Anstellung im Schweizer Haushalt
Lohnfortzahlung: der Lohn, wenn dein Helper krank ist
Auch geschrieben: Lohnfortzahlung · Maintien du salaire · Continuazione del pagamento del salario
Was ist Lohnfortzahlung, und wann schulde ich sie?
Lohnfortzahlung ist der Lohn, den du als Arbeitgeberschaft für eine begrenzte Zeit weiterzahlst, wenn dein Helper ohne eigenes Verschulden krank ist und nicht arbeiten kann: voll, ausser eine gleichwertige Versicherung ersetzt ihn. Wie lange, hängt vom Normalarbeitsvertrag für die Hauswirtschaft deines Kantons und von der Dauer der Anstellung ab (Art. 324a OR).
Voller Lohn oder ein Teil davonWas es bedeutet, wenn du jemanden zu Hause anstellst
Meldet sich dein Helper krank, zahlst du den Lohn wie gewohnt weiter und notierst die Krankheitstage und die ausgefallenen Stunden. Lies dann den Normalarbeitsvertrag für die Hauswirtschaft deines Kantons zusammen mit eurem schriftlichen Vertrag. Sie regeln, wie lange du zahlst, ab welchem Tag du ein Arztzeugnis verlangen kannst und ob eine Krankentaggeldversicherung vorgeschrieben ist.
Du bist die Arbeitgeberschaft. Mit Helpore Admin füllt Helpore eine Vertragsvorlage aus, wenn du eine willst, und reicht unter deiner unterschriebenen Vollmacht die Meldungen ein und erstellt die Lohnabrechnung in deinem Namen; mit Admin Light bereitet Helpore die Berechnung und die Dokumente vor, einreichen und bezahlen tust du. Beide sind optional. Du bleibst in jedem Fall die Arbeitgeberschaft und kannst das alles auch selbst erledigen.
Was das Obligationenrecht sagt
Art. 324a OR schützt den Lohn einer angestellten Person, die ohne eigenes Verschulden nicht arbeiten kann, zum Beispiel wegen Krankheit. Dein Haushalt zahlt dann als Arbeitgeberschaft den Lohn für eine begrenzte Zeit weiter.
Nur eine Regelung, die deinen Helper mindestens gleich gut schützt, kann diese Pflicht ersetzen. Dafür muss sie schriftlich vereinbart oder in einem Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag festgelegt sein. Üblich ist eine Krankentaggeldversicherung.
Voller Lohn oder ein Teil davon
Ohne Versicherung zahlst du für die Tage, an denen dein Helper nicht arbeiten kann, den vollen üblichen Lohn, so als hätte er gearbeitet. Schreibt der Normalarbeitsvertrag deines Kantons eine Krankentaggeldversicherung vor und hast du sie nicht abgeschlossen, kannst du deinem Helper schulden, was diese Versicherung bezahlt hätte.
Mit einer schriftlich vereinbarten Krankentaggeldversicherung zahlt der Versicherer für die Tage, die sie deckt, ein Taggeld, meist einen Teil des Lohnes. Ob du daneben etwas schuldest, etwa während einer Wartefrist, hängt von der Police, von eurem Vertrag und vom Normalarbeitsvertrag deines Kantons ab. Wann eine solche Versicherung deine Pflicht ersetzt, erklärt die Seite zur Krankentaggeldversicherung (KTG).
Wie der Lohn berechnet wird
Du zahlst, was dein Helper mit Arbeit verdient hätte: die vereinbarten Stunden oder die geplanten Einsätze in der Zeit der Krankheit, zum üblichen Ansatz, mit den Lohnbestandteilen, die dazugekommen wären, und einer angemessenen Vergütung für Kost und Logis, die deinem Helper entgehen.
Schwanken die Stunden, nimm einen repräsentativen Durchschnitt aus den Stunden, die dein Helper vor der Krankheit bei dir gearbeitet hat; so macht eine Woche ohne geplanten Einsatz den Lohn nicht zu null.
Quellen: Obligationenrecht (OR), Art. 324a; die Fragen und Antworten des SECO zur Verhinderung an der Arbeitsleistung; sowie die kantonalen Normalarbeitsverträge für die Hauswirtschaft.
Häufige Fragen
Muss ich meinen Helper bezahlen, wenn er krank ist?
Ja, für eine begrenzte Zeit. Als Arbeitgeberschaft schuldest du den Lohn, wenn dein Helper ohne eigenes Verschulden krank ist und die Voraussetzungen von Art. 324a OR oder des Normalarbeitsvertrags deines Kantons erfüllt sind. Das gilt für jede Arbeit in deinem Haushalt, etwa Reinigung, Kinderbetreuung oder Betreuung, egal, ob du pro Stunde oder pro Monat zahlst.
Bekommt mein Helper bei Krankheit den vollen Lohn?
Ohne Krankentaggeldversicherung (KTG) ja, für die begrenzte Zeit, die das Gesetz oder der Normalarbeitsvertrag deines Kantons festlegt; schreibt dieser Vertrag die Versicherung vor und fehlt sie, kannst du schulden, was sie bezahlt hätte. Mit Versicherung zahlt der Versicherer für die Tage, die sie deckt, einen Teil des Lohnes. Wann das deine Pflicht ersetzt, erklärt die Seite zur KTG.
Werden die Stunden bezahlt, wenn mein Helper krank ist?
Ja. Bei Stundenlohn zahlst du die Stunden, die dein Helper in der Zeit der Krankheit bei dir gearbeitet hätte: die vereinbarten Stunden oder die geplanten Einsätze. Schwanken die Stunden, nimm einen repräsentativen Durchschnitt aus der Zeit vor der Krankheit; so macht eine Woche ohne geplanten Einsatz den Lohn nicht zu null.
Wie wird der Lohn bei Krankheit berechnet?
Du zahlst, was dein Helper mit Arbeit verdient hätte: den üblichen Lohn für die ausgefallenen Stunden samt den Bestandteilen, die normalerweise dazukommen, nicht nur den Stundenansatz. Halte die Krankheitstage, die betroffenen Stunden und den bezahlten Betrag schriftlich fest, damit du und dein Helper die Summe prüfen könnt.
Mein Helper arbeitet auch für andere Haushalte: Wer zahlt?
Jeder Haushalt ist eine eigene Arbeitgeberschaft und zahlt nur für die Stunden, die mit ihm vereinbart sind, nach seinem eigenen Vertrag. Auch die Dauer der Anstellung zählt in jedem Haushalt für sich, ab dem Tag, an dem sie begonnen hat. Dein Helper meldet sich bei jedem Haushalt krank, dessen Arbeit betroffen ist.
Beginnt die Lohnfortzahlung bei jeder Krankheit neu?
Nein. Alle Krankheitstage in einem Dienstjahr werden zusammengezählt, bis der Anspruch deines Helpers für dieses Jahr aufgebraucht ist. Ein neues Dienstjahr beginnt am Jahrestag des Stellenantritts, nicht automatisch im Januar. Wie lange, hängt vom Normalarbeitsvertrag für die Hauswirtschaft deines Kantons und von der Dauer der Anstellung ab (Art. 324a OR).