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Anstellung im Schweizer Haushalt
Auch geschrieben: Grenzgänger, Ausweis G · Frontalier, permis G · Frontaliere, permesso G
Ja. Wer Staatsangehörige eines EU- oder EFTA-Staats ist, in einem Nachbarland wohnt und in der Schweiz arbeitet, mindestens einmal pro Woche nach Hause zurückkehrt, hat eine Grenzgängerbewilligung (Ausweis G). Das Arbeitsverhältnis selbst ist schweizerisch: Schweizer Sozialversicherungen, Schweizer Arbeitsrecht und die Mindestlohnregeln des Arbeitsorts gelten alle.
Am Lohnboden ändert sich nichts: Wer als Grenzgängerin in einem Genfer Haushalt arbeitet, hat Anspruch auf den Genfer Satz. Was sich ändert, ist die Steuer. Es gilt die Quellensteuer, mit Sätzen, die vom Wohnsitzland und vom Kanton abhängen, und die Bewilligung muss vor dem ersten Arbeitstag vorliegen. Helpore erfasst die Bewilligung, wendet den richtigen Quellensteuerabzug an und reicht die Lohnmeldungen ein.
Du bist die Arbeitgeberschaft. Helpore erstellt den Vertrag, reicht die Meldungen ein und erstellt die Lohnabrechnung in deinem Namen.
Wo die höchsten Haushaltsminima gelten, also dort, wo die meisten Grenzgänger arbeiten:
Ja. Der Ausweis G wird vom Arbeitgeber beim kantonalen Migrationsamt beantragt, bevor die Arbeit beginnt. Helpore bereitet das Gesuch mit den Angaben des Haushalts vor.
Der schweizerische, für den Arbeitsort. In Genf gilt der CTT-EDom, in Basel Stadt das Basler Minimum, in Zürich der Bundesboden und in der Stadt selbst der kommunale Mindestlohn.