Haushaltsreinigung · Schweiz 2026
20 Stunden pro Woche. CHF 4’409.60 Unterschied pro Jahr.
Bei 20 Stunden pro Woche erhält die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer nach dem gesetzlichen Mindestlohn am Arbeitsort Genf CHF 4’409.60 mehr Bruttolohn pro Jahr als nach dem Mindestlohn am Arbeitsort Waadt. Damit ist auch der Anschluss an die Pensionskasse obligatorisch. Im Modell für den Arbeitsort Waadt ist er es nicht.
Helpore AG
Was der Atlas zeigt
Bei 20 Stunden pro Woche ergibt das Modell für den Arbeitsort Genf einen Bruttojahreslohn von CHF 25’573.60 und einen obligatorischen Pensionskassenanschluss. Für den Arbeitsort Waadt ergibt es CHF 21’164.00 und keinen obligatorischen Anschluss.
Bei derselben Arbeit im Privathaushalt und derselben Zahl Wochenstunden kann der Arbeitsort sowohl den gesetzlichen Bruttolohn als auch den Beginn der obligatorischen beruflichen Vorsorge verändern. Das Modell vergleicht den anwendbaren Mindestlohn mit der eidgenössischen Eintrittsschwelle für die berufliche Vorsorge.
Für die hier modellierte Person ohne einschlägige Qualifikation gilt in 24 Kantonen der eidgenössische Mindestlohn. Genf, Neuenburg und die Stadt Luzern wenden höhere Mindestlöhne an. Bei 20 Stunden pro Woche überschreiten nur Genf und die Stadt Luzern die Eintrittsschwelle für die obligatorische berufliche Vorsorge.
Dies ist ein Modell auf Basis der gesetzlichen Mindestlöhne für eine unbefristete Stelle bei einem Privathaushalt als einzigem Arbeitgeber. Es schätzt weder den tatsächlichen Lohn einer Person noch ihren Pensionskassenplan.
Vergleichen
Ab wann ist die Pensionskasse obligatorisch?
Die Eintrittsschwelle für die berufliche Vorsorge gilt schweizweit. Der Mindestlohn hängt vom Arbeitsort ab. Wählen Sie einen Arbeitsort und sehen Sie, wann der Bruttojahreslohn die Schwelle überschreitet.
Welche Qualifikation gilt?
Wählen Sie die Kategorie ohne einschlägige Qualifikation bei weniger als 4 Jahren Berufserfahrung in der Hauswirtschaft. Die Kategorie für erfahrene Personen gilt bei mindestens 4 Jahren Erfahrung, bei einem einschlägigen EBA oder AFP oder bei einer anderen abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens 2 Jahren, die zur Hauswirtschaft passt. Die Kategorie für qualifizierte Personen gilt bei einem einschlägigen EFZ oder CFC oder bei einer anderen Berufsausbildung von mindestens 3 Jahren, die zur Arbeit passt.
Modell mit gesetzlichem Mindestlohn
20 Stunden pro Woche
Bei einem Privathaushalt als einzigem Arbeitgeber
Genf
CHF 24.59 pro Stunde
Obligatorischer Pensionskassenanschluss
CHF 567.00 gesetzliche Altersgutschrift in diesem Jahr
Erstes Pensum in ganzen Wochenstunden mit obligatorischem Anschluss: 18 Std.
Genaue Stundengrenze
Genf: CHF 22’680.00 ÷ (CHF 24.59 × 52) Stunden, ungefähr 17.74 Std. Der Bruttojahreslohn muss strikt über CHF 22’680.00 liegen.
Waadt
CHF 20.35 pro Stunde
Kein obligatorischer Pensionskassenanschluss
Die AHV und bereits angespartes Pensionskassenguthaben bleiben bestehen. Eine überobligatorische oder freiwillige Vorsorgelösung kann die Stelle versichern.
Erstes Pensum in ganzen Wochenstunden mit obligatorischem Anschluss: 22 Std.
Genaue Stundengrenze
Waadt: CHF 22’680.00 ÷ (CHF 20.35 × 52) Stunden, ungefähr 21.43 Std. Der Bruttojahreslohn muss strikt über CHF 22’680.00 liegen.
Der Mindestlohn am Arbeitsort Genf ergibt CHF 4’409.60 mehr Bruttolohn pro Jahr als jener am Arbeitsort Waadt.
