Dieser Ratgeber ist für Haushalte, die für ein paar Stunden pro Woche einen Helper holen, damit betreuende oder pflegende Angehörige kürzertreten können. Dein Haushalt ist der Arbeitgeber. Die Schritte unten zeigen, was das heisst und welche davon Helpore für dich erledigen kann.
Am 30. Oktober ist der Tag der betreuenden Angehörigen, und neun Kantone haben dafür am 20. Oktober eine gemeinsame Kampagne angekündigt.
Was kann ein Helper übernehmen, und was bleibt bei der Pflege?
Ein Helper übernimmt die nicht medizinische Arbeit rund um die Betreuung:
- Einkaufen und Kochen;
- Putzen, Waschen und den Haushalt am Laufen halten;
- Gesellschaft, ein Spaziergang, eine gemeinsame Mahlzeit;
- Begleitung zu Terminen.
Pflegerische Arbeit bleibt bei zugelassenen Pflegediensten und ausgebildeten Pflegefachpersonen. Dazu gehören Wundversorgung, Injektionen, das Verwalten von Medikamenten und Körperpflege, die eine pflegerische Ausbildung braucht.
Vereinbare vor dem ersten Besuch mit der Person, die Betreuung braucht, und mit der Person, die sie im Alltag betreut, was der Helper übernimmt.
Wer ist Arbeitgeber?
Arbeitgeber ist der Haushalt, in dem der Helper arbeitet und der bestimmt, welche Arbeit dort erledigt wird, wann und wie. Das gilt für ein paar Stunden pro Woche und für Hilfe bei älteren Angehörigen. Es gilt auch, wenn der Helper für andere Familien arbeitet, denn jeder Haushalt ist ein eigener Arbeitgeber.
Organisiert und bezahlt eine Tochter oder ein Sohn die Hilfe in der eigenen Wohnung eines Elternteils, ist der Haushalt des Elternteils der Arbeitgeber. Der Helper arbeitet dort und für diesen Haushalt. Dass der Lohn von einem anderen Konto kommt, macht die Tochter oder den Sohn nicht schon deshalb zur Arbeitgeberin oder zum Arbeitgeber. Der Haushalt des Elternteils unterschreibt also den Vertrag und meldet sich bei der Ausgleichskasse seines eigenen Kantons an. Er schliesst auch die Unfallversicherung ab und nutzt, wenn das Arbeitsverhältnis die Voraussetzungen erfüllt, das vereinfachte Abrechnungsverfahren. Die Tochter oder der Sohn darf den Lohn in seinem Namen zahlen.
Vier Dinge, die du vor dem ersten Besuch klärst
- Vertrag und Lohn vereinbaren. Ein Arbeitsvertrag im Haushalt ist nach Obligationenrecht auch ohne unterschriebenes Dokument verbindlich. Trotzdem lohnt es sich, Aufgaben, Arbeitszeiten, Stundenlohn, Ferien und Kündigungsfrist schriftlich festzuhalten. Der eidgenössische Normalarbeitsvertrag für die Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) legt Mindestlöhne pro Stunde nach Qualifikation fest, ab CHF 20.35 pro Stunde für ungelernte Arbeit. Genf hat einen eigenen verbindlichen Normalarbeitsvertrag. Einzelne Kantone und Städte setzen einen höheren Lohnboden, und dann gilt dieser.
- Bei deiner Ausgleichskasse anmelden. Melde dich bei der AHV-Ausgleichskasse des Kantons an, in dem dein Haushalt liegt, und rechne die Beiträge dort ab. Die AHV ist die Alters- und Hinterlassenenversicherung der Schweiz. Die Frist hängt von deinem Kanton ab. Frag deshalb deine Ausgleichskasse, bis wann sie die Anmeldung braucht. Notiere zu Beginn für deinen Helper AHV-Nummer, Name und Geburtsdatum.
- Unfallversicherung abschliessen. Dein Helper muss bei einem zugelassenen Unfallversicherer gegen Unfälle versichert sein.
- Das vereinfachte Abrechnungsverfahren prüfen. Ist das Arbeitsverhältnis klein, meldest du dich im vereinfachten Abrechnungsverfahren einmal an und rechnest einmal im Jahr mit deiner Ausgleichskasse ab, Sozialbeiträge und Steuer zusammen. Der Ratgeber nennt die Grenzen für dieses Jahr.
Ein Haushalt, der seinen Helper nicht anmeldet, kann sich strafbar machen. Der Arbeitgeber-Check zeigt, welche deiner Pflichten erfüllt sind und welche noch offen sind.
