Unter diesen Bedingungen bliebe für einen direkt von einem Zürcher Privathaushalt angestellten Helper ein Mindestlohn von CHF 23.90 pro Stunde bestehen. Dem stehen CHF 20.29 für eine ungelernte Person im ersten Jahr im Coiffeurgewerbe und CHF 22.10 für die Gastgewerbekategorie Ia gegenüber, einschliesslich Küchenarbeit in dieser Kategorie. Verglichen wird der gesetzliche Mindestlohn anhand der ausgewählten ganzjährigen Profile und Ansätze von 2026. Daraus folgt keine Prognose für den tatsächlichen Lohn einer Person.
Der Zürcher Mindestlohn ist noch nicht in Kraft
Zürich hat einen städtischen Mindestlohn von CHF 23.90 beschlossen. Am 4. Oktober 2026 ist er noch nicht in Kraft. Der Starttermin ist offen. Die Verordnung enthält keine allgemeine Ausnahme für Arbeitsverhältnisse unter einem NAV oder GAV. Persönliche und weitere Ausnahmen bleiben zu beachten. Unser Modell verwendet ein Alter ab 25 Jahren. Stadt Zürich · Beschlossene Verordnung, Artikel 2
Der Unterschied für Privathaushalte lässt sich auch an Zürich unter klaren Annahmen zeigen. Gilt der städtische Mindestlohn, greift der neue GAV-Vorrang ohne eine Übergangsregel, die den städtischen Betrag erhält, und bleiben die ausgewählten Löhne auf dem veröffentlichten Stand von 2026, würde das direkte Haushaltsprofil den städtischen Mindestlohn von CHF 23.90 behalten. Für die ausgewählten GAV-Kategorien könnten tiefere Mindestlöhne gelten.
Für eine ungelernte Person im ersten Coiffeurjahr beträgt der Vergleichswert 2026 CHF 20.29 pro bezahlte Stunde, also CHF 3.61 weniger als der veröffentlichte Zürcher Betrag. Dies ist ein Szenario mit festgehaltenen Löhnen, keine Vorhersage eines künftigen Lohns oder einer Kürzung. Für die weiteren Branchenvergleiche gelten dieselben Voraussetzungen.
Studie
Zürich: veröffentlichter Vergleichswert und Branchenlöhne
Der Zürcher Mindestlohn ist noch nicht in Kraft. Vorausgesetzt wird, dass er in Kraft tritt und die Reform tiefere GAV-Mindestlöhne zulässt, ohne den städtischen Betrag zu schützen. Beginn und Übergangsschutz bleiben ungeklärt.
CHF brutto pro bezahlte Stunde
Veröffentlichte Beträge 2026, Alter mindestens 25, keine Ausnahme und ganzjährige Beschäftigung. Vorgeschriebener dreizehnter Monatslohn enthalten, Ferien- und Feiertagszuschläge ausgeschlossen. Stundenumrechnung: Coiffeurgewerbe 43 Stunden × 52 Wochen; Gastgewerbe 42 Stunden × 52 Wochen. Reinigung: 21.40 × 13 ÷ 12. Zürcher Inkrafttreten und kommunale Übergangsfrage bleiben offen. Der Vergleich prognostiziert weder den künftig anwendbaren Lohn noch eine Lohnkürzung.
Quellen: Stadt Zürich und beschlossene Verordnung, GAV Coiffeurgewerbe, Gastgewerbe und Reinigungsbranche Deutschschweiz. Berechnung: Helpore. Geprüft am 4. Oktober 2026.
