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Anstellung im Schweizer Haushalt
Auch geschrieben: Schwarzarbeit · Travail au noir · Lavoro nero
Jemanden für Arbeit im Haushalt zu bezahlen, ohne den Lohn der Sozialversicherung zu melden, ist Schwarzarbeit. Das ist keine Grauzone: Haushaltslöhne sind ab dem ersten Franken zu melden, und das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit gibt den Behörden Kontroll und Sanktionsbefugnisse.
Die Kosten treffen beide Seiten. Beiträge werden rückwirkend mit Zins nachgefordert, Bussen können folgen, und die Person, die gearbeitet hat, hat für diese Zeit keine AHV-Gutschrift, keinen Unfallschutz und keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung.
Du bist die Arbeitgeberschaft. Helpore erstellt den Vertrag, reicht die Meldungen ein und erstellt die Lohnabrechnung in deinem Namen.
Warum der angemeldete Weg leichter ist, als die meisten denken:
Kontrollen finden statt, und ein einziger Unfall im Haushalt bringt die Sache über die Versicherung ans Licht.
Ja. Spät anzumelden ist deutlich besser als gar nicht; die Beiträge werden rückwirkend abgerechnet und das Verhältnis läuft danach rechtskonform weiter.