# Methode und Daten

Die Zahlen stammen aus der EO-Statistik des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV), veröffentlicht in der PxWeb-Datenbank des Bundesamts für Statistik als Tabelle px-x-1304070000_102. Die Studie verwendet die Zahl der Beziehenden, die durchschnittliche Zahl der Tage und das durchschnittliche Taggeld pro Person, für Mutterschaftsurlaub und für Urlaub des anderen Elternteils, alle Staatsangehörigkeiten, nach Kanton und nach Geburtsjahr des Kindes.

Der Kanton ist der Kanton, den das EO-Register für die beziehende Person erfasst; Beziehende mit Wohnsitz im Ausland sind separat ausgewiesen. Die Metadaten der Tabelle sagen nicht, ob das der Kanton ist, in dem die Person wohnt oder arbeitet. Das Total der Tabelle umfasst alle Kantone und das Ausland. In jedem Jahr von 2020 bis 2024 ergeben die 26 Kantone und die Beziehenden im Ausland zusammen dieses Total, beim Mutterschaftsurlaub und ab 2021 auch beim Urlaub des anderen Elternteils.

Das BSV zählt jedes Geburtsjahr nach dem Stand des Registers Ende April zwei Jahre später. Für das jüngste Geburtsjahr nimmt es den Stand Ende September des Folgejahres und rechnet Mutterschaftsurlaub und Urlaub des anderen Elternteils hoch. Dieses Jahr ist provisorisch. Die Studie nennt deshalb nur sein Total aller Kantone und des Auslands und beendet jede Kantonsreihe mit 2024, dem jüngsten definitiven Jahr. Eine noch nicht bezogene Entschädigung kann bis zu 5 Jahre lang geltend gemacht werden (Art. 20 EOG), deshalb kann sich auch ein definitives Jahr noch leicht ändern.

Das Verhältnis ist die Zahl der Beziehenden des anderen Elternteils geteilt durch die Zahl der Mutterschaftsbeziehenden im gleichen Kanton und Geburtsjahr, mal 100, gerundet auf eine Dezimalstelle. Die Veränderung des Verhältnisses ist das Verhältnis 2024 minus das Verhältnis 2021, vor dem Runden berechnet. Eine Veränderung in % ist die spätere Zahl minus die frühere Zahl, geteilt durch die frühere Zahl, gerundet auf eine Dezimalstelle. Das Verhältnis der 26 Kantone zusammen lässt die Beziehenden im Ausland weg.

Ein Kanton mit weniger als 500 Mutterschaftsbeziehenden in einem Geburtsjahr ist für dieses Jahr mit «Kleine Zahlen» markiert.

Der Urlaub des anderen Elternteils gilt seit 2021, zuerst als Vaterschaftsurlaub, seine Reihen beginnen deshalb mit den Kindern dieses Geburtsjahres. Die Tabelle enthält auch Betreuungsurlaub und Adoptionsurlaub; ihre Kantonszellen sind nicht veröffentlicht (noch nicht erhoben oder noch nicht berechnet), deshalb lässt die Studie sie weg. Die gesetzlichen Zahlen stammen aus dem EOG, der EOV und dem OR in den Fassungen, die in den Quellen genannt sind.
