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Dein Haushalt ist der Arbeitgeber · Kanton Bern

Seniorenhilfe zu Hause im Kanton Bern: Pflichten deines Haushalts

Diese Seite ist für Haushalte, deren Helper für Seniorenhilfe solche Arbeiten erledigt:

  • Gesellschaft zu Hause
  • Leichte Unterstützung im Haushalt
  • Unterstützung bei Mahlzeiten
  • Besorgungen und Termine
  • Regelmässige kurze Besuche

Was muss ein Haushalt tun, der einen Helper für Seniorenhilfe im Kanton Bern anstellt?

  1. Melde deinen Helper innert 30 Tagen nach Arbeitsbeginn im vereinfachten Abrechnungsverfahren bei der Ausgleichskasse an: Ausgleichskasse des Kantons Bern.
  2. Zahle einem Helper für Seniorenhilfe ohne Qualifikation mindestens CHF 20.35 pro Stunde plus Ferienlohn. Dieses gesetzliche Minimum gilt gemäss Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes (NAV).
  3. Gewähre mindestens 4 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr. Nur bei unregelmässiger Arbeit: 8.33 % Ferienlohn pro Stunde, im schriftlichen Vertrag und auf jeder Lohnabrechnung; die Ferien werden trotzdem bezogen.
  4. Zahle die Beiträge an die Sozialversicherungen (AHV/IV/EO), die Arbeitslosenversicherung und die Familienzulagen und versichere deinen Helper gegen Unfälle.
  5. Der Normalarbeitsvertrag des Kantons Bern verlangt vom Haushalt eine Krankentaggeldversicherung (Art. 35, 36 BSG 222.153.22).
  6. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss schriftlich erfolgen und unterschrieben sein (BSG 222.153.22 Art. 9 Abs. 1).

Was im Kanton Bern anders ist

  • Der Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes (NAV) gilt für einen Helper für Seniorenhilfe mit durchschnittlich mindestens 5 Stunden pro Woche im selben Haushalt: CHF 20.35 pro Stunde ohne Qualifikation.
  • Nach der Probezeit folgt die Kündigungsfrist im Kanton Bern eigenen kantonalen Stufen nach Dienstjahren.
  • Ferien nach Alter richten sich nach dem Kalenderjahr: Massgebend ist das Jahr, in dem dein Helper dieses Alter erreicht.

Tiefster Stundenlohn 2026 für einen Helper für Seniorenhilfe im Kanton Bern

Der Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes (NAV) gilt für einen Helper für Seniorenhilfe, der durchschnittlich mindestens 5 Stunden pro Woche für denselben Haushalt arbeitet.

2026
QualifikationTiefster Stundenlohn
Ohne Qualifikation
CHF 20.35 · Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes (NAV)
Gesetzlich: CHF 20.35, Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes (NAV)
Mindestens vier Jahre Erfahrung in der Hauswirtschaft
CHF 22.30 · Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes (NAV)
Gesetzlich: CHF 22.30, Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes (NAV)
Dreijährige Grundbildung mit Fähigkeitszeugnis (EFZ)
CHF 24.55 · Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes (NAV)
Gesetzlich: CHF 24.55, Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes (NAV)

Beiträge 2026 im Kanton Bern: wer was bezahlt

Bei 8 Std. pro Woche zu CHF 30.00 pro Stunde ergibt sich ein Bruttomonatslohn von CHF 1’130.69
BeitragSatzZahlt der HaushaltVom Lohn abgezogen
AHV/IV/EO5.3 %CHF 59.95CHF 59.95
Arbeitslosenversicherung (ALV)1.1 %CHF 12.45CHF 12.45
Familienausgleichskasse (FAK)1.5 %CHF 16.95CHF 0.00
Verwaltungskosten der Ausgleichskasse5 % aller Beiträge an AHV/IV/EOCHF 6.00CHF 0.00
TotalCHF 95.35CHF 72.40
8 Std. pro Woche · CHF 30.00 pro StundeCHF 1’231.74

pro Monat · CHF 35.53 pro gearbeitete Stunde

LohnCHF 1’040.00
Feiertage 0.39 %CHF 4.06
Ferienlohn 8.33 %CHF 86.63
ArbeitgeberbeiträgeCHF 95.35
UnfallversicherungCHF 5.70
Du bezahlst pro MonatCHF 1’231.74
Deine Stunden, dein Lohn

Alle Kosten für einen Helper im Kanton Bern, Posten für Posten

Wie viele Wochen bezahlte Ferien bekommt ein Helper im Kanton Bern, und was gilt an Feiertagen?

Mindestens 4 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr, und 5 Wochen in diesen Fällen:

  • bis Ende des Kalenderjahres, in dem dein Helper 20 wird
  • ab Anfang des Kalenderjahres, in dem dein Helper 50 wird

Quelle: NAV für den Hausdienst, BSG 222.153.22, Art. 21, Art. 20, abgerufen am 9. Oktober 2026.

