Zum Inhalt springen

Nachträgliche Anmeldung

Vergangene Monate nachträglich anmelden: was dein Haushalt jetzt tut

Erste Anmeldung, ohne vergangene Monate? So meldest du deinen Helper in der Schweiz an

Dein Haushalt hat einen Helper bezahlt, ohne sich anzumelden. Was nun?

Melde dich jetzt bei der Ausgleichskasse deines Kantons an. Gib für jedes vergangene Jahr die Löhne an, die du tatsächlich bezahlt hast. Die Löhne des laufenden Jahres gehören in die Lohnmeldung des laufenden Jahres.Die Ausgleichskasse fordert die Beiträge für jedes vergangene Jahr nach, mit einem Verzugszins von 5% pro Jahr.Sie kann sie bis zu 5 Jahre nach Ablauf des jeweiligen Jahres verlangen.Schliesse jetzt eine Unfallversicherung ab. Für die Monate ohne Versicherung reichst du bei der Ersatzkasse UVG eine Selbstdeklaration ein: Sie deckt deinen Helper für diese Zeit und verlangt von deinem Haushalt eine Ersatzprämie.

Finde die Ausgleichskasse deines Kantons

Dein Haushalt ist auch für die vergangenen Monate die Arbeitgeberschaft und meldet deren Löhne Jahr für Jahr der Ausgleichskasse deines Kantons.

Vergangene Monate: so werden sie gemeldet

  • Ein Haushalt, der jemanden bei sich zu Hause beschäftigt, ist Arbeitgeberschaft und schuldet Beiträge. Das gilt auch für die vergangenen Monate.Gesetz und Quelle: Art. 12 Abs. 2 AHVG
  • Beiträge sind auf jedem Lohn geschuldet, ob bar oder per Überweisung bezahlt. Die Arbeitgeberschaft zieht den Anteil der angestellten Person von jedem Lohn ab und zahlt ihn zusammen mit dem eigenen Anteil der Ausgleichskasse.Gesetz und Quelle: Art. 14 Abs. 1, Art. 51 Abs. 1 AHVG
  • Für die vergangenen Monate stellt die Ausgleichskasse deinem Haushalt beide Anteile in Rechnung, den der angestellten Person und den der Arbeitgeberschaft. Ob dein Helper dir den eigenen Anteil zurückzahlt, ist eine private Sache zwischen dir und deinem Helper; darüber entscheidet die Ausgleichskasse nicht.Gesetz und Quelle: Art. 14 Abs. 1 AHVG; Bundesamt für Sozialversicherungen: Wegleitung über den Bezug der Beiträge (WBB), Rz 2024 und 3017
  • Ist dein Haushalt noch keiner Ausgleichskasse angeschlossen, meldest du dich bei der Ausgleichskasse deines Kantons an.Gesetz und Quelle: Art. 64 Abs. 5 AHVG; Art. 117 Abs. 2 AHVV; AHV/IV-Merkblatt «Hausdienstarbeit», Ziff. 3AHVDie Ausgleichskasse
  • Für die vergangenen Jahre verlangt die Ausgleichskasse eine Lohnmeldung mit den Löhnen, die du in jedem Jahr tatsächlich bezahlt hast. Die Löhne des laufenden Jahres gehören in die Lohnmeldung des laufenden Jahres.Gesetz und Quelle: Art. 36 Abs. 2 und 3 AHVV; SVA St.Gallen: Abrechnung der Hausangestellten
  • Die Ausgleichskasse fordert die nicht bezahlten Beiträge nach und setzt sie nötigenfalls durch eine Verfügung fest.Gesetz und Quelle: Art. 39 Abs. 1 AHVV
  • Bezahle die Rechnung der Ausgleichskasse innert 30 Tagen.Gesetz und Quelle: Art. 39 Abs. 2 AHVV
  • Wo der NAV Hauswirtschaft des Bundes anwendbar ist, galt in jedem vergangenen Monat der damals geltende Mindestlohn, ab durchschnittlich 5 Stunden pro Woche bei deinem Haushalt. Hast du weniger bezahlt, kann dein Helper die Differenz verlangen.Gesetz und Quelle: Art. 1 Abs. 2, Art. 2 Abs. 3 Bst. i, Art. 5 Abs. 1 und Art. 9 NAV Hauswirtschaft; Art. 360d Abs. 2 OR; Art. 128 Ziff. 3 ORMindestlöhne des NAV Hauswirtschaft
  • Vergangene Monate werden im ordentlichen Verfahren abgerechnet. Das vereinfachte Abrechnungsverfahren mit der Pauschalsteuer kann nur mit einem neuen Arbeitsverhältnis oder auf Beginn eines Kalenderjahres anfangen, und die Ausgleichskasse kann es einer Arbeitgeberschaft verweigern, deren bisherige Abrechnungen nicht in Ordnung sind.Gesetz und Quelle: Art. 1 Abs. 1 bis 3 VOSA; AHV/IV-Merkblatt «Vereinfachte Abrechnungsverfahren für Arbeitgebende», Ziff. 9; Bundesamt für Sozialversicherungen: Wegleitung über den Bezug der Beiträge (WBB), Rz 2102Das vereinfachte Abrechnungsverfahren