Unfallversicherung bei wenigen Stunden
Auch für einen Nachmittag oder zwei kurze Besuche pro Woche ist die Versicherung gegen Berufsunfälle ab dem ersten Arbeitstag Pflicht. Diese Prämie zahlt dein Haushalt. Ab 8 Stunden pro Woche bei deinem Haushalt müssen auch Nichtberufsunfälle (NBU) versichert sein. Diese Prämie trägt dein Helper, und du darfst sie vom Lohn abziehen (Unfallversicherungsgesetz und Unfallversicherungsverordnung), ausser der Normalarbeitsvertrag für die Hauswirtschaft deines Kantons oder eure eigene Vereinbarung legt sie ganz oder teilweise dir auf. Unter 8 Stunden pro Woche genügt die Versicherung gegen Berufsunfälle.
Was die Stunden kosten
Du zahlst den vereinbarten Bruttolohn, zusätzlich die Ferienentschädigung sowie die Arbeitgeberbeiträge und Prämien. Bei Stundenlohn beträgt der Ferienzuschlag 8.33% des Bruttolohns bei vier Wochen Ferien, und mehr, wenn mehr Ferien geschuldet sind. Er darf nicht im Stundenlohn versteckt werden. Gib deinem Helper zu jeder Zahlung eine Lohnabrechnung. Der Lohnrechner zeigt die vollen Kosten für deinen Kanton und deine Stunden.
Budget für nichtmedizinische Hilfe zu Hause
Plane die Kosten für Unterstützung zu Hause
Wähle nichtmedizinische Aufgaben, Wochenstunden, Bruttolohn und Kanton. So schätzt du den Lohn und die ausgewiesenen Arbeitgeberkosten. Pflege und ein Pflegeheimplatz decken andere Bedürfnisse ab.
Gib den mit deinem Helper vereinbarten Bruttolohn ein. Die voreingestellten Beträge sind Planungsbeispiele.
Dein Monatsbudget
Wähle deinen Kanton.
Wähle das Alter deines Helpers.
Ein Pflegeheimplatz wird separat mit CHF 6’000 bis 12’000 pro Monat als Beispiel gezeigt. Darin sind Unterkunft und andere Leistungen enthalten. Die beiden Budgets decken deshalb nicht dieselbe Betreuung ab.
Du hast bereits einen Helper? Light erstellt die monatlichen Lohnabrechnungen, Unterlagen und Berechnungen. Du übernimmst Anmeldung und Zahlungen. Admin erledigt mit deiner Vollmacht die vereinbarte Administration. Dein Haushalt bleibt Arbeitgeber.
Seniorenbetreuung findenWenn dein Helper krank ist
Hat das Arbeitsverhältnis mehr als 3 Monate gedauert oder wurde es für länger eingegangen, zahlt dein Haushalt den Lohn während einer begrenzten Zeit weiter, wenn dein Helper wegen Krankheit nicht arbeiten kann. Eine Krankentaggeldversicherung kann diese Zahlung übernehmen.
Vereinbare mit deinem Helper, wie sie oder er dir einen Tag meldet, an dem sie oder er nicht kommen kann. So wartet die Person, die du betreust, nie vergeblich auf jemanden, der nicht kommt.
Kann stattdessen ein Familienmitglied bezahlt werden?
Dieser Ratgeber handelt von einem Helper, den dein Haushalt anstellt. Eine Ehepartnerin oder einen Ehepartner, eine Partnerin oder einen Partner oder ein erwachsenes Kind für die Betreuung zu bezahlen, ist eine andere Frage mit eigenen Regeln. So schliesst zum Beispiel der Assistenzbeitrag der Invalidenversicherung (IV) Personen von der bezahlten Assistenz aus, die mit der betreuten Person verheiratet sind, in eingetragener Partnerschaft oder faktischer Lebensgemeinschaft mit ihr leben oder in gerader Linie mit ihr verwandt sind.
AHV-Betreuungsgutschriften für die betreuende Person
Betreust du eine verwandte Person, die eine Hilflosenentschädigung der AHV, der IV, der Unfallversicherung oder der Militärversicherung bezieht, und wohnst du so, dass du sie leicht erreichen kannst, hast du möglicherweise Anspruch auf Betreuungsgutschriften der AHV. Die Hilflosenentschädigung ist eine Geldleistung für eine Person, bei der festgestellt wurde, dass sie dauernd auf die Hilfe anderer angewiesen ist. Betreuungsgutschriften werden zu den Einkommen hinzugerechnet, aus denen sich deine Rente berechnet. Sie werden nicht bar ausbezahlt. Das Referenzalter ist das Alter, in dem die Altersrente der AHV normalerweise beginnt. Die Gutschriften enden am 31. Dezember des Jahres, bevor du es erreichst. Wer es bereits erreicht hat, erhält sie also nicht mehr. Anmelden musst du sie jedes Jahr bei der Ausgleichskasse des Kantons, in dem die betreute Person wohnt, auch wenn du selbst in einem anderen Kanton lebst. Die betreute Person oder ihre gesetzliche Vertretung unterschreibt die Anmeldung mit (Art. 52l AHVV, Merkblatt AHV/IV 1.03).
