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Anstellung im Schweizer Haushalt
Auch geschrieben: 13. Monatslohn · 13e salaire · 13a mensilità
Nein. Ein 13. Monatslohn ist in der Schweiz kein gesetzlicher Anspruch. Er besteht, wo ein Vertrag, ein Gesamtarbeitsvertrag oder ein Normalarbeitsvertrag ihn vorsieht, und ist je nach Branche üblich oder gar nicht vorhanden.
Im Haushalt ist er Verhandlungssache. Versprichst du ihn im Vertrag, wird er verbindlich. Halte deshalb fest, ob er dazugehört und wie er bei Teilzeit berechnet wird.
Du bist die Arbeitgeberschaft. Helpore erstellt den Vertrag, reicht die Meldungen ein und erstellt die Lohnabrechnung in deinem Namen.
Nur wenn du es vereinbart hast. Steht er im Vertrag, ist er geschuldet.
Meist anteilig auf den tatsächlich verdienten Löhnen, und genau so sollte es im Vertrag stehen, damit es später keinen Streit gibt.