Halte ab jetzt die Bedingungen schriftlich fest: Aufgaben, Arbeitszeiten, Lohn und Ferien. Du kannst die Vertragsvorlage von Helpore verwenden. Vorlage für den Arbeitsvertrag

Normalarbeitsverträge

Was die Ausgleichskasse verlangt

  • Die AHV-Nummer deines Helpers (die Nummer der Alters- und Hinterlassenenversicherung), Name, Vorname und Geburtsdatum, vom AHV-Ausweis oder von der Krankenversicherungskarte. Hat dein Helper noch keine Nummer, hat die Ausgleichskasse ein Formular dafür.Gesetz und Quelle: AHV/IV-Merkblatt «Hausdienstarbeit», Ziff. 4Die AHV-Nummer
  • Für jedes vergangene Jahr die Löhne, die du jeder Person tatsächlich bezahlt hast.Gesetz und Quelle: SVA St.Gallen: Abrechnung der Hausangestellten
  • Das Formular «Lohnnachtrag» der SVA St.Gallen zum Beispiel verlangt für jede Person: AHV-Nummer, Name, Geburtsdatum, die Zeit von und bis, die Lohnsumme, das Jahr der Auszahlung und den Grund.Gesetz und Quelle: SVA St.Gallen: Formular «Lohnnachtrag»
  • Unterlagen, die jeden Lohn belegen. Für die Unfallversicherung müssen sie die Art der Arbeit, den Lohn sowie die Zahl und die Daten der Arbeitstage zeigen.Gesetz und Quelle: Art. 93 Abs. 1 UVG; SECO: Anleitung zur Anmeldung des Arbeitsverhältnisses und zur Abrechnung des Lohns
  • Machst du die Angaben nicht rechtzeitig, setzt die Ausgleichskasse die Beiträge selbst durch eine Veranlagungsverfügung fest. Sie darf die Verhältnisse vor Ort prüfen und die Kosten deinem Haushalt auferlegen.Gesetz und Quelle: Art. 38 Abs. 1 bis 3 AHVV
  • Mit einer Mahnung der Ausgleichskasse wird eine Mahngebühr fällig.Gesetz und Quelle: Art. 34a Abs. 2 AHVV

Dein Kanton

Wähle deinen Kanton, um seine Ausgleichskasse, seine Steuerverwaltung für die Quellensteuer und sein Kontrollorgan für Schwarzarbeit zu sehen.

Wähle deinen Kanton

Alle Kantone

Nachzahlung und Verzugszins

  • Die Ausgleichskasse muss die Beiträge für ein Jahr innert 5 Jahren nach Ablauf dieses Jahres durch eine Verfügung geltend machen. Danach können sie weder gefordert noch bezahlt werden.Gesetz und Quelle: Art. 16 Abs. 1 AHVG
  • Ergibt sich die Forderung aus einer strafbaren Handlung mit einer längeren Verjährungsfrist, gilt diese längere Frist.Gesetz und Quelle: Art. 16 Abs. 1 AHVG
  • Auf den nachzuzahlenden Beiträgen für vergangene Kalenderjahre ist ein Verzugszins von 5% pro Jahr geschuldet, ab Beginn des Jahres, das auf das jeweilige Beitragsjahr folgt.Gesetz und Quelle: Art. 41bis Abs. 1 Bst. b, Art. 42 Abs. 2 AHVV
  • Der Zins wird tageweise berechnet. Bezahlst du die Rechnung rechtzeitig, endet er am Rechnungsdatum. Er ist geschuldet, egal aus welchem Grund die Zahlung zu spät kommt, und auch ohne Mahnung.Gesetz und Quelle: Art. 41bis Abs. 2, Art. 42 Abs. 3 AHVV; AHV/IV-Merkblatt «Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO», Ziff. 7
  • Die Ausgleichskasse erlässt die Nachzahlung ganz oder teilweise nur einer Arbeitgeberschaft, die in gutem Glauben annehmen konnte, nichts zu schulden, zum Beispiel nach einer falschen Auskunft der Ausgleichskasse, und für die die Zahlung eine grosse Härte bedeuten würde. Die Regeln nicht zu kennen, genügt nicht.Gesetz und Quelle: Art. 40 Abs. 1 AHVV; Bundesamt für Sozialversicherungen: Wegleitung über den Bezug der Beiträge (WBB), Rz 3044 und 3045; BGE 100 V 151; BGE 106 V 139
  • Stelle dafür ein schriftliches, begründetes Gesuch innert 30 Tagen seit der Zustellung der Nachzahlungsverfügung.Gesetz und Quelle: Art. 40 Abs. 2 AHVV