Am Arbeitsort Genf ist der Pensionskassenanschluss obligatorisch. Die Stelle am Arbeitsort Waadt erfordert ihn nicht.
Der obligatorische Anschluss umfasst unter den anwendbaren Voraussetzungen auch den gesetzlichen Schutz bei Tod und Invalidität.
Die Altersgutschrift ist Kapital, das im gesetzlichen Mindestmodell für die Pensionierung angespart wird. Sie ist weder Nettolohn noch Rentenzahlung noch der alleinige Beitrag der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers.
Beispielrechnung mit dem gesetzlichen Mindestlohn. Sie schätzt weder den tatsächlichen Lohn noch den Pensionskassenplan einer einzelnen Person.
Der Mindestlohn am Arbeitsort Genf ergibt CHF 4’409.60 mehr Bruttolohn pro Jahr als jener am Arbeitsort Waadt. Am Arbeitsort Genf ist der Pensionskassenanschluss obligatorisch. Die Stelle am Arbeitsort Waadt erfordert ihn nicht.
Pensen unter 50 % · Beobachtet im Jahr 2024
Tiefe Pensen sind fast 4 Mal so häufig.
Im Jahr 2024 arbeiteten 59 % der Personen im Wirtschaftszweig private Haushalte mit einem Pensum unter 50 %. In der Gesamtwirtschaft waren es 15 %.
Kontext zum SektorIm Jahr 2024 waren 78'879 Personen im Wirtschaftszweig private Haushalte beschäftigt.
74%der im Jahr 2024 im Wirtschaftszweig private Haushalte beschäftigten Personen waren Frauen
45%der im Jahr 2024 im Wirtschaftszweig private Haushalte beschäftigten Personen hatten eine ausländische Staatsangehörigkeit
Die gemessenen Angaben zur Erwerbsbevölkerung und die modellierten rechtlichen Ergebnisse beantworten verschiedene Fragen. Sie dürfen nicht zu einer Zahl betroffener Personen zusammengeführt werden.
Alle Kantonsdaten und die städtische Ausnahme in Luzern
Die herunterladbaren Daten umfassen 26 Kantone, die Ausnahme der Stadt Luzern und 26'244 berechnete Szenarien mit dem vollständigen Quellenverzeichnis.
| Arbeitsort | Keine Qualifikation, weniger als 4 Jahre | Mindestens 4 Jahre oder EBA | EFZ | Ungefähre Stundengrenze ohne Qualifikation | Erste ganze Wochenstunden |
|---|---|---|---|---|---|
| Aargau | CHF 20.35 | CHF 22.30 | CHF 24.55 | 21.43 h | 22 h |
| Appenzell Innerrhoden | CHF 20.35 | CHF 22.30 | CHF 24.55 | 21.43 h | 22 h |
| Appenzell Ausserrhoden | CHF 20.35 | CHF 22.30 | CHF 24.55 | 21.43 h | 22 h |
| Bern | CHF 20.35 | CHF 22.30 | CHF 24.55 | 21.43 h | 22 h |
| Basel-Landschaft | CHF 20.35 | CHF 22.30 | CHF 24.55 | 21.43 h | 22 h |
| Basel-Stadt | CHF 20.35 | CHF 22.30 | CHF 24.55 | 21.43 h | 22 h |
| Freiburg | CHF 20.35 | CHF 22.30 | CHF 24.55 | 21.43 h | 22 h |
| Genf | CHF 24.59 | CHF 24.85 | CHF 25.11 | 17.74 h | 18 h |
| Glarus | CHF 20.35 | CHF 22.30 | CHF 24.55 | 21.43 h | 22 h |
| Graubünden | CHF 20.35 | CHF 22.30 | CHF 24.55 | 21.43 h | 22 h |
| Jura | CHF 20.35 | CHF 22.30 | CHF 24.55 | 21.43 h | 22 h |
| Luzern, ausserhalb der Stadt | CHF 20.35 | CHF 22.30 | CHF 24.55 | 21.43 h | 22 h |
| Stadt Luzernkommunale Ausnahme | CHF 22.75 | CHF 22.75 | CHF 24.55 | 19.17 h | 20 h |
| Neuenburg | CHF 21.35 | CHF 22.30 | CHF 24.55 | 20.43 h | 21 h |
| Nidwalden | CHF 20.35 | CHF 22.30 | CHF 24.55 | 21.43 h | 22 h |
| Obwalden | CHF 20.35 | CHF 22.30 | CHF 24.55 | 21.43 h | 22 h |
