# Methode und Daten

Die Zahlen stammen aus der AHV-Statistik des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV), veröffentlicht in der PxWeb-Datenbank des Bundesamts für Statistik. Die Beziehenden, die Grade und der ausbezahlte Betrag stammen aus der Tabelle px-x-1305000000_201, die die Hilflosenentschädigungen der AHV im Dezember nach Kanton, Grad, Geschlecht und Jahr zählt. Die nationalen Werte sind in der Tabelle px-x-1305000000_202 dieselben; sie zählt dasselbe Register nach Altersklasse. Die Altersrenten stammen aus der Tabelle px-x-1305000000_102, Rentenart Altersrente, alle Nationalitäten und beide Geschlechter. Die Tabellen px-x-1305000000_201 und px-x-1305000000_102 zeigen in ihren Metadaten ein älteres Aktualisierungsdatum, obwohl sie Daten bis 2025 enthalten.

Jede Zahl zählt den Dezember ihres Jahres. Zwei Jahre sind zwei getrennte Zählungen im Dezember, nicht dieselben Personen im Zeitverlauf. Wer die Entschädigung früher im Jahr bezog, aber nicht mehr im Dezember, ist nicht gezählt. Der Kanton ist der Kanton, den die Tabelle px-x-1305000000_201 angibt; ihre Metadaten sagen nicht, ob es der Wohnkanton oder der Kanton der auszahlenden Stelle ist. In jedem Jahr ergibt die Summe der Beziehenden der 26 Kantone das Total der Schweiz, und ebenso die Summe ihrer Altersrenten.

Die Quote ist die Zahl der Beziehenden geteilt durch die Zahl der Altersrenten im selben Kanton und Jahr, mal 1’000, auf eine Dezimalstelle gerundet. Die Veränderung der Quote ist die Quote 2025 minus die Quote 2015, vor dem Runden berechnet. Eine Veränderung in % ist der spätere Wert minus der frühere Wert, geteilt durch den früheren Wert, auf eine Dezimalstelle gerundet. Der Anteil eines Grades ist die Zahl seiner Beziehenden geteilt durch alle Beziehenden.

Der Betrag ist die im Dezember ausbezahlte Summe in tausend Franken, wie die Tabelle sie ausweist. Die Studie berechnet ihn nicht aus den Beträgen pro Grad neu. Der Durchschnitt pro beziehende Person ist die Summe im Dezember geteilt durch die Beziehenden im Dezember.

Ein Kanton mit weniger als 500 Beziehenden in einem Jahr ist für dieses Jahr als kleine Zahl markiert.

Die Studie untersucht die Jahre 2015 bis 2025; die Tabelle enthält auch frühere Jahre. Die Beträge der Entschädigung stammen aus Art. 43bis Abs. 3 und Art. 34 Abs. 5 AHVG in den Fassungen, die in den Quellen genannt sind.