Unfallschutz für die vergangenen Monate

Eine Unfallversicherung lässt sich nicht rückwirkend abschliessen. Das Gesetz schützt deinen Helper auf andere Weise.Gesetz und Quelle: Art. 59 Abs. 2 UVG; Ersatzkasse UVG: Fragen und Antworten, Frage 4

  • Verunfallt eine angestellte Person, während sie nicht versichert ist, erhält sie die gesetzlichen Leistungen von der Ersatzkasse UVG.Gesetz und Quelle: Art. 59 Abs. 3, Art. 73 Abs. 1 UVG
  • Reiche für die Zeit ohne Versicherung auf der Website der Ersatzkasse UVG eine Selbstdeklaration ein. Die Ersatzkasse gewährt die Deckung für diese Zeit und verlangt von deinem Haushalt eine Ersatzprämie.Gesetz und Quelle: Art. 73 Abs. 1 UVG; Ersatzkasse UVG: Fragen und Antworten, Fragen 4 und 19
  • Die Ersatzprämie entspricht der Prämie, die für die Zeit ohne Police geschuldet ist, für höchstens 5 Jahre.Gesetz und Quelle: Art. 95 Abs. 1 UVG
  • Sie ist höher, wenn sich die Arbeitgeberschaft der Versicherungspflicht ohne entschuldbaren Grund entzogen hat, und noch höher im Wiederholungsfall. Sie darf nie vom Lohn deines Helpers abgezogen werden.Gesetz und Quelle: Art. 95 Abs. 1 UVG
  • Verlangt die Ersatzkasse nur die geschuldete Prämie ohne Erhöhung, kommt ein Verzugszins von 0.5% pro Monat dazu, sobald seit der Fälligkeit 1 Monat vergangen ist.Gesetz und Quelle: Art. 95 Abs. 1 UVG; Art. 117 Abs. 2, Art. 121 UVV
  • Du kannst die Ersatzkasse um Ratenzahlung bitten.Gesetz und Quelle: Ersatzkasse UVG: Fragen und Antworten, Frage 20
  • Schliesse jetzt eine Police ab. Ab 8 Stunden pro Woche bei deinem Haushalt sind auch Nichtberufsunfälle versichert.Gesetz und Quelle: Art. 59 Abs. 2 UVG; Art. 13 Abs. 1 UVVDie obligatorische UnfallversicherungUnfallschutz ausserhalb der Arbeitszeit
  • Den Anteil deines Helpers an der Prämie für Nichtberufsunfälle darfst du nur vom Lohn derselben oder der folgenden Lohnperiode abziehen.Gesetz und Quelle: Art. 91 Abs. 3 UVG

Ersatzkasse UVG: die Selbstdeklaration einreichen (öffnet in einem neuen Tab)Unfallversicherung für deinen Helper