Datentabelle anzeigen
| Zürich: veröffentlichter Vergleichswert und Branchenlöhne | CHF brutto pro bezahlte Stunde |
|---|---|
| Städtischer Vergleichswert Zürich | 23.90 |
| Coiffeurgewerbe, ungelernt im ersten Jahr | 20.29 |
| Gastgewerbe Ia, gewöhnliche 42-Stunden-Woche | 22.10 |
| Unterhaltsreinigung I | 23.18 |
Vergleichsbasis: veröffentlichte Löhne 2026, ganzjährige Beschäftigung, vorgeschriebener dreizehnter Monatslohn enthalten, Ferien- und Feiertagszuschläge ausgeschlossen. Eine Lohnreduktion während einer Einführungszeit im Gastgewerbe oder besondere Wochenarbeitszeiten werden nicht modelliert. Coiffeur-GAV · Löhne Gastgewerbe 2026 · Reinigungs-GAV
Offen bleibt zudem, wie die Übergangsregel der Bundesänderung auf einen bereits zuvor geltenden kommunalen Mindestlohn anzuwenden wäre. Der verabschiedete Text klärt diesen kommunalen Fall nicht ausdrücklich. Das kann neben Luzern auch Zürich und Winterthur betreffen.
Die Mindestlohn-Reform würde bestimmte Beschäftigte in Privathaushalten anders behandeln als Beschäftigte unter allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen. Entscheidend ist, ob ihr Mindestlohn weiterhin indexiert werden kann.
Tritt die Änderung in Kraft, behalten direkt angestellte Reinigungskräfte, die unter den kantonalen Mindestlohn von Genf oder Neuenburg fallen, dessen ordentliche Indexierung. Bei betroffenen GAV-Arbeitsverhältnissen würde die Übergangsregel dagegen den nominalen Betrag beim Inkrafttreten erhalten, bis der GAV-Mindestlohn ihn übersteigt, ohne spätere kantonale Indexierungen zu übernehmen.
Das ist Helpore zufolge das Ergebnis aus dem verabschiedeten Gesetz und den geltenden kantonalen Regeln. Wir haben die Rechtsmechanismen und ausgewählte veröffentlichte Löhne verglichen. Es geht um einen konkreten Unterschied beim Mindestlohnschutz, nicht um sämtliche Arbeitsrechte oder tatsächliche Verdienste.
Genf und Neuenburg: Der Unterschied liegt in der Indexierung
Die Änderung gibt Mindestlohnbestimmungen allgemeinverbindlicher GAV Vorrang vor abweichenden kantonalen Regeln. Ihr Übergang schützt bestimmte bereits vorrangige kantonale Mindestlöhne, hält den geschützten Betrag aber auf dem Stand zum vorgesehenen Inkrafttreten fest. Die Erklärung der Nationalratskommission unterscheidet ausdrücklich zwischen diesem nominalen Schutz und einer weiteren kantonalen Indexierung. Verabschiedete Änderung, Artikel 1 · Erklärung der Kommission
Das hier betrachtete direkte Reinigungsarbeitsverhältnis im Privathaushalt unterliegt den Regeln für Hauspersonal und nicht einem allgemeinverbindlichen Reinigungs-GAV. Die Änderung betrifft den Bundes-NAV Hauswirtschaft selbst nicht. Für eine Person, die unter den ordentlichen kantonalen Mindestlohn in Genf oder Neuenburg fällt, würden deshalb die kantonalen Indexierungsregeln weitergelten. Ihre Wirkung hängt vom Index ab: Eine fortbestehende Indexierung garantiert nicht jedes Jahr eine Erhöhung. Genf: Geltungsbereich · Genf: Indexierung · Neuenburg: Geltungsbereich und jährliche Anpassung
| Arbeitsverhältnis im jeweiligen Geltungsbereich | Falls die Änderung in Kraft tritt |
|---|---|
| Direkt vom Haushalt angestellte Reinigungskraft unter dem ordentlichen kantonalen Mindestlohn von Genf oder Neuenburg | Der kantonale Mindestlohn und seine ordentliche Indexierung gelten weiter. |
| Arbeitsverhältnis unter einem allgemeinverbindlichen GAV, bei dem der Übergang einen höheren kantonalen Mindestlohn erhält | Der Betrag beim Inkrafttreten gilt, bis der GAV-Mindestlohn ihn übersteigt. Spätere kantonale Indexierungen werden für dieses Arbeitsverhältnis nicht übernommen. |
Der Vergleich setzt voraus, dass das Arbeitsverhältnis dem kantonalen Mindestlohn untersteht und keine persönliche oder branchenbezogene Ausnahme gilt. Ausbildung, Erfahrung und ein höherer vereinbarter Lohn bleiben relevant. Der Betrag beim künftigen Inkrafttreten ist unbekannt. Genfer Hauspersonalkategorien · Neuenburger Beschäftigungsgesetz
Genf zeigt die bisherige Wirkung der Indexierung
Der veröffentlichte Genfer Mindestlohn stieg von CHF 23.14 im Jahr 2021 auf CHF 24.59 im Jahr 2026. Das sind CHF 1.45 oder 6.3 Prozent mehr. Genfer Zeitreihe
Ein unveränderter Betrag von 2021 läge CHF 1.45 unter dem veröffentlichten Lohn von 2026. Das ist eine historische Veranschaulichung. Welcher Betrag beim Inkrafttreten der Bundesänderung massgebend sein wird, ist unbekannt.
