Dein Haushalt ist der Arbeitgeber · Kanton Wallis
Seniorenhilfe zu Hause im Kanton Wallis: Pflichten deines Haushalts
Diese Seite ist für Haushalte, deren Helper für Seniorenhilfe solche Arbeiten erledigt:
- Gesellschaft zu Hause
- Leichte Unterstützung im Haushalt
- Unterstützung bei Mahlzeiten
- Besorgungen und Termine
- Regelmässige kurze Besuche
Was muss ein Haushalt tun, der einen Helper für Seniorenhilfe im Kanton Wallis anstellt?
- Melde deinen Helper innert 30 Tagen nach Arbeitsbeginn im vereinfachten Abrechnungsverfahren bei der Ausgleichskasse an: Caisse cantonale valaisanne de compensation.
- Zahle einem Helper für Seniorenhilfe ohne Qualifikation mindestens CHF 20.35 pro Stunde plus Ferienlohn. Dieses gesetzliche Minimum gilt gemäss Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes (NAV).
- Gewähre mindestens 4 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr. Nur bei unregelmässiger Arbeit: 8.33 % Ferienlohn pro Stunde, im schriftlichen Vertrag und auf jeder Lohnabrechnung; die Ferien werden trotzdem bezogen.
- Zahle die Beiträge an die Sozialversicherungen (AHV/IV/EO), die Arbeitslosenversicherung und die Familienzulagen und versichere deinen Helper gegen Unfälle.
- Der Normalarbeitsvertrag des Kantons Wallis verlangt vom Haushalt eine Krankentaggeldversicherung (Art. 17 221.602).
Was im Kanton Wallis anders ist
- Der Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes (NAV) gilt für einen Helper für Seniorenhilfe mit durchschnittlich mindestens 5 Stunden pro Woche im selben Haushalt: CHF 20.35 pro Stunde ohne Qualifikation.
- Der Kanton Wallis erhebt zusätzlich eigene Beiträge: Kantonale Fonds CIVAF VS.
Tiefster Stundenlohn 2026 für einen Helper für Seniorenhilfe im Kanton Wallis
Der Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes (NAV) gilt für einen Helper für Seniorenhilfe, der durchschnittlich mindestens 5 Stunden pro Woche für denselben Haushalt arbeitet.
| Qualifikation | Tiefster Stundenlohn |
|---|---|
| Ohne Qualifikation | CHF 20.35 · Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes (NAV) Gesetzlich: CHF 20.35, Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes (NAV) |
| Mindestens vier Jahre Erfahrung in der Hauswirtschaft | CHF 22.30 · Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes (NAV) Gesetzlich: CHF 22.30, Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes (NAV) |
| Dreijährige Grundbildung mit Fähigkeitszeugnis (EFZ) | CHF 24.55 · Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes (NAV) Gesetzlich: CHF 24.55, Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes (NAV) |
Beiträge 2026 im Kanton Wallis: wer was bezahlt
| Beitrag | Satz | Zahlt der Haushalt | Vom Lohn abgezogen |
|---|---|---|---|
| AHV/IV/EO | 5.3 % | CHF 61.60 | CHF 61.60 |
| Arbeitslosenversicherung (ALV) | 1.1 % | CHF 12.80 | CHF 12.80 |
| Familienausgleichskasse (FAK) | 2.5 % | CHF 29.05 | CHF 1.50 |
| Verwaltungskosten der Ausgleichskasse | Höchstens 5 % aller Beiträge an AHV/IV/EO | Höchstens CHF 6.15 | Höchstens CHF 0.00 |
| Kantonale Fonds CIVAF VS | 0.28 % | CHF 3.25 | CHF 0.00 |
| Total | Höchstens CHF 112.85 | Höchstens CHF 75.90 |
pro Monat · CHF 36.95 pro gearbeitete Stunde
| Lohn | CHF 1’040.00 |
|---|---|
| Feiertage 3.17 % | CHF 32.97 |
| Ferienlohn 8.33 % | CHF 89.38 |
| Arbeitgeberbeiträge | Höchstens CHF 112.85 |
| Unfallversicherung | CHF 5.85 |
| Du bezahlst pro Monat | Höchstens CHF 1’281.05 |
Alle Kosten für einen Helper im Kanton Wallis, Posten für Posten
Wie viele Wochen bezahlte Ferien bekommt ein Helper im Kanton Wallis, und was gilt an Feiertagen?