| St. Gallen | CHF 20.35 | CHF 22.30 | CHF 24.55 | 21.43 h | 22 h |
| Schaffhausen | CHF 20.35 | CHF 22.30 | CHF 24.55 | 21.43 h | 22 h |
| Solothurn | CHF 20.35 | CHF 22.30 | CHF 24.55 | 21.43 h | 22 h |
| Schwyz | CHF 20.35 | CHF 22.30 | CHF 24.55 | 21.43 h | 22 h |
| Thurgau | CHF 20.35 | CHF 22.30 | CHF 24.55 | 21.43 h | 22 h |
| Tessin | CHF 20.35 | CHF 22.30 | CHF 24.55 | 21.43 h | 22 h |
| Uri | CHF 20.35 | CHF 22.30 | CHF 24.55 | 21.43 h | 22 h |
| Waadt | CHF 20.35 | CHF 22.30 | CHF 24.55 | 21.43 h | 22 h |
| Wallis | CHF 20.35 | CHF 22.30 | CHF 24.55 | 21.43 h | 22 h |
| Zug | CHF 20.35 | CHF 22.30 | CHF 24.55 | 21.43 h | 22 h |
| Zürich | CHF 20.35 | CHF 22.30 | CHF 24.55 | 21.43 h | 22 h |
Modellierte Ergebnisse mit gesetzlichen Mindestlöhnen. Jede Zeile verwendet denselben Geltungsbereich und dieselbe zentrale Berechnung.
Daten und Methode
Methode und Quellen
Bruttojahreslohn
Anwendbarer Mindestlohn pro Stunde × Wochenstunden × 52. Der Jahresbetrag wird auf 12 Lohnzahlungen verteilt.
Obligatorisches BVG
Der Bruttojahreslohn muss im Jahr 2026 strikt über CHF 22’680.00 liegen. Die genaue Grenze und das erste Pensum mit ganzen Wochenstunden werden getrennt ausgewiesen.
Altersgutschrift
Bei obligatorischem Anschluss wird vom Bruttojahreslohn, höchstens aber von CHF 90’720.00, der Koordinationsabzug von CHF 26’460.00 abgezogen. Liegt das Ergebnis unter CHF 3’780.00, wird CHF 3’780.00 verwendet. Das Modell wendet den gesetzlichen Sparsatz für die gewählte Altersgruppe und volle Sparjahre vor dem Referenzalter an. Dies ist angespartes Alterskapital und weder Nettolohn noch Rentenzahlung.
Der Rechner modelliert eine erwachsene Person, die bei einem Privathaushalt als einzigem Arbeitgeber unbefristet Reinigungsarbeiten und gewöhnliche Hausarbeiten leistet. Das Modell umfasst 52 bezahlte Wochen, 12 Lohnzahlungen, bezahlte Ferien und weder Kost noch Logis. Der Arbeitsort und nicht der Wohnort bestimmt den Mindestlohn.
Das Modell schliesst Tätigkeiten aus, bei denen Kinderbetreuung überwiegt, sowie Au-pairs, nach dem anwendbaren Erlass ausgenommene Familienverhältnisse, landwirtschaftliche Haushalte, Betreuung mit Wohnen im Haushalt, Berufslehren, Praktika und Arbeiten, für die ein anderer Erlass gilt. Leistungen bei Tod und Invalidität setzen die gesetzlichen Bedingungen voraus.
Der eidgenössische Mindestlohn für Hauswirtschaft gilt ab durchschnittlich 5 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber. Genf hat einen eigenen Erlass für Hauswirtschaft. Die Regel der Stadt Luzern gilt ab dem ersten Franken, wenn die Stadt der gewöhnliche Arbeitsort ist.
Der Bruttolohn ist der Lohn der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers. Gesetzliche Arbeitgeberbeiträge und weitere Arbeitgeberkosten kommen hinzu. Der Privathaushalt ist Arbeitgeber. Helper bezahlen Helpore nie eine Gebühr.
Genf
Genf ist vom eidgenössischen Normalarbeitsvertrag mit Mindestlöhnen ausgenommen, weil dort ein eigener zwingender Normalarbeitsvertrag für die Hauswirtschaft gilt. Die Spalte mit dem EFZ zeigt den Ansatz für ein EFZ in einem anderen Beruf als dem Gartenbau; einer Person mit einem EFZ im Gartenbau stehen für jede Hausarbeit CHF 26.78 zu.