Studie
Genf: der veröffentlichte Mindestlohn im Zeitverlauf
Historische Beträge von 2021 bis 2026.
CHF brutto pro bezahlte Stunde
| Jahr | Veröffentlichter Mindestlohn | Veranschaulichung mit festem Betrag von 2021 |
|---|---|---|
| 2021 | 23.14 | 23.14 |
| 2022 | 23.27 | 23.14 |
| 2023 | 24.00 | 23.14 |
| 2024 | 24.32 | 23.14 |
| 2025 | 24.48 | 23.14 |
| 2026 | 24.59 | 23.14 |
Der veröffentlichte Mindestlohn stieg von 23.14 auf 24.59: um 1.45 oder 6,3 %. Die feste Linie hält zur Veranschaulichung den Betrag von 2021 unverändert. Sie zeigt weder einen beschlossenen Lohnstopp noch eine Prognose. Der Betrag beim künftigen Inkrafttreten ist unbekannt.
Quelle: Kanton Genf, veröffentlichte Mindestlohn-Zeitreihe. Berechnung: Helpore. Geprüft am 4. Oktober 2026.
Datentabelle anzeigen
| Jahr | CHF brutto pro bezahlte Stunde |
|---|---|
| 2021 | 23.14 |
| 2022 | 23.27 |
| 2023 | 24.00 |
| 2024 | 24.32 |
| 2025 | 24.48 |
| 2026 | 24.59 |
Zwei Vertragsarten mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen
Ein Gesamtarbeitsvertrag, kurz GAV, wird zwischen den zuständigen Vertragsparteien ausgehandelt. Die Allgemeinverbindlicherklärung dehnt seine Regeln auf den festgelegten Geltungsbereich aus. Der Mindestlohn hängt vom erfassten Betrieb, der Lohnkategorie und den Bedingungen ab.
Ein Normalarbeitsvertrag, kurz NAV, wird von einer Behörde erlassen. Der Bundes-NAV Hauswirtschaft setzt zwingende Mindestlöhne für die erfassten Arbeitsverhältnisse fest. Er ist ein anderes Rechtsinstrument als ein allgemeinverbindlicher GAV. Für weitere Arbeitsbedingungen gelten auch der jeweilige kantonale NAV und das Arbeitsvertragsrecht.
Der Bundesmindestlohn für Hauswirtschaft hat einen eigenen Geltungsbereich. Er setzt durchschnittlich mindestens fünf Wochenstunden beim selben Arbeitgeber voraus. Ausgenommen sind unter anderem bestimmte Ausbildungs- und Familienverhältnisse sowie hauptsächlich für die Kinderbetreuung zuständige Personen, einschliesslich Tagesmüttern und Babysittern. Für Genf gelten eigene Regeln. Ausbildung und einschlägige Erfahrung können einen höheren Mindestlohn erfordern. Unterhalb der Fünfstundengrenze entfallen nicht automatisch die übrigen Arbeitgeberpflichten. Geltungsbereich und Lohnkategorien des SECO
Helpore hat die Listen des SECO mit den auf Bundes- und Kantonsebene allgemeinverbindlichen GAV vom 1. Oktober 2026 geprüft. Das im Zahlenvergleich betrachtete Basler Arbeitsverhältnis im Privathaushalt fällt unter den Bundes-NAV und nicht unter den Reinigungs-GAV für Unternehmen. Bei einer Anstellung durch eine Agentur ist eine gesonderte Prüfung nötig, auch wenn die Arbeit in einer Privatwohnung stattfindet. Bundesliste · Kantonale Liste
Der Zeitplan des Referendums
Das Parlament verabschiedete die Änderung am 19. Juni 2026. Die Referendumsfrist endet am 8. Oktober 2026. Unia hat die Einreichung für den 7. Oktober angekündigt. Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten. Amtlicher Erlass · Angekündigte Einreichung
Für dieselbe Reinigungsarbeit können unterschiedliche Lohnregeln gelten. Entscheidend ist, wer die Person anstellt und wo die Arbeit ausgeführt wird.