Checkliste für die vergangenen Monate

  1. Schliesse jetzt eine Unfallversicherung für deinen Helper ab.Gesetz und Quelle: Art. 59 Abs. 2 UVGDie obligatorische Unfallversicherung
  2. Melde dich bei der Ausgleichskasse deines Kantons an.Gesetz und Quelle: Art. 64 Abs. 5 AHVGFinde die Ausgleichskasse deines Kantons
  3. Stelle die AHV-Nummer deines Helpers und die Löhne zusammen, die du in jedem Jahr bezahlt hast, mit den Arbeitstagen.Gesetz und Quelle: AHV/IV-Merkblatt «Hausdienstarbeit», Ziff. 4; Art. 93 Abs. 1 UVGAusgleichskasse
  4. Gib die Löhne an, die du in jedem vergangenen Jahr tatsächlich bezahlt hast.Gesetz und Quelle: Art. 36 Abs. 2 und 3 AHVV
  5. Reiche die Selbstdeklaration für die vergangenen Monate bei der Ersatzkasse UVG ein.Gesetz und Quelle: Art. 73 Abs. 1, Art. 95 Abs. 1 UVGErsatzkasse UVG: die Selbstdeklaration einreichen (öffnet in einem neuen Tab)
  6. Bezahle die Rechnung der Ausgleichskasse innert 30 Tagen.Gesetz und Quelle: Art. 39 Abs. 2 AHVV
  7. Wo Quellensteuer gilt, melde die vergangenen Monate selbst der Steuerverwaltung deines Kantons.Gesetz und Quelle: Art. 88, Art. 138 Abs. 1, Art. 175 Abs. 3 DBGDein Kanton
  8. Stelle deinem Helper für jedes vergangene Jahr einen Lohnausweis aus.Gesetz und Quelle: Art. 127 Abs. 1 Bst. a DBG
  9. Gib deinem Helper ab jetzt zu jeder Lohnzahlung eine Lohnabrechnung.Gesetz und Quelle: Art. 323b Abs. 1 ORDie Lohnabrechnung

Was für deinen Haushalt gilt

Dein Haushalt ist auch für die vergangenen Monate die Arbeitgeberschaft.

Der Arbeitgeber-Check zeigt die Monate, die du melden musst, und was sonst noch zu tun ist.

Deine Pflichten als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber prüfen

Helpore Admin Light und Helpore Admin bereiten die Lohnabrechnung erst ab deinem ersten Monat mit Helpore vor; die Monate davor rechnest du selbst mit deiner Ausgleichskasse ab.

Quellensteuer, Arbeitsbewilligung, Familienzulagen und berufliche Vorsorge für die vergangenen Monate

Quellensteuer

  • Ein ausländischer Helper ohne Ausweis C, der in der Schweiz wohnt, zahlt Quellensteuer. Das gilt nicht bei einer Ehe mit einer Schweizerin, einem Schweizer oder einer Person mit Ausweis C, wenn die beiden zusammenleben, und nicht für Löhne im vereinfachten Abrechnungsverfahren.Gesetz und Quelle: Art. 83 Abs. 1 und 2 DBG
  • Die Arbeitgeberschaft zieht die Steuer ab, liefert sie der Steuerverwaltung ab und haftet dafür.Gesetz und Quelle: Art. 88 Abs. 1 und 3 DBG
  • Hast du sie nicht abgezogen, verpflichtet dich die Steuerverwaltung zur Zahlung, und du kannst diesen Betrag von deinem Helper zurückfordern. Von deinem Helper wird sie nur dann direkt verlangt, wenn sie bei deinem Haushalt nicht eingebracht werden kann.Gesetz und Quelle: Art. 138 Abs. 1 und 3 DBG
  • Melde sie selbst der Steuerverwaltung deines Kantons, vollständig und bevor sie nachfragt. Das Gesetz sieht eine erstmalige Selbstanzeige ohne Busse vor, und deine Mitwirkung wird in jedem Fall zu deinen Gunsten berücksichtigt.Gesetz und Quelle: Art. 175 Abs. 3, Art. 187 Abs. 2 DBG; Eidgenössische Steuerverwaltung: Strafbestimmungen bei den direkten Steuern, Ziff. 2.4
  • Für verspätete Zahlungen läuft ein Verzugszins zum Satz, den das Eidgenössische Finanzdepartement festlegt.Gesetz und Quelle: Art. 164 Abs. 1 DBG
Quellensteuer

Wenn dein Helper keine Arbeitsbewilligung hatte

  • Eine Person zu beschäftigen, die in der Schweiz nicht arbeiten darf, ist für die Arbeitgeberschaft strafbar, auch wenn es fahrlässig geschieht.Gesetz und Quelle: Art. 117 Abs. 1 und 3 AIG
  • Ohne die nötige Bewilligung zu arbeiten, ist für die arbeitende Person strafbar.Gesetz und Quelle: Art. 115 Abs. 1 Bst. c AIG
  • Deinen Helper bei den Sozialversicherungen anzumelden, ersetzt keine Bewilligung. Frag beim kantonalen Migrationsamt oder bei einer Anwältin oder einem Anwalt nach, bevor du handelst.Gesetz und Quelle: Art. 12 Abs. 2 BGSA

