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Ratgeber für Haushalte

Was sich 2027 für Privathaushalte als Arbeitgeber in der Schweiz ändert

Die Beträge der beruflichen Vorsorge (BVG) und einige Mindestlöhne, darunter jener von Genf, ändern am 1. Januar 2027. In der Stadt Zürich und in Winterthur fehlt noch ein Datum für das Inkrafttreten. Zwei der Abstimmungen vom 29. November 2026 betreffen Haushalte.

Helpore Redaktion

2027 auf einen Blick

Wenn dein Haushalt einen Helper beschäftigt, ist dein Haushalt der Arbeitgeber. Das gilt auch, wenn du deinen Helper über Helpore findest: Arbeitgeber ist immer dein Haushalt. Am 1. Januar 2027 ändern die Beträge der beruflichen Vorsorge (BVG), und in einigen Kantonen ändern die Mindestlöhne. In Genf steigt der Mindestlohn auf CHF 24.73 pro Stunde. Zwei der Abstimmungen vom 29. November 2026 betreffen Privathaushalte als Arbeitgeber. Weder der Mindestlohn der Stadt Zürich noch jener von Winterthur ist schon in Kraft. Die Grenzbeträge des vereinfachten Abrechnungsverfahrens steigen am 1. Januar 2027. Den Mindestlohn in allen anderen Kantonen und Städten findest du im Ratgeber zum Mindestlohn 2027 nach Kanton.

WannWas geschiehtWas du tust
29. November 2026Das Wallis stimmt über eine kantonale Initiative für einen Mindestlohn ab. Die Schweiz stimmt über die Mehrwertsteuer für die 13. AHV-Rente ab.Keine der beiden Abstimmungen ändert etwas am 1. Januar 2027.
1. Januar 2027BVG-Eintrittsschwelle CHF 23’040 pro Jahr und Koordinationsabzug CHF 26’880 pro Jahr. In einigen Kantonen ändern die Mindestlöhne, in Genf auf CHF 24.73 pro Stunde. Grenzbeträge im vereinfachten Abrechnungsverfahren CHF 23’040 für den Lohn jeder angestellten Person und CHF 61’440 für die gesamte Lohnsumme des Haushalts.Prüfe vor diesem Datum den Mindestlohn am Arbeitsort und vereinbare wenn nötig einen neuen Ansatz mit deinem Helper. Verwende die neuen BVG-Beträge und einen allfälligen neuen Mindestlohn ab der Lohnabrechnung für Januar. Prüfe im vereinfachten Abrechnungsverfahren jeden Lohn und die Lohnsumme anhand der neuen Grenzbeträge.
Kein Datum festgelegtDie Mindestlöhne der Stadt Zürich (CHF 23.90 pro Stunde) und von Winterthur (CHF 23.00 pro Stunde) sind nicht in Kraft.Achte auf die Ankündigung des Inkrafttretens. Die Stadt Zürich kündigt das Inkrafttreten mindestens sechs Monate im Voraus an. Winterthur informiert, sobald die Verordnung bereit ist. Bis dahin ändert sich für Arbeitgebende in Winterthur nichts.
Frühestens Anfang 2028Die Mehrwertsteuer steigt um 0.4 Prozentpunkte, wenn die Vorlage angenommen wird.Keine Änderung für 2027.

Deine Checkliste für die Änderungen 2027

  1. Kläre den Mindestlohn am Arbeitsort ab und vergleiche ihn mit dem vereinbarten Stundenlohn, ohne Ferien- und Feiertagsentschädigung. Ist dieser Stundenlohn tiefer als der Mindestlohn, vereinbare mit deinem Helper einen neuen Ansatz von mindestens diesem Mindestlohn und halte ihn im Vertrag fest.
  2. Vergleiche den Lohn deines Helpers, auf dem AHV-Beiträge bezahlt werden (AHV-Lohn), auf ein volles Jahr gerechnet und mit Ferienentschädigung und einem allfälligen 13. Monatslohn, mit der BVG-Eintrittsschwelle von CHF 23’040.
  3. Arbeitet dein Helper in der Stadt Zürich oder in Winterthur, achte auf die Ankündigung des Inkrafttretens durch die Stadt.
  4. Nutzt dein Haushalt das vereinfachte Abrechnungsverfahren, prüfe, dass 2027 kein Lohn einer angestellten Person CHF 23’040 übersteigt und die gesamte Lohnsumme des Haushalts nicht über CHF 61’440 liegt.

