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Ratgeber für Haushalte

Haushaltshilfe nachträglich bei der AHV anmelden: was vor dem 31. Dezember noch zählt

Hat dein Haushalt einen Helper bezahlt und nicht bei der AHV angemeldet, hole die Anmeldung jetzt nach: Die Frist für das älteste offene Jahr läuft am 31. Dezember ab, und massgebend ist die Verfügung der Ausgleichskasse. Helper können ihr Konto kostenlos prüfen.

Gilberto de la Fuente

Melde deinen Helper jetzt bei deiner kantonalen Ausgleichskasse an. Das älteste Jahr, das du noch in Ordnung bringen kannst, ist 2021, und seine Frist läuft am 31. Dezember ab. Massgebend ist die Verfügung der Ausgleichskasse bis zu diesem Datum, nicht bloss dein Anruf bei ihr. Gib ihr also Zeit (Art. 16 Abs. 1 AHVG).

Als Haushalt bist du die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber deines Helpers, ob dein Helper putzt, deine Kinder betreut oder einem älteren Familienmitglied zu Hause hilft. Die nachträgliche Anmeldung schützt das AHV-Konto deines Helpers: Beitragslücken können unter Umständen zu einer späteren Rentenkürzung führen (Merkblatt AHV/IV 1.04, Ziff. 9). Bist du selbst Helper, zeigt dir der Abschnitt zum Kontoauszug, wie du prüfst, was für dich eingetragen wurde.

Wer angemeldet werden muss

Bezahlt dein Haushalt einen Helper, musst du auf seinem Lohn Sozialversicherungsbeiträge entrichten, unabhängig von der Höhe des Lohnes (Merkblatt AHV/IV 2.06, Ziff. 1).

Die Ausnahme für geringfügige Löhne, die bei anderer Arbeit gilt, greift im Privathaushalt nicht. Dort müssen die Beiträge in jedem Fall entrichtet werden (Merkblatt 2.06, Ziff. 7).

Beiträge sind erst ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag geschuldet, auf dem Lohn einer jüngeren Person also keine (Art. 3 Abs. 2 Bst. a AHVG; Merkblatt 2.06, Ziff. 5).

Darüber hinaus gibt es einzig eine Ausnahme für jugendliche Hausdienstarbeitnehmende bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem sie das 25. Altersjahr vollenden: Für sie ist ein Lohn bis CHF 750 je Arbeitgeber und Kalenderjahr beitragsfrei. Wer darunter fällt, kann aber verlangen, dass die Beiträge abgerechnet werden (Art. 34d Abs. 2 Bst. a AHVV; Merkblatt 2.06, Ziff. 5 und 7, Seite 2). Welche Jahrgänge das betrifft, steht im Merkblatt.

Wie du einen Helper vom ersten Tag an korrekt anstellst, zeigt unser Ratgeber Putzkraft legal anstellen.

Warum der 31. Dezember zählt

Werden Beiträge nicht innert fünf Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, für das sie geschuldet sind, durch Verfügung geltend gemacht, können sie nicht mehr eingefordert oder entrichtet werden (Art. 16 Abs. 1 AHVG; Merkblatt 1.04, Ziff. 9). Die Frist läuft für jedes Jahr ab dessen Ende. Am Erscheinungstag dieses Beitrags ist 2021 das älteste offene Jahr, und seine Frist endet am kommenden 31. Dezember.

Ist die Frist für ein Jahr abgelaufen, können seine Beiträge nicht mehr bezahlt werden, auch wenn dein Haushalt sie bezahlen will. Die Lücke bleibt im AHV-Konto deines Helpers (Merkblatt 1.04, Ziff. 9).

Die Frist von fünf Jahren gilt nicht immer. Wird eine Nachforderung aus einer strafbaren Handlung hergeleitet, für die das Strafrecht eine längere Verjährungsfrist festsetzt, ist diese längere Frist massgebend (Art. 16 Abs. 1 AHVG).

Das Gesetz stellt auf die Verfügung der Ausgleichskasse ab, nicht allein auf deine Anmeldung: Die Beiträge müssen innert der Frist durch Verfügung geltend gemacht werden. Die Ausgleichskasse fordert die Beiträge nach und setzt sie nötigenfalls durch Verfügung fest (Art. 39 Abs. 1 AHVV).

Zwei Fragen beantworten weder Gesetz noch Merkblätter: ob die Verfügung deinem Haushalt auch bis zum 31. Dezember zugestellt sein muss und ob eine Anmeldung oder Zahlung vor diesem Datum das Jahr offenhält, wenn die Verfügung später kommt. Nur deine kantonale Ausgleichskasse kann dir sagen, wie sie deinen Fall behandelt, und sie braucht Zeit, um vor dem 31. Dezember zu verfügen.