Familienzulagen

  • Dein Haushalt schliesst sich zudem einer Familienausgleichskasse in seinem Kanton an. Für ihre Beiträge gelten die Regeln der AHV zum Bezug, zu den Zinsen und dazu, wie weit zurück sie gefordert werden können.Gesetz und Quelle: Art. 11 Abs. 1 Bst. a, Art. 12 Abs. 1 und 2, Art. 25 Bst. c, e und eter FamZG
  • Zulagen für vergangene Monate können bis zu 5 Jahre nach Ablauf des Monats geltend gemacht werden, für den sie geschuldet waren.Gesetz und Quelle: Art. 24 Abs. 1 ATSG; Art. 1 FamZG
  • Sie werden in der Regel über deine Ausgleichskasse geltend gemacht.Gesetz und Quelle: AHV/IV-Merkblatt «Hausdienstarbeit», Ziff. 8
Familienzulagen

Berufliche Vorsorge

  • Die berufliche Vorsorge gilt nur ab einem Jahreslohn über der Eintrittsschwelle bei derselben Arbeitgeberschaft.Gesetz und Quelle: Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 1 BVG
  • Dein Haushalt schliesst sich dann rückwirkend für die vergangenen Monate einer Vorsorgeeinrichtung an. Tut er das nicht, meldet ihn die Ausgleichskasse der Auffangeinrichtung BVG, die ihm die Kosten in Rechnung stellt.Gesetz und Quelle: Art. 11 Abs. 3 bis 7 BVG
  • Bis dein Haushalt einer Vorsorgeeinrichtung angeschlossen ist, erbringt die Auffangeinrichtung BVG deinem Helper die gesetzlichen Leistungen. Dein Haushalt schuldet die Beiträge mit Verzugszins und einem Zuschlag.Gesetz und Quelle: Art. 12 Abs. 1 und 2 BVG
Berufliche Vorsorge

Dein Helper und die Kinderbetreuung: Steuerabzüge

Was der Kanton bei Schwarzarbeit kontrolliert

  • Schwarzarbeit bedeutet, dass Melde- oder Bewilligungspflichten nach dem Sozialversicherungs-, Ausländer- oder Quellensteuerrecht nicht eingehalten werden. Jeder Kanton hat ein Kontrollorgan, das sie überprüft.Gesetz und Quelle: Art. 6 BGSA; SECO: Schwarzarbeit
  • Während der Arbeitszeit darf das Kontrollorgan Arbeitsplätze betreten, von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden Auskünfte verlangen, Unterlagen einsehen sowie Identität und Bewilligungen prüfen. Die Kontrollpersonen müssen sich ausweisen.Gesetz und Quelle: Art. 7 Abs. 1 und 2 BGSA
  • Die Steuerbehörden melden den Ausgleichskassen nicht deklarierte Einkommen von Arbeitnehmenden.Gesetz und Quelle: Art. 12 Abs. 1 BGSA
  • Die Kantone kontrollieren auch die Pflicht zur Unfallversicherung und melden Arbeitgebende ohne Versicherung der Ersatzkasse UVG.Gesetz und Quelle: Art. 107 UVV

Das Kontrollorgan deines Kantons steht auf der Liste der kantonalen Kontrollorgane des SECO. SECO: Kantonale Kontrollorgane (öffnet in einem neuen Tab)

Strafbare Handlungen und der Zuschlag

  • Strafbar ist, wer sich keiner Ausgleichskasse anschliesst oder die Löhne nicht rechtzeitig mit ihr abrechnet. Strafbar ist auch, wer sich den Beiträgen durch falsche oder unvollständige Angaben oder auf andere Weise entzieht.Gesetz und Quelle: Art. 87 AHVG
  • Wer eine Auskunft oder eine Kontrolle verweigert, macht sich ebenfalls strafbar.Gesetz und Quelle: Art. 88 AHVG
  • Ein Zuschlag auf den geschuldeten Beiträgen gilt nur nach einer Verurteilung wegen einer dieser Taten. Er darf nicht vom Lohn abgezogen werden.Gesetz und Quelle: Art. 14bis Abs. 1 und 2 AHVG
  • Strafbar ist auch, wer sich der Unfallversicherungspflicht vorsätzlich entzieht.Gesetz und Quelle: Art. 112 Abs. 1 Bst. a UVG