Mindestens 4 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr, und 5 Wochen in diesen Fällen:
- unter 20 Jahren
- ab 50 Jahren
Quelle: CTT personnel au service de l'économie domestique, RS 221.602, art. 13, art. 11 al. 3, art. 14 al. 1, abgerufen am 9. Oktober 2026.
Probezeit und Kündigung im Kanton Wallis
Probezeit: 1 Monat.
Kündigungsfrist in der Probezeit: 7 Tage.
Kündigungsfrist nach der Probezeit
- 1. Dienstjahr: 1 Monat, auf Ende eines Monats.
- 2. bis 9. Dienstjahr: 2 Monate, auf Ende eines Monats.
- Ab dem 10. Dienstjahr: 3 Monate, auf Ende eines Monats.
Was im Kanton Wallis schriftlich sein muss
Helpore hat im Kanton Wallis keine kantonale Regel gefunden, die den Regeln des Bundes eine Pflicht zur Schriftform hinzufügt.
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Auf Wunsch Hilfe bei den Unterlagen: Helpore Admin reicht sie für dich ein, Helpore Admin Light bereitet sie vor
Du hast jemanden und behältst die Kontrolle
Helpore Admin Light
CHF 15.90 pro Monat
Dein Monat mit 8 Std. und CHF 30.00CHF 1’296.95
- Jeden Monat die Lohnabrechnung für deinen Helper
- Beiträge auf den Rappen berechnet
- Jedes Dokument in Ordnung
Du hast jemanden und willst alles erledigt haben
Helpore Admin
CHF 23.90 pro Monat
Dein Monat mit 8 Std. und CHF 30.00CHF 1’304.95
- Anmeldung des Arbeitsverhältnisses
- Monatliche Lohnadministration, Lohnabrechnungen und Beiträge
- Versicherungsadministration und Jahresabschluss
Dein Haushalt ist der Arbeitgeber. Beide Pläne sind freiwillig, und Helper zahlen nie eine Gebühr.
Fragen, wenn du einen Helper für Seniorenhilfe im Kanton Wallis anstellst
Wie hoch ist 2026 der tiefste Stundenlohn für einen Helper für Seniorenhilfe im Kanton Wallis?
Ohne Qualifikation CHF 20.35 pro Stunde plus Ferienlohn, das gesetzliche Minimum laut Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes (NAV).
Auf wie viele bezahlte Ferien hat ein Helper für Seniorenhilfe im Kanton Wallis Anspruch?
Mindestens 4 Wochen im Jahr. Nur bei unregelmässiger Arbeit: 8.33 % Ferienlohn je Stunde, schriftlich im Vertrag, auf jeder Abrechnung; Ferien bleiben Pflicht.
Welche Kündigungsfrist gilt, wenn der Haushalt einem Helper für Seniorenhilfe im Kanton Wallis kündigt?
In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 7 Tage, im ersten Dienstjahr 1 Monat auf Ende eines Monats. Danach wird die Kündigungsfrist mit den Dienstjahren länger.
Was muss der Haushalt im Kanton Wallis schriftlich festhalten?
Helpore hat im Kanton Wallis keine Pflicht zur Schriftform über die Regeln des Bundes hinaus gefunden.
Welche Regel legt den tiefsten Lohn für einen Helper für Seniorenhilfe im Kanton Wallis fest?
CHF 20.35 pro Stunde: Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes (NAV).
Gilt der Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes für einen Helper für Seniorenhilfe?
Ja, wenn dein Helper durchschnittlich mindestens 5 Stunden pro Woche für deinen Haushalt arbeitet.
Ändert sich ab 1. Januar 2027 der tiefste Lohn für einen Helper für Seniorenhilfe?
Nein. Nach den bisher veröffentlichten Zahlen bleibt der tiefste Lohn im Kanton Wallis gleich.
Wie hoch ist der Familienzulagenbeitrag des Haushalts im Kanton Wallis?
2.5 % des Bruttolohns, bezahlt vom Haushalt. Zusätzlich ziehst du deinem Helper 0.13 % vom Lohn ab.
Braucht der Haushalt im Kanton Wallis eine Krankentaggeldversicherung?
Ja. Der Haushalt muss sie abschliessen, so verlangt es Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer des Kantons Wallis (Art. 17 221.602).
Welcher Normalarbeitsvertrag für die Hauswirtschaft gilt im Kanton Wallis?
Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer des Kantons Wallis, 221.602.