Neuenburg
Der kantonale Normalarbeitsvertrag verlangt je nach Qualifikation den höheren Wert aus dem allgemeinen kantonalen Mindestlohn und dem eidgenössischen Satz.
Luzern, ausserhalb der Stadt
Im Kanton gilt der eidgenössische Normalarbeitsvertrag, ausser wenn der höhere Mindestlohn der Stadt Luzern anwendbar ist.
Luzern hat eine städtische Ausnahme.
Die Stimmberechtigten bestätigten den städtischen Mindestlohn am 27. September 2026. Für Personal ohne einschlägige Qualifikation und für erfahrenes Personal gilt CHF 22.75, wenn sich der gewöhnliche Arbeitsort in der Stadt befindet. Für Personen mit EFZ gilt weiterhin der höhere Mindestlohn von CHF 24.55. Wählen Sie Stadt Luzern, um sie mit dem übrigen Kanton zu vergleichen.
Basel-Stadt
Der allgemeine kantonale Mindestlohn von CHF 22.20 erhöht einen verbindlichen Lohn aus einem Normalarbeitsvertrag nicht. Der Normalarbeitsvertrag für Hauswirtschaft in Basel-Stadt verweist auf die eidgenössischen Mindestlöhne.
Jura
Der allgemeine Mindestlohn von CHF 21.40 lässt für den Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft eine Abweichung zu. Für dieses Modell gelten die eidgenössischen Mindestlöhne für Hauswirtschaft.
Tessin
Für die hier modellierte Person sind die eidgenössischen Mindestlöhne höher als der kantonale Mindestlohn von CHF 20.00 für NOGA 97. Unter Vorbehalt des kantonalen Rechts gilt der kantonale Mindestlohn für Tätigkeiten in privaten Haushalten, die nicht unter den eidgenössischen Normalarbeitsvertrag fallen.
Zürich
In Zürich und Winterthur gilt weiterhin der eidgenössische Normalarbeitsvertrag. Die kommunalen Mindestlohnregeln waren am 9. Oktober 2026 nicht in Kraft und werden in diesem Datensatz nicht angewendet.
| Alter für die Altersgutschrift | % |
|---|---|
| 25-34 | 7% |
| 35-44 | 10% |
| 45-54 | 15% |
| 55-64 | 18% |
Primärquellen
Jede Lohnregel, jede Pensionskassenkonstante, jede gemessene Zahl und jede Kartengrenze ist mit der veröffentlichten offiziellen Quelle verknüpft.
- Eidgenössische Mindestlöhne für die Hauswirtschaft
- Geltungsbereich des eidgenössischen Normalarbeitsvertrags für die Hauswirtschaft
- Basel-Stadt: Fragen und Antworten zum Mindestlohn
- Basel-Stadt: Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmende in der Hauswirtschaft
- Genf: anwendbare Lohnkategorien für die Hauswirtschaft
- Jura: Mindestlöhne und Hauswirtschaft
- Neuenburg: Normalarbeitsvertrag für die Hauswirtschaft
- Neuenburg: Merkblatt zum Mindestlohn
- Tessin: Leitfaden zu den Lohnregeln in der Hauswirtschaft
- Stadt Luzern: Fragen und Antworten zum Mindestlohn
- Stadt Luzern: anwendbarer Mindestlohn
- Stadt Zürich: Stand des kommunalen Mindestlohns
- Winterthur: Stand des kommunalen Mindestlohns
- Bundesgericht: kommunale Mindestlöhne in Zürich und Winterthur
- Eidgenössische Kennzahlen zur beruflichen Vorsorge
- Stadt Luzern: Abstimmung zum Erhalt des kommunalen Mindestlohns
- Bericht über Beschäftigung und Lohnregeln in der HauswirtschaftSECO · BFS
- Bericht über Mehrfachbeschäftigung und SozialversicherungenBSV · BFS
- Kantonsgrenzen: offizieller Datensatz der Kantonsgrenzen von swisstopo, Ausgabe 2026.swisstopo
Daten geprüft am 9. Oktober 2026
Downloads
Daten und Methode herunterladen
Mit diesen Dateien können Sie ein Ergebnis prüfen, Arbeitsorte vergleichen oder die Berechnung nachvollziehen. Die maschinenlesbaren Daten verwenden englische Feldnamen und Quellenhinweise. Der Leitfaden und die Grafik sind auf Deutsch verfügbar.