So meldest du nachträglich an

Melde dich bei der Ausgleichskasse deines Kantons und teile ihr mit, dass dein Haushalt einen Helper beschäftigt hat, ohne die Anstellung zu melden. Halte für jedes Jahr bereit, in welchen Monaten dein Helper für dich gearbeitet hat und welche Löhne du bezahlt hast. Frag die Ausgleichskasse, welche Unterlagen sie braucht.

Auf Beiträgen, die für vergangene Jahre nachgefordert werden, schuldet dein Haushalt einen Verzugszins von 5 % pro Jahr (Art. 42 Abs. 2 AHVV; Merkblatt AHV/IV 2.01, Ziff. 7 und 9). Er läuft ab dem 1. Januar nach Ablauf des Kalenderjahres, für das die Beiträge geschuldet sind (Art. 41bis Abs. 1 Bst. b AHVV). Er endet mit der Rechnungsstellung, sofern die Beiträge innert Frist bezahlt werden (Art. 41bis Abs. 2 AHVV). Der Zins geht zulasten des Arbeitgebers, also deines Haushalts (Merkblatt 2.01, Ziff. 7 und 9).

Unser Beitrag zu Barzahlung und Schwarzarbeit im Haushalt zeigt, warum Schwarzarbeit für beide Seiten ein Risiko ist. Wie du ab jetzt korrekt abrechnest, auch im vereinfachten Abrechnungsverfahren, steht in Eine Reinigungskraft, zwei Haushalte, drei mögliche Steuerrechnungen.

Die einzelnen Schritte, auch was die Ausgleichskasse verlangt, zeigt unser Ratgeber Vergangene Monate nachträglich anmelden.

Für Helper: Kontoauszug prüfen

Arbeitest du in einem Haushalt, kannst du prüfen, was für dich eingetragen wurde. Bestelle deinen individuellen Kontoauszug mit dem offiziellen Bestellformular. Der Kontoauszug ist kostenlos.

Wohnst du in der Schweiz, kannst du den Auszug bei den Ausgleichskassen verlangen, die dein Konto führen. Oder du beauftragst irgendeine Ausgleichskasse, für dich sämtliche Kontoauszüge zu beschaffen. Wohnst du im Ausland, hat das Formular eine eigene Seite für dich. Das Recht auf den Auszug hast du als versicherte Person (Art. 141 Abs. 1 AHVV).

Hältst du die Einträge nicht für richtig, kannst du innert 30 Tagen nach der Zustellung des Kontoauszugs eine Berichtigung verlangen. Wende dich an die Ausgleichskasse, die das beanstandete Konto führt (Merkblatt AHV/IV 1.04, Ziff. 10; Art. 141 Abs. 2 AHVV).

Fehlt ein Arbeitsjahr, sprich vor dem 31. Dezember mit dem Haushalt, für den du gearbeitet hast, oder mit der Ausgleichskasse. Was deklarierte Arbeit für deinen Lohn und deine Rechte bedeutet, erklärt unser Beitrag zu deklarierter Arbeit und Barzahlung beim Putzen. Was dir vom Lohn abgezogen wird, steht in Wie viel du als Putzkraft oder Nanny wirklich verdienst.

Was das Gesetz zu Strafen sagt

Das Merkblatt 2.06 sagt Haushalten: «Wenn Sie die Meldung unterlassen, können Sie sich strafbar machen» (Merkblatt AHV/IV 2.06, Ziff. 1). Die Strafen stehen im Gesetz selbst, in Art. 87 AHVG und Art. 88 AHVG.

Wo Helpore hilft

Arbeitet dein Helper noch für dich, bleibt dein Haushalt Arbeitgeber. Ab jetzt bereitet Helpore Admin Light jeden Monat die Lohnabrechnungen und Unterlagen vor, und du meldest an und zahlst selbst. Oder Helpore Admin erledigt Anmeldung und Lohnabrechnung im Namen deines Haushalts.

Häufige Fragen

Ich habe meine Putzhilfe jahrelang bar bezahlt. Wie weit zurück kann mein Haushalt sie noch bei der AHV anmelden?

Bis 2021, und nur wenn die Ausgleichskasse für dieses Jahr bis zum 31. Dezember eine Verfügung erlässt. Beiträge, die nicht innert fünf Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, für das sie geschuldet sind, durch Verfügung geltend gemacht werden, können nicht mehr eingefordert oder entrichtet werden (Art. 16 AHVG).