SchwarzarbeitBarzahlung und Schwarzarbeit im Haushalt

Dieselben Schritte für Putzhilfe, Nanny, Betreuung und Gartenarbeit

Die Pflichten sind für jede bezahlte Arbeit bei dir zu Hause dieselben: Reinigung, Kinderbetreuung, Betreuung auf Stundenbasis, wenn dein Haushalt die Betreuungsperson bezahlt, und Arbeit im Garten oder rund ums Haus.Gesetz und Quelle: Art. 12 Abs. 2 AHVG

Für junge Menschen hat die AHV eigene Altersregeln. Die AHV und die Altersregeln

Wenn du Helper bist

  • Du kannst den Haushalt, für den du arbeitest, bitten, dich jetzt anzumelden.
  • Der Haushalt, für den du arbeitest, meldet dich für die vergangenen Monate an und gibt die Löhne an, die er dir bezahlt hat.Gesetz und Quelle: Art. 12 Abs. 2, Art. 51 Abs. 1 und 3 AHVG
  • Falls du keine Bewilligung zum Arbeiten in der Schweiz hattest: Ohne die nötige Bewilligung zu arbeiten, ist für die arbeitende Person strafbar, und die Anmeldung bei den Sozialversicherungen ersetzt keine Bewilligung. Frag beim kantonalen Migrationsamt oder bei einer Anwältin oder einem Anwalt nach, bevor du handelst.Gesetz und Quelle: Art. 115 Abs. 1 Bst. c AIG
  • Dich anzumelden und die Beiträge zu bezahlen, war die Pflicht des Haushalts als deine Arbeitgeberschaft. Deine eigenen Pflichten bleiben bei dir: wahre Antworten bei einer Kontrolle, deine eigene Steuererklärung und eine gültige Bewilligung.Gesetz und Quelle: Art. 12, Art. 14 Abs. 1, Art. 51 Abs. 1 AHVG; Art. 8 BGSA; Art. 115 Abs. 1 Bst. c AIG
  • Hat der Haushalt Beiträge von deinem Lohn abgezogen, sie aber nicht der Ausgleichskasse bezahlt, werden diese Löhne trotzdem in deinem AHV-Konto eingetragen.Gesetz und Quelle: Art. 30ter Abs. 2 AHVG
  • Löhne, die dir in einem vergangenen Jahr bezahlt wurden, werden in deinem Konto unter diesem Jahr eingetragen. Unter dem Jahr, in dem du gearbeitet hast, werden sie eingetragen, wenn sie erst bezahlt werden, nachdem du diesen Haushalt verlassen hast, oder wenn du nachweist, dass sie für Arbeit in einem früheren Jahr sind, für das weniger als der Mindestbeitrag bezahlt wurde.Gesetz und Quelle: Art. 30ter Abs. 3 AHVG
  • Du kannst bei jeder Ausgleichskasse, die ein Konto für dich führt, einen kostenlosen Auszug verlangen.Gesetz und Quelle: Art. 141 Abs. 1 AHVV
  • Verlange eine Berichtigung innert 30 Tagen nach Erhalt des Auszugs; später nur bei einem offensichtlichen Fehler oder mit vollem Beweis.Gesetz und Quelle: Art. 141 Abs. 2 und 3 AHVV
  • Die Ausgleichskasse stellt dem Haushalt für die vergangenen Monate beide Anteile in Rechnung. Ob du dem Haushalt deinen Anteil zurückzahlst, ist eine private Sache zwischen dir und dem Haushalt; darüber entscheidet die Ausgleichskasse nicht.Gesetz und Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen: Wegleitung über den Bezug der Beiträge (WBB), Rz 2024 und 3017
  • Die Ersatzprämie und ein allfälliger Zuschlag auf den Beiträgen dürfen nie von deinem Lohn abgezogen werden. Dein Anteil an der Prämie für Nichtberufsunfälle darf nur vom Lohn derselben oder der folgenden Lohnperiode abgezogen werden.Gesetz und Quelle: Art. 14bis Abs. 1 AHVG; Art. 95 Abs. 1, Art. 91 Abs. 3 UVG
  • Zahlst du Quellensteuer und wurde sie nicht abgezogen, kann der Haushalt sie von dir zurückfordern. Die Steuerverwaltung verlangt sie nur dann direkt von dir, wenn sie sie beim Haushalt nicht einbringen kann.Gesetz und Quelle: Art. 138 Abs. 1 und 3 DBG
  • Der Haushalt muss dir zu jeder Lohnzahlung eine schriftliche Lohnabrechnung geben, und du kannst für jedes vergangene Jahr einen Lohnausweis verlangen.Gesetz und Quelle: Art. 323b Abs. 1 OR; Art. 127 Abs. 1 Bst. a DBG
  • Hattest du einen Unfall, als dieser Haushalt keine Unfallversicherung hatte? Melde ihn auf der Website der Ersatzkasse UVG; der Haushalt reicht die Selbstdeklaration für die Zeit ohne Versicherung ein. Unbezahlte Rechnungen kannst du deiner Krankenkasse schicken; sie muss sie vorleisten, solange unklar ist, wer zahlt.Gesetz und Quelle: Art. 59 Abs. 3, Art. 73 Abs. 1 UVG; Art. 70 Abs. 1 und 2 Bst. a ATSG; Ersatzkasse UVG: Fragen und Antworten, Fragen 23 und 24
  • Familienzulagen für vergangene Monate werden in der Regel über die Ausgleichskasse geltend gemacht, bis zu 5 Jahre nach jedem Monat.Gesetz und Quelle: Art. 24 Abs. 1 ATSG; AHV/IV-Merkblatt «Hausdienstarbeit», Ziff. 8