Gilberto de la Fuente, Direktor bei Helpore
Basel ist ein anderes Beispiel aus dem geltenden Recht
Der allgemeine kantonale Mindestlohn in Basel-Stadt beträgt 2026 CHF 22.20. Sein Geltungsbereich enthält eine wichtige Ausnahme: Arbeitsverhältnisse mit einem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag oder einem Normalarbeitsvertrag mit zwingenden Mindestlöhnen sind ausgenommen. Der Kanton nennt beide Ausnahmen in seinen Fragen zum Mindestlohn.
Der allgemeine kantonale Betrag ist deshalb nicht der Mindestlohn für jede Person, die in Basel eine Wohnung reinigt. Bei einer direkten Anstellung im Privathaushalt, die unter den Bundes-NAV Hauswirtschaft fällt, beträgt der Mindestlohn für die ungelernte Kategorie CHF 20.35. Für Beschäftigte der Kategorie Unterhaltsreinigung I in einem erfassten Reinigungsunternehmen gilt ein Basislohn von CHF 21.40. Der dreizehnte Monatslohn kommt unter den Voraussetzungen des GAV hinzu.
Studie
Basel: zwei Arbeitsverhältnisse, zwei Lohnregeln
Geltende Regeln für die ausgewählten Profile 2026.
CHF brutto pro bezahlte Stunde
Gewöhnliche Tagesreinigung, Alter 25 bis 49, ganzjährige Beschäftigung und keine Ausnahme. Haushalt: ungelernt, weniger als 4 Jahre einschlägige Erfahrung, durchschnittlich mindestens 5 Wochenstunden beim selben Arbeitgeber; kein vereinbarter dreizehnter Monatslohn oder höherer Lohn. Unternehmen: Unterhaltsreinigung I, mindestens 6 Beschäftigte, allgemeinverbindlicher GAV anwendbar, Beschäftigung länger als 3 Monate. Ferien-, Feiertags-, Nacht-, Sonntags- und Überstundenzuschläge, Sozialbeiträge und Auslagen ausgeschlossen. Bruttolohnvergleich, keine tatsächlichen Verdienste oder Gesamtbewertung des Arbeitnehmerschutzes.
Quellen: SECO-Hauswirtschaftsregeln, Basler NAV Hauspersonal und Mindestlohn-FAQ, GAV Reinigungsbranche Deutschschweiz. Berechnung: Helpore. Geprüft am 4. Oktober 2026.
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| Basel: zwei Arbeitsverhältnisse, zwei Lohnregeln | CHF brutto pro bezahlte Stunde | Basislohn | Vorgeschriebener dreizehnter Monatslohn |
|---|---|---|---|
| Direkte Anstellung im Haushalt | 20.35 | 20.35 | 0.00 |
| Erfasste Reinigungsfirma | 23.18 | 21.40 | 1.78 |
Profil und Geltungsbereich: gewöhnliche Reinigungsarbeit tagsüber, Alter 25 bis 49 Jahre, ganzjährige Beschäftigung und keine anwendbare Ausnahme. Die direkt angestellte Person arbeitet durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche beim selben Haushalt, ist ungelernt und hat weniger als vier Jahre einschlägige Erfahrung. Das Unternehmen beschäftigt mindestens sechs Personen; die betrachtete Stelle fällt unter den allgemeinverbindlichen Reinigungs-GAV und dauert länger als drei Monate. Ferien- und Feiertagszuschläge sind nicht enthalten. Ein höherer vereinbarter Lohn bleibt davon zu unterscheiden. Bundes-NAV · Basler NAV Hauspersonal · Reinigungs-GAV · Betrieblicher Geltungsbereich
Das geltende Basler Beispiel belegt keinen höheren Mindestlohn im Privathaushalt. Es zeigt, warum die lokalen Ausnahmen geprüft werden müssen, bevor der Haushaltsunterschied der Reform auf einen anderen Kanton übertragen wird.
