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Anstellung im Schweizer Haushalt

Ferienentschädigung: der Ferienlohn

Auch geschrieben: Ferienentschädigung · Indemnité de vacances · Indennità di vacanza

Wie viele Ferien stehen Angestellten im Haushalt zu, und wie werden sie bezahlt?

Angestellte in der Schweiz haben Anspruch auf mindestens 4 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr, bis zum 20. Geburtstag auf 5 Wochen. Die Regel ist freie Zeit mit weiterlaufendem Lohn. Solange das Arbeitsverhältnis dauert, dürfen Ferien nicht durch Geld ersetzt werden. Nur bei Stundenlohn und unregelmässigen Arbeitszeiten lassen die Gerichte stattdessen einen Zuschlag auf jede Stunde zu, und nur unter strengen Bedingungen.

Was es bedeutet, wenn du jemanden zu Hause anstellst

Gewähre die Ferien und zahle den Lohn dafür weiter. Bei Stundenlohn und unregelmässigen Arbeitszeiten darfst du stattdessen einen Ferienzuschlag auf jede Stunde zahlen (8.33 % bei 4 Wochen, 10.64 % bei 5 Wochen). Er muss als Prozentsatz oder in Franken im Vertrag und auf jeder Lohnabrechnung ausgewiesen sein, sonst riskierst du, die Ferien doppelt zu bezahlen. Der Zuschlag ersetzt den Lohn für die Ferien, nicht die Ferien selbst: Die Person bezieht die freie Zeit trotzdem. Ferienlohn ist Lohn, deshalb sind darauf Beiträge geschuldet.

Du bist die Arbeitgeberschaft. Mit Helpore Admin erstellt Helpore einen Vertrag, wenn du einen willst, und reicht unter deiner unterschriebenen Vollmacht die Meldungen ein und erstellt die Lohnabrechnung in deinem Namen; mit Admin Light bereitet Helpore die Berechnung und die Dokumente vor, einreichen und bezahlen tust du. Beide sind optional. Du bleibst in jedem Fall die Arbeitgeberschaft und kannst das alles auch selbst erledigen.

Die Zahlen

Der Zuschlag, der dem gesetzlichen Anspruch entspricht:

Vier Wochen
8.33 %
Fünf Wochen, bis zum 20. Geburtstag
10.64 %
Offizielle Quelle

Häufige Fragen

Kann ich einfach einen höheren Stundenlohn zahlen und sagen, Ferien seien inbegriffen?

Nein. Der Ferienanteil muss im Vertrag und auf jeder Lohnabrechnung separat ausgewiesen sein. Sonst gilt er nicht als Ferienlohn, und du riskierst, die Ferien doppelt zu bezahlen.

Welcher Prozentsatz gilt?

8.33 % bei 4 Wochen Ferien, 10.64 % bei 5 Wochen, dem Minimum bis zum 20. Geburtstag.

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