Alle modellierten Szenarien
Jeder Arbeitsort, jede Qualifikation, jedes Halbstundenpensum und jede Sparaltersgruppe in einer wiederverwendbaren CSV-Datei.
all-scenarios-2026.csv herunterladenCSV · 4.3 MBStandardvergleich
Der Vergleich mit 20 Wochenstunden für jeden Arbeitsort und jede Qualifikation.
twenty-hour-comparison-2026.csv herunterladenCSV · 13.5 KBLohnregeln und Quellenverzeichnis
Anwendbare Lohnsätze, Hinweise zum Geltungsbereich, Stichtage und offizielle Quellenlinks.
wage-rules-and-sources.json herunterladenJSON · 23.3 KBGemessene Daten und Quellen
Veröffentlichte Angaben zur Erwerbsbevölkerung mit Definitionen, Bezugsgrössen und Grenzen der Interpretation.
observed-evidence-and-sources.json herunterladenJSON · 7.2 KBBerechnung nachvollziehen
Ein verständliches Skript zur Berechnung von Lohn, obligatorischem Pensionskassenanschluss und gesetzlicher Altersgutschrift.
reproduce-calculation.js herunterladenJavaScript · 3.6 KBLeitfaden und Methode
Szenario, Formeln, Interpretation und Quellenhinweise auf Deutsch.
reader-guide-de.md herunterladenMarkdown · 3.8 KBRedaktionelle Grafik
Eine wiederverwendbare Grafik des Standardvergleichs mit Quelle und Modellstatus.
work-and-pension-2026-de.svg herunterladenSVG · 110.8 KBMaschinenlesbare Daten mit englischen Feldnamen und Quellenhinweisen. Deutsch.
Fragen, die der Atlas beantwortet
Gilt für Hauswirtschaft in der ganzen Schweiz derselbe gesetzliche Mindestlohn?
Nein. In den meisten Kantonen bestimmt der eidgenössische Normalarbeitsvertrag für die Hauswirtschaft den Mindestlohn, ab durchschnittlich 5 Wochenstunden beim selben Haushalt und für Arbeit, die nicht überwiegend Kinderbetreuung ist. Ausserhalb dieses Geltungsbereichs können die kantonalen Mindestlöhne von Basel-Stadt (CHF 22.20) und Tessin (CHF 20.00) sowie der Normalarbeitsvertrag des Kantons Jura für die Hauswirtschaft gelten; die übrigen Kantone kennen keinen gesetzlichen Mindestlohn. Genf hat einen eigenen zwingenden Normalarbeitsvertrag, Neuenburg wendet den höheren einschlägigen Mindestlohn an und die Stadt Luzern hat eine geltende kommunale Ausnahme.
Bestimmt der Wohnort der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers den anwendbaren Mindestlohn?
Nein. In diesem Modell bestimmt der gewöhnliche Arbeitsort, welche Regel gilt.
Ab wann ist der Pensionskassenanschluss obligatorisch?
In diesem Modell muss der Bruttojahreslohn bei einem Privathaushalt als Arbeitgeber strikt über CHF 22’680.00 liegen. Zusätzlich müssen die Bedingungen zum Vertrag und zur AHV erfüllt sein.
Warum kann dasselbe Wochenpensum zu einem anderen Pensionskassenergebnis führen?
Die Eintrittsschwelle für die berufliche Vorsorge gilt schweizweit, während der anwendbare Mindestlohn je nach Arbeitsort unterschiedlich sein kann. Ein höherer Stundenlohn kann den Bruttojahreslohn früher über die Schwelle bringen.
Bedeutet kein obligatorischer Anschluss, dass überhaupt kein Vorsorgeschutz besteht?
Nein. Die AHV und bereits angespartes Pensionskassenguthaben bleiben bestehen. Auch eine überobligatorische oder freiwillige Lösung kann Schutz bieten.
Ist die Altersgutschrift zusätzlicher Nettolohn?
Nein. Sie ist Alterskapital, das im gesetzlichen Mindestmodell angespart wird. Sie ist keine Rentenzahlung und nicht nur der Beitrag der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers.
Wer ist in diesem Modell Arbeitgeber?
Der Privathaushalt ist Arbeitgeber. Der ausgewiesene Bruttojahreslohn ist der Lohn der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers. Arbeitgeberbeiträge und weitere Arbeitgeberkosten kommen hinzu.