Die Kündigungsfrist läuft ab dem Tag, an dem dein Helper die Kündigung erhält. Soll das Arbeitsverhältnis am 31. Dezember 2026 enden, muss dein Helper sie bis Samstag, 31. Oktober 2026 erhalten, wenn du eine Frist von 2 Monaten einhalten musst, oder bis 30. November 2026 bei einer Frist von 1 Monat.
Als Haushalt bist du die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber deines Helpers, und die Kündigung gehört zu dieser Rolle. Dieser Beitrag behandelt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Ein befristetes endet an dem Tag, den ihr vereinbart habt.
Wie lang ist die Kündigungsfrist?
Zuerst gilt dein schriftlicher Vertrag, innerhalb der Grenzen des Obligationenrechts (OR). Steht dort nichts, gilt der Normalarbeitsvertrag deines Kantons für die Hauswirtschaft. Wo dein Kanton nichts Eigenes regelt, gilt das OR. Die Frist ist für dich und für deinen Helper immer gleich (Art. 335a OR).
Das OR legt diese Fristen fest (Art. 335b und 335c OR, Stand am 1. Oktober 2026):
- 7 Tage während der Probezeit, auf jeden beliebigen Tag. Die Probezeit ist der erste Monat, sofern ihr nichts anderes vereinbart habt.
- 1 Monat im 1. Dienstjahr.
- 2 Monate vom 2. bis zum 9. Dienstjahr.
- 3 Monate ab dem 10. Dienstjahr.
Nach der Probezeit endet die Kündigung auf ein Monatsende, ausser der Normalarbeitsvertrag deines Kantons sieht etwas anderes vor.
In 9 Kantonen weichen die Fristen nach der Probezeit davon ab, und in 2 Kantonen (St. Gallen und Waadt) hängen sie von der Situation deines Helpers ab. Zürich bleibt in jedem Dienstjahr bei 1 Monat. In der Waadt sind es 1 Monat, jedoch 2 Monate für einen Helper, der in einer Wohnung lebt, die du ihm zur Verfügung stellst. Uri und Appenzell Ausserrhoden verlangen schon im 1. Dienstjahr 2 Monate. In St. Gallen gilt für einen Helper, der regelmässig einige Stunden, halbe Tage oder ganze Tage für dich arbeitet, jederzeit 1 Monat, nicht auf ein Monatsende (kantonale Normalarbeitsverträge für die Hauswirtschaft, abgerufen am 21. Oktober 2026).
Unsere Studie zu allen 26 Kantonen vergleicht sie nach Dienstjahr. Der Guide zeigt die Fristen jedes Kantons unter Kündigungsfrist und Probezeit.
Massgebend ist der Tag, an dem dein Helper die Kündigung erhält
Die Frist läuft ab dem Tag, an dem dein Helper die Kündigung erhält, nicht ab dem Tag, an dem du dich entscheidest, sie schreibst oder abschickst (Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, FAQ zu Kündigung, abgerufen am 21. Oktober 2026). Damit das Arbeitsverhältnis am 31. Dezember 2026 endet:
- Bei 1 Monat Kündigungsfrist muss dein Helper sie bis 30. November 2026 erhalten.
- Bei 2 Monaten muss er sie bis Samstag, 31. Oktober 2026 erhalten.
- Bei 3 Monaten ist ein Ende im Jahr 2026 nicht mehr möglich: Der letzte Tag war der 30. September 2026. Eine Kündigung, die dein Helper bis 31. Oktober 2026 erhält, beendet das Arbeitsverhältnis frühestens am 31. Januar 2027.
Im Kanton Luzern muss die Kündigung deinem Helper spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zugegangen sein, bevor die Kündigungsfrist beginnt. Für ein Ende am 31. Dezember mit 2 Monaten ist das der letzte Arbeitstag im Oktober. Ob damit ein allgemeiner Arbeitstag oder der letzte Arbeitstag deines Helpers gemeint ist, ist nicht geklärt. Das kantonale Arbeitsamt beantwortet diese Frage.
Zwei Wege, damit dein Helper die Kündigung rechtzeitig erhält:
- Übergib ihm den Brief und lass ihn eine Kopie mit dem Datum des Empfangs unterschreiben. Die Kündigung gilt an diesem Tag. Will er nicht unterschreiben, zieh eine Zeugin oder einen Zeugen bei und schick den Brief zusätzlich per Post.
- Schickst du den Brief eingeschrieben und ist dein Helper nicht zu Hause, liegt der Brief auf der Post. Er gilt unter Umständen erst mit dem Ablauf der Abholfrist von 7 Tagen als zugestellt. Für den Termin vom 31. Oktober muss die Post deshalb mindestens 7 Tage vorher versuchen, ihn zuzustellen (SECO, wie oben). Für den Termin vom 30. November rechnest du dieselben 7 Tage ein.
Ein Brief, der später ankommt, verschiebt das Ende auf einen späteren Monat.
Schriftlich, und mit Begründung, wenn dein Helper sie verlangt
Das OR schreibt für die Kündigung keine Form vor. Die Normalarbeitsverträge von Bern, Glarus, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau und Genf verlangen die schriftliche Kündigung. Neuenburg verlangt sie für einen Helper, der bei dir wohnt.
In jedem Kanton beweist du das Datum mit einem Brief:
- Nenne den letzten Tag des Arbeitsverhältnisses.
- Unterschreib den Brief.
- Lass deinen Helper eine Kopie mit dem Datum des Empfangs unterschreiben.