Probezeit und Kündigung im Kanton Bern

Probezeit: 1 Monat.

Kündigungsfrist in der Probezeit: 7 Tage.

Kündigungsfrist nach der Probezeit

  • 1. Dienstjahr: 1 Monat, auf Ende eines Monats.
  • 2. bis 3. Dienstjahr: 2 Monate, auf Ende eines Monats.
  • Ab dem 4. Dienstjahr: 3 Monate, auf Ende eines Monats.

Schreibe die Kündigung und unterschreibe sie, wie es BSG 222.153.22 Art. 9 Abs. 1 verlangt.

Quelle: Art. 3, 8, 9, 10, Stand 28. September 2026

Was im Kanton Bern schriftlich sein muss

Helpore hat im Kanton Bern keine kantonale Regel gefunden, die den Regeln des Bundes eine Pflicht zur Schriftform hinzufügt.

Normalarbeitsvertrag und zuständige Stellen

Städte im Kanton Bern

Nachbarkantone

Auf Wunsch Hilfe bei den Unterlagen: Helpore Admin reicht sie für dich ein, Helpore Admin Light bereitet sie vor

Du hast jemanden und behältst die Kontrolle

Helpore Admin Light

CHF 15.90 pro Monat

Dein Monat mit 8 Std. und CHF 30.00CHF 1’247.64

  • Jeden Monat die Lohnabrechnung für deinen Helper
  • Beiträge auf den Rappen berechnet
  • Jedes Dokument in Ordnung
Helpore Admin Light einrichten

Du hast jemanden und willst alles erledigt haben

Helpore Admin

CHF 23.90 pro Monat

Dein Monat mit 8 Std. und CHF 30.00CHF 1’255.64

  • Anmeldung des Arbeitsverhältnisses
  • Monatliche Lohnadministration, Lohnabrechnungen und Beiträge
  • Versicherungsadministration und Jahresabschluss
Helpore Admin einrichten

Dein Haushalt ist der Arbeitgeber. Beide Pläne sind freiwillig, und Helper zahlen nie eine Gebühr.

Fragen, wenn du einen Helper für Seniorenhilfe im Kanton Bern anstellst

Wie hoch ist 2026 der tiefste Stundenlohn für einen Helper für Seniorenhilfe im Kanton Bern?

Ohne Qualifikation CHF 20.35 pro Stunde plus Ferienlohn, das gesetzliche Minimum laut Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes (NAV).

Auf wie viele bezahlte Ferien hat ein Helper für Seniorenhilfe im Kanton Bern Anspruch?

Mindestens 4 Wochen im Jahr. Nur bei unregelmässiger Arbeit: 8.33 % Ferienlohn je Stunde, schriftlich im Vertrag, auf jeder Abrechnung; Ferien bleiben Pflicht.

Welche Kündigungsfrist gilt, wenn der Haushalt einem Helper für Seniorenhilfe im Kanton Bern kündigt?

In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 7 Tage, im ersten Dienstjahr 1 Monat auf Ende eines Monats. Danach wird die Kündigungsfrist mit den Dienstjahren länger. Im Kanton Bern braucht eine Kündigung die Schriftform und eine Unterschrift.

Was muss der Haushalt im Kanton Bern schriftlich festhalten?

Helpore hat im Kanton Bern keine Pflicht zur Schriftform über die Regeln des Bundes hinaus gefunden.

Welche Regel legt den tiefsten Lohn für einen Helper für Seniorenhilfe im Kanton Bern fest?

CHF 20.35 pro Stunde: Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes (NAV).

Gilt der Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes für einen Helper für Seniorenhilfe?

Ja, wenn dein Helper durchschnittlich mindestens 5 Stunden pro Woche für deinen Haushalt arbeitet.

Ändert sich ab 1. Januar 2027 der tiefste Lohn für einen Helper für Seniorenhilfe?

Nein. Nach den bisher veröffentlichten Zahlen bleibt der tiefste Lohn im Kanton Bern gleich.

Für welche Städte im Kanton Bern hat Helpore eine Seite zu einem Helper für Seniorenhilfe?

Helpore hat für jede dieser Städte eine Seite zu einem Helper für Seniorenhilfe: Bern.

Wie hoch ist der Familienzulagenbeitrag des Haushalts im Kanton Bern?

1.5 % des Bruttolohns, bezahlt vom Haushalt.

Braucht der Haushalt im Kanton Bern eine Krankentaggeldversicherung?

Ja. Der Haushalt muss sie abschliessen, so verlangt es Normalarbeitsvertrag für den Hausdienst des Kantons Bern (Art. 35, 36 BSG 222.153.22).

Welcher Normalarbeitsvertrag für die Hauswirtschaft gilt im Kanton Bern?

Normalarbeitsvertrag für den Hausdienst des Kantons Bern, BSG 222.153.22.