überall gleich. Der Beitragssatz der kantonalen Familienausgleichskasse liegt bei rund 1.5 % der Löhne, doch der genaue Satz hängt von der zuständigen Familienausgleichskasse ab: betrachte ihn daher als Richtwert.

Fragen für Arbeitgebende im Kanton Graubünden

Gibt es im Kanton Graubünden einen Mindestlohn für Reinigungs- und Betreuungspersonal?

Der Haushalt zahlt im Kanton Graubünden immer mindestens den anwendbaren Mindestlohn. Ausser in Genf gilt das Minimum des NAV Hauswirtschaft des Bundes, wenn die Person durchschnittlich mindestens 5 Stunden pro Woche für denselben Haushalt arbeitet. Genf hat einen eigenen verbindlichen Normalarbeitsvertrag für die Hauswirtschaft. Legen auch der Kanton oder eine Stadt einen gesetzlichen Mindestlohn fest, gilt der höchste. Das Feld zum Mindestlohn oben zeigt die Zahlen für den Kanton Graubünden.

Offizielle Quellen

Ratgeber nach Dienstleistung

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Dein Haushalt bleibt die Arbeitgeberschaft. Mit Helpore Admin meldet Helpore unter deiner unterschriebenen Vollmacht das Arbeitsverhältnis an und führt Lohn, Versicherungen und Dokumente in deinem Namen. Mit Admin Light bereitet Helpore die Berechnung und die Dokumente vor, einreichen und bezahlen tust du selbst.