Andere lokale Regeln lassen sich nicht aus Basel ableiten
Der geltende städtische Mindestlohn in Luzern beträgt CHF 22.75. Die amtlichen Informationen erfassen direkt angestellte Reinigungskräfte in Privathaushalten sowie Arbeitsverhältnisse unter einem GAV. Die Basler Ausnahmen für NAV und GAV lassen sich deshalb nicht einfach auf Luzern übertragen. Die künftige Übergangsregel des Bundes ist eine eigene Frage. Luzerner Mindestlohn · Fragen der Stadt
Winterthur nennt einen städtischen Betrag von CHF 23.00. Die Stadt erklärt jedoch, dass die Regeln noch nicht gelten und nach dem Inkrafttreten eine einjährige Übergangsfrist folgt. Wir weisen keinen künftigen anwendbaren Lohn aus und unterstellen nicht, wie ein dreizehnter Monatslohn angerechnet wird. Stadt Winterthur
Genf hat eigene Regeln für Hauspersonal. Neuenburg veröffentlicht für 2026 einen allgemeinen Mindestlohn von CHF 21.35 mit entsprechendem Geltungsbereich und Ausnahmen. Im Tessin beträgt der veröffentlichte Mindestlohn für den Haushaltssektor CHF 20.00. Gilt der Bundes-NAV Hauswirtschaft, ist auch dessen Mindestlohn für ungelerntes Hauspersonal von CHF 20.35 zu beachten. Genfer Regeln · Neuenburger Betrag 2026 · Tessiner Erlass
Was ein Haushalt prüfen sollte
Beginnen Sie beim Arbeitsverhältnis. Stellt der Haushalt den Helper direkt an, ist der Haushalt für die korrekte Anwendung der Lohnregeln verantwortlich. Ist ein Unternehmen der Arbeitgeber, muss geklärt werden, welcher Vertrag und welche Kategorie gelten.
Prüfen Sie danach Arbeitsort, durchschnittliche Stunden bei diesem Arbeitgeber, Ausbildung, einschlägige Erfahrung und Ausnahmen. Unterscheiden Sie Bruttobasislohn, dreizehnten Monatslohn, bezahlte Ferien und weitere Lohnbestandteile. Ein Mindestlohnbetrag enthält nicht sämtliche Arbeitgeberbeiträge, Versicherungen oder Administrationskosten. Er ist auch nicht der Preis, den ein Unternehmen seinen Kundinnen und Kunden berechnet.
Die praktischen Schritte finden Sie im Leitfaden zur legalen Anstellung eines Helpers. Unser Leitfaden zur Lohnfestlegung behandelt die weitergehende Lohnfrage.
Methode und Grenzen
Helpore prüfte die zitierten Rechtstexte, Behördeninformationen und Vertragsdokumente am 4. Oktober 2026. Wir trennten geltende Regeln von beschlossenen, aber noch nicht wirksamen Regeln und berechneten vergleichbare Bruttobeträge für ausgewählte Profile. Es handelt sich um eine Berechnung anhand von Dokumenten, nicht um eine Befragung von Beschäftigten, Haushalten oder Unternehmen.
Umrechnung pro Stunde. Der Monatslohn wird mit der Zahl vorgeschriebener Jahreszahlungen multipliziert und durch Wochenstunden × 52 geteilt. Das Coiffeurgewerbe verwendet zwölf Zahlungen und 43 Stunden, die gewählte Gastgewerbekategorie dreizehn Zahlungen und 42 Stunden. Für die Reinigung wird der Stundenbasislohn mit 13 ÷ 12 multipliziert. Beim Basler Haushaltsprofil besteht nach den anwendbaren Regeln von Bund und Kanton kein automatischer dreizehnter Monatslohn. Wir rechnen ohne vereinbarte Zusatzleistung und ohne höheren Vertragslohn.
