Dein Haushalt ist der Arbeitgeber · Kanton Zug
Helper für Reinigung im Kanton Zug: was dein Haushalt tun muss
Diese Seite ist für Haushalte, deren Helper für Reinigung solche Arbeiten erledigt:
- Regelmässige Wohnungsreinigung
- Küchen- und Badreinigung
- Wäsche und leichtes Bügeln
- Aufräumen und den Haushalt neu ordnen
- Unterstützung bei Einzug oder Auszug
Was muss ein Haushalt tun, der einen Helper für Reinigung im Kanton Zug anstellt?
- Melde deinen Helper innert 30 Tagen nach Arbeitsbeginn im vereinfachten Abrechnungsverfahren bei der Ausgleichskasse an: Ausgleichskasse Zug.
- Zahle einem Helper für Reinigung ohne Qualifikation mindestens CHF 20.35 pro Stunde plus Ferienlohn. Dieses gesetzliche Minimum gilt gemäss Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes (NAV).
- Gewähre mindestens 4 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr. Nur bei unregelmässiger Arbeit: 8.33 % Ferienlohn pro Stunde, im schriftlichen Vertrag und auf jeder Lohnabrechnung; die Ferien werden trotzdem bezogen.
- Zahle die Beiträge an die Sozialversicherungen (AHV/IV/EO), die Arbeitslosenversicherung und die Familienzulagen und versichere deinen Helper gegen Unfälle.
Was im Kanton Zug anders ist
- Der Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes (NAV) gilt für einen Helper für Reinigung mit durchschnittlich mindestens 5 Stunden pro Woche im selben Haushalt: CHF 20.35 pro Stunde ohne Qualifikation.
- Der Normalarbeitsvertrag des Kantons Zug verlangt mehr in Schriftform:
- Übergib die Monatsabrechnung oder zahle den Lohn bis zu einem festgelegten Tag des Folgemonats (§ 17 Abs. 1 NAV ZG, BGS 831.521).
- Ein Lohn unter dem üblichen Lohn gilt nur, wenn er schriftlich vereinbart ist (§ 15 Abs. 1 and § 2 Abs. 1 NAV ZG, BGS 831.521).
- Die Probezeit weicht von der Regel des Bundes ab:
- Die Probezeit dauert 4 Wochen; in dieser Zeit beträgt die Kündigungsfrist 7 Tage.
Tiefster Stundenlohn 2026 für einen Helper für Reinigung im Kanton Zug
Der Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes (NAV) gilt für einen Helper für Reinigung, der durchschnittlich mindestens 5 Stunden pro Woche für denselben Haushalt arbeitet.
| Qualifikation | Tiefster Stundenlohn |
|---|---|
| Ohne Qualifikation | CHF 20.35 · Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes (NAV) Gesetzlich: CHF 20.35, Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes (NAV) |
| Mindestens vier Jahre Erfahrung in der Hauswirtschaft | CHF 22.30 · Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes (NAV) Gesetzlich: CHF 22.30, Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes (NAV) |
| Dreijährige Grundbildung mit Fähigkeitszeugnis (EFZ) | CHF 24.55 · Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes (NAV) Gesetzlich: CHF 24.55, Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes (NAV) |
Beiträge 2026 im Kanton Zug: wer was bezahlt
| Beitrag | Satz | Zahlt der Haushalt | Vom Lohn abgezogen |
|---|---|---|---|
| AHV/IV/EO | 5.3 % | CHF 59.95 | CHF 59.95 |
| Arbeitslosenversicherung (ALV) | 1.1 % | CHF 12.45 | CHF 12.45 |
| Familienausgleichskasse (FAK) | 1.35 % | CHF 15.25 | CHF 0.00 |
| Verwaltungskosten der Ausgleichskasse | 4 % aller Beiträge an AHV/IV/EO | CHF 4.80 | CHF 0.00 |
| Total | CHF 92.45 | CHF 72.40 |
pro Monat · CHF 35.45 pro gearbeitete Stunde
| Lohn | CHF 1’040.00 |
|---|---|
| Feiertage 0.39 % | CHF 4.06 |
| Ferienlohn 8.33 % | CHF 86.63 |
| Arbeitgeberbeiträge | CHF 92.45 |
| Unfallversicherung | CHF 5.70 |
| Du bezahlst pro Monat | CHF 1’228.84 |
Alle Kosten für einen Helper im Kanton Zug, Posten für Posten
Wie viele Wochen bezahlte Ferien bekommt ein Helper im Kanton Zug, und was gilt an Feiertagen?