Wenn dein Haushalt bereits einen Helper beschäftigt, erstellt Helpore Admin Light das monatliche Berechnungsblatt und die Dokumente. Dein Haushalt meldet sich als Arbeitgeber an, reicht die Dokumente ein und bezahlt den Helper, die Beiträge und die Prämien direkt. Mit Helpore Admin erledigt Helpore unter deiner unterzeichneten Vollmacht und im Namen deines Haushalts die Anmeldung, die Lohnabrechnung, die Beiträge und die Administration der Versicherungen. Beides ist freiwillig. Dein Haushalt bleibt der Arbeitgeber, und Helper bezahlen keine Gebühr an Helpore.

BVG-Eintrittsschwelle 2027

Der Bundesrat hat die BVG-Beträge für 2027 am 2. Oktober 2026 festgelegt. Die Beträge gelten ab 1. Januar 2027. Die Eintrittsschwelle steigt auf CHF 23’040 pro Jahr (BVG Art. 7). 2025 betrug sie CHF 22’680, und 2026 blieb sie gleich. Der Koordinationsabzug, also der Teil des Lohns, den die obligatorische berufliche Vorsorge nicht versichert, steigt auf CHF 26’880 pro Jahr (BVG Art. 8), von CHF 26’460 in den Jahren 2025 und 2026. Ist der Lohn nach diesem Abzug klein oder unter null, versichert das Gesetz trotzdem einen Mindestbetrag.

Vergleiche den AHV-Lohn deines Helpers aus deinem Haushalt, auf ein volles Jahr gerechnet und mit Ferienentschädigung und einem allfälligen 13. Monatslohn, mit CHF 23’040. Beginnt dein Helper während des Jahres, rechne den Lohn auf ein volles Jahr hoch. Ist er höher als CHF 23’040, muss dein Haushalt deinen Helper ab dem ersten Arbeitstag bei einer registrierten Vorsorgeeinrichtung versichern (BVG Art. 10), mit den Ausnahmen, die das Gesetz vorsieht. Ist dein Helper heute versichert und liegt der Lohn jetzt auf der Höhe der neuen Schwelle oder darunter, frag deine Pensionskasse, bevor du einen Abzug einstellst. Hebt eine Lohnerhöhung den Lohn über CHF 23’040, frag deine Pensionskasse, ab welchem Tag dein Helper versichert ist.

Genfer Mindestlohn 2027

Der Genfer Mindestlohn steigt am 1. Januar 2027 auf CHF 24.73 pro Stunde, von CHF 24.59 im Jahr 2026. Der Mindestlohn folgt jedes Jahr dem Index der Konsumentenpreise (LIRT Art. 39K Abs. 4), und der Kanton hat den neuen Betrag am 7. Oktober 2026 veröffentlicht. Bei einem Helper im Stundenlohn kommt die Ferien- und Feiertagsentschädigung zum Mindestlohn hinzu. Der Stundenlohn allein muss CHF 24.73 erreichen.

Der Genfer Normalarbeitsvertrag für die Hauswirtschaft legt zudem Mindestlöhne nach Kategorie fest. Sein Lohnraster 2027 war am 19. Oktober 2026 noch nicht veröffentlicht. Für die Kantone, die noch keinen Betrag für 2027 veröffentlicht haben, lies die Prognose von Helpore zu den Mindestlöhnen 2027.

«Ein neuer Mindestlohn sollte auf der Lohnabrechnung im Januar nie eine Überraschung sein. Wenn Sie einen Helper beschäftigen, prüfen Sie im Dezember den Betrag für Ihren Kanton und vereinbaren Sie den neuen Ansatz mit ihm vor der ersten Stunde des Jahres.»

