Loading…
Loading…
Anstellung im Schweizer Haushalt
Auch geschrieben: Ferienentschädigung · Indemnité de vacances · Indennità di vacanza
Angestellte in der Schweiz haben Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlte Ferien pro Jahr, bis zum Jahr, in dem sie 20 werden, auf fünf. Bei Arbeit im Stundenlohn wird der Anspruch oft als prozentualer Zuschlag auf den Stundenlohn abgegolten statt als bezahlte freie Zeit.
Entweder gewährst du die freie Zeit und zahlst weiter, oder du schlägst den Zuschlag auf jede Stunde und die Person bezieht die Zeit unbezahlt. Der Zuschlag muss auf der Lohnabrechnung separat ausgewiesen sein; ihn still in den Stundenlohn einzurechnen ist nicht zulässig.
Du bist die Arbeitgeberschaft. Helpore erstellt den Vertrag, reicht die Meldungen ein und erstellt die Lohnabrechnung in deinem Namen.
Der Zuschlag, der dem gesetzlichen Anspruch entspricht:
Nein. Der Ferienanteil muss separat ausgewiesen sein, sonst gilt er gar nicht als Ferienlohn.
Vier Wochen entsprechen dem Standardzuschlag, fünf Wochen bei jungen Angestellten dem höheren.