Wo Helpore hilft
Mit Helpore Flex suchst du geprüfte Helper, vergleichst sie und buchst einmalig oder wöchentlich. Bevor du buchst, siehst du den vollen Preis. Er enthält den Helper-Lohn, die Schweizer Arbeitgeberkosten und die Helpore-Gebühr von CHF 3.50 pro gebuchter Stunde. Für eine erste wöchentliche Serie mit einem Helper fällt zusätzlich eine einmalige Vermittlungsgebühr an, und bei Zahlung per Karte oder TWINT eine Kartengebühr. Einen Helper finden.
Arbeitet dein Helper schon für dich, hat Helpore zwei Pläne. Mit Helpore Admin Light sind Lohnabrechnungen und Unterlagen jeden Monat fertig, und du meldest an, reichst ein und zahlst selbst. Mit Helpore Admin werden Anmeldung, Versicherung, Lohnabrechnung und Zahlungen in deinem Namen erledigt, mit einer Rechnung im Monat.
Du kannst auch ohne einen dieser Pläne buchen. Dein Haushalt bleibt Arbeitgeber, und Helper zahlen nie eine Gebühr. Die Preise für Helpore Admin Light und Helpore Admin stehen auf der Preisseite.
«Die Pflege bleibt bei den Pflegefachpersonen. Ein Helper kann das Einkaufen, das Kochen und das Putzen übernehmen, damit die Person, die zu Hause betreut, ein paar Stunden für sich hat.»
Gilberto de la Fuente, Helpore
Häufige Fragen
Wer ist Arbeitgeber, wenn wir einen Helper zur Entlastung einer betreuenden Person holen?
Arbeitgeber ist der Haushalt, in dem der Helper arbeitet und der die Arbeit bestimmt. Das gilt für ein paar Stunden pro Woche, für Hilfe bei älteren Angehörigen und auch, wenn eine angehörige Person den Lohn zahlt.
Braucht es auch für wenige Stunden pro Woche eine Unfallversicherung?
Ja. Die Versicherung gegen Berufsunfälle ist ab dem ersten Arbeitstag Pflicht. Ab 8 Stunden pro Woche beim selben Haushalt müssen auch Nichtberufsunfälle versichert sein (Unfallversicherungsgesetz und Unfallversicherungsverordnung).
Darf ein Helper Pflege übernehmen?
Nein. Ein Helper übernimmt nicht medizinische Arbeit wie Einkäufe, Mahlzeiten und Gesellschaft. Die Pflege bleibt bei zugelassenen Pflegediensten.
Kann stattdessen ein Familienmitglied für die Betreuung bezahlt werden?
Nicht über den Assistenzbeitrag der IV, wenn das Familienmitglied mit der betreuten Person verheiratet ist, in eingetragener Partnerschaft oder faktischer Lebensgemeinschaft mit ihr lebt oder in gerader Linie mit ihr verwandt ist. Ein Familienmitglied auf anderem Weg zu bezahlen, ist eine eigene Frage mit eigenen Regeln.
Erhält die betreuende Person etwas von der AHV?
Wer das Referenzalter noch nicht erreicht hat, also das Alter, in dem die Altersrente der AHV normalerweise beginnt, kann für die Betreuung einer verwandten Person mit Hilflosenentschädigung Betreuungsgutschriften der AHV erhalten. Sie erhöhen die spätere Rente und werden nicht bar ausbezahlt (Merkblatt AHV/IV 1.03).
Weiterlesen
- Zahlt die Krankenkasse die Haushaltshilfe für Seniorinnen und Senioren?: wo die Grenze zwischen Pflege und Haushaltshilfe verläuft und wer wofür zahlen darf.
- Den ersten Besuch bei einem älteren Elternteil planen: eine kurze Vorlage, die ihr gemeinsam ausfüllen könnt.
- So meldest du deinen Helper in der Schweiz an: der Helpore Ratgeber zu jedem Schritt als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber.
- Seniorenbetreuung zu Hause: ein Wochenbudget planen.
- Der Assistenzbeitrag der IV: die Regeln und was das Parlament noch berät.
Offizielle Quellen
- Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), Art. 1a und 91 (abgerufen am 23. Oktober 2026)
- Verordnung über die Unfallversicherung (UVV), Art. 13 (abgerufen am 23. Oktober 2026)
- Obligationenrecht (OR), Art. 324a (abgerufen am 23. Oktober 2026)
- Merkblatt AHV/IV 2.06, Hausdienst (abgerufen am 23. Oktober 2026)
- Merkblatt AHV/IV 1.03, Betreuungsgutschriften, Stand 1. Januar 2021 (abgerufen am 22. Oktober 2026)
- SECO, Informationen zum NAV Hauswirtschaft (abgerufen am 23. Oktober 2026)
- Kanton Genf, Kampagne zum Tag der betreuenden Angehörigen, 20. Oktober 2026 (Französisch, abgerufen am 22. Oktober 2026)
- AHV-Verordnung (AHVV), Art. 52l (abgerufen am 23. Oktober 2026)