Reicht eine Anmeldung vor dem 31. Dezember, damit das älteste Jahr offen bleibt?

Das Gesetz stellt auf die Verfügung der Ausgleichskasse ab, nicht nur auf deine Anmeldung. Gesetz und Merkblätter sagen nicht, ob eine Anmeldung vor dem 31. Dezember das Jahr offenhält, wenn die Verfügung später kommt, oder ob dich die Verfügung auch bis zu diesem Datum erreichen muss. Das entscheidet deine kantonale Ausgleichskasse. Melde dich darum jetzt bei ihr.

Schuldet mein Haushalt Zins auf Beiträgen für vergangene Jahre?

Ja. Dein Haushalt schuldet als Arbeitgeber einen Verzugszins von 5 % pro Jahr, ab dem 1. Januar nach Ablauf jedes Jahres, für das die Beiträge geschuldet sind. Er endet mit der Rechnungsstellung, sofern die Beiträge innert Frist bezahlt werden (Art. 41bis und 42 AHVV).

Ist ein kleiner Lohn im Haushalt von den AHV-Beiträgen befreit?

Nein. Im Privathaushalt müssen die Beiträge in jedem Fall entrichtet werden, unabhängig von der Höhe des Lohnes. Beiträge sind erst ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag geschuldet, auf dem Lohn einer jüngeren Person also keine (Art. 3 Abs. 2 Bst. a AHVG). Darüber hinaus ist einzig ein Lohn bis CHF 750 je Arbeitgeber und Kalenderjahr ausgenommen, den jugendliche Hausdienstarbeitnehmende bis zum 31. Dezember des Jahres erhalten, in dem sie das 25. Altersjahr vollenden. Wer darunter fällt, kann aber verlangen, dass die Beiträge abgerechnet werden (Art. 34d Abs. 2 Bst. a AHVV; Merkblatt AHV/IV 2.06, Ziff. 5 und 7).

Wie prüfe ich, ob die Haushalte, für die ich gearbeitet habe, meine AHV-Beiträge bezahlt haben?

Bestelle deinen individuellen Kontoauszug. Er ist kostenlos. Du kannst ihn bei den Ausgleichskassen verlangen, die dein Konto führen, oder irgendeine Ausgleichskasse beauftragen, für dich sämtliche Kontoauszüge zu beschaffen. Hältst du die Einträge nicht für richtig, kannst du innert 30 Tagen nach der Zustellung des Kontoauszugs eine Berichtigung verlangen (Merkblatt AHV/IV 1.04, Ziff. 10).

Was gilt, wenn die Beiträge eines Jahres nicht rechtzeitig geltend gemacht werden?

Die Beiträge für dieses Jahr können nicht mehr eingefordert oder entrichtet werden, und Beitragslücken können unter Umständen zu einer späteren Rentenkürzung führen (Merkblatt AHV/IV 1.04, Ziff. 9). Wird die Nachforderung aus einer strafbaren Handlung hergeleitet, für die das Strafrecht eine längere Verjährungsfrist festsetzt, ist diese längere Frist massgebend (Art. 16 AHVG).

Offizielle Quellen

  1. Merkblatt AHV/IV 1.04, Ziff. 9 und 10 (Deutsch und Französisch, abgerufen am 1. November 2026)
  2. Merkblatt AHV/IV 2.01, Ziff. 7 und 9 (Deutsch, abgerufen am 1. November 2026)
  3. Merkblatt AHV/IV 2.06, Ziff. 1, 5 und 7 (Deutsch, abgerufen am 1. November 2026)
  4. Bestellformular für den individuellen Kontoauszug (Deutsch, abgerufen am 1. November 2026)
  5. Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG), Art. 3 (Deutsch, abgerufen am 1. November 2026)
  6. AHVG, Art. 16 (Deutsch, abgerufen am 1. November 2026)
  7. AHVG, Art. 87 (Deutsch, abgerufen am 1. November 2026)
  8. AHVG, Art. 88 (Deutsch, abgerufen am 1. November 2026)
  9. Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV), Art. 34d (Deutsch, abgerufen am 2. November 2026)
  10. AHVV, Art. 39 (Deutsch, abgerufen am 1. November 2026)
  11. AHVV, Art. 41bis (Deutsch, abgerufen am 1. November 2026)
  12. AHVV, Art. 42 (Deutsch, abgerufen am 1. November 2026)
  13. AHVV, Art. 141 (Deutsch, abgerufen am 1. November 2026)