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Anstellung im Schweizer Haushalt
Auch geschrieben: 90-Tage-Meldeverfahren · Procédure d'annonce 90 jours · Procedura di notifica 90 giorni
EU- und EFTA-Angehörige dürfen bis zu 90 Tage pro Kalenderjahr in der Schweiz arbeiten, ohne Bewilligung, sofern die Arbeit vorgängig online gemeldet wird. Es ist für kurze Einsätze und Saisonarbeit gedacht, nicht für eine laufende Anstellung.
Arbeitet die Person, die du anstellst, auf diesem Weg, zählen die Tage über alle ihre Schweizer Arbeitgeber im Jahr zusammen, nicht nur bei dir. Sind die 90 Tage aufgebraucht, braucht es eine Bewilligung, bevor die Arbeit weitergeht.
Du bist die Arbeitgeberschaft. Helpore erstellt den Vertrag, reicht die Meldungen ein und erstellt die Lohnabrechnung in deinem Namen.
Pro Person, über das Kalenderjahr und über alle Arbeitgeber, weshalb eine laufende Haushaltsanstellung schnell darüber hinauswächst.
Die Arbeit braucht eine Bewilligung. Helpore blockiert Buchungen, die ausserhalb des Fensters lägen, statt den Haushalt in eine unzulässige Lage laufen zu lassen.