Mindestens 4 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr, und 5 Wochen in diesen Fällen:
- unter 20 Jahren
- ab 50 Jahren
Quelle: NAV Privathaushalt, BGS 831.521, § 13 Abs. 1, abgerufen am 9. Oktober 2026.
Probezeit und Kündigung im Kanton Zug
Kündigungsfrist nach der Probezeit
- 1. Dienstjahr: 1 Monat, auf Ende eines Monats.
- 2. bis 9. Dienstjahr: 2 Monate, auf Ende eines Monats.
- Ab dem 10. Dienstjahr: 3 Monate, auf Ende eines Monats.
Quelle: §2, §3, §4 Abs. 1 (Art. 335 ff. OR), Stand 28. September 2026
Normalarbeitsvertrag und zuständige Stellen
Städte im Kanton Zug
- Zug
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- Deinen Helper im Haushalt in der Schweiz anmelden
Nachbarkantone
Auf Wunsch Hilfe bei den Unterlagen: Helpore Admin reicht sie für dich ein, Helpore Admin Light bereitet sie vor
Du hast jemanden und behältst die Kontrolle
Helpore Admin Light
CHF 15.90 pro Monat
Dein Monat mit 8 Std. und CHF 30.00CHF 1’244.74
- Jeden Monat die Lohnabrechnung für deinen Helper
- Beiträge auf den Rappen berechnet
- Jedes Dokument in Ordnung
Du hast jemanden und willst alles erledigt haben
Helpore Admin
CHF 23.90 pro Monat
Dein Monat mit 8 Std. und CHF 30.00CHF 1’252.74
- Anmeldung des Arbeitsverhältnisses
- Monatliche Lohnadministration, Lohnabrechnungen und Beiträge
- Versicherungsadministration und Jahresabschluss
Dein Haushalt ist der Arbeitgeber. Beide Pläne sind freiwillig, und Helper zahlen nie eine Gebühr.
Fragen, wenn du einen Helper für Reinigung im Kanton Zug anstellst
Wie hoch ist 2026 der tiefste Stundenlohn für einen Helper für Reinigung im Kanton Zug?
Ohne Qualifikation CHF 20.35 pro Stunde plus Ferienlohn, das gesetzliche Minimum laut Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes (NAV).
Auf wie viele bezahlte Ferien hat ein Helper für Reinigung im Kanton Zug Anspruch?
Mindestens 4 Wochen im Jahr. Nur bei unregelmässiger Arbeit: 8.33 % Ferienlohn je Stunde, schriftlich im Vertrag, auf jeder Abrechnung; Ferien bleiben Pflicht.
Welche Kündigungsfrist gilt, wenn der Haushalt einem Helper für Reinigung im Kanton Zug kündigt?
In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 7 Tage, im ersten Dienstjahr 1 Monat auf Ende eines Monats. Danach wird die Kündigungsfrist mit den Dienstjahren länger.
Was muss der Haushalt im Kanton Zug schriftlich festhalten?
Der Normalarbeitsvertrag des Kantons Zug ergänzt die Regeln des Bundes um Pflichten zur Schriftform; diese Seite nennt jede mit ihrem Artikel.
Welche Regel legt den tiefsten Lohn für einen Helper für Reinigung im Kanton Zug fest?
CHF 20.35 pro Stunde: Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes (NAV).
Gilt der Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes für einen Helper für Reinigung?
Ja, wenn dein Helper durchschnittlich mindestens 5 Stunden pro Woche für deinen Haushalt arbeitet.
Ändert sich ab 1. Januar 2027 der tiefste Lohn für einen Helper für Reinigung?
Nein. Nach den bisher veröffentlichten Zahlen bleibt der tiefste Lohn im Kanton Zug gleich.
Wo meldet der Haushalt einen Helper für Reinigung im Kanton Zug an?
Bei der Ausgleichskasse des Kantons: Ausgleichskasse Zug. Frist im vereinfachten Abrechnungsverfahren: 30 Tage ab Arbeitsbeginn.
Wie hoch ist der Familienzulagenbeitrag des Haushalts im Kanton Zug?
1.35 % des Bruttolohns, bezahlt vom Haushalt.