Anstellung im Schweizer Haushalt
Mehrere Arbeitgeber: wenn dein Helper auch für andere Haushalte arbeitet
Auch geschrieben: Mehrere Arbeitgeber · Plusieurs employeurs · Più datori di lavoro
Kann man bei zwei Arbeitgebern gleichzeitig angestellt sein?
Ja. Ein Helper kann gleichzeitig für mehrere Haushalte arbeiten, sofern eine allfällige Arbeitsbewilligung es zulässt. Jeder Haushalt ist eine eigene Arbeitgeberschaft: Er meldet sich bei der Ausgleichskasse an, zahlt die AHV auf dem Lohn, den er zahlt, und versichert die Arbeit bei ihm gegen Unfälle. Die Schwelle der beruflichen Vorsorge und die Stunden für Nichtberufsunfälle gelten pro Haushalt.
Was es bedeutet, wenn du jemanden zu Hause anstellst
Behandle deinen Teil als eigenes Arbeitsverhältnis. Du meldest dich bei der Ausgleichskasse an, rechnest den Lohn ab, den du zahlst, und versicherst die Stunden in deinem Zuhause, egal, was dein Helper anderswo verdient. Die Anmeldung oder die Police eines anderen Haushalts ersetzt deine nie. Die Familienzulagen sind die Ausnahme: Für das Mindesteinkommen zählen die Löhne aller Arbeitgebenden zusammen, und die Kasse des Haushalts, der den höchsten Lohn zahlt, bearbeitet den Antrag.
Du bist die Arbeitgeberschaft. Mit Helpore Admin füllt Helpore eine Vertragsvorlage aus, wenn du eine willst, und reicht unter deiner unterschriebenen Vollmacht die Meldungen ein und erstellt die Lohnabrechnung in deinem Namen; mit Admin Light bereitet Helpore die Berechnung und die Dokumente vor, einreichen und bezahlen tust du. Beide sind optional. Du bleibst in jedem Fall die Arbeitgeberschaft und kannst das alles auch selbst erledigen.
Häufige Fragen
Was passiert mit der AHV, wenn dein Helper zwei Arbeitsstellen hat?
Jeder Haushalt ist selbst bei der Ausgleichskasse angemeldet und rechnet die AHV auf dem Lohn ab, den er zahlt: Er zieht den Arbeitnehmeranteil ab und zahlt beide Anteile. Ab dem AHV-Referenzalter schuldet jeder Haushalt die AHV nur auf dem Teil seines Lohns über CHF 16’800 im Jahr, ausser der Helper verzichtet auf diesen Freibetrag.
Wer versichert einen Helper mit mehreren Haushalten gegen Unfälle?
Jeder Haushalt versichert die Arbeit, die für ihn geleistet wird, mit seiner eigenen Police. Berufsunfälle sind unabhängig von den Stunden gedeckt. Die Deckung für Nichtberufsunfälle richtet sich allein nach den Stunden bei jedem Haushalt: Ab 8 Stunden pro Woche bei deinem Haushalt ist sie obligatorisch, und Stunden bei anderen Haushalten werden nie dazugezählt.
Werden die Löhne aus mehreren Haushalten für die berufliche Vorsorge zusammengezählt?
Nicht automatisch. Die Eintrittsschwelle der beruflichen Vorsorge gilt pro Arbeitgeberschaft. Jeder Haushalt zählt also nur den Lohn, den er zahlt, und viele Teilzeitverhältnisse im Haushalt bleiben darunter. Übersteigen die Löhne zusammen die Schwelle, kann sich der Helper freiwillig versichern lassen; ab seiner Mitteilung schuldet jeder Haushalt die Hälfte der Beiträge auf dem Lohn, den er zahlt.
Welche Familienausgleichskasse ist zuständig, wenn ein Helper für mehrere Haushalte arbeitet?
Die Kasse des Haushalts, der den höchsten Lohn zahlt, bearbeitet den Antrag. Für das Mindesteinkommen zählen die Löhne aller Arbeitgebenden zusammen. Jeder Haushalt schliesst sich trotzdem seiner eigenen Familienausgleichskasse an und zahlt ihr den Beitrag auf dem Lohn, den er zahlt.
Wie bezieht ein Helper mit mehreren Arbeitgebern bezahlte Ferien?
Jeder Haushalt gewährt die Ferien für sein eigenes Arbeitsverhältnis und bezahlt sie nach seinem eigenen Lohn: mindestens 4 Wochen pro Jahr, als freie Zeit mit weiterbezahltem Lohn. Bei Stundenlohn und unregelmässigen Arbeitszeiten darf ein Haushalt stattdessen auf jede Stunde einen Ferienzuschlag zahlen, ausgewiesen im Vertrag und auf jeder Lohnabrechnung; die freie Zeit bezieht der Helper trotzdem.
Welche Stunden zählen, wenn ein Helper zwei Jobs hat?
Nur die Stunden bei jedem Haushalt: Ausserhalb von Genf greift der Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes ab durchschnittlich 5 Stunden pro Woche, und die Deckung für Nichtberufsunfälle ist ab 8 Stunden pro Woche obligatorisch. Das Arbeitsgesetz mit seiner wöchentlichen Höchstarbeitszeit gilt nicht für Privathaushalte. Arbeitszeiten und Ruhezeiten regelt der kantonale Normalarbeitsvertrag: Prüfe ihn, bevor du die Stunden vereinbarst.