Dein Haushalt ist der Arbeitgeber · Kanton Aargau
Seniorenhilfe zu Hause im Kanton Aargau: Pflichten deines Haushalts
Diese Seite ist für Haushalte, deren Helper für Seniorenhilfe solche Arbeiten erledigt:
- Gesellschaft zu Hause
- Leichte Unterstützung im Haushalt
- Unterstützung bei Mahlzeiten
- Besorgungen und Termine
- Regelmässige kurze Besuche
Was muss ein Haushalt tun, der einen Helper für Seniorenhilfe im Kanton Aargau anstellt?
- Melde deinen Helper innert 30 Tagen nach Arbeitsbeginn im vereinfachten Abrechnungsverfahren bei der Ausgleichskasse an: SVA Aargau.
- Zahle einem Helper für Seniorenhilfe ohne Qualifikation mindestens CHF 20.35 pro Stunde plus Ferienlohn. Dieses gesetzliche Minimum gilt gemäss Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes (NAV).
- Gewähre mindestens 4 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr. Nur bei unregelmässiger Arbeit: 8.33 % Ferienlohn pro Stunde, im schriftlichen Vertrag und auf jeder Lohnabrechnung; die Ferien werden trotzdem bezogen.
- Zahle die Beiträge an die Sozialversicherungen (AHV/IV/EO), die Arbeitslosenversicherung und die Familienzulagen und versichere deinen Helper gegen Unfälle.
- Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss schriftlich erfolgen und unterschrieben sein (SAR 963.375 § 23 Abs. 1).
Was im Kanton Aargau anders ist
- Der Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes (NAV) gilt für einen Helper für Seniorenhilfe mit durchschnittlich mindestens 5 Stunden pro Woche im selben Haushalt: CHF 20.35 pro Stunde ohne Qualifikation.
- Der Normalarbeitsvertrag des Kantons Aargau verlangt mehr in Schriftform:
- Vereinbare Lohn und Arbeitspensum vor dem ersten Arbeitstag schriftlich (§ 9 Abs. 2 NAV AG, SAR 963.375).
- Ein Lohn unter dem üblichen Lohn gilt nur, wenn er schriftlich vereinbart ist (§ 9 Abs. 2 and 3 and § 2 Abs. 1 NAV AG, SAR 963.375).
- Der Kanton Aargau regelt die Arbeit an Feiertagen selbst:
- Für jede an einem Feiertag gearbeitete Stunde gilt ein Zuschlag von mindestens 50 %.
Quelle: Normalarbeitsvertrag für Hauspersonal, SAR 963.375, Stand 1. Oktober 2026
Tiefster Stundenlohn 2026 für einen Helper für Seniorenhilfe im Kanton Aargau
Der Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes (NAV) gilt für einen Helper für Seniorenhilfe, der durchschnittlich mindestens 5 Stunden pro Woche für denselben Haushalt arbeitet.
| Qualifikation | Tiefster Stundenlohn |
|---|---|
| Ohne Qualifikation | CHF 20.35 · Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes (NAV) Gesetzlich: CHF 20.35, Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes (NAV) |
| Mindestens vier Jahre Erfahrung in der Hauswirtschaft | CHF 22.30 · Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes (NAV) Gesetzlich: CHF 22.30, Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes (NAV) |
| Dreijährige Grundbildung mit Fähigkeitszeugnis (EFZ) | CHF 24.55 · Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes (NAV) Gesetzlich: CHF 24.55, Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes (NAV) |
Beiträge 2026 im Kanton Aargau: wer was bezahlt
| Beitrag | Satz | Zahlt der Haushalt | Vom Lohn abgezogen |
|---|---|---|---|
| AHV/IV/EO | 5.3 % | CHF 59.95 | CHF 59.95 |
| Arbeitslosenversicherung (ALV) | 1.1 % | CHF 12.45 | CHF 12.45 |
| Familienausgleichskasse (FAK) | 1.45 % | CHF 16.40 | CHF 0.00 |
| Verwaltungskosten der Ausgleichskasse | 3 % aller Beiträge an AHV/IV/EO | CHF 3.60 | CHF 0.00 |
| Total | CHF 92.40 | CHF 72.40 |
pro Monat · CHF 35.45 pro gearbeitete Stunde
| Lohn | CHF 1’040.00 |
|---|---|
| Feiertage 0.39 % | CHF 4.06 |
| Ferienlohn 8.33 % | CHF 86.63 |
| Arbeitgeberbeiträge | CHF 92.40 |
| Unfallversicherung | CHF 5.70 |
| Du bezahlst pro Monat | CHF 1’228.79 |
Alle Kosten für einen Helper im Kanton Aargau, Posten für Posten
Wie viele Wochen bezahlte Ferien bekommt ein Helper im Kanton Aargau, und was gilt an Feiertagen?