Bezahlte Stunden und Ferien. Der Divisor beschreibt das bezahlte Modelljahr. Er bedeutet nicht, dass eine Person 52 Wochen ohne Ferien arbeitet. Der gewöhnliche Monatslohn läuft während bezahlter Ferien weiter. Ferien- und Feiertagszuschläge sind im Vergleich nicht enthalten. Es werden keine Kosten pro tatsächlich geleistete Arbeitsstunde berechnet.
Kategorien. Das Basler Reinigungsmodell verwendet ein Alter von 25 bis 49 Jahren und gewöhnliche Tagesarbeit. Alle Zahlenprofile gehen von einer ganzjährigen Beschäftigung in der genannten ungelernten oder Einstiegskategorie aus. Der Zürcher Vergleichswert ist auf ein Alter ab 25 Jahren begrenzt. Höhere Ausbildung, Erfahrung, andere Wochenarbeitszeiten oder Ausnahmen können das Ergebnis ändern. Das Reinigungsmodell erfüllt die Beschäftigungsdauer für den dreizehnten Monatslohn; das Gastgewerbeverhältnis endet nicht in der Probezeit.
Rundung. Stundenbeträge werden erst nach der Berechnung auf Rappen gerundet. Jahresvergleiche verwenden die ungerundeten Ergebnisse. Wer eine gerundete Stundendifferenz mit Jahresstunden multipliziert, kann deshalb ein anderes Total erhalten.
Jahresvergleich. Gegenüber dem Zürcher Vergleichswert beträgt die Differenz pro bezahlte Stunde CHF 3.61 im Coiffeurgewerbe, CHF 1.80 im Gastgewerbe und CHF 0.72 in der Unterhaltsreinigung. In den jeweiligen Modelljahren ergeben sich CHF 8’080.40, CHF 3’928.60 und CHF 1’565.20. Das sind auf ein Jahr umgerechnete Vergleiche der genannten Beträge, keine prognostizierten Einkommensverluste. Grundlage sind ungerundete Stundenwerte und die jeweilige 43- oder 42-Stunden-Woche.
Geltungsbereich des Vergleichs. Der Branchenvergleich verwendet den Reinigungs-GAV Deutschschweiz. Er darf nicht ohne Prüfung auf die Romandie oder das Tessin übertragen werden. Die gesonderte Kategorie der durch Personalverleiher beschäftigten Live-in-Betreuung wird hier nicht in einen vergleichbaren Stundenbetrag umgerechnet. Aus den veröffentlichten Beträgen von Winterthur und Luzern leiten wir keine künftigen Lohnkürzungen ab.
Aussagegrenzen. Die Studie misst weder tatsächliche Löhne noch die Zahl Betroffener, Beschäftigungsveränderungen oder den gesamten Schutz eines Arbeitsverhältnisses. Sie prognostiziert keine künftigen Gesamtarbeitsverträge, Teuerung, Starttermine oder ein Abstimmungsergebnis.
Daten, Grafiken und Weiterverwendung
Die herunterladbare Berechnung enthält Ausgangsbeträge, Kategorie, Formel, genaues und gerundetes Ergebnis sowie die Quelle. Die Bildunterschriften behalten Status und Geltungsbereich bei, damit die Zahlen auch ausserhalb dieses Artikels verständlich bleiben.
Die von Helpore abgeleiteten Daten und Grafiken stehen unter CC BY 4.0 zur Verfügung. Nennen Sie Helpore als Quelle und verlinken Sie diese Studie. Für die zitierten amtlichen Dokumente gelten deren eigene Rechte. Zitierempfehlung: «Helpore, Mindestlohn-Referendum: Die Putzhilfe im Zürcher Privathaushalt bliebe besser geschützt als Coiffeuse und Küchenhilfe, 4. Oktober 2026. Berechnungen anhand der zitierten amtlichen Lohnregeln.»