Dein AHV-KontoErsatzkasse UVG: einen Unfall melden (öffnet in einem neuen Tab)

Du zahlst Helpore nie eine Gebühr.

Begriffe auf dieser Seite

Begriffe anzeigen
  • AHV: die Schweizer Alters- und Hinterlassenenversicherung. Die Löhne, die für deinen Helper gemeldet werden, werden im AHV-Konto deines Helpers eingetragen.
  • Ausgleichskasse: die Stelle deines Kantons, bei der sich dein Haushalt als Arbeitgeberschaft anmeldet und die Löhne für die Sozialversicherungen meldet. Mehr zur Ausgleichskasse
  • Nachzahlung: die Sozialversicherungsbeiträge für vergangene Monate (AHV, IV, EO, Arbeitslosenversicherung und Familienzulagen), welche die Ausgleichskasse jetzt nachfordert.
  • Vereinfachtes Abrechnungsverfahren: ein Weg mit einer Lohngrenze. Du meldest die Löhne einmal im Jahr, und die Ausgleichskasse zieht auch eine pauschale Quellensteuer ein.Gesetz und Quelle: Art. 2 Abs. 1 BGSA; Art. 1 VOSA Mehr zum vereinfachten Abrechnungsverfahren
  • Quellensteuer: die Einkommenssteuer, welche die Arbeitgeberschaft bei gewissen ausländischen Angestellten vom Lohn abzieht und der Steuerverwaltung abliefert.
  • Ersatzkasse UVG: die vom Gesetz geschaffene Kasse, welche die Unfallleistungen für angestellte Personen ohne Versicherung erbringt.
  • Ersatzprämie: was die Ersatzkasse UVG der Arbeitgeberschaft für die Zeit ohne Police verlangt.
  • Auffangeinrichtung BVG: die vom Gesetz geschaffene Einrichtung, welche die gesetzlichen Vorsorgeleistungen erbringt, solange eine Arbeitgeberschaft keiner Vorsorgeeinrichtung angeschlossen ist.

Fragen zur Anmeldung vergangener Monate

Wie viele Jahre rückwirkend kann ich anmelden?

Bis zu 5 Jahre nach Ablauf jedes Jahres: Danach kann die Ausgleichskasse die Beiträge nicht mehr fordern. Die SVA St.Gallen zum Beispiel gibt an, dass sie die Anmeldung eines Haushalts so weit zurück annimmt.Gesetz und Quelle: Art. 16 Abs. 1 AHVG; SVA St.Gallen: Haushaltshilfe rückwirkend anmelden

Zahle ich Verzugszins auf der Nachzahlung?

Ja: 5% pro Jahr, ab Beginn des Jahres, das auf das jeweilige Beitragsjahr folgt. Er wird tageweise berechnet und endet am Rechnungsdatum, wenn du die Rechnung rechtzeitig bezahlst. Er ist geschuldet, egal aus welchem Grund die Zahlung zu spät kommt.Gesetz und Quelle: Art. 41bis Abs. 1 Bst. b und Abs. 2, Art. 42 Abs. 2 und 3 AHVV; AHV/IV-Merkblatt «Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO», Ziff. 7

Wer zahlt den Anteil meines Helpers an der Nachzahlung?