Mindestens 4 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr, und 5 Wochen in diesen Fällen:
- unter 20 Jahren
- ab 50 Jahren
Quelle: NAV für Hauspersonal, SAR 963.375, § 21 Abs. 1, § 16 Abs. 2, § 17 Abs. 3, abgerufen am 9. Oktober 2026.
Probezeit und Kündigung im Kanton Aargau
Probezeit: 1 Monat.
Kündigungsfrist in der Probezeit: 7 Tage.
Kündigungsfrist nach der Probezeit
- 1. Dienstjahr: 1 Monat, auf Ende eines Monats.
- 2. bis 9. Dienstjahr: 2 Monate, auf Ende eines Monats.
- Ab dem 10. Dienstjahr: 3 Monate, auf Ende eines Monats.
Schreibe die Kündigung und unterschreibe sie, wie es SAR 963.375 § 23 Abs. 1 verlangt.
Quelle: §2, §23 (§41 fixed term only), Stand 28. September 2026
Normalarbeitsvertrag und zuständige Stellen
Städte im Kanton Aargau
- Aarau
- Baden
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Nachbarkantone
Auf Wunsch Hilfe bei den Unterlagen: Helpore Admin reicht sie für dich ein, Helpore Admin Light bereitet sie vor
Du hast jemanden und behältst die Kontrolle
Helpore Admin Light
CHF 15.90 pro Monat
Dein Monat mit 8 Std. und CHF 30.00CHF 1’244.69
- Jeden Monat die Lohnabrechnung für deinen Helper
- Beiträge auf den Rappen berechnet
- Jedes Dokument in Ordnung
Du hast jemanden und willst alles erledigt haben
Helpore Admin
CHF 23.90 pro Monat
Dein Monat mit 8 Std. und CHF 30.00CHF 1’252.69
- Anmeldung des Arbeitsverhältnisses
- Monatliche Lohnadministration, Lohnabrechnungen und Beiträge
- Versicherungsadministration und Jahresabschluss
Dein Haushalt ist der Arbeitgeber. Beide Pläne sind freiwillig, und Helper zahlen nie eine Gebühr.
Fragen, wenn du einen Helper für Seniorenhilfe im Kanton Aargau anstellst
Wie hoch ist 2026 der tiefste Stundenlohn für einen Helper für Seniorenhilfe im Kanton Aargau?
Ohne Qualifikation CHF 20.35 pro Stunde plus Ferienlohn, das gesetzliche Minimum laut Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes (NAV).
Auf wie viele bezahlte Ferien hat ein Helper für Seniorenhilfe im Kanton Aargau Anspruch?
Mindestens 4 Wochen im Jahr. Nur bei unregelmässiger Arbeit: 8.33 % Ferienlohn je Stunde, schriftlich im Vertrag, auf jeder Abrechnung; Ferien bleiben Pflicht.
Welche Kündigungsfrist gilt, wenn der Haushalt einem Helper für Seniorenhilfe im Kanton Aargau kündigt?
In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 7 Tage, im ersten Dienstjahr 1 Monat auf Ende eines Monats. Danach wird die Kündigungsfrist mit den Dienstjahren länger. Im Kanton Aargau braucht eine Kündigung die Schriftform und eine Unterschrift.
Was muss der Haushalt im Kanton Aargau schriftlich festhalten?
Der Normalarbeitsvertrag des Kantons Aargau ergänzt die Regeln des Bundes um Pflichten zur Schriftform; diese Seite nennt jede mit ihrem Artikel.
Welche Regel legt den tiefsten Lohn für einen Helper für Seniorenhilfe im Kanton Aargau fest?
CHF 20.35 pro Stunde: Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes (NAV).
Gilt der Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes für einen Helper für Seniorenhilfe?
Ja, wenn dein Helper durchschnittlich mindestens 5 Stunden pro Woche für deinen Haushalt arbeitet.
Ändert sich ab 1. Januar 2027 der tiefste Lohn für einen Helper für Seniorenhilfe?
Nein. Nach den bisher veröffentlichten Zahlen bleibt der tiefste Lohn im Kanton Aargau gleich.
Wie hoch ist der Familienzulagenbeitrag des Haushalts im Kanton Aargau?
1.45 % des Bruttolohns, bezahlt vom Haushalt.
Welcher Normalarbeitsvertrag für die Hauswirtschaft gilt im Kanton Aargau?
Normalarbeitsvertrag für Hauspersonal des Kantons Aargau, SAR 963.375.