Helpore veröffentlicht diese Analyse und bietet Administration für Arbeitsverhältnisse in Privathaushalten an. Die Studie nimmt keine Position zum Referendum ein.
Quellen
- Basel-Stadt: Geltungsbereich und Ausnahmen. NAV- und GAV-Ausnahmen für den Basler Vergleich.
- SECO: Bundes-NAV Hauswirtschaft 2026. Mindestlöhne, Geltungsbereich, Ausnahmen und Kategorien. Der Basler NAV Hauspersonal regelt die kantonalen Arbeitsbedingungen.
- GAV Reinigungsbranche Deutschschweiz. Kategorie Unterhaltsreinigung, Basislohn und dreizehnter Monatslohn.
- Coiffeur-GAV und Gastgewerbelöhne 2026. Lohnkategorien und Ausgangsbeträge.
- Stadt Zürich: städtischer Mindestlohn. Vergleichswert, Ausnahmen und Inkrafttreten.
- Bundesgesetzänderung vom 19. Juni 2026. Vorrang, Übergang und Referendumsfrist.
- Erklärung der Nationalratskommission vom 14. April 2026. Parlamentarischer Hintergrund zur Indexierung. Massgebend ist der verabschiedete Erlass.
- Genf: Mindestlöhne und Zeitreihe. Grundlage der historischen Darstellung.
- SECO-Bundesliste und kantonale Liste vom 1. Oktober 2026. Geprüfter allgemeinverbindlicher Geltungsbereich.
Daten und Grafiken
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Fragen zum Vergleich
Was würden direkt angestellte Helper mit der Reform behalten?
Tritt die Änderung in Kraft, behalten direkt angestellte Reinigungskräfte unter dem kantonalen Mindestlohn von Genf oder Neuenburg dessen ordentliche Indexierung. Für betroffene allgemeinverbindliche GAV-Arbeitsverhältnisse erhält der Übergang den Betrag beim Inkrafttreten ohne spätere kantonale Indexierung, bis der GAV-Mindestlohn ihn übersteigt. Das ist Helpore zufolge die Auswirkung des verabschiedeten Bundesgesetzes und der geltenden kantonalen Regeln, keine Prognose künftiger Beträge.
Gilt der Basler Mindestlohn für alle Angestellten in Privathaushalten?
Nein. Basel-Stadt nimmt Arbeitsverhältnisse mit zwingenden NAV-Mindestlöhnen aus. Im Beispiel gilt für den direkt angestellten ungelernten Helper der bundesrechtliche Mindestlohn von CHF 20.35 pro Stunde im Jahr 2026. Der Bundes-NAV setzt durchschnittlich mindestens fünf Wochenstunden beim selben Arbeitgeber voraus. Weitere Ausnahmen sowie höhere Lohnkategorien nach Ausbildung und Erfahrung sind zu beachten.
Ist der städtische Mindestlohn von CHF 23.90 in Zürich bereits in Kraft?
Nein, Stand 4. Oktober 2026. Wir vergleichen den veröffentlichten Betrag mit ausgewählten GAV-Löhnen für 2026. Daraus folgt weder ein künftiger anwendbarer Mindestlohn noch eine individuelle Lohnkürzung.
Warum wird der dreizehnte Monatslohn einbezogen?
Einige Gesamtarbeitsverträge schreiben ihn vor. Wir verteilen ihn auf das Modelljahr, damit ein dreizehnmal bezahlter Monatslohn mit zwölf Monatslöhnen oder einem Stundenbasislohn vergleichbar wird. Ferien- und Feiertagszuschläge sind nicht enthalten. Der Anspruch auf bezahlte Ferien bleibt separat bestehen.
Darf mit der Reform jeder Arbeitgeber weniger Lohn zahlen?
Nein. Die Änderung betrifft Mindestlohnbestimmungen allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsverträge und enthält eine Übergangsregel für bestimmte bestehende Beträge. Der gesetzliche Mindestlohn ist zudem vom vertraglich vereinbarten Lohn zu unterscheiden. Unsere Berechnungen begründen kein Recht, einen Lohn zu kürzen.