Dein Haushalt: Die Ausgleichskasse stellt dir für die vergangenen Monate beide Anteile in Rechnung. Ob dein Helper dir den eigenen Anteil zurückzahlt, ist eine private Sache zwischen dir und deinem Helper; darüber entscheidet die Ausgleichskasse nicht.Gesetz und Quelle: Art. 14 Abs. 1 AHVG; Bundesamt für Sozialversicherungen: Wegleitung über den Bezug der Beiträge (WBB), Rz 2024 und 3017

Kann ich für vergangene Jahre das vereinfachte Abrechnungsverfahren nutzen?

Vergangene Monate werden im ordentlichen Verfahren abgerechnet. Das vereinfachte Abrechnungsverfahren kann nur mit einem neuen Arbeitsverhältnis oder auf Beginn eines Kalenderjahres anfangen, und die Ausgleichskasse kann es einer Arbeitgeberschaft verweigern, deren bisherige Abrechnungen nicht in Ordnung sind.Gesetz und Quelle: Art. 1 Abs. 1 bis 3 VOSA; Bundesamt für Sozialversicherungen: Wegleitung über den Bezug der Beiträge (WBB), Rz 2102

Kann die Ausgleichskasse die Nachzahlung erlassen?

Nur einer Arbeitgeberschaft, die in gutem Glauben annehmen konnte, nichts zu schulden, zum Beispiel nach einer falschen Auskunft der Ausgleichskasse, und für die die Zahlung eine grosse Härte bedeuten würde. Die Regeln nicht zu kennen, genügt nicht.Gesetz und Quelle: Art. 40 Abs. 1 und 2 AHVV; BGE 100 V 151

Mein Helper hatte einen Unfall, als ich keine Police hatte. Was passiert?

Dein Helper meldet den Unfall auf der Website der Ersatzkasse UVG. Die Ersatzkasse erbringt die gesetzlichen Leistungen und verlangt von deinem Haushalt eine Ersatzprämie.Gesetz und Quelle: Art. 59 Abs. 3, Art. 73 Abs. 1, Art. 95 Abs. 1 UVG; Ersatzkasse UVG: Fragen und Antworten, Frage 23

Ist es strafbar, sich nicht angemeldet zu haben?

Ja. Strafbar ist, wer sich keiner Ausgleichskasse anschliesst oder die Löhne nicht rechtzeitig mit ihr abrechnet, und ebenso, wer sich der Unfallversicherungspflicht vorsätzlich entzieht. Ein Zuschlag auf den Beiträgen gilt nur nach einer Verurteilung.Gesetz und Quelle: Art. 87, Art. 14bis AHVG; Art. 112 Abs. 1 Bst. a UVG

Die Ausgleichskasse hat sich zuerst bei mir gemeldet. Was schicke ich?

Die Löhne, die du in jedem Jahr tatsächlich bezahlt hast. Kommen sie nicht rechtzeitig, setzt die Ausgleichskasse die Beiträge durch eine Veranlagungsverfügung fest. Bezahle die Rechnung der Ausgleichskasse innert 30 Tagen.Gesetz und Quelle: Art. 38 Abs. 1, Art. 39 Abs. 2 AHVV

Ich habe die Löhne nirgends festgehalten. Was passiert?

Fehlen die Angaben, setzt die Ausgleichskasse die Beiträge selbst durch eine Veranlagungsverfügung fest. Sie darf die Verhältnisse vor Ort prüfen und die Kosten deinem Haushalt auferlegen.Gesetz und Quelle: Art. 38 Abs. 1 bis 3 AHVV

Werden die vergangenen Jahre im AHV-Konto meines Helpers eingetragen?

Hat dein Haushalt Beiträge vom Lohn abgezogen, werden diese Löhne im AHV-Konto deines Helpers eingetragen, auch wenn dein Haushalt die Beiträge nie der Ausgleichskasse bezahlt hat. Löhne, von denen dein Haushalt nichts abgezogen hat, werden eingetragen, sobald dein Haushalt die Nachzahlung geleistet hat.Gesetz und Quelle: Art. 30ter Abs. 2 AHVG; Urteil des Bundesgerichts 9C_769/2008 vom 21. August 2009, E. 3.3

Offizielle Quellen