Verlangt dein Helper eine Begründung, gibst du sie schriftlich (Art. 335 Abs. 2 OR).
Wann du nicht kündigen darfst
Nach der Probezeit darfst du nicht kündigen, solange dein Helper ohne eigenes Verschulden wegen Krankheit oder Unfall nicht arbeiten kann. Diese Sperrfrist dauert im ersten Dienstjahr 30 Tage, vom zweiten bis zum fünften Dienstjahr 90 Tage und ab dem sechsten 180 Tage (Art. 336c OR).
- Eine Kündigung, die du in dieser Zeit aussprichst, ist nichtig.
- Bei einer Kündigung, die du vorher ausgesprochen hast, steht die Frist still. Sie läuft nach der Sperrfrist weiter, und das Ende verschiebt sich auf das nächste Monatsende.
Auch die Schwangerschaft und die Zeit nach der Geburt sind geschützt. Unser Beitrag zur Lohnfortzahlung bei Krankheit erklärt den Schutz im Detail.
Eine Kündigung aus einem Grund, den das Gesetz als missbräuchlich bezeichnet, kann dich eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen kosten (Art. 336a OR). Ein Beispiel ist eine persönliche Eigenschaft, die nichts mit der Arbeit zu tun hat. Um die Entschädigung zu verlangen, erhebt dein Helper vor dem Ende der Kündigungsfrist schriftlich Einsprache. Danach reicht er innert 180 Tagen nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses Klage ein (Art. 336b OR).
Der letzte Monat
Dein Helper arbeitet und erhält seinen Lohn wie gewohnt bis zum letzten Tag. Danach folgen der letzte Lohn mit der letzten Lohnabrechnung, der Lohnausweis und die Abmeldung des Arbeitsverhältnisses. Der Guide zum Arbeitgeberwechsel führt durch jeden Schritt. Dein Helper kann zudem jederzeit ein Arbeitszeugnis von dir verlangen (Art. 330a OR).
Nutzt du Helpore Admin oder Helpore Admin Light und kündigst, bereitet Helpore die Schlussdokumente vor. Mit Helpore Admin bereitet Helpore auch die Abmeldung bei der Ausgleichskasse vor. Mit Helpore Admin Light meldest du das Arbeitsverhältnis als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber selbst ab, bei der Ausgleichskasse, beim Unfallversicherer und bei allen weiteren Stellen, bei denen du es angemeldet hast.
«Eine Kündigung beendet die Arbeit eines Menschen, der sich um dein Zuhause gekümmert hat. Dein Helper sollte früh und genau wissen, wann sein letzter Tag ist. Leg zuerst diesen Tag fest. Rechne dann zurück bis zu dem Tag, an dem er den Brief in den Händen halten muss.»
Gilberto de la Fuente, Direktor bei Helpore
Häufige Fragen
Bis wann muss meine Putzfrau die Kündigung erhalten, damit das Arbeitsverhältnis am 31. Dezember 2026 endet?
Bis Samstag, 31. Oktober 2026, wenn du eine Kündigungsfrist von 2 Monaten einhalten musst, und bis 30. November 2026 bei 1 Monat. Die Frist läuft ab dem Tag, an dem sie die Kündigung erhält, nicht ab dem Tag, an dem du sie schreibst oder abschickst. Bei 3 Monaten war der letzte Tag der 30. September 2026, ein Ende im Jahr 2026 ist also nicht mehr möglich. Eine Kündigung, die dein Helper bis 31. Oktober 2026 erhält, beendet das Arbeitsverhältnis frühestens am 31. Januar 2027. Zuerst gilt die Frist in deinem schriftlichen Vertrag. Steht dort nichts, gilt der Normalarbeitsvertrag deines Kantons für die Hauswirtschaft, sonst das Obligationenrecht: 1 Monat im 1. Dienstjahr, 2 Monate vom 2. bis zum 9. Dienstjahr und 3 Monate ab dem 10. Dienstjahr.
Genügt ein eingeschriebener Brief?
Nur wenn er rechtzeitig ankommt. Ist dein Helper nicht zu Hause, liegt der Brief auf der Post und gilt unter Umständen erst mit dem Ablauf der Abholfrist von 7 Tagen als zugestellt. Für den Termin vom 31. Oktober muss die Post deshalb mindestens 7 Tage vorher versuchen, ihn zuzustellen (Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, FAQ zu Kündigung, abgerufen am 21. Oktober 2026). Ein Brief, den du deinem Helper gegen eine unterschriebene Empfangsbestätigung übergibst, gilt am Tag der Übergabe.
Wie kündige ich meiner Putzfrau schriftlich?
Schreib einen Brief, der den letzten Tag des Arbeitsverhältnisses nennt, unterschreib ihn und lass deinen Helper eine Kopie mit dem Datum des Empfangs unterschreiben. Die Normalarbeitsverträge von Bern, Glarus, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau und Genf verlangen die schriftliche Kündigung, Neuenburg für einen Helper, der im Haushalt wohnt. In jedem Kanton beweist du das Datum mit der unterschriebenen Kopie.
Darf ich kündigen, während mein Helper krank ist?
Nach der Probezeit nicht, solange die Sperrfrist nach Art. 336c des Obligationenrechts läuft. Sie wird mit dem Dienstjahr länger. Eine Kündigung in dieser Zeit ist nichtig. Bei einer Kündigung, die du vorher ausgesprochen hast, steht die Frist still und läuft danach weiter.
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