Gilberto de la Fuente, Helpore

Mindestlöhne der Stadt Zürich und von Winterthur

Nach den Urteilen des Bundesgerichts vom 12. Mai 2026 ist der Mindestlohn der Stadt Zürich von CHF 23.90 pro Stunde brutto gültig, aber nicht in Kraft. Die Stadt Zürich kündigt das Inkrafttreten mindestens sechs Monate im Voraus an. Auch der Mindestlohn von Winterthur von CHF 23.00 pro Stunde brutto wurde bestätigt. Winterthur informiert, sobald die Verordnung bereit ist. Bis dahin ändert sich für Arbeitgebende in Winterthur nichts. Keine der beiden Städte hatte am 19. Oktober 2026 ein Datum für das Inkrafttreten festgelegt. Beide Städte passen die Beträge an die Teuerung an, deshalb kann der Betrag beim Inkrafttreten höher sein. Die Ferien- und Feiertagsentschädigung gehört zu keinem der beiden Mindestlöhne: Vergleiche den Stundenlohn ohne sie. Bis zum Inkrafttreten legt in beiden Städten der Normalarbeitsvertrag des Bundes für die Hauswirtschaft (NAV) Mindestlöhne nach Kategorie für hauswirtschaftliche Arbeit eines Helpers fest, der durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder mehr für den gleichen Haushalt arbeitet (NAV Art. 2 Abs. 3 Bst. i).

Abstimmung über den Mindestlohn im Wallis

Das Wallis stimmt am 29. November 2026 über eine kantonale Initiative ab. Die Initiative verlangt ein kantonales Gesetz mit einem Mindestlohn von CHF 22 pro Stunde und von CHF 18 pro Stunde in der Landwirtschaft. Der Staatsrat beantragte dem Grossen Rat, die Initiative abzulehnen, und der Grosse Rat sprach sich im Mai 2026 mit 93 zu 33 Stimmen dagegen aus. Weil die Initiative die Ausarbeitung eines Gesetzes verlangt, entsteht mit einem Ja am 1. Januar 2027 keine Pflicht zu einem Mindestlohn.

Das Wallis hat keinen kantonalen Mindestlohn. Dort gilt weiterhin der NAV des Bundes: Er legt Mindestlöhne nach Kategorie für hauswirtschaftliche Arbeit eines Helpers fest, der durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder mehr für den gleichen Haushalt arbeitet (NAV Art. 2 Abs. 3 Bst. i).

Abstimmung über die Mehrwertsteuer

Ebenfalls am 29. November 2026 stimmt die Schweiz über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.4 Prozentpunkte ab, die einen Teil der 13. AHV-Rente finanzieren soll. Wird die Vorlage angenommen, ist der früheste Beginn Anfang 2028. Für 2027 ändert sich also nichts.

Grenzbeträge 2027 im vereinfachten Abrechnungsverfahren

Im vereinfachten Abrechnungsverfahren rechnet ein Haushalt mit tiefen Lohnsummen die Sozialversicherungsbeiträge und die Quellensteuer (die Einkommenssteuer, die vom Lohn deines Helpers abgezogen wird) bei seiner Ausgleichskasse ab. Das Verfahren hat eine jährliche Grenze für den Lohn jeder angestellten Person, auch von Personal, das du nicht über Helpore gefunden hast, und eine für die gesamte Lohnsumme des Haushalts. Ab 1. Januar 2027 betragen die Grenzbeträge CHF 23’040 für den Lohn jeder angestellten Person und CHF 61’440 für die gesamte Lohnsumme des Haushalts. Nach dem Gesetz entspricht die Grenze für jeden Lohn der BVG-Eintrittsschwelle, deshalb sind die beiden Beträge gleich, und die Grenze für den Haushalt beträgt das Doppelte der maximalen jährlichen AHV-Altersrente (BGSA Art. 2 Abs. 1 Bst. a und b). Die Studie von Helpore zu den Grenzbeträgen 2027 erklärt, was die neuen Grenzbeträge für die Wochenstunden bedeuten.

Unfallversicherung im vereinfachten Abrechnungsverfahren

Dieser Weg ist 2027 nicht neu: Er gilt seit dem 1. Januar 2025. Mit dem vereinfachten Abrechnungsverfahren Plus (VAVplus) kann ein Haushalt, der das vereinfachte Abrechnungsverfahren nutzt, auch die Unfallversicherung seines Helpers über seine Ausgleichskasse abrechnen. Nicht jede Ausgleichskasse bietet diesen Weg an. Frag deshalb bei deiner nach. Bietet deine Ausgleichskasse ihn nicht an, versichert dein Haushalt deinen Helper mit einer eigenen Police bei einem Unfallversicherer, wie es das Unfallversicherungsgesetz (UVG Art. 69) von allen Arbeitgebenden verlangt.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich den Lohn für meinen Helper am 1. Januar 2027 erhöhen?

Ja, wenn ein Mindestlohn, der am Arbeitsort gilt, höher ist als der vereinbarte Stundenlohn. In Genf beträgt dieser Mindestlohn ab 1. Januar 2027 CHF 24.73 pro Stunde.

Gelten die Mindestlöhne der Stadt Zürich und von Winterthur 2027?

Nicht am 1. Januar 2027. Keiner der beiden ist in Kraft, und keine der beiden Städte hatte am 19. Oktober 2026 ein Datum für das Inkrafttreten festgelegt. Bis zum Inkrafttreten legt in beiden Städten der Normalarbeitsvertrag des Bundes für die Hauswirtschaft (NAV) Mindestlöhne nach Kategorie für hauswirtschaftliche Arbeit eines Helpers fest, der durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder mehr für den gleichen Haushalt arbeitet (NAV Art. 2 Abs. 3 Bst. i).

Wie hoch sind die Grenzbeträge 2027 des vereinfachten Abrechnungsverfahrens?

Ab 1. Januar 2027 CHF 23’040 für den Lohn jeder angestellten Person und CHF 61’440 für die gesamte Lohnsumme des Haushalts.

Kann meine Ausgleichskasse im vereinfachten Abrechnungsverfahren auch die Unfallversicherung abrechnen?

Nur wenn deine Ausgleichskasse das vereinfachte Abrechnungsverfahren Plus (VAVplus) anbietet. Wenn nicht, versichert dein Haushalt deinen Helper mit einer eigenen Police bei einem Unfallversicherer.

Ändern die Abstimmungen vom 29. November 2026 etwas für 2027?

Nein. Ein Ja im Wallis führt zu einem kantonalen Gesetz, das erst noch ausgearbeitet werden muss, und die Erhöhung der Mehrwertsteuer könnte frühestens Anfang 2028 beginnen.

Offizielle Quellen

  1. Bundesrat, Rentenanpassung und Beträge der beruflichen Vorsorge für 2027, Medienmitteilung vom 2. Oktober 2026
  2. Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), Stand am 1. Januar 2027, Artikel 2, 7, 8, 10 und 11
  3. Kanton Genf, Betrag und Berechnung des Mindestlohns, aktualisiert am 7. Oktober 2026
  4. Kanton Genf, Gesetz über die Arbeitsinspektion und die Arbeitsbeziehungen (LIRT), rsGE J 1 05, Artikel 39K
  5. Stadt Zürich, Mindestlohn, mit dem Urteil 2C_28/2025 des Bundesgerichts
  6. Stadt Winterthur, Mindestlohn, aktualisiert am 2. September 2026
  7. Kanton Wallis, kantonale Abstimmung vom 29. November 2026, Medienmitteilung vom 28. August 2026
  8. Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft), Artikel 1, 2 und 5
  9. SECO, Normalarbeitsverträge des Bundes
  10. Bundesrat, Termine der eidgenössischen Abstimmungen
  11. Bundesrat, Zusatzfinanzierung der AHV
  12. Bundesamt für Sozialversicherungen, Abstimmung über die Finanzierung der 13. AHV-Rente
  13. SECO, vereinfachtes Abrechnungsverfahren bei tiefen Lohnsummen, mit dem vereinfachten Abrechnungsverfahren Plus
  14. Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA), Stand am 1. September 2023, Artikel 2 und 3
  15. Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), Artikel 69