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Anstellung im Schweizer Haushalt
Auch geschrieben: Probezeit · Temps d'essai · Periodo di prova
Die Probezeit ist der erste Abschnitt eines Anstellungsverhältnisses, in dem beide Seiten kurzfristig kündigen können. Von Gesetzes wegen ist es der erste Monat, schriftlich verlängerbar auf höchstens drei Monate.
Während der Probezeit könnt ihr beide mit sieben Tagen kündigen, auf jeden beliebigen Tag. Danach gelten die ordentlichen Kündigungsfristen, und Kündigungen laufen auf ein Monatsende.
Du bist die Arbeitgeberschaft. Helpore erstellt den Vertrag, reicht die Meldungen ein und erstellt die Lohnabrechnung in deinem Namen.
Das gesetzliche Maximum:
Nein. Drei Monate sind die gesetzliche Obergrenze, eine längere Abrede wird auf drei gekürzt.
Nein. Sie läuft ab Beginn des Anstellungsverhältnisses, nicht ab einer Änderung daran.