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Anstellung im Schweizer Haushalt

Lohnausweis: die jährliche Lohnbescheinigung

Auch geschrieben: Lohnausweis · Certificat de salaire · Certificato di salario

Was ist ein Lohnausweis?

Der Lohnausweis ist die offizielle jährliche Bescheinigung (Formular 11) darüber, was eine angestellte Person verdient hat und was abgezogen wurde. Im ordentlichen Abrechnungsverfahren stellt ihn die Arbeitgeberschaft jedes Jahr aus, und die angestellte Person braucht ihn für ihre Steuererklärung. Im vereinfachten Abrechnungsverfahren braucht es keinen: Dort bestätigt die Ausgleichskasse die abgezogene Steuer.

Was es bedeutet, wenn du jemanden zu Hause anstellst

Rechnest du ordentlich ab, stellst du pro Kalenderjahr einen Lohnausweis für die Person aus, die bei dir zu Hause gearbeitet hat, auch bei wenigen Stunden pro Woche. Er zeigt den Bruttolohn, die Abzüge und allfällige Naturalleistungen wie Kost und Logis. Je nach Kanton geht zusätzlich eine Kopie an die Steuerverwaltung, so zum Beispiel im Kanton Bern für Angestellte mit Wohnsitz im Kanton bis Ende Januar. Rechnest du im vereinfachten Verfahren ab, ziehst du die pauschale Quellensteuer von 5 % ab und überweist sie der Ausgleichskasse. Sie stellt der angestellten Person die Bescheinigung über die abgelieferte Steuer aus, und der Lohn ist damit versteuert. In beiden Verfahren gehört zu jeder Lohnzahlung eine schriftliche Lohnabrechnung.

Du bist die Arbeitgeberschaft. Mit Helpore Admin erstellt Helpore einen Vertrag, wenn du einen willst, und reicht unter deiner unterschriebenen Vollmacht die Meldungen ein und erstellt die Lohnabrechnung in deinem Namen; mit Admin Light bereitet Helpore die Berechnung und die Dokumente vor, einreichen und bezahlen tust du. Beide sind optional. Du bleibst in jedem Fall die Arbeitgeberschaft und kannst das alles auch selbst erledigen.

Offizielle QuelleFAQ der Steuerbehörden zum Lohnausweis

Häufige Fragen

Muss ich für meine Putzfrau einen Lohnausweis ausstellen?

Nur im ordentlichen Verfahren, dort aber auch bei wenigen Stunden pro Woche: Die Pflicht folgt dem Anstellungsverhältnis, nicht der Stundenzahl. Im vereinfachten Abrechnungsverfahren brauchst du keinen.

Und im vereinfachten Abrechnungsverfahren?

Dann stellst du keinen Lohnausweis aus. Möglich ist das Verfahren, wenn der Lohn pro Person höchstens CHF 22’680 und die gesamte Lohnsumme des Haushalts höchstens CHF 60’480 im Jahr beträgt. Die Ausgleichskasse stellt die Bescheinigung über die abgezogene Steuer aus, und die angestellte Person legt sie ihrer Steuererklärung bei. Das Einkommen wird im ordentlichen Verfahren nicht